Leserfrage: Kann ich in Thailand ein Bankkonto beschlagnahmen lassen?

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27 März 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Mein Ex lebt in Thailand und zahlt den Unterhalt, zu dem er verpflichtet ist, nicht mehr. Wenn ich herausfinden könnte, ob er ein Bankkonto mit Guthaben in Thailand hat, besteht dann die Möglichkeit, dass es beschlagnahmt wird?

Nach wie viel Zeit kann eine Passwarnung ausgestellt werden?

Vielen Dank fürs Mitdenken.

Regards,

Marit

22 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich in Thailand ein Bankkonto beschlagnahmen lassen?“

  1. Tina Banning sagt oben

    Sie können eine Pfändung über das Gericht in Thailand und mit dem Urteil aus den Niederlanden vornehmen.

    • VMKW sagt oben

      Ihre Antwort ist, bei allem Respekt natürlich, etwas zu kurzsichtig. Ein Urteil in den Niederlanden bedeutet in Thailand absolut NICHTS.

  2. Roel sagt oben

    Sind Sie absolut sicher, dass dies möglich ist? Ich kenne einen Fall, in dem ein Urteil sowohl des Gerichts als auch des Berufungsgerichts hier nicht umgesetzt wurde, vom Gericht in Thailand nicht übernommen wurde und nicht einmal im Berufungsverfahren. Dabei ging es um einen Bankkredit, der nicht zurückgezahlt wurde.

    Wenn Sie eine Pfändung in den Niederlanden haben, müssen Sie die Person persönlich durch einen Gerichtsvollzieher informieren. Ein Gerichtsvollzieher aus den Niederlanden hat dazu in Thailand kein Recht. Dann bleibt in den Niederlanden nur noch ein Hinweis im Staatsanzeiger möglich, dass die Person im Zusammenhang mit dieser Pfändung Anzeige erstatten muss.

    2.; Warum konnten die niederländischen Steuerbehörden nicht die Vermögenswerte von Van Laarhoven beschlagnahmen und überließen dies der thailändischen Regierung?

    Normalerweise werden in Thailand bei einem Auslieferungsersuchen nur schwere Straftaten, für die eine Gefängnisstrafe erforderlich ist, rechtmäßig. Freiheitsstrafen von mehr als 9 Monaten, auch darunter, können daher nicht behandelt werden.

    Ich frage mich, ob das geklärt wird und wie das Urteil ausfällt, ich sage im Voraus keine Chance. Nur wenn Sie Einkünfte in den Niederlanden haben oder wenn Sie Ihre in den Niederlanden angesammelte Rente bereits im Voraus in Anspruch genommen haben. Ich habe das selbst gemacht, das Pensionsguthaben eines Anwalts beschlagnahmt, das ich auch von der Anwaltskammer und dem Disziplinargericht suspendieren ließ. Selbstverständlich wird alles von einem Gerichtsvollzieher erledigt.

    • Teun sagt oben

      Van Laarhoven ist hier inhaftiert, weil er sein Geld mit dem Verkauf von Gras in den NIEDERLANDEN verdient hätte. Also hält der thailändische Richter jemanden aufgrund eines niederländischen Urteils fest (das noch nicht einmal verkündet wurde, weil der niederländische Richter möchte, dass Van Laarhoven an seinem Prozess teilnimmt!) und beschlagnahmt außerdem kurzzeitig seine Besitztümer in Thailand.

      Feiner Unterschied: van Laarhoven ist Farang und Marits Ex ist Thailänder (oder Holländer?). Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen ehemaligen Niederländer handelt, scheint es besser, die Quelle seines Einkommens (Rente usw.) in den Niederlanden zu beschlagnahmen.

      Die Geschichte ist also nicht ganz klar. Bedauerlicherweise.

      • Cornelis sagt oben

        Ihre Geschichte über Van Laarhoven ist falsch. Er wurde von einem thailändischen Gericht NICHT aufgrund eines niederländischen Urteils „inhaftiert“, sondern wegen Geldwäsche in Thailand. Bitte bleiben Sie bei den Fakten.

