Leserfrage: Steuererklärung in Thailand, wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte:
Dezember 14 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe die Steuerakte ausführlich und sorgfältig gelesen, bin aber mit einigen Unklarheiten zurückgeblieben. Übrigens habe ich von den niederländischen Steuerbehörden bereits Befreiungen von der Einkommensteuer auf meine Betriebsrenten erhalten.

In der Datei am Ende von „Frage 2“ Folgendes:

„In diesem Blog: Ausländer zahlen 7 Prozent Steuer. Das steht nicht im Gesetz und ist auch nicht vertragskonform: Nichtdiskriminierung bedeutet auch keine Bevorzugung. Die Mehrwertsteuer beträgt hierzulande 7 Prozent.
SCHLUSSFOLGERUNG
Die Rente wird in TH besteuert.“

Ich möchte vor Ende März 2017 eine Erklärung bei den thailändischen Steuerbehörden in Pattaya einreichen. Wie viel Einkommensteuer muss ich hier auf meine niederländische Betriebsrente zahlen? Oben habe ich gelesen, dass Ausländer 7 % zahlen müssen, aber auch, dass das nicht im Gesetz steht. Wo finde ich den korrektesten Prozentsatz in der Datei bzw. in welchem ​​Link?

Unter dem Link http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html3.1 Progressive Steuersätze finden Sie die folgende Tabelle:

Für das zu versteuernde Einkommen gelten die folgenden Einkommensteuersätze

Steuersätze der persönlichen Einkommensteuer

Steuerpflichtiges Einkommen
(Baht) Steuersatz
(%)
0-150,000 Befreiung
mehr als 150,000, aber weniger als 300,000 5
mehr als 300,000, aber weniger als 500,000 10
mehr als 500,000, aber weniger als 750,000 15
mehr als 750,000, aber weniger als 1,000,000 20
mehr als 1,000,000, aber weniger als 2,000,000 25
mehr als 2,000,000, aber weniger als 4,000,000 30
Über 4,000,000 35
Wird für die Steuerjahre 2013 und 2014 umgesetzt.

Mein Einkommen beträgt etwa 600.000 Baht pro Jahr. Diese Tabelle zeigt, dass ich dann 15 % über 600.000 zahlen muss. Vielleicht sollte der Freibetrag von 150.000 reduziert werden? Für mich ist es verwirrend: 7 % sind nicht legal im Vergleich zu 15 % in der PIT-Tabelle. Was soll es sein?

Ich habe auch eine zweite Frage:

Wenn ich diese Einkommensteuererklärung nächstes Jahr in Pattaya einreiche, kann ich den Betrag anhand meiner Jahresabrechnungen nachweisen. Aber ich höre von Leuten hier, dass das Finanzamt das nicht sehen will, sondern das Bankbuch sehen will. Allerdings können Sie in meinen Bankbüchern sehen, wie viel Geld ich von meinem ING-Konto auf mein thailändisches Kasikorn-Konto überwiesen habe, aber dieses Geld ist die Summe meiner AOW PLUS-Betriebsrenten. AOW wird in den Niederlanden bereits besteuert. Wie kann ich also im Bankbuch nachweisen, wie viel RENTE ich erhalten habe? Das ist nicht möglich? Wie löse ich das?

Vielen Dank im Voraus.

Faktentester

28 Antworten auf „Leserfrage: Steuererklärung in Thailand, wie viel Einkommenssteuer muss ich zahlen?“

  1. MartinX sagt oben

    Zwischen den Niederlanden und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das in den Artikeln 18 und 19 klar festlegt, dass (staatliche) Renten und andere Einkünfte aus früherer Beschäftigung NUR in dem Staat steuerpflichtig sind, in dem die Rente oder andere Einkünfte aus früherer Beschäftigung ausgezahlt werden

    Warum sollten Sie also noch weiter suchen, wo Sie Steuern zahlen können?

