Liebe Leserinnen und Leser,

Mittlerweile leben wir, meine thailändische Frau und ich, seit fast einem Jahr in Belgien. Alle Unterlagen sind in Ordnung und nun haben wir auf Basis ihres thailändischen Führerscheins einen belgischen Führerschein für sie beantragt. Das ist ziemlich einfach.

Ich muss schlussfolgern, dass neben einer amtlichen Übersetzung, die ziemlich teuer ist, nur noch ein Antragsformular ausgefüllt werden muss. Da wir die Familie Ende Januar für 2 Monate besuchen werden, habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wann sie ihren thailändischen Führerschein zurückbekommen hat. Dies musste mit dem Antrag auf Überprüfung eingereicht werden.

Deshalb war ich sehr überrascht, als gesagt wurde, dass sie diesen Führerschein nicht zurückbekommen würde, da sie hier in Belgien nicht fahren dürfe. Um in Thailand fahren zu können, muss sie einen internationalen Führerschein beantragen, was in Thailand bekanntlich wenig bedeutet.

Hat jemand Erfahrung damit? Sicherlich kann eine Person mehrere Führerscheine besitzen?

Grüße,

Bernard

18 Antworten auf „Leserfrage: Beantragung eines belgischen Führerscheins auf der Grundlage eines thailändischen Führerscheins“

  1. theos sagt oben

    Ich war 1999 eine Zeit lang in den Niederlanden und habe meinen thailändischen Führerschein (das war damals noch möglich) in einen niederländischen Führerschein umwandeln lassen. Auch den thailändischen Führerschein habe ich nicht zurückbekommen, weil er ungültig war. Ich bin dann nach Thailand gefahren und habe dort einen neuen Führerschein bekommen mit der Geschichte, dass ich ihn verloren habe. Habe gleich ein neues bekommen. Allerdings ist das jetzt 15 Jahre her.

  2. Lunge Addie sagt oben

    Liebe,

    was du schreibst, ist vollkommen richtig. Ihre Frau erhält ihren ursprünglichen Führerschein nicht zurück, das ist die Regelung in Belgien. Leider haben Sie diese Frage zu spät gestellt, da es eine sehr einfache Lösung gab, um dies zu vermeiden. Ihre Frau hätte vor der Beantragung in Belgien in Thailand einen neuen Führerschein mit der Begründung beantragen können, dass sie den ursprünglichen Führerschein verloren habe. Dann hatte sie zwei und konnte einen in Belgien abgeben und ihren thailändischen Reserveführerschein behalten, um ihn in Thailand zu verwenden. Aber das ist immer noch möglich. Wenn Sie das nächste Mal mit ihr nach Thailand kommen, wird sie einfach ein neues beantragen, mit der gleichen Begründung: verloren.
    Lunge Addie

  3. Bernard sagt oben

    Ja, in der Tat, vielleicht ist es die beste Lösung, ein neues anzufordern, wenn wir Ende dieses Monats wieder in Thailand sind. Tks

  4. KönigBelgien sagt oben

    Liebe,

    Ich habe gelesen, dass Sie für die Umschreibung des thailändischen Führerscheins in Belgien eine Übersetzung benötigen.
    Wo hast du das übersetzt bekommen? In Belgien oder Thailand?
    Und was kostet das?

    Grtn

  5. Teun sagt oben

    Dennoch frage ich mich, auf welcher Grundlage (belgische) Behörden glauben, dass sie einen von der thailändischen Regierung ausgestellten Führerschein entziehen dürfen. Das Argument „Sie darf in Belgien kein Auto fahren“ macht keinen Sinn. Wenn das tatsächlich nicht erlaubt ist und sie angehalten wird und nur einen thailändischen Führerschein vorweisen kann, wird ihr ein Strafzettel wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein ausgestellt.
    Als meine Freundin damals einen niederländischen Pass beantragte, wurde ihr auch ihr thailändischer Pass weggenommen. Im niederländischen Pass steht ausdrücklich, dass es sich um Eigentum des niederländischen Staates handelt. Dies wird wahrscheinlich in den Pässen der meisten Länder vermerkt sein. Daher ist es in der Tat eine Form des Diebstahls und der Zerstörung fremden Eigentums, wenn man es einfach wegnimmt und ungültig macht.

    Obwohl in einem niederländischen Führerschein nicht „Eigentum des niederländischen Staates“ vermerkt ist, ist es höchst fraglich, ob die Beschlagnahme durch eine nicht-niederländische Regierung rechtmäßig ist. Auch hier rechtfertigt das verwendete Argument „Sie darf hier nicht fahren“ nicht die einseitige Erhebung. Auch hier liegt also Diebstahl vor. Und welches Gesetz verbietet den Besitz von mehr als einem Führerschein?