      • Tino Kuis sagt oben

        Nein, Teun, van Laarhoven wurde nur wegen Geldwäsche und nicht wegen des Verkaufs von Gras in den Niederlanden verurteilt. Das thailändische Gericht stellte fest, dass 10 Mal in 25 Jahren aus vielen Ländern der Welt große Beträge nach Thailand überwiesen und dann an Familie und Freunde in Thailand verteilt wurden, ohne dass Van Laarhoven eine Erklärung zur Herkunft des Geldes liefern konnte.
        Ein seltsamer Trick des thailändischen Rechtssystems besteht darin, dass Geldwäsche mit einer Höchststrafe von vier Jahren geahndet wird, diese dann jedoch mit dem 4-fachen, also 25 Jahren, multipliziert wird, was in der Praxis 100 Jahre bedeutet.
        Wir werden nicht über die Rolle des niederländischen Staatsanwalts, der Kontaktperson bei der niederländischen Botschaft in Bangkok und der Botschaft selbst sprechen. Okay, eine Sekunde. Die niederländischen Behörden und insbesondere die Botschaft in Bangkok hätten wissen müssen, wie das thailändische Rechtssystem funktioniert, und hätten daher NIEMALS die thailändischen Behörden um weitere Unterstützung und Ermittlungen bitten dürfen. Sehr dumm.

      • Keith 2 sagt oben

        Van Laarhoven wurde nicht aufgrund des Urteils von NL verurteilt, sondern von einem thailändischen Gericht aufgrund eines Verstoßes gegen thailändisches Recht: Geldwäsche von mit Drogen verdientem Geld.

        Die Beschlagnahmung der Besitztümer Ihres niederländischen Ex-Partners (ich gehe davon aus, dass es sich um einen Niederländer handelt) in Thailand ist meiner Meinung nach grundsätzlich möglich, da ein Betrüger aus Apeldoorn eine Villa in Hua Hin besaß und diese von niederländischen Opfern beschlagnahmt wurde:
        https://www.destentor.nl/apeldoorn/dure-thaise-villa-van-incassofraudeur-u-toch-naar-slachtoffers~a7d934ce/

        Sind Sie sicher, dass er kein Einkommen aus NL hat, das Sie leicht beschlagnahmen könnten?

        Wenn nicht, würde ich Folgendes tun: Eine E-Mail an einen Anwalt hier senden. Jemand, der etwas für mich erledigt hat (eine kleine Sache in Bezug auf die Dokumente), ist in Bezug auf die Preise sehr vernünftig. Der Australier Kelvin mit seiner thailändischen Frau, einer Anwältin. http://www.thai888.com.
        (Wenn Sie mit ihr Geschäfte machen, finden Sie zunächst heraus, ob sie auf Anfälle spezialisiert ist.)

        Gleichzeitig schicken Sie Ihrem Ex eine Nachricht, dass Sie einen Anwalt in Thailand engagiert haben, wer weiß, vielleicht wird er spießig und kommt über die Brücke.

        Wenn nicht, fragen Sie den Anwalt hier, ob er (zum Beispiel) einen Brief sendet. Dann wird es ihm sicher etwas stickig.

  3. Gerrit sagt oben

    gut

    Ich denke, Sie sollten Ihren Verlust besser hinnehmen, denn hier in Thailand profitieren nur Anwälte von seinem Fall.
    Ich denke, dass es der gesamten Justiz völlig egal ist, ob Ausländer Unterhalt zahlen müssen.
    Ich glaube, es gibt weit mehr als eine Million thailändische Männer, die ihre Frau und ihr Kind verlassen haben, ohne Unterhalt zu zahlen. Sie haben wichtigere Dinge zu erledigen.

    Gerrit

    • VMKW sagt oben

      Nimm deinen Verlust? Hierbei handelt es sich um Unterhaltszahlungen, die in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt werden müssen. Ich halte es für etwas übertrieben, Ihren Verlust hinzunehmen, um dies zu melden. Diese Unterhaltspflicht kann viele Jahre dauern. Ich würde Marit raten, sich an das National Office for the Collection of Maintenance Contributions (LBIO) zu wenden, eine Regierungsbehörde, die Unterhaltszahlungen bei Nichtzahlung einzieht. Schließlich können sie IN DEN NIEDERLANDEN jede Form von Einkommen an sich reißen. Ich weiß nicht, inwieweit dies im späteren Ruhestand möglich ist, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

      Den „Verlust“ hinzunehmen ist meiner Meinung nach die allerletzte Option.......

