Leserfrage: Muss ich in Belgien heiraten, damit alles legal ist?

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26 August 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin Belgierin. Wenn ich in Thailand heirate, muss ich dann in Belgien heiraten, um meine Rente, mein Bankkonto, mein Haus legal zu erhalten, für den Fall, dass ich später sterbe, damit sie es erben kann? Muss sie in Belgien im Rathaus unterschreiben, um alles legal zu machen?

Bitte antworte.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Valentin

26 Antworten auf „Leserfrage: Muss ich in Belgien heiraten, damit alles legal ist?“

  1. Patrick sagt oben

    1) Sie können sich die Heiratsurkunde mit den erforderlichen beglaubigten Übersetzungen und der eidesstattlichen Erklärung aushändigen lassen und diese für die Eintragung in das Standesamt verwenden.

    2) Der Wohnort ist wichtig, eine Ehe ist nur gültig, wenn das Bett tatsächlich geteilt wird.

    3) Ihre Frau muss möglicherweise auch eine Steuererklärung, eine Krankenversicherung usw. einreichen.

    4) Sie haben noch kein Visum für Ihre Frau, dies unterliegt einer Untersuchung, um Scheinehen zu verhindern,

  2. Gerard Van Heyste sagt oben

    Lieber Valentin
    Sie sagen nicht, wo Sie wohnen möchten? Wir haben auch hier in Thailand geheiratet, dann gibst du es an die Gemeinde weiter, in der du wohnst, und das war's, alles ist gut!
    Aber wenn Sie mit Ihrer Frau in Belgien leben möchten, muss sie einen kostenlosen Sprach- und Integrationskurs belegen? Das haben wir auch in Betracht gezogen, uns aber schnell anders überlegt und leben jetzt dauerhaft hier in Thailand. Ihre Rente wird sich nach Ihrer Heirat erheblich erhöhen! (tje) Nicht schlecht, oder?
    GR. Gerard,Porn und den Benjamin

    • fons sagt oben

      Wie lange ist es her, Gerard, dass du geheiratet hast? Ich möchte wissen, ich glaube, es ist nicht mehr so ​​einfach

    • dirkphan sagt oben

      Alles möchte am besten erklärt werden.
      Wenn Sie nach Thailand ziehen, zahlen Sie in Belgien keine Steuern mehr, ABER Sie verlieren alle Sozialleistungen. Beginnend mit dem berühmten Krankenhaus. Sie tragen alle medizinischen Kosten zu 100 % selbst.

      Zwar erhält Ihre Ehefrau nach Ihrem Tod eine Witwenrente, diese gilt jedoch, wenn sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nur für 2 Jahre.

      Nur noch eine Wolke am Himmel….

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Das ist richtig.

        Ein Freund von mir ist kürzlich verstorben. Seine Frau ist 44 Jahre alt und erhält nur noch 2 Jahre Hinterbliebenenrente.

        • Lungenaddie sagt oben

          ID Ronny,
          Die Rentengesetzgebung ändert sich seit einiger Zeit. Die Zeit, schnell noch vor dem letzten Atemzug noch auf dem Sterbebett zu heiraten und so dafür zu sorgen, dass die Dame eine lebenslange Witwenrente erhält, ist längst vorbei. Nun kommt es auf das Alter der jeweiligen Dame und die Anzahl der Ehejahre an.

    • Ich Farang sagt oben

      Gibt es keine Altersgrenze für diese Rente?
      Zahlt der Staat im folgenden Fall trotzdem?
      Ich habe gehört, dass Ihre thailändische Frau bei einer Heirat nach Ihrem 60. Geburtstag keinen Anspruch mehr auf eine (wenn auch belgische) Rente hätte.
      Bei diesen 27 % weiß ich nicht, ob das auch in Belgien funktioniert.
      Sie erhalten wahrscheinlich Steuergutschriften, wenn Sie sich um Ihre (thailändische, nicht berufstätige) Frau kümmern. Aber eine Rentenerhöhung... Fragezeichen von mir.