    Kurz gesagt: illegales Verhalten der belgischen Regierung in diesem Fall.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Sie fragen sich, ob ein niederländischer Führerschein von einer nicht niederländischen Regierung eingezogen werden kann.

      Vielleicht reicht diese Antwort Ihrer eigenen nationalen Regierung aus.
      http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/rijbewijs/vraag-en-antwoord/kan-mijn-nederlandse-rijbewijs-in-het-buitenland-worden-ingevorderd.html.

      Das ist übrigens von der niederländischen Regierung auch mit belgischen Führerscheinen möglich, aber das wusste ich schon, weil ein Kollege von mir das schon in der Praxis erleben durfte, als wir noch in den Niederlanden arbeiteten
      Das Fahrverbot gilt dann nur für die Niederlande. Um weiterhin in Belgien zu fahren, können Sie bei Ihrer Gemeinde eine Kopie Ihres Führerscheins anfordern, die Sie zurückgeben müssen, wenn Sie das Original aus den Niederlanden zurückerhalten.

      Kurz gesagt: Nichts Illegales, geschweige denn Diebstahl. Und was die Thailänder betrifft, so wird nichts zurückgezogen, sondern es handelt sich um einen Austausch.
      Die Antwort der Beamtin – sie könne hier sowieso nicht fahren – ergibt keinen Sinn.

  6. Willem sagt oben

    Ich habe selbst in Belgien gelebt und musste meinen niederländischen Führerschein abgeben und bekam einen belgischen Führerschein auf Lebenszeit. Zurück in den Niederlanden musste ich meinen belgischen Führerschein in den Niederlanden erneut abgeben und ich habe wieder einen niederländischen Führerschein. notwendig wenn Sie außerhalb der Europäischen Union reisen. Wenn Sie nach Thailand reisen, würde ich auch meinen belgischen Führerschein mitbringen.
    Viel Glück.

  7. Siem sagt oben

    Ist es in den Niederlanden auch möglich, einen thailändischen Führerschein gegen einen niederländischen Führerschein umzutauschen?
    Meine Frau besitzt auch einen thailändischen Führerschein.

    • Cor Verkerk sagt oben

      Ich bin auch gespannt, ob das möglich ist. Meine Frau hat auch einen thailändischen Führerschein, hat aber keine Lust, hier Unterricht zu nehmen.
      Wenn es tatsächlich möglich ist, es so hinzubekommen, ist es natürlich etwas anderes.

      Cor Verkerk

    • theos sagt oben

      @Siem, Nein, das geht nicht mehr. Ich kann mich nicht erinnern, in welchem ​​Jahr sie damit aufgehört haben.
      Jetzt müssen Sie also Prüfungen für einen niederländischen Führerschein ablegen. Übrigens Geld für jeden ausländischen Führerschein. Besten Wünsche.

  8. Henry sagt oben

    Ich habe dieses Phänomen auch 1990 in NL mit einem amerikanischen Führerschein erlebt. Es ist verrückt, dass sie das tun. Außerdem ist es nicht einmal offiziell erlaubt!! Es ist nicht Ihr Eigentum! Das ist Staatseigentum, das ein anderes Land nicht nehmen darf!! Sie können es sehen, möglicherweise eine Kopie machen, aber niemals mitnehmen! Außerdem steht in Ihrem Reisepass deutlich, dass es sich nicht um Ihr Eigentum handelt. Sie können daraus einen Fall machen, der Ihnen am Ende den Sieg bringt, aber das Einfachste ist tatsächlich, bevor Sie so etwas tun, Ihr vorhandenes Dokument als vermisst zu melden und dann erhalten Sie ein neues Dokument. Es ist wieder eine absurde Situation, die die Menschen dazu zwingt, etwas Seltsames zu tun. Denn was machen Sie, wenn Sie in das andere Land zurückkehren? Sie müssen erneut einen Führerschein machen, wir fahren nicht weiter. Und diese Kerle verlangen einfach nur Geld. Die Frage bleibt immer noch offen: Was zum Teufel machen sie mit all diesen Dokumenten?

  9. Serge sagt oben

    Kann bestätigen, was hier gesagt wird.

    Ein thailändischer Führerschein wird gegen einen belgisch-niederländischen Führerschein umgetauscht. Der Thailänder wird in Gewahrsam genommen.
    Wie bereits erwähnt, ist es ganz einfach, einen neuen thailändischen Führerschein zu beantragen, sobald man wieder auf thailändischem Boden ist, und sich wegen des Umtauschs nicht den Schlaf zu verderben.