      • Jack S sagt oben

        Kinder wurden hier nicht erwähnt. Ich bin damit einverstanden, dass Kindesunterhalt gezahlt werden sollte. Sie sind immer Opfer und als Vater sind Sie genauso verantwortlich wie die Mutter für das Wohlergehen der Kinder, auch wenn diese nicht bei Ihnen leben.

        Etwas anderes ist der Fall des Partnerunterhalts. Ich finde es unglaublich, dass es dem niederländischen Rechtssystem egal ist, wer an einer zerrütteten Ehe schuld ist, es gibt überhaupt keine Kontrolle darüber, ob der Empfänger Arbeit sucht oder Arbeit hat. Und obendrein: Wenn der Empfänger Arbeit hat, sie wieder verliert, kann der zahlende Ex-Partner sie wieder aufnehmen. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie als zahlender Partner eine neue Ehe eingehen.
        Vater Staat begünstigt den Unterhaltsempfänger in höchstem Maße.

        Ich sollte es wissen, denn das alles ist mir passiert und ich musste zwei Jahre lang kämpfen, um hier in Thailand genug Geld zu behalten, um zu überleben.

        Mein Ex hat auch schon einen eingeschriebenen Brief von einem Inkassounternehmen geschickt und ich musste einfach eine saftige Summe zusammenzahlen. Ich habe den Brief sofort in den Müll geworfen! Dieser wurde hier in Thailand verschickt.

        Liebe Marit, wenn es um deine Kinder geht, würde ich sagen: Du hast Recht, wenn du Unterhalt verlangst. Darauf haben die Kinder Anspruch.
        Wenn es um den Unterhalt für Sie selbst geht? Entschuldigung, nein, ich verstehe nicht. Gehen Sie zur Arbeit und passen Sie auf sich auf. Das macht Ihr Mann schon seit Jahren. Frauen wollen so sehr emanzipiert werden und brauchen uns Männer nicht. Aber wenn es um Geld geht, halten sie (beide) genauso gerne die Hände offen, um die zusätzlichen Pennys zu erhalten (tut mir leid, vielleicht nicht du, mein Ex schon).

  4. l.geringe Größe sagt oben

    Im Allgemeinen leistet eine Bank keine Kooperation mit Dritten.
    Lediglich bei schweren Straftaten wird teilweise unter großem Druck geöffnet.

    Selbst mit einem Gerichtsurteil in der Vergangenheit lehnte die Bank damals jegliche Kooperation ab.

  5. Sjaak sagt oben

    Das ist jemand, der Schulden hat oder sich seinen Zahlungsverpflichtungen entzieht und sich keine Sorgen machen muss, dass jemand nach Thailand kommt, um sein Geld zu holen, also Banken oder Finanzinstitute. Denn sie werden immer einen Gerichtsvollzieher einschalten, wenn Zahlungen ausbleiben, sie aber hier keine Verpflichtungen haben…. Oder gibt es immer noch einen Unterschied, ob sich jemand in den Niederlanden endgültig abmeldet, ja oder nein?

  6. HansNL sagt oben

    In Thailand gibt es keine Stelle, die von einem unwilligen Partner Unterhalt eintreiben kann, genau wie in den Niederlanden.
    In diesem Fall sollte eine thailändische Agentur den Unterhalt in Thailand einziehen, ihn an die Agentur in den Niederlanden weiterleiten, die ihn dann in den Niederlanden auszahlt.
    Dies ist also nicht möglich, da es in Thailand keine solche Einrichtung gibt.

    Wenn es keine Einnahmen aus den Niederlanden gibt, wird es sehr schwierig.

  7. Ron Piest sagt oben

    Versuchen Sie, dies dem LBIO vorzulegen.