  2. HarryN sagt oben

    Lieber Faktentester. Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die Mehrwertsteuer von 7 % nichts mit der Erklärung zu tun hat. Sie geben außerdem an, dass Sie daher 15 % auf B.600000 zahlen müssen. Meiner bescheidenen Meinung nach ist das nicht richtig.
    Sie haben eine Rente, müssen also mindestens 65 Jahre alt sein, dann haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag von 190.000 B. (Regelung 0702/3649). Dieser wird daher von diesen 600.000 B. abgezogen. Übrig bleiben 410.000 B. Dann gibt es einen persönlichen Freibetrag von 30.000 B., der ebenfalls abgezogen wird. Somit bleiben 380.000 B.
    Dann die Steuertabelle: 0 – 150000 = NIL bleibt B. 230000,–
    150000 – 300000 = 5 % 5 % von 150000 = B.7500
    300000 – 500000 = 10 % 10 % von 80000 = B. 8000
    Die Gesamtsteuer beträgt dann B 15500, was etwas weniger ist als die 15 % auf B. 600000.
    Wenn die Steuerspezialisten unter uns anderer Meinung sind, würde ich es gerne hören, denn ich habe auch kein Monopol auf Weisheit.

  3. Renevan sagt oben

    Wenn Sie das Steuerformular herunterladen, sind das thailändische und das englische Formular genau gleich. Es gibt keinen Unterschied bei der Steuerzahlung, ob Sie Ausländer oder Thailänder sind, also keine Ahnung, was Sie damit meinen, dass Sie als Ausländer diese 7 % Steuer zahlen. Ich weiß auch nicht, was MartinX bedeutet. Im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand wurde die Zahlung der Steuer auf AOW und staatliche Renten den Niederlanden zugewiesen. Wenn Sie sich mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten und daher hier steuerpflichtig sind, müssen Sie hier auch andere Betriebsrenten versteuern.
    Hier finden Sie eine Zusammenfassung des thailändischen Steuerrechts.
    1. Persönlicher Freibetrag Baht
    • Steuerzahler: 30,000
    • Ehegatte (wenn der Ehegatte kein Einkommen hat): 30,000
    • Kinder des Steuerzahlers (maximal 3), jeweils 15,000
    • Zusätzliche Ausbildungszulage für jedes Kind: 2,000
    • Elternbetreuung, jeweils: 30,000
    • Betreuung behinderter oder arbeitsunfähiger Familienangehöriger
    Mitglieder, jeweils: 60,000
    • Betreuung einer behinderten oder handlungsunfähigen Person
    außer einem Familienmitglied: 60,000
    Darüber hinaus hat ein thailändischer Einwohner, der 65 Jahre oder älter ist, Anspruch
    Befreiung von der persönlichen Einkommensteuer auf Einkünfte bis zu einem Betrag, der nicht gilt
    über 190,000 Baht.
    Sie können also 30.000 THB von Ihrem Einkommen abziehen, und wenn Sie 65 Jahre alt sind, sind es 190.000 THB.
    Wenn ich also keinen Rechenfehler mache und Sie 65-600.000-30.000 = 190.000 THB steuerpflichtiges Einkommen haben. Dadurch werden Sie in drei Stufen über die ersten 380.000 150.000 % verteilt, in der nächsten Stufe bis zu 0 THB, 300.000 % sind 5 THB und die restlichen 7500 THB bei 80.000 % sind 10 THB. Also 8000 THB bezahlen.
    Ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber auf Samui hilft einem jedes Jahr das Finanzamt beim Ausfüllen der Formulare. Dafür muss man nicht einmal zum Finanzamt gehen, sondern die waren zuerst im Tesco und jetzt in einem großen Einkaufszentrum (Central Festival). Es reicht aus, das/die Jahreseinkommensformular(e) Ihrer Rente mitzubringen.

  4. nico sagt oben

    Lieber Faktentester,

    Sie übersehen ein großes Problem: Um sich in Thailand niederzulassen, müssen Sie über ein Einkommen von mindestens 800.000 Bhat pro Jahr verfügen.

    600.000 Bhat sind wirklich zu wenig, es sei denn, Sie haben eine große Reserve von mindestens 800.000.

    Grüße Nico

    • Renevan sagt oben

      Das sind etwa 600.000 THB Rente, dazu kommt noch die AOW. Diese 800.000 können auch eine Kombination aus Bankguthaben und Rente sein. Das muss also kein Einkommen sein,

  5. William Doeser sagt oben

    Wenn Sie in Thailand leben, ist die Betriebsrente in den Niederlanden einkommenssteuerfrei, wird jedoch in Thailand besteuert, sofern sie nach Thailand gelangt. Die staatliche Rente wird in den Niederlanden besteuert. AOW ist keine Rente, sondern eine Leistung aus einer Sozialversicherung und daher in den Niederlanden steuerpflichtig, in Thailand also steuerfrei. Übrigens gibt es in Thailand eine ganze Reihe von Ausnahmen. Berechnung des zu zahlenden Betrages laut Tabelle. Besuchen Sie einen thailändischen Buchhalter und lassen Sie Heme diese Erklärung einreichen und mit den Steuerbehörden begleichen. Kostet fast nichts.
    William Doeser