  3. bona sagt oben

    Mein Fall: Vor 14 Jahren glücklich in Thailand verheiratet. Lassen Sie alles (fragen Sie mich nicht was) in der belgischen Botschaft übersetzen und beglaubigen. Bisher gab es beim Halten von Holz kein einziges Problem.
    Alles Gute für die Zukunft.

  4. Daniel M sagt oben

    Meine Frau und ich haben vor 4 Jahren in Thailand geheiratet. Zuerst für das Gesetz (dort bekommt man auch die nötigen Dokumente) und dann auch im Dorf (religiös und entsprechend der örtlichen Tradition).

    Anschließend habe ich unsere Ehe mit den nötigen Unterlagen im Rathaus der Gemeinde, in der ich damals wohnte, angemeldet. Das ist das Einzige, was ich hier in Belgien getan habe. Keine Hochzeit oder andere Zeremonie.

    • Patrick sagt oben

      Es ist also auch möglich, zunächst in Thailand auf dem Amphoe legal zu heiraten... und dann eine Hochzeitsfeier im Dorf zu veranstalten, ich wusste noch nicht, ob das möglich ist... die Papiere und Regeln ändern sich ständig.. .

      • Peter V. sagt oben

        Ja, das ist völlig unabhängig voneinander.
        Genau wie in NL kann man dort auch vor dem Gesetz und/oder der Kirche heiraten.

      • walter sagt oben

        Wir haben in Thailand (Amphoe) rechtmäßig geheiratet, eine halbe Stunde Arbeit, einschließlich eines neuen Personalausweises für meine Frau, die durch Heirat nun meinen Nachnamen trägt. Wir veranstalten keine Party in ihrem Dorf oder in den Niederlanden. In das Reich der Fabeln gehören alle Arten von Bedürfnissen der Familie wie etwa ein Sinsod (Mitgift) oder sogenannte Pflichtfeste.

  5. Henry sagt oben

    Ich wurde aus Belgien abgemeldet und habe vor 4 Jahren in Thailand geheiratet. Die Heiratsurkunde wurde bei der belgischen Botschaft registriert, und das war’s. Scannen Sie einfach die eingetragene Heiratsurkunde und leiten Sie sie an das RVP weiter. Etwa 2 Monate später wurde meine Rente um 25 % erhöht. Und meine Unternehmenssteuer wurde um mehr als 50 % gesenkt. Auch meine Frau hat eine fiktive nationale Registernummer erhalten. Wenn sie zum Zeitpunkt meines Todes 50 Jahre alt ist, erhält sie eine lebenslange Witwenrente, die 75 % der Familienrente beträgt. Und das wird auf einfache Anfrage auf ihr thailändisches Bankkonto überwiesen.

  6. Gerard Van Heyste sagt oben

    Ein paar Antworten auf die oben stehenden Fragen.
    Ich bin seit 9 Jahren verheiratet und war damals 67 Jahre alt. Meine Frau hat ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf eine Rente.
    Auch was unsere Versicherung angeht, ist sie viel günstiger als in den Niederlanden, sobald wir in unser Land einreisen, sind wir wie bisher voll versichert.
    Wir zahlen immer Steuern und Sozialversicherung, die direkt von unserer Rente abgezogen werden. Belgien hat kein Abkommen mit Thailand, daher müssen wir hier nichts bezahlen.
    Und natürlich ist ihre Rente seit unserer Heirat deutlich gestiegen, um 27 Prozent.
    Ich habe das alles auf Papier, also kann ich es beweisen.
    Ich habe niederländische Freunde hier, sie sind ein bisschen neidisch.
    Die belgische Gesetzgebung wird zu leicht gebrochen, zu Unrecht, wir haben viel mehr Vorteile!

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Soweit ich weiß, bekommt niemand eine Rentenerhöhung, weil man heiratet und der Partner kein Einkommen hat.

      Es kommt jedoch vor, dass Sie in eine andere Steuerklasse fallen und somit weniger Quellensteuer auf Ihre Rente anfällt.
      Ebenso wird Ihrer Frau automatisch jedes Jahr ein Teil Ihrer Rente als Einkommen zugerechnet, der sogenannte „Heiratsquotient“. Bringt Steuervorteile zurück.
      http://www.standaard.be/cnt/dmf20140626_01155950

      All dies zusammen bedeutet, dass Sie pro Monat/Rest mehr erhalten, aber das ist etwas anderes als eine Erhöhung Ihrer Rente.