  8. Albert sagt oben

    Soweit ich weiß, erfordert in Thailand jeder nicht gezahlte Unterhalt ein neues Gerichtsverfahren. Also 12 Mal im Jahr ein Gerichtsverfahren.
    Aus diesem Grund zahlt kein Thailänder Unterhalt, obwohl dieser bei einer Scheidung auf dem Papier steht.

    • theos sagt oben

      Solange keine Ehe beim Amphur eingetragen ist, ist kein Unterhalt fällig. Einer der Gründe, warum der Thailänder nicht heiraten möchte.

  9. Fransamsterdam sagt oben

    Thailand ist keine Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens von 1956, das dies zulässt.
    Das ist also eine Sackgasse.
    Artikel 22(d) des Passgesetzes bietet zwar die Möglichkeit einer Passwarnung.

    Art. 22
    Die Ablehnung oder der Widerruf kann auf Antrag unseres Ministers, den sie betrifft, oder des Bürgermeister- und Schöffenrates, des Provinzvorstands, des Exekutivrates oder einer anderen zur Einziehung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts befugten Stelle, die sie betrifft, erfolgen. wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Person,

    a. wer seiner Verpflichtung zur Zahlung der in einem der Länder des Königreichs geschuldeten Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fahrlässig nachkommt, oder

    B. wer seiner Verpflichtung zur Rückzahlung von ihm von der Regierung gewährten Darlehen, Zuschüssen oder zinslosen Vorschüssen fahrlässig nachkommt, oder

    C. wer fahrlässig einer ihm gesetzlich auferlegten oder durch eine Gerichtsentscheidung im Königreich festgelegten Verpflichtung nachkommt, von ihm erstattungsfähige Leistungen, von der Regierung entstandene Kosten, die von ihm erstattungsfähig sind, oder vorfinanzierte oder anderweitig bereitgestellte Leistungen zu zahlen Mittel, bzw

    D. wer einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer durch Urteil eines Gerichts im Königreich festgestellten Unterhaltspflicht fahrlässig nachkommt,

    Durch den Aufenthalt außerhalb der Grenzen eines Landes des Königreichs entgehen Sie den gesetzlichen Möglichkeiten zur Einziehung der geschuldeten Beträge.

    ===

    Ein konkreter Zeitrahmen wird nicht genannt. Inwieweit das eine realistische Option ist, scheint mir auch eine Frage für das LBIO zu sein.

  10. Bert Minburi sagt oben

    Ich bin mit dem Inhalt der Verträge zwischen den Niederlanden und Thailand nicht vertraut, aber aus eigener Erfahrung wage ich zu sagen, dass zivilrechtliche Ansprüche und Urteile außerhalb der EU grundsätzlich in den Müll geworfen werden können. Das kann sowohl nützlich als auch ärgerlich sein. Das Strafrecht ist natürlich eine andere Sache.

    Viel Glück Marit.

  11. Jasper sagt oben

    Die Nichtzahlung von Unterhaltszahlungen ist strafbar, ebenso wie die Änderung Ihres Lebensstils in einer Weise, dass Unterhaltszahlungen nicht mehr geleistet werden können. Du7s können gerichtlich auf allen hier vorhandenen Grundstücken (Haus, Auto etc.) gepfändet werden. Es scheint mir auch möglich zu sein, dass der Mann beim Zoll entdeckt wird, wenn er in die Niederlande kommt. Es gibt auch einen Moment, in dem der Mann seinen Pass erneuern muss, vielleicht ist da noch Platz. Ich würde einen guten Anwalt kontaktieren.

  12. Janinne sagt oben

    Eine klare Erklärung
    https://www.rijksoverheid.nl/binaries/rijksoverheid/documenten/brochures/2011/01/03/internationale-alimentatie/brochure-internationale-alimentatie.pdf

    • VMKW sagt oben

      Schon nach 1 Absatz ist SEHR klar: Thailand ist NICHT Mitglied des New Yorker Vertrags………

    • David H. sagt oben

      Thailand und die umliegenden Länder sind daher nicht in der Liste ……, aber zu meiner Überraschung ist Pakistan allerdings ein etwas frauenfeindliches Land ….


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