Leserfrage: Meine Steuerbefreiung für niederländische Renten läuft bald aus

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Posted in Leserfrage
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23 Juni 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Steuerbefreiung für meine niederländische Rente läuft bald aus. Diese Befreiung wurde mir für 5 Jahre gewährt. Dafür muss ich einen neuen Antrag stellen, und zwar über ein Formular, das mir damals, vor 5 Jahren, vom Finanzamt zugesandt wurde.

Ich war in den letzten Jahren nicht in den Niederlanden. Mit der Erklärung bitten sie um einen Nachweis, dass ich in Thailand Steuern zahle. Ich habe Thailandblog nach einer Antwort durchsucht, konnte sie aber nicht finden. Ich habe in der Vergangenheit versucht, mich bei den thailändischen Steuerbehörden zu melden, aber diese konnten oder wollten mir nicht helfen. Was nun? Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Ich habe ein gelbes Buch und wohne immer noch an derselben Adresse wie vor 5 Jahren.

Regards,

Henk

14 Antworten auf „Leserfrage: Meine Steuerbefreiung für die niederländische Rente läuft bald aus“

  1. Eric Kuijpers sagt oben

    Henk, steht da wirklich, dass man in Thailand Steuern zahlt? Ich habe dieses Formular vor ein paar Wochen gesehen und es ist nicht da; Ich glaube, da steht, dass man einen Nachweis vorlegen muss, dass man bei den Steuerbehörden in Thailand registriert ist.

    Dieser Blog sagt viel über die Befreiung und der Rat lautet: Wenn Thailand Sie nicht registrieren möchte, sagen Sie es Heerlen und fordern Sie einfach Ihre neue Befreiung an. Fügen Sie Belege bei, z. B. die Stempel der Rentenverlängerungen oder Verlängerungen aufgrund einer Heirat oder aus anderen Gründen, dass Sie dauerhaft hier leben, dass Thailand das Land Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie Ihr Geld hier ausgeben, kurz gesagt, Sie müssen möglicherweise Rechnungen vorlegen , lesen Sie die Steuerdatei der Postaktiven, überprüfen Sie noch einmal 6 bis 9.

    Diese Angelegenheit ist im Gange, Heerlen ist leider nicht konform und ich habe immer noch keine Antworten auf meine Fragen.

    Sie können auch den thailändischen Dienst erneut besuchen und die Registrierung versuchen; Möglicherweise haben die Menschen nach diesen fünf Jahren ihre Meinung geändert.

  2. Jer sagt oben

    Wo wohnt der Autor? Vielleicht kann jemand bei der Registrierung bei den örtlichen Steuerbehörden behilflich sein, indem er gemeinsam dorthin geht oder die Thailänder vor Ort um Hilfe bittet.

  3. Renevan sagt oben

    Auf der Internetseite des Finanzamtes finden Sie Folgendes, auf dessen Grundlage Sie eine Dose (Steueridentifikationsnummer) erhalten können. Es muss an der Unwissenheit des Mitarbeiters gelegen haben, dass Sie diese nicht erhalten haben. Schaut man sich das thailändische Steuerrecht an, kann man daher nachlesen, dass das Unterlassen einer Steuererklärung strafbar ist.

    1. Steuerpflichtige Person
    Steuerpflichtige werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird. Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand.

    Ich habe kürzlich eine Ausnahmegenehmigung für 5 Jahre beantragt und erhalten. Ich habe beim Finanzamt ein Formular in englischer Sprache erhalten, dass ich eine Steuernummer habe.
    Ich habe dieses Formular mit dem Antrag eingeschickt und problemlos eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Dass dies für die niederländischen Steuerbehörden nicht notwendig sein sollte, ist für mich nicht relevant. Ich halte mich an das Doppelbesteuerungsabkommen und zahle Steuern auf den Teil, der Thailand zusteht.

  4. Joop sagt oben

    Lieber Henk, laut Steuerabkommen müssen Sie angeben, dass Sie

    1. in Thailand ansässig sind und
    2. dort steuerpflichtig sind.

    Mehr müssen Sie laut Vertrag nicht nachweisen.

    Anzeige. 1. Zeigen Sie, dass Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten
    Anzeige. 2. Wenn Sie sich länger als 180 Tage in Thailand aufhalten, sind Sie nach thailändischem Steuerrecht in Thailand steuerpflichtig. (Google für die englische Version davon)

    In beiden Fällen reicht es daher aus, nachzuweisen, dass man sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhält.

    Sie können beispielsweise Kopien Ihres Reisepasses senden.