    • Bertus sagt oben

      Wim Doeser, ich habe/kenne einen befreundeten Buchhalter, der für mich mit Formularen zum Finanzamt ging und mit der Nachricht zurückkam, dass ich Tourist sei und daher in Thailand nicht steuerpflichtig sei. Wir bleiben hier, um Ihr Nichteinwanderungsvisum um ein Jahr um drei Monate zu verlängern. Also Touristen. Sie sind nur dann steuerpflichtig, wenn Sie hier wohnen und arbeiten, was bei uns nicht der Fall ist. Sie wohnen nicht hier und arbeiten nicht hier, dürfen sich aber mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde jedes Mal für ein Jahr hier aufhalten (Anmerkung „bleiben“ = nicht wohnen). Das mit diesen 3 Tagen ist ein alter Kuchen, denn der damalige Premierminister Anand hat dem ein Ende gesetzt. Anschließend musste ich zum Finanzministerium der Sanam Luang BKK gehen, um eine Steuerbefreiung zu erhalten, die ich bei der Abreise am Flughafen vorlegen musste.

      • Renevan sagt oben

        Das sind die Angaben des Finanzamtes. (Auf dem Laufenden).

        1. Steuerpflichtige Person
        Steuerpflichtige werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den Teil der Einkünfte aus ausländischen Quellen, der nach Thailand gebracht wird. Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand.

        Ich weiß also nicht, woher man kommt, dass man hier nicht steuerlich ansässig ist, wenn man sich mehr als 180 Tage im Jahr hier aufhält.

  6. Rembrandt sagt oben

    Lieber Faktentester,
    Ich gehe davon aus, dass diese Betriebsrenten in den Niederlanden nicht steuerpflichtig sind. Welche Einkünfte in den Niederlanden und welche in Thailand steuerpflichtig sind, können Sie im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Thailand und den Niederlanden nachlesen. Für das Jahr 2016 müssen Sie 9,500 Baht persönliche Einkommenssteuer (PIT) zahlen. Ich gehe davon aus, dass Sie unverheiratet sind.

    Die Berechnung ist wie folgt: 600,000 Baht abzüglich des zulässigen Abzugs für die Berechnung der Einkommensteuer auf Erwerbseinkommen von 60,000 Baht, abzüglich des Freibetrags für einzelne Steuerpflichtige von 30,000 Baht und abzüglich 190,000 Bahr, weil Sie 65 Jahre oder älter sind (siehe oben). Das zu versteuernde Einkommen beträgt dann 320,000 Baht. Hierauf zahlen Sie 150,000 % Steuer auf den ersten Betrag von 0 Baht und 150,000 % Steuer (300,000 Baht) auf den Betrag von 5 – 7,500 Baht und 20,000 % Steuer (10 Baht) auf die restlichen 2,000 Baht. Also insgesamt 9,500 Baht PIT-Steuer.

    Beachten Sie, dass für die Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für das Jahr 2017 sowohl der Abzug von 60,000 Baht als auch der Freibetrag von 30,000 Baht erhöht werden.

    Darf ich Ihnen einen Tipp geben, zwei thailändische Gehaltskonten zu eröffnen? Sie überweisen die in den Niederlanden zu versteuernden Beträge an die erste und die Betriebsrenten an die zweite. Mit der letzten Broschüre gehen Sie zur thailändischen Steuerbehörde, vereinbaren einen Termin zur Hilfe bei der Steuererklärung und reichen Kopien dieser Broschüre ein. Faktentester ist fertig!

    Viel Glück!

    • Renevan sagt oben

      Ist dieser Abzug korrekt, Einkünfte aus unselbständiger Arbeit? Ich übersetze das als Einkommen aus Arbeit. Fällt die Rente darunter?

      • Rembrandt sagt oben

        Ja, Renten fallen unter „Einkünfte aus unselbständiger Arbeit“:

        „§ 40 Steuerpflichtiges Einkommen ist Einkommen der folgenden Kategorien, einschließlich aller Steuerbeträge, die vom Einkommenszahler oder von einer anderen Person im Namen eines Steuerzahlers gezahlt werden.

