Steuererklärung in Belgien für „nichtansässige“ Einkünfte 2020

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November 20 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Steuererklärung in Belgien für „Nichtansässige“, Einkommen 2020 + unbegrenztes Zusatzeinkommen nach der Pensionierung. Mein Wohnsitz ist seit über 15 Jahren in Thailand und ich habe seitdem kein Steuerschreiben mehr erhalten. Im Januar 2020 wurde ich 65 Jahre alt und im Februar 2020 erhielt ich meine erste (Mindest-)Rente in Höhe von 1,300 Euro (steuerfrei). Ich arbeite offiziell erst seit 23 Jahren in BE.

Ich habe noch keinen Steuerbrief erhalten, obwohl dem Finanzamt meine Adresse in TH bekannt ist. Anscheinend muss ich jetzt eine Steuererklärung ausfüllen, da diese Rente als Einkommen aus BE gilt. Es handelt sich um eine Mindestrente und ist steuerfrei. Warum muss ich trotzdem ein Steuerformular ausfüllen? Weiß irgendjemand in meinem (lieben) Land warum, und muss ich es wissen?

Zweite Frage zum unbeschränkten Nebenverdienst: Laut Rentenunterlagen darf ich jetzt unbeschränkten Nebenverdienst erzielen… ist das so oder gibt es dafür Bedingungen? Muss ich diese Einkünfte auch in meinem Steuerbescheid angeben, wenn ich eine Steuererklärung abgeben würde...) und welche Konsequenzen hätte es, wenn diese Beträge das Vielfache meiner gesetzlichen Rente betragen würden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Regards,

Frank

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16 Antworten auf „Steuererklärung in Belgien für Einkünfte aus Nichtansässigen 2020“

  1. winlouis sagt oben

    Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auskunft des Rentenamtes dürfen Sie bis zu 500 € im Monat steuerfrei verdienen, was Sie mehr verdienen, wird auf die monatliche Rente von 1.300 € angerechnet und dann auf diesen Betrag versteuert, wenn Sie die Steuerfreigrenze überschreiten, kommt es zum Ausscheiden.

  2. georgio sagt oben

    Hallo Frank,

    Ich denke, es ist am besten, sich selbst an die Steuerbehörde zu wenden

    E-Mail: [E-Mail geschützt]

    Georgio

  3. Luc MINNE sagt oben

    Unbegrenztes Zusatzeinkommen ist erlaubt, aber…
    Bei einer Steuer von 52 Prozent am Jahresende!! Also !!!!!!

  4. Eugen sagt oben

    Was Ihr Renteneinkommen (oder Mieteinkommen in Belgien) betrifft (Jahr 2020), müssen Sie vor dem 2. Dezember 2021 eine belgische Steuererklärung einreichen. Wenn Sie als Einwohner Thailands hier über sonstige Einkünfte verfügen, müssen Sie diese hier bei den thailändischen Steuern angeben. Sie erhalten dann von der thailändischen Steuerbehörde einen Nachweis, dass Sie für Ihre sonstigen Einkünfte hier Steuern in Thailand gezahlt haben.

  5. Marc sagt oben

    Ich glaube nicht, dass Sie Anspruch auf eine Mindestrente haben, aber viel, viel