    Joop

  5. Jürgen sagt oben

    Wenn Sie wirklich thailändische Steuern zahlen möchten, müssen Sie zunächst die Hilfe eines thailändischen Steuerberaters in Anspruch nehmen. Beim ersten Mal ist es recht komplex und es müssen einige einmalige Dinge erledigt werden (z. B. die Beantragung einer Steuernummer). Im zweiten Jahr können Sie es selbst machen. Ein Berater kostet zwischen 15.000 und 25.000, aber es lohnt sich, es gibt viele Dinge, die man abziehen kann, sodass die Steuer recht niedrig ist, wenn die Rente (ohne AOW) unter einer Million liegt. AOW- und Beamtenrenten müssen in den Niederlanden immer besteuert werden.

    • ruud sagt oben

      Ich bin gerade zum Hauptquartier gegangen.
      Hatte ein angenehmes Gespräch bei einer Tasse Kaffee und einer Tasse Tee mit dem Finanzbeamten und musste nichts bezahlen.

      Dass Kaffee und Tee kein Standard sein werden, aber die Registrierung ist kostenlos und wenn Sie sich selbst einen Überblick über Ihr Einkommen verschaffen, brauchen Sie diesen Berater nicht – wenn Sie Glück haben.
      Sie müssen über ein hohes Einkommen verfügen, bevor Sie 15.000 bis 25.000 Baht Steuern zahlen.

    • Renevan sagt oben

      Das Steuerformular ist ganz einfach, das Finanzamt hilft Ihnen beim Ausfüllen. Geben Sie an, wie hoch Ihre (Einkommens-)Rente ist, prüfen Sie, auf welche Abzüge Sie Anspruch haben – fertig. Keine Ahnung, warum man dafür einen Berater braucht.

  6. Willem sagt oben

    Ich habe es gerade fertiggestellt, Henk, und hatte eine Befreiung von 5 Jahren.
    Ich kenne Ihre Privatadresse nicht, aber Sie können mir unter meiner E-Mail-Adresse Fragen stellen.

    g William

    • Henk sagt oben

      Wie lautet Ihre E-Mail-Adresse? Willem würde gerne wissen, wie Sie das gemacht haben.

      • Willem sagt oben

        [E-Mail geschützt]

  7. Andre sagt oben

    An alle, ich habe diesen Monat eine Ausnahmegenehmigung beantragt, jetzt ist meine Frage: Bekomme ich eine Nachricht per Post oder E-Mail, dass mir eine Ausnahmegenehmigung gewährt wird oder nicht?
    Bei meinem ersten Indikationsantrag von bpfbouw hat sie noch die Lohnsteuer abgezogen, und jetzt, wo ich den offiziellen Antrag erhalten habe, ist dieser geringer als bei meinem vorherigen Antrag??
    Hier heißt es Lohnsteuer ohne Lohnsteuergutschrift, vielleicht kann mir jemand erklären, was das bedeutet.
    Vielen Dank im Voraus für die weiteren Informationen und ich werde auf jeden Fall weitermachen, bis es mir gelingt,

    Fr gr. Andre.

    • Renevan sagt oben

      Die Nachricht, dass die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, erhielt ich per Post und auch ziemlich schnell. Darin heißt es auch, dass der Rentenversicherungsträger (Einbehaltungsstelle) eine Kopie erhält. Sie müssen also nichts selbst tun.

  8. willem sagt oben

    Wenn Sie, wie ich es in der Vergangenheit getan habe, zum thailändischen Finanzamt gehen und nachweisen können, dass Sie in Thailand Steuern zahlen (z. B. 15 % der erhaltenen Zinsen, die automatisch von Ihren Ersparnissen abgezogen werden), werden Sie steuerlich ansässig in Thailand registriert und Sie erhalten jährlich im Februar/März einen Beurteilungsbescheid. Wenn Sie wie ich älter als 65 oder 70 Jahre sind (ich weiß es nicht genau), erhalten Sie die 15 % abgezogene Steuer auf Ihr Sparguthaben zurück (Bearbeitungszeit ca. 3 Monate).
    Letzte Woche habe ich meine 15 % abgezogene Steuer über eine Art Girokarte zurückerhalten, die Sie dann Ihrer Bank vorlegen müssen.
    Nach niederländischem Recht sind Sie daher in Thailand steuerpflichtig.

  9. kees sagt oben

    Ich ging damals mit einer Thailänderin, die gut Englisch spricht, zum Finanzamt in Jomtien und erhielt innerhalb einer halben Stunde eine TIN-Nummer (KOSTENLOS).

    Später alleine zum selben thailändischen Finanzamt in Jomtien mit meinem Pass und meinem
    in Thailand steuerpflichtiges Einkommen aus den Niederlanden (Betriebsrente) sowie TIN und Formular
    wurde von jemandem im vierten Stock fertiggestellt (KOSTENLOS).
    Monatseinkommen bis 1000 Euro sind für Personen ab 65 Jahren steuerfrei
    verschiedene Rabattbeträge.
    Allen viel Glück.


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