        (1) Einkünfte aus Beschäftigung, sei es in Form von Gehalt, Lohn, Tagessatz, Prämie, Prämie, Trinkgeld, Rente, Hausmietzuschuss, Geldwert einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten mietfreien Wohnung, Zahlung einer Schuldenverbindlichkeit eines Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber geleistet werden, oder Geld, Eigentum oder Vorteile, die sich aus der Beschäftigung ergeben.“

        Und dann geht es weiter mit den Kategorien 2 bis 8.

  7. ruud sagt oben

    Das Problem für die Steuerbehörden in Thailand besteht darin, dass dort Ausländer aus einigen hundert verschiedenen Ländern leben, die wahrscheinlich über unterschiedlichste Steuerabkommen verfügen.
    Die meisten Büros können damit nicht mithalten und verfügen über ein einfaches System.
    Alles, was Sie ins Land bringen, wird besteuert.
    Sie sollten sehen, wie viel diese Berechnung Sie mehr kostet, als Sie eigentlich zahlen sollten.
    Da Sie das Büro in Pattaya wahrscheinlich nicht überzeugen können, bedeutet das, dass Sie das Problem den Steuerbehörden in Bangkok vorlegen müssen.
    Sie haben dort zweifellos das nötige Wissen.
    Dann können Sie überlegen, ob Sie sich die Mühe machen wollen oder nicht.

    Im Übrigen sind die in den Antworten genannten Abgaben nicht vertragsgemäß.
    Thailand könnte mehr Steuern erheben, tut es aber (noch?) nicht.

    • Renevan sagt oben

      Ich würde gerne wissen, woher Sie die Idee haben, dass alles, was Sie ins Land bringen, besteuert wird. Das thailändische Steuerrecht sieht vor, dass Sie verpflichtet sind, Einkünfte, beispielsweise Ihre Rente, anzugeben. Wenn Sie Sparguthaben übertragen, wird dieses nicht besteuert und Sie müssen keine Steuererklärung abgeben. Nun werden sich die Steuerabkommen in diesem Punkt kaum unterscheiden, die Besteuerung wird Thailand oder dem Heimatland zugewiesen.
      Ich würde auch gerne wissen, was Sie damit meinen: Sind die in den Antworten genannten Abgaben nicht im Einklang mit dem Vertrag?
      Und Thailand könnte mehr Steuern erheben, tut es aber noch nicht?
      Wenn Sie sich hier das Steuerformular und eine Gehaltsabrechnung (von meiner Frau) ansehen, ist das ganz einfach.

      • ruud sagt oben

        Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass nur das Einkommen besteuert wird.
        Einfach Recht haben und Recht haben sind zwei verschiedene Dinge.

        Die Steuerbehörden in Thailand besteuern jedes von Ihnen eingebrachte Geld, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie darauf keine Steuern schulden.
        Für die thailändischen Steuerbehörden ist es praktisch unmöglich zu wissen, woher Ihr Geld kommt, und so liegt die Beweislast dafür, dass Sie auf dieses Geld keine Steuern schulden, bei Ihnen.

        Ich habe die Artikelnummer des Steuerabkommens vergessen, sie liegt irgendwo bei 19, 20 21.

        Dieser Artikel ermöglicht es Thailand, Ihre Steuern in Thailand zu zahlen, die beispielsweise auf der Grundlage Ihrer staatlichen Rente plus Ihrer Rentenversicherung berechnet werden.
        Davon wird dann die Steuer auf Ihre AOW abgezogen.

        Aber der Betrag, der wieder abgezogen wird, beinhaltet natürlich auch Ihre Freibeträge und den niedrigsten Steuersatz.
        Angenommen, die AOW beträgt 1.000 Euro pro Monat und die Rentenversicherung = 2.000 Euro pro Monat.
        Dann wird die Steuer auf 3.000 Euro berechnet.
        Davon wird dann die Steuer von 1.000 Euro der AOW abgezogen.
        Im AOW sind selbstverständlich auch Ihre Befreiungen in Thailand und die günstigen Tarifsätze enthalten.
        Das ist also nur ein kleiner Betrag, der von der Steuerrechnung abgezogen wird.
        Unterm Strich fällt die Bewertung also höher aus, als wenn Sie nur 2.000 Euro in der Rentenversicherung hätten.