      Ich habe eine belgische staatliche Rente und zumindest funktioniert das bei mir so.

    • Kerl Bijens sagt oben

      Lieber Gerard,

      Ich hätte gerne weitere Informationen von Ihnen bezüglich der Erhöhung Ihrer Rente, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind. Ich bin belgischer Beamter und kann nirgendwo Informationen darüber finden.
      Auch beim Finanzamt weiß man das nicht. Meine thailändische Frau arbeitet nicht

      Ich hoffe auf einige Informationen von Ihnen.
      MVG

      Bijnens Kerl

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      „Sobald wir unser Land betreten, sind wir wie bisher voll versichert“
      Das ist in der Tat ein großer Vorteil. Ich weiß es erst seit ein paar Jahren.

      Das Problem besteht darin, mit einer Gehirnblutung, einem Herzinfarkt, einem offenen Beinbruch oder einer anderen akuten Krankheit nach Belgien zu kommen.

      Wenn es nicht dringend ist, dann ist das natürlich ein großer Vorteil und man kann ruhig nach Belgien reisen und sich dort behandeln lassen.

      Wenn Sie jedoch in Thailand gut gegen medizinische Probleme abgesichert sein möchten, die eine Rückkehr medizinisch unmöglich machen, bleibt von Ihrer „erhöhten“ Rentenleistung wenig übrig.
      Wenn Sie Glück haben, wird Ihre Frau für die Regierung in Thailand arbeiten.

  7. Charles sagt oben

    Wie ist es möglich…?? Alles finden Sie auf den entsprechenden Websites. …. Mein Fall. Ich kenne meine Frau vor 7 Jahren … habe vor 2 Jahren in Bangkok geheiratet, aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung der belgischen Botschaft, dass nach belgischem Recht kein Ehehindernis besteht (in thailändischer und niederländischer Sprache). Nach der Heirat beim thailändischen Außenministerium (Ausland). Angelegenheiten) in Bangkok, um die Ehe zu registrieren… .. Lassen Sie alle Papiere von einem anerkannten Übersetzungsbüro von B.Ambaasade ins Niederländische übersetzen und bei der belgischen Botschaft beglaubigen!.. VORAUSSETZUNG, dass Sie dort registriert sind…. Dann schickte ich alle Papiere (Kopien) an den Rentendienst in Belgien und nach ein paar Wochen war alles in ORDNUNG….
    Viel Glück

  8. RonnyLatPhrao sagt oben

    Soweit ich weiß, bekommt niemand eine Rentenerhöhung, weil man heiratet und der Partner kein Einkommen hat.

    Es kommt jedoch vor, dass Sie in eine andere Steuerklasse fallen und somit weniger Quellensteuer auf Ihre Rente anfällt.
    Ebenso wird Ihrer Frau automatisch jedes Jahr ein Teil Ihrer Rente als Einkommen zugerechnet, der sogenannte „Heiratsquotient“. Bringt Steuervorteile zurück.
    http://www.standaard.be/cnt/dmf20140626_01155950

    All dies zusammen bedeutet, dass Sie monatlich mehr erhalten, aber das ist etwas anderes als eine Erhöhung Ihrer Rente.

    Ich habe eine belgische staatliche Rente und zumindest funktioniert das bei mir so.

    • Lungenaddie sagt oben

      Wieder einmal gibt Ronny eine korrekte Interpretation: Sie erhalten KEINE Rentenerhöhung, weil Sie verheiratet sind. Sie landen lediglich in einer anderen, günstigeren Steuerklasse. Dies hängt von der Anzahl der Angehörigen ab. Eine nicht berufstätige Ehefrau ist unterhaltsberechtigt, daher gilt ein niedrigerer Steuersatz, da der steuerfreie Betrag pro unterhaltsberechtigter Person immer weiter steigt. Der Sozialversicherungsbeitrag bleibt gleich. Deshalb habe ich in einer früheren Antwort geschrieben: Stellen Sie sich nicht zu viel vor, denn am Ende werden es 200 Euro/m Unterschied sein, es sei denn, Sie haben mehrere Angehörige.