    Als belgischer/niederländischer Staatsbürger benötigen Sie einen internationalen Führerschein, um in Thailand ein Auto zu fahren. Allerdings ist dies zeitlich begrenzt (3 Jahre laut dem Portal der belgischen Regierung, aber ich glaube mich zu erinnern, dass es viel weniger waren – mehrere Monate) und kostet ziemlich viel (Belgien). Für einen Kurzaufenthalt lohnt es sich angesichts der vielen Transportmöglichkeiten in TH kaum. Den Antrag können Sie beim Rathaus Ihres Wohnortes stellen

  10. Paul Vercammen sagt oben

    Lieber, in Belgien scheint jede Gemeinde ihre eigenen Regeln zu haben. Ich weiß nicht, welche Art von Führerschein Ihre Frau hat, aber das war für uns das einfachste Dokument im Stapel. Gewöhnlicher Führerschein, der bei der Gemeinde zur Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft ausgestellt wurde und anschließend einen belgischen Führerschein erhielt. Dies ohne Übersetzung oder andere Tralala. Wir nahmen auch einen internationalen Führerschein mit, da wir nach Thailand zurückkehrten und sie ihren Führerschein tatsächlich bei der Gemeinde abgeben musste. In Belgien ist es nicht gestattet, zwei Führerscheine zu besitzen. Wenn Sie also nach Thailand reisen, besorgen Sie sich entweder einen internationalen Führerschein oder geben Sie Ihren belgischen Führerschein ab und fordern Sie Ihren thailändischen Führerschein zurück. Erfolg damit!

  11. Bernard sagt oben

    @ KingBelgium: Der Preis betrug 37€, wenn man weiß, was auf einem Führerschein steht, ist das ziemlich teuer.
    Amporn Chairang
    Vereidigter Übersetzer Thailändisch-Niederländisch
    Pater Pellensstraat 3
    3910 Neerpelz
    Tel. 011 66 45 96
    Mobil 0477 55 13 59

  12. Rob V. sagt oben

    Ich bezweifle auch, dass man einfach so einen Führerschein nehmen kann, das ist thailändisches Staatseigentum. Beispielsweise dürfen sie keinen ausländischen Pass mitnehmen. Fragen Sie einfach Ihren Beamten, nach welchem ​​Gesetz er seiner Meinung nach dieses Recht hat? Belgien verfügt auch über eine Online-Gesetzgebungsdatenbank (wetten.nl, außer für Be).

    Wenn sich jemand etwa 6 Monate in BE und TH aufhält und beide Länder diese Person als Einwohner betrachten (nicht zu verwechseln mit einem Staatsangehörigen), dann ist es auch logisch, dass man in beiden Ländern mit dem nationalen Führerschein fahren darf und daher nichts Das ist kein internationaler Führerschein für Touristen (Kurzaufenthalt).

    In den Niederlanden können Sie den thailändischen Führerschein nicht umtauschen. Was ist möglich: Wenn Thailänder in Belgien leben, tauschen sie ihren Führerschein gegen einen belgischen aus, ziehen in die Niederlande und tauschen den belgischen Führerschein gegen einen niederländischen ein. Welche Führerscheine Sie in den Niederlanden umtauschen können, finden Sie auf rijksoverheid.nl und CBR (Zentralstelle für Fahrkompetenzen).

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Die Rechtsvorschriften zum Führerschein finden sich im Königlichen Erlass über den Führerschein vom 23. März 1998.
      http://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=nl&la=N&cn=1998032331&table_name=wet

      Es gibt auch ein Rundschreiben an die Kommunen bezüglich ausländischer Führerscheine.
      http://www.mobilit.belgium.be/nl/binaries/28%20Niet%20europese%20buitenlandse%20rijbewijzen_tcm466-223971.pdf

      In diesen Dokumenten erfahren Sie, warum das Original benötigt wird und dass ein ausländischer Führerschein gegen einen belgischen Führerschein umgetauscht wird. Es wird also nicht konvertiert, sondern es findet ein Austausch statt, an den Bedingungen geknüpft sind.
      Das Original wird aufbewahrt oder gegebenenfalls an das Ausstellungsland zurückgesandt.
      Sie möchten Ihren thailändischen Führerschein nicht abgeben? Nun gut, dann kein Umtausch und kein belgischer Führerschein im Gegenzug.

      Beispielsweise heißt es in Artikel 17 des Gesetzes: „Wenn es sich um einen europäischen Führerschein handelt, ist er unter Angabe der Gründe für die Rückgabe an die Behörde zurückzugeben, die ihn ausgestellt hat.“ Im Falle einer ausländischen Fahrerlaubnis ist diese Fahrerlaubnis bei der in § 7 genannten Behörde aufzubewahren und an den Inhaber zurückzugeben, wenn dieser die in § 3 § 1 genannten Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht mehr erfüllt, gegen Rückgabe des belgischen Führerscheins.