  8. Getreide sagt oben

    Ich verstehe nicht ganz, warum man ggf. eine Erklärung abgeben muss. Sie sind über 50 und mit einem zeremoniellen Visum hier (ich nehme an). Sie müssen jedes Jahr eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen, was Sie auf der Grundlage der erhaltenen Jahresabschlüsse tun können. Wenn das ausreicht, sehen Sie sich die Datei an. Warum sollten Sie sich dann die Mühe machen? Bericht alle 90 Tage. Und das ist es. Wenn ich Sie wäre, würde ich mein niederländisches Bankkonto behalten und das Geld darauf einfließen lassen (sofern das für die SVB noch möglich oder teilweise nicht möglich ist) und bei Bedarf Geld auf ein thailändisches Bankkonto überweisen. Es könnte nicht einfacher sein. ([E-Mail geschützt] )

  9. Teun sagt oben

    In der Diskussion wird davon ausgegangen, dass AOW in NL besteuert wird. Ich habe mir noch einmal meine eigene AOW angeschaut und festgestellt, dass die SVB keinen (!!) Abzug anwendet. Brutto-AOW wird also netto ausgezahlt.
    Ich habe SVB nie um eine Ausnahmegenehmigung gebeten. Ich habe einen Rabatt auf meine staatliche Rente, weil ich etwa fünf Jahre im Ausland gearbeitet und keine Prämie gezahlt habe.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SVB mich lediglich von jeglichem Abzug befreit. Das Fazit muss also lauten: AOW ist auch hier in Thailand grundsätzlich steuerpflichtig.

    • Renevan sagt oben

      Sie können keine AOW-Befreiung erhalten, da diese in den Niederlanden immer besteuert wird. Wenn Sie also Ihre staatliche Rente unversteuert beziehen, müssen Sie diese in den Niederlanden trotzdem versteuern. Wenn Sie dies nicht tun, erhalten Sie trotzdem einen Nachtrag.

    • HarryN sagt oben

      Ich denke, man sollte damit vorsichtig sein. Seit 2015 ist die Lohnsteuer für Expats abgeschafft und die SVB soll diese abziehen. Das ist mir jedoch nicht passiert und ich habe im Juni 2015 bei der SVB die Berücksichtigung der Lohnsteuer beantragt. Die Schlussfolgerung ist daher, dass die SVB dies nicht automatisch impliziert. Bei meiner Steuererklärung für 2015 tauchte sofort der noch fällige Betrag für die ersten 6 Monate auf.

      • Teun sagt oben

        Auch im Jahr 2014 wurde von meiner AOW (ab Ende 2013) keine Steuer einbehalten. Die AOW-Beiträge sind übrigens nicht steuerlich absetzbar, Sie zahlen also doppelt Steuern.
        Ich bemerke. Werde zu gegebener Zeit noch einmal beim SVB nachfragen.

        • HarryN sagt oben

          Lieber Teun, bis einschließlich 2014 war die Aow-Zahlung brutto/netto und ich habe darauf keine Steuern gezahlt.
          Nochmals: Dies hat sich am 01 geändert. Sicherlich erhalten Sie zu gegebener Zeit einen Nachtragsbescheid für das Jahr 01. Um dies in Zukunft zu vermeiden, senden Sie am besten eine E-Mail an die SVB mit dem Hinweis, dass Sie die Lohnsteuer berücksichtigen sollten.

          • Teun sagt oben

            Harry,

            Ich habe gerade einen Blick auf meine Jahresabrechnung 2014 der SVB geworfen. Die Erklärung auf der Rückseite lautet unter der Überschrift „Loonbelastingskorting“ (auf der Vorderseite steht, dass dies zutrifft):
            „……..Steht in Ihrer Jahresabrechnung unter „Lohnbelastung“ E 0,00? Dann sind die Steuergutschriften höher als die Lohnsteuer, die Sie zahlen müssen.“

            Das scheint mir klar zu sein. Grundsätzlich fällt Lohnsteuer an, die jedoch aufgrund der angewandten Steuergutschriften zunichte wird.

            In meinem Fall kann das der Fall sein (geringere AOW-Leistung, weil ich 4-5 Jahre lang keine Prämie gezahlt habe, weil ich außerhalb der Niederlande gearbeitet habe) und daher eine Kürzung von ca. 10 % (5 x 2 %).