  9. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Valentin,

    Die Antwort auf Ihre Frage lautet NEIN. Sie müssen nicht unbedingt in Belgien heiraten, um eine rechtsgültige Ehe schließen zu können. Das Einzige ist: Sie müssen es in Ihrem Heimatland „legalisieren“, anerkennen und registrieren lassen.
    Solange dies nicht geschehen ist, haben Sie keine weiteren Ansprüche, weder aus der Rentenversicherung noch aus anderen Gründen.

    Wenn Sie in Belgien gemeldet sind, müssen Sie dies beim Rathaus Ihres Wohnorts in Belgien tun: mit allen erforderlichen „Dokumenten übersetzt in eine der offiziellen Landessprachen“. Starten Sie die Akte zur Legalisierung und Anerkennung der bereits im Ausland geschlossenen Ehe. Die Akte muss immer die DVZ (Ausländerbehörde) passieren und es wird eine Untersuchung über Scheinehen durchgeführt, um anerkannt und damit legal zu werden.
    Wenn Sie in Belgien abgemeldet und bei der Botschaft Ihres Wohnsitzlandes registriert wurden, muss dies über diese Botschaft erfolgen, da die Botschaft Ihr Rathaus ist. Die aus der Datei zu befolgende Route ist dieselbe wie die Route, die in Belgien selbst zu befolgen ist.

    Die Rentenleistung wurde hier vom Fragesteller NICHT in Frage gestellt, aber die Antworten einiger Leser basieren auf NICHTS. Stellen Sie sich nicht zu viel vor, denn das entspricht in etwa einem Zusatzeinkommen von 200 Euro/Monat. (zumindest bestenfalls). Die Kosten werden den Nutzen nicht übersteigen.

  10. Janssens Marcel sagt oben

    Habe 2014 in Thailand geheiratet. Alle Papiere wurden übersetzt und beglaubigt. In Belgien zum Rathaus, meine Frau war zu diesem Zeitpunkt nicht da. Sie würden nachforschen, sie sind immer beschäftigt. Ich war mehrere Male mit meiner Frau zurück, nichts wurde verkürzt, ich habe viele Tricks gehört. Das letzte Mal habe ich mich jetzt in Belgien abgemeldet, alles eingescannt und zur Botschaft geschickt. Nach einigen Monaten der Nachfrage, wie es ausgegangen sei, hatte man nichts erhalten. Jetzt gehe ich persönlich zur Botschaft. Ich bin neugierig.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Marcel,

      Ich fürchte, Sie müssen alles noch einmal von vorne beginnen, aber seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie kein neues Legalisierungsverfahren einleiten können, solange das vorherige nicht abgeschlossen ist. Offenbar leben hier noch einige Menschen in der fernen Vergangenheit und sind sich nicht bewusst, dass die Zeit des Hokuspokus längst vorbei ist.
      Sie schreiben selbst: „Meine Frau war nicht im Rathaus in Belgien.“ Wo war sie dann? Lebt wahrscheinlich immer noch in Thailand und ist nicht beim „Bevölkerungsamt“ in Belgien registriert, wo Sie noch lebten. Das bedeutet, dass die Ermittlungen zur Scheinehe NICHT durchgeführt werden KÖNNEN, da der örtliche Polizeibeamte zunächst vorbeikommen muss, um festzustellen, ob Sie tatsächlich verheiratet sind = auch an derselben Adresse wohnen und zusammenleben. In Belgien müssen Sie zusammenleben, wenn Sie als verheiratet gelten möchten. Von dem Moment an, in dem Sie das nicht tun, sind Sie im Einklang mit dem Gesetz: TATSÄCHLICH getrennt. Wenn diese Lebensgemeinschaft nicht hergestellt werden kann, kann der Einwanderungsbehörde kein „günstiger Rat“ der Gemeinde erteilt werden, und Ihre Akte liegt „irgendwo“ bei den Hunderten anderer solcher Fälle. Die Botschaft kann dies nicht ändern, da Sie wahrscheinlich noch eine „laufende Akte“ bei der Einwanderungsbehörde haben.
      Wenn Sie wirklich durchsetzen wollen, würde ich Ihnen raten, einen auf auswärtige Angelegenheiten spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

  11. Gerard Van Heyste sagt oben

    An Lung Addie
    Ich möchte noch einmal betonen, dass wir 27 Prozent mehr Rente bekommen und das kann ich nachweisen, die meisten meiner Freunde bekommen ein Auto. 5 bis 600 Euro mehr, wenn Sie einen Nachweis wünschen, kann ich ihn Ihnen liefern! hat nichts mit Steuern zu tun, es gibt sogar einen Gewinnpunkt, die Kommunalsteuer verschwindet, also wird weniger von der Rente abgezogen!
    Eines habe ich vergessen, das ist nur für Angestellte (Südturm) die Beamten haben eine andere Regelung, ungünstiger!
    Ich wollte nur vervollständigen, was nach einer Heirat mit einem Thailänder passiert, nur für die belgischen Staatsbürger.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Natürlich hat das alles mit Steuern zu tun, oder sind Kommunalsteuern keine Steuern?
      Ich glaube, dass die Kommunalsteuern in Flandern durchschnittlich etwa 7,5 Prozent betragen. Das macht schon einen großen Unterschied.

      Sie müssen sich jedoch nicht abmelden, um monatlich mehr auf Ihrem Bankkonto zu erhalten.
      Jemand, der in Belgien lebt, heiratet und seine Frau kein Einkommen hat, wird aufgrund dieses Steuervorteils und des „Heiratsquotienten“ auch monatlich mehr erhalten (ich dachte, es wären maximal etwa 2016 Euro für 10 gewesen, aber das hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab/ Steuertarif).
      Es muss auch keine Rente sein. Es geht um Einkommen. Das macht auch jemandem Spaß, der gerade in Belgien arbeitet.

      Logisch ist natürlich auch, dass die Leistungshöhe geringer ausfällt als bei einer Exmatrikulation, da diese unter anderem keine Kommunalabgaben zahlt.

      Abschließend möchte ich hier nur sagen, dass man nicht unbedingt abgemeldet sein muss, um zu sehen, dass der Nettobetrag, den man auf seinem Konto erhält, jeden Monat steigt, und dass das alles mit Steuern zu tun hat.
      Ihr Bruttojahresbetrag Ihrer Rente erhöht sich nicht, weil Sie verheiratet sind, sich abgemeldet haben oder Ihr Partner erwerbstätig ist oder nicht.
      Allerdings können sich die Freibeträge je nach Anspruch der Hinterbliebenen erhöhen.
      Ihre Frau ist übrigens nie steuerabhängig. Deshalb gibt es den „Heiratsquotienten“. Kinder tun das natürlich.

      Für Informationen.
      Seit dem 1. April 2016 sind die Dienste RVP (Arbeitnehmerrente) und PDOS (Beamtenrente) im Bundesrentendienst (FPD) zusammengefasst.
      http://www.onprvp.fgov.be/NL/about/presentation/fusion/paginas/default.aspx
      Dies bedeutet natürlich nicht, dass auch die Rente auf die gleiche Weise berechnet wird. Lediglich die Dienste wurden zusammengefasst, um effizienter zu arbeiten.

    • David H. sagt oben

      In der Tat, Gerard Van Heyste, lassen Sie sich nicht von denen verwirren, die eine Rente in einem anderen Status erhalten haben: Unverheiratet und verheiratet ergibt einen Unterschied von 25 %, Sie haben absolut Recht.

      Unter dem Link zur entsprechenden RVP-Seite wurden nun alle Leistungen verschiedener Renten zusammengeführt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Renten gleich sind, immer mit unterschiedlichen Modalitäten

      http://www.onprvp.fgov.be/NL/profes/calculation/minimum/paginas/default.aspx

      Garantierte Mindestrentenbeträge für eine volle Berufslaufbahn
      vom 01 bei Pivotindex 06

      Altersrente, Familienrente, Altersrente für Alleinstehende, Hinterbliebenenrente
      Jahresbetrag 17 EUR 525,38 EUR 14

      Fester monatlicher Betrag 1 EUR 460,45 EUR 1 EUR


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