      Das von Ihnen zitierte Beispiel funktioniert also nicht wirklich. Zuerst nach Belgien, Führerschein umtauschen und dann in die Niederlande und dort in einen niederländischen umwandeln lassen.
      Wenn der Thailänder von Belgien in die Niederlande zieht, erfüllt er/sie nicht mehr die Bedingungen für den Umtausch in den belgischen Führerschein und er/sie muss beim Umzug den belgischen Führerschein gegen den thailändischen Führerschein umtauschen….
      Wenn sie dies bei einem Umzug nicht tun, begehen sie Betrug mit dem belgischen Führerschein.

      Dies bedeutet nicht, dass ein Thailänder, der mit einem belgischen Führerschein in die Niederlande zieht, automatisch einen Betrug begeht.
      Selbstverständlich können sie ihren Führerschein auch durch Prüfungen und Schulungen erwerben.
      Sie können diesen Führerschein dann problemlos gegen einen niederländischen Führerschein umtauschen.

      • Rob V. sagt oben

        Danke Ronny, dann ist es wenigstens schwarz auf weiß und es ist klar, was die offizielle Absicht ist, ohne Angst vor Fehlinterpretationen durch einen Beamten oder Bürger haben zu müssen.

        Obwohl ich es immer noch seltsam finde, wenn Sie mich nach meiner Meinung fragen, ist jemand, der im Laufe der Jahre viele (4 bis 8) Monate lang in zwei Ländern lebt, in keinem der beiden Länder ein Tourist. Reiten auf einem Int. Der Führerschein ist daher bemerkenswert. Das Fahren mit einem TH- (oder einem anderen Land) + BE-Führerschein (oder einem anderen EU-Führerschein) erscheint dann logischer. Nun ja, jemand hat sich diese Regeln ausgedacht. Nach Angaben der belgischen Behörden scheint es mir nicht die Absicht zu sein, einen thailändischen Führerschein erneut zu beantragen, wenn man fast das ganze Jahr in Belgien lebt. Aufgeben ist schließlich ziemlich sinnlos. Das Gleiche gilt für Belgier, die einen thailändischen Führerschein erwerben.

        Für die Niederländer gibt es hier einen Link (den von rijksoverheid.nl können Sie selbst googeln):
        https://www.rdw.nl/Particulier/Paginas/Voorwaarden-voor-omwisselen-buitenlands-rijbewijs-naar-Nederlands-rijbewijs.aspx

      • Rob V. sagt oben

        Vielen Dank, ich zitiere Artikel 17 Absätze 3 und 4:

        Ausgabe:
        (...)
        3° eine ehrenwörtliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht im Besitz eines europäischen Führerscheins ist, außer in dem in § 2 genannten Fall;
        4° gegebenenfalls die Begründung für die geltend gemachte Befreiung von der theoretischen Prüfung oder der praktischen Prüfung.
        Der Führerschein wird innerhalb einer Frist von drei Jahren ab dem Datum der bestandenen praktischen Prüfung [1] gemäß den Artikeln 29, 2° und 33 und in Artikel 21 des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2007 über den Führerschein, der beruflichen Eignung, ausgestellt und Fortbildung von Fahrern von Fahrzeugen der Klassen C1, C1+E, C, C+E, D1, D1+E, D, D+E.]1. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Kandidat weiterbilden und eine neue theoretische und praktische Prüfung ablegen.
        [2 Jeder Führerschein, der nicht innerhalb einer Frist von [3 drei Monaten]3 nach Antragstellung ausgestellt wird, wird von der in Artikel 7 genannten Behörde vernichtet.
        Der Minister oder sein bevollmächtigter Vertreter legt die Bestimmung der Antragsformulare fest.]2
        § 2. Wenn der Antragsteller gemäß Artikel 27, 2° einen europäischen Führerschein oder einen ausländischen Führerschein vorlegt gemäß Artikel 23 § 2 Nr. 1 des Gesetzes unterzeichnet er eine Erklärung, in der er bestätigt, dass der Führerschein echt und noch gültig ist; Der Führerschein wird der in Artikel 7 genannten Regierung ausgestellt.
        Handelt es sich um einen europäischen Führerschein, wird dieser unter Angabe der Gründe an die Behörde zurückgegeben, die ihn ausgestellt hat. Im Falle einer ausländischen Fahrerlaubnis ist diese Fahrerlaubnis bei der in § 7 genannten Behörde aufzubewahren und an den Inhaber zurückzugeben, wenn dieser die in § 3 § 1 genannten Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis nicht mehr erfüllt, gegen Rückgabe des belgischen Führerscheins.
        [1 § 3. Bewerbern, die bereits im Besitz eines europäischen Führerscheins sind, kann kein Führerschein erteilt werden [3 …]3, außer in dem in § 2 genannten Fall.
        Einem Antragsteller, der bereits einen europäischen Führerschein besitzt, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums einer nationalen Beschränkung, Aussetzung oder einem Entzug unterliegt, kann kein Führerschein erteilt werden. ]3


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