            Jedenfalls scheint jeder recht zu haben. Steuerpflichtig, aber aufgrund höherer Lohnsteuergutschrift steuerfrei.

            Immer noch schön zu wissen, nicht wahr?

            • Teun sagt oben

              Es ist auch nicht unlogisch. Das Sozialhilfeniveau beträgt 70 % des Mindestlohns (ca. 1500 E pro Monat). Und das beläuft sich auf etwa 1.000 E pro Monat. Ich gehe davon aus, dass BV Nederland keine Unterstützung in Form eines Bruttobetrags gewährt. Aber von einem Nettobetrag. Denn warum sollte man eine selbst ausgezahlte Sozialhilfeleistung später versteuern? Das wäre Ergotherapie.

              Ein AOW von ca. E 1.000 p/m (Alleinstehende) ist daher mit der Höhe der Sozialhilfe vergleichbar. Und so erhebt BV Nederland keine Steuern, wie die SVB selbst angibt.

              Gibt eine Person (AOW) an, dass sie sich nicht auf die Nichtanwendung einer Steuergutschrift beruft, so wird die AOW offenbar brutto = netto ausgezahlt.

              Die Erläuterungen zu meinem Jahresüberblick 2015 enthalten die gleichen Informationen wie 2014.

              Meiner Meinung nach wurde dies von der SVB selbst geklärt.

  10. Teun sagt oben

    Ob Sie in Thailand Steuern zahlen oder nicht, hängt daher ab von:
    1. welchem ​​Finanzamt Sie unterliegen und
    2. Welchen Beamten Sie in diesem Büro treffen?

    Das verursacht also die Unterschiede.

    In der Praxis ist das Endergebnis – größtenteils –, dass die Mehrheit von uns im Rahmen thailändischer Systeme de facto kein steuerpflichtiges Einkommen hat.
    Die entscheidende Frage lautet dann: Kann NL in Thailand weiterhin Steuern erheben, wenn keine Steuern gezahlt werden? Das glaube ich selbst nicht. Wenn Thailand offenbar einen Steuersatz von 0 % anwendet, müssen die niederländischen Steuerbehörden diesen akzeptieren.

  11. Renevan sagt oben

    Ich kann den Punkten 1 und 2 zustimmen, die Sie erwähnen, nämlich der mangelnden Kenntnis der Beamten über die Regeln, und dann etwas daraus machen.
    In einer Antwort oben wurde bereits darauf hingewiesen, dass es am einfachsten ist, ein Konto zu haben, auf das steuerpflichtige Einkünfte eingehen, und eines, auf dem unversteuerte Einkünfte (AOW, Ersparnisse usw.) eingehen.
    Die niederländischen Steuerbehörden haben nichts damit zu tun, wie die Steuersätze, Abzüge und Befreiungen in Thailand sind. Wenn die Rente also nicht zu hoch ist, gibt es nichts zu zahlen. Ich weiß nicht, ob Sie eine Rückerstattung einreichen können, wenn Sie nichts schulden. Ist dies nicht der Fall, müssen sich die niederländischen Steuerbehörden bei der Beantragung einer Steuerbefreiung mit einem ausgefüllten Steuerformular begnügen, das nicht bearbeitet wird.

  12. du sagt oben

    Ich antworte nur auf Teuns Nachricht, dass die SVB keinen Abzug von seinem AOW vornimmt.
    Das mag richtig sein, denn es hängt vom Steuerabkommen zwischen NL und dem Land ab, in dem Sie zuletzt gelebt haben. In Frankreich beispielsweise fließen ALLE Einkünfte Frankreich zu (FR ist in Verhandlungen VIEL stärker als NL!), sodass die SVB daher keinen Abzug vornimmt und auch nicht vornimmt. Es handelt sich also um eine Zeitverzögerung.
    Dies bedeutet nicht, dass Sie, da Sie dieses Land verlassen haben, in Th wohnen und ein anderes Steuerabkommen in Frage steht, keine Steuerpflicht gegenüber NL haben und dass die SVB diese einbehalten sollte! Du lebst billig, aber gefährlich! Noch gefährlicher ist ein Anruf beim SVB.

