Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe Kommentare zu Steuerrückerstattungen beim Kauf eines neuen Autos in Thailand gelesen. Wer kann mir sagen, wie das funktioniert?

Ich möchte auch wissen, ob das nur für Thailänder gilt, für alle, die ein Auto kaufen (z. B. ohne feste Wohnadresse) oder mit dem Gelben Buch?

Regards,

HansG

11 Antworten auf „Leserfrage: Wie funktioniert die Steuerrückerstattung beim Kauf eines Neuwagens in Thailand?“

  1. Wolfgang sagt oben

    Soweit ich mich erinnern kann, habe ich es noch nie geschafft, ohne feste Wohnadresse ein Auto oder Motorrad zu kaufen, da man durch die Einwanderungsbehörde gehen und dort ein Formular ausfüllen und mit einem Mietvertrag nachweisen muss dass Sie dort wohnen und dann wird auch sofort geprüft, ob Sie ein Jahresvisum haben

  2. Petervz sagt oben

    Dies gab es vor einigen Jahren im Rahmen der sogenannten „First Car“-Politik der damaligen Yingluck-Regierung. Diese Vereinbarung hatte jedoch nur eine Laufzeit von einem Jahr und ist nicht mehr gültig.
    Beim Kauf eines Neuwagens gibt es keine Steuerrückerstattung.

    • Gerrit sagt oben

      Ja,

      Dies war eine Reaktion auf die Überschwemmung im Jahr 2011, um den Bewohnern zu helfen, wieder ein Auto zu bekommen. (Hunderttausende Autos waren ertrunken) und um der Autoindustrie, die enorme Schäden erlitten hatte, wieder auf die Beine zu helfen. Dieses Arrangement galt nur für ein Jahr und nur für neue Besitzer (Sie konnten es aber sofort weiterverkaufen).

      • Henry sagt oben

        Man durfte es nicht sofort weiterverkaufen, sondern musste ein Jahr warten, andernfalls musste man die Prämie von 100 Baht zurückzahlen

        Es hatte nichts mit den Überschwemmungen von 2011 zu tun.

        • Getreide sagt oben

          Die Prämie hing vom Kaufpreis ab und nur Autos bis 1500 ccm (soweit ich mich erinnere) waren förderfähig, auch Pick-ups. Wurde das Auto innerhalb von 5 Jahren (weiter)verkauft, musste die gesamte Prämie zurückgezahlt werden. Und gilt natürlich nur für Thailänder.

  3. Tobias sagt oben

    Soweit ich weiß, gibt es in Thailand derzeit keinen Steuervorteil beim Kauf eines Neuwagens.
    Im Jahr 2011 führte die Yingluk-Regierung einen solchen Vorteil ein, der jedoch nur vorübergehend war. Damals war es erheblich. Bei einem Kaufpreis von ca. 840.000 THB profitierten wir dann von einer Barmittelreduzierung von ca. 70.000 THB. Eine der Bedingungen bestand darin, dass das Auto fünf Jahre lang im Besitz bleiben musste, vorbehaltlich eines Sanktionsverbots für die Rückzahlung des Steuervorteils.
    In der Praxis wurden solche Autos vom Besitzer gegen Bezahlung getauscht (sprich verkauft), aber nicht vom Besitzer im Transportbüro TiT getauscht 🙂
    Mittlerweile sind die 5 Jahre vergangen und Würstchen haben (keineswegs immer) den Namen des Besitzers geändert.

  4. theos sagt oben

    Mark, ich habe das selbst erlebt, auch ein Nachbar von mir. Das Auto läuft auf Ihren Namen, Sie bleiben also für alles verantwortlich, was damit passiert und gemacht wird. Der Typ, der mein Auto gekauft hat, hat die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Nach drei Jahren (das schreibt das Gesetz vor) erhielten wir einen Brief, dass die Kfz-Steuer über drei Jahre hinweg gezahlt werden müsse, sonst! Wir gingen ins Büro und erklärten, dass wir nicht die Eigentümer seien. Wir mussten für diese drei Jahre bezahlen, aber die Nummer wurde gesperrt und uns wurde geraten, es bei der Polizei zu melden. Gesagt, getan. Es wurde umgehend ein landesweiter Durchsuchungsbefehl für dieses aus gutem Grund gestohlene Auto mit der Nummer erlassen. Mann, innerhalb einer Woche rief uns die Polizei an, sie hätten ihn gefunden, er sei in Chiang Mai. Er konnte wählen, ob er die Klage aufteilte oder die ca. 3 km zu uns fuhr und uns bezahlte. Er entschied sich für Letzteres und kam noch in derselben Woche, um das Geld zu bringen.
    Und nein, nichts, keine von der Hermandad erbetenen Spenden.

  5. Lunge Addie sagt oben

    Lieber HansG,
    Wann haben Sie das gelesen und haben Sie sich auch den Zeitraum angesehen, in dem es in Kraft war? Ich muss Sie enttäuschen, denn diese Regelung gibt es schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Daher ist es ganz einfach, Ihnen zu sagen, wie es funktioniert: NICHT mehr.

  6. Hank Hauer sagt oben

    Das ist längst Geschichte. Es handelte sich um einen Erstkauf für Kleinwagen. Eine populistische Maßnahme der Yingluck-Regierung. Es war nichts für Ausländer. Aber für thailändische Steuerzahler (nach Abzug)

    • HansG sagt oben

      Danke für die Info.
      Ich verstehe jetzt, was die Steuer betrifft.
      Allerdings noch nicht in Bezug auf die Vorgehensweise, wenn Sie als Ausländer ein Auto ohne Finanzierung kaufen möchten.

      • Henry sagt oben

        Ganz einfach, wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung haben. oder eine gelbe Tabian-Spur. Sie bezahlen einfach die Rechnung. Sie erhalten einen Tabian Rod (blaues Zulassungsheft) und fahren mit Ihrem Auto nach draußen. Vorerst mit roten Kennzeichen, nach ein paar Wochen mit den endgültigen Kennzeichen.

        Natürlich achten Sie auf eine gute Versicherung


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