Leserfrage: Fragen zu einer Eigentumswohnung in Thailand

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Posted in Leserfrage
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Dezember 27 2013

Liebe Leserinnen und Leser,

Vor zwei Jahren haben wir, ein niederländisches Paar, eine Eigentumswohnung gekauft. Dann hieß es, man solle den Kontoauszug der Geldüberweisung aufbewahren. Denn wenn Sie die Eigentumswohnung zu gegebener Zeit verkaufen, können Sie das Geld zurück nach NL überweisen. Nun höre ich, dass dies nicht unproblematisch ist und die thailändische Regierung/Bank sich dabei sehr schwer tut. Ist das richtig?

Ich habe auch gehört, dass die Kinder nicht Eigentümer der Eigentumswohnung werden, wenn wir unerwartet sterben. Ich bin mir nicht sicher, wem es gehören wird. Wer weiß genau, wie es funktioniert?

Vielen Dank für Ihren Kommentar und viele Grüße,

Gerard

13 Antworten auf „Leserfrage: Fragen zu einer Eigentumswohnung in Thailand“

  1. Eugen sagt oben

    Wenn Sie eine Eigentumswohnung auf Ihren Namen kaufen möchten, muss das ausländische Konto, von dem das Geld stammt, auf Ihren Namen lauten (Medeing Condo) und das Konto in Thailand, auf dem Sie das Geld hinterlegen, muss ebenfalls auf Ihren Namen lauten.
    Erklärung hier: http://www.youtube.com/watch?v=bXJ2UBwM8GU

    • Zeigen. S. sagt oben

      @Gerard.
      Wenn Sie in Thailand eine Eigentumswohnung kaufen, muss das Geld aus dem Ausland kommen. Wenn Sie es erneut verkaufen und das Geld an eine niederländische Bank überweisen möchten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis haben, [diese ist schwer zu bekommen], diese sind die Regeln für alle Banken in Thailand
      Sie können Ihre Krankenversicherung über eine thailändische Bank nach Europa bezahlen, die Rechnung zur Bank bringen und sie erledigt den Rest, der Betrag wird innerhalb von 3 Tagen auf ein europäisches Konto eingezahlt.
      Für das Erbrecht würde ich einen thailändischen Anwalt beauftragen, der für Sie ein Testament erstellen kann.
      viel Glück

  2. Theo sagt oben

    Wenn Sie Geld aus den Niederlanden nach Thailand überweisen, müssen Sie bei der Bank ein sogenanntes Tokusan (nicht sicher, ob es richtig geschrieben ist) anfordern. Mit diesem Dokument können Sie das Geld auch in die Niederlande zurücküberweisen.
    Für das Erbrecht: Testamentserstellung in den Niederlanden und in Thailand. Letzteres ist besonders wichtig!

  3. Ron Bergcotte sagt oben

    Eine weitere Möglichkeit, Erbschaftsprobleme zu vermeiden, besteht darin, das Vermögen zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen.

  4. Jakob sagt oben

    Lieber Gerard. Manchmal fällt es ihnen schwer, die Eigentumswohnung zu verkaufen und Geld in die Niederlande zurückzubringen. sicherlich um den Mehrwert. ist leicht zu lösen. Sie fragen einfach bei Ihrer Bank nach einer Visa Electron-Karte. Mit dieser Karte können Sie überall auf der Welt Geld von Ihrer thailändischen Bank abheben. also, was machst du? Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen, zahlen Sie das Geld oder den Scheck auf Ihr Konto ein. In den Niederlanden nimmt man es ab. niemand kräht.

    Nach dem Tod. auch wenn Sie ein Testament in den Niederlanden haben. In Thailand muss man ein Testament auch auf Thailändisch und Englisch verfassen. bitte beachten Sie. nicht 1 Aufsatz auf Englisch und 1 Aufsatz auf Thailändisch. Thailändisch und Englisch gemischt auf einem Blatt. kostet rund 1 Baht. Das wird ein Anwalt veranlassen. Sie können 10.000 Exemplar bei der Botschaft abgeben. oder an einen Freund, der Ihnen möglicherweise helfen könnte. und der auch Kontakt zu Ihren Kindern hat. Sie können Ihren Kindern 1 Exemplar geben. also 1 Exemplare. bitte beachten Sie . Außerdem erhält er eine Verkaufsprovision. stimme ihm zu, wie viel das ist. manche 3 %, manche ein fester Betrag. Wenn Sie in Pattaya leben, kann ich Ihnen einen guten Anwalt empfehlen. habe ein Auge auf . Einige Anwälte sind nicht immer anerkannte Anwälte. Grüße . James

    Alles, was ich hier geschrieben habe, habe ich nicht gehört, weil viel geredet wird. Ich habe dies auch in der Realität gesehen.

  5. Rob sagt oben

    Gerard, wie bei vielen Dingen, die hier besprochen werden, gehen Sie nicht davon aus, dass ich es gehört habe oder so etwas. Aber bei wichtigen Angelegenheiten, bei denen es um viel Geld geht oder von denen viel abhängt, muss man einfach professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Auch ein Anwalt, ein Notar etc. sind in Thailand gut und zuverlässig. Aber sie sind nicht kostenlos. Geben Sie einfach ein paar Baht dafür aus, heutzutage werden sie immer günstiger. viel Glück.

  6. Rebell sagt oben

    Mir scheint klar, dass man solche Dinge IM VORAUS arrangiert und nicht in dem Moment, in dem man erfährt, dass man sterben könnte? Am besten lassen Sie die Erbin JETZT als Eigentümerin eintragen. Dann sind Sie jetzt Gast und sie sind bereits Eigentümer, wenn Sie nicht mehr da sind. Völlig seltsam, dass die niederländische Steuerbehörde weiß, was Sie im Ausland tun oder bereits getan haben (in diesem Fall). Und vor allem: Verlassen Sie sich nicht auf diejenigen, die in der Kneipe, im Kleeblatt oder auf der Fußgängerzone schon wieder etwas gehört haben. Schauen Sie sich einfach die Kommentare von Ron und James an. Dort wird Ihnen die Lösung angeboten. Rebell

  7. Henk sagt oben

    Rebell,

    Vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Ich kann dem Ende Ihres Kommentars weder folgen noch ihn verstehen.
    Mir ist klar, dass die Dinge im Voraus geregelt werden müssen, aber wie geht es weiter?

  8. Ron Bergcotte sagt oben

    Ganz einfach: Übertragen Sie, wie ich bereits geschrieben habe, das Eigentum an Ihrer Eigentumswohnung zu Ihren Lebzeiten auf Ihr(e) Kind(er), unter der Bedingung, dass Sie sie weiterhin nutzen dürfen. Möglicherweise können Sie dies auch einbeziehen, wenn sie während Ihrer Zeit mit Ihrer Frau verkauft werden sind noch am Leben, der Erlös gehört Ihnen.

    Ron.

  9. MACB sagt oben

    Um eine Wohnung zu kaufen, benötigen Sie unter anderem eine Erklärung der thailändischen Bank, dass das Geld für den Kauf aus dem Ausland eingegangen ist. Beim Verkauf kann der Erlös auf den ursprünglichen Kaufbetrag zurückerstattet werden (nicht einfach, aber möglich), also bewahren Sie alle Unterlagen auf. Befolgen Sie diesbezüglich die Regeln der Bank; Sie sind gegenüber der thailändischen Zentralbank rechenschaftspflichtig. Erkundigen Sie sich bei der thailändischen Bank nach den (aktuellen) Regeln – Vorsicht, diese können sich natürlich ändern, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dadurch das oben beschriebene Recht beeinträchtigt wird.

    Kapitalgewinne können mit anderen gut dokumentierten Banküberweisungen aus dem Ausland abgerechnet werden (nicht per Geldautomat von einem ausländischen Konto, sondern über ein thailändisches Bankkonto). Erstellen Sie eine Historie dieser Art von „TT“-Überweisungen aus dem Ausland. Die thailändische Bank kann Kontoauszüge vorlegen. Die Rückbuchung erfolgt am besten in Raten. Je größer der Betrag, desto mehr „Papierkram“.

    Hintergrund dieser scheinbar komplexen Regeln ist das immer größer werdende Bewusstsein für Geldwäsche. Thailand wurde hierfür als „Schuldiger“ bezeichnet. Auch für internationale Transaktionen gibt es in Europa allerhand Regeln, allerdings sind die Höchstbeträge etwas höher.

    Erbschaft: Schauen Sie sich die Regeln des Eigentumswohnungskomplexes an. Erstellen Sie ein thailändisches Testament mit einem zuverlässigen thailändischen Anwalt, der auch ein zertifizierter Notar ist. Sollte keine Probleme verursachen. Die einzige Komplikation könnte sein, an wen (zu gegebener Zeit) die Eigentumswohnung verkauft werden kann. Ist das ein weiterer Ausländer („49 %-Regel“) oder ein Thailänder? Im letzteren Fall kann die Ausbeute geringer ausfallen. Der Verkauf kann durch jedermann (mit einer gesetzlich anerkannten Berechtigung) erfolgen.

    • Alex Olddeep sagt oben

      Viele Informationen, auch zu Komplikationen!, erhalten Sie bei:

      Bangkok Post: Erbschaft von Eigentumswohnungen unter ausländischen Investoren, 13. August 2010 (Artikel)

      Engpässe bei der Vererbung an nicht-thailändische Familien usw. erwähnt:
      – die Anerkennung thailändischer und nicht-thailändischer Testamente,
      – die Anforderung, dass der Erbe die für Ausländer üblichen Vermögensvoraussetzungen, auch finanzieller Art, erfüllt; Dies dann, wenn der Erbe auch über die geerbte Immobilie verfügen möchte, z.B. durch Verkauf – was in der Regel der Fall sein wird.
      Bei rechtzeitiger Mitteilung an das Landesbüro können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die jedoch nicht durchgesetzt werden kann.
      Es gibt rechtliche Umwege, die dennoch die vollständige Eigentumsübertragung ermöglichen, siehe besagten Artikel.
      Der Erbe darf hierfür keine Zeit verlieren, für Teilhandlungen werden Fristen von 30 Tagen, 60 Tagen und einem Jahr genannt.

      • Gerard sagt oben

        Ich entschuldige mich dafür, dass ich vergessen habe zu erwähnen, dass ich in Europa lebe und die Eigentumswohnung als Ferienwohnung genutzt werde. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich etwas unternehmen muss. Ich hoffe, dass Leser, die dieses Problem ebenfalls nicht kannten, dies nun auch bemerken. Vielen Dank an alle für Ihre Antwort.

        • Rebell sagt oben

          Wer nur die Hälfte erzählt, bekommt keine guten Antworten. In diesem Fall macht es keinen Unterschied zum thailändischen Recht. Sie können in Thailand eine Immobilie besitzen – Sie sind nicht verpflichtet, dauerhaft dort zu leben. Es handelt sich auch nur um das Wohnungsproblem, sondern um ein Verkaufs- und Erbschaftsproblem. Handeln ist eine gute Entscheidung. Rebell


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