    • Teun sagt oben

      aad,

      Ich frage mich tatsächlich, warum die SVB (falls sie sollte/darf) von Anfang an (Ende 2013) keine Steuern einbehalten hat. Bevor ich nach Thailand zog (Ende 2008), lebte ich in den Niederlanden. Bin ich dann verpflichtet, die SVB zu berücksichtigen und darüber zu informieren, dass sie ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen müssen? Und in Zukunft – trotz Befreiungen für meine Zusatzrente – eine Jahreserklärung in den Niederlanden abgeben?

      Ich war einfach froh, diese Geode loszuwerden.

  13. Teun sagt oben

    Nur das nächste. Die bisher gezahlten AOW-Beiträge waren nicht steuerlich absetzbar. Warum wird also auch die AOW-Leistung besteuert?
    Denn bei ergänzenden (Betriebs-)Renten waren die gezahlten Prämien steuerlich abzugsfähig, so dass es logisch ist, dass diese Zusatzrenten besteuert werden. Wenn Sie in Thailand leben, können Sie daher bei den Steuerbehörden in den Niederlanden eine Befreiung beantragen und erhalten. In dieser Logik sollte auch eine Befreiung von der AOW möglich sein.

    Es gibt eine merkwürdige Diskrepanz im AOW-System. Und wenn Sie hier in Thailand nur von AOW leben (Sie haben dann TBH 8 Tonnen + auf einem thailändischen Bankkonto), zahlen Sie in den Niederlanden Steuern auf Ihr AOW, aber Ihr Recht auf Krankenversicherung in den Niederlanden wird Ihnen verweigert!! ! Und so muss man in Thailand eine 2-3 mal so teure Krankenversicherung abschließen. Für BV Nederland sind es also die Vorteile (d. h. Steuereinnahmen), nicht aber das Recht des Steuerzahlers auf die Möglichkeit einer umfangreichen Krankenversicherung in den Niederlanden (für die er/sie all die Jahre Prämien gezahlt hat!).

    Abschließend: Wie kann ein Alleinstehender in den Niederlanden mit nur einer AOW-Leistung von ca. 1100 E pro Monat brutto auskommen, wenn er/sie dafür auch noch 18 % Steuern zahlen muss? Das bedeutet netto ca. E 900,- p/m. Vor allem, wenn darin 110 E pro Monat Krankenversicherungsprämie, 500 E Miete und 100 E an anderen Fixkosten (Möbel, Betriebs- und Geschäftskosten usw.) enthalten sind. Dann erhalten Sie auf jeden Fall einen Mietzuschuss. Na ja, besser keine Steuern, dann würde ich denken.

    • ruud sagt oben

      Bei der AOW handelt es sich um ein Umlagesystem, das heißt, Sie verwenden die AOW-Prämie, um die AOW-Leistung einer anderen Person in den Niederlanden zu bezahlen.
      Im Gegensatz zur Rentenversicherung sparen Sie nicht für die Zukunft.
      Daher kann man die AOW nicht mit einer Rente vergleichen und auch nicht die Regelungen dafür.

      Sie leben in Thailand und zahlen Ihre staatliche Rente in Thailand.
      Dadurch entgehen den Niederlanden alle Arten von Einkünften, wie Mehrwertsteuer, Umweltsteuern und etwaige Einkünfte aus einer Rente, die in Thailand besteuert werden, für die Sie jedoch zuvor in den Niederlanden Steuern abgezogen und weniger Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
      Außerdem kaufen Sie Ihr Brot nicht in den Niederlanden, was wiederum auf Kosten der Beschäftigung geht.

      Und Unstimmigkeiten im System.
      Ich habe mein ganzes Leben lang Steuern für die Kinder anderer bezahlt.
      Für die Großeltern eines anderen.
      Für die Sonderpädagogik anderer.
      Für den Fußballverein anderer.
      Für einen Solidaritätsbeitrag für die Krankenkasse.
      Sie entscheiden sich dafür, in Thailand zu leben, wo die Mieten oft günstiger sind und der Strom günstiger ist, wenn Sie keine große Klimaanlage an der Wand haben.
      Und wo das thailändische Essen günstig ist. Ist.
      Sie entscheiden sich für ein Gesamtpaket mit allen Vor- und Nachteilen.

      Viele ältere Menschen fragen sich wahrscheinlich, wie ältere Menschen in den Niederlanden von einer solchen Altersrente leben können.
      Sie erhalten jedoch eine Steuergutschrift, die Sie in Thailand nicht erhalten.
      Das tut wieder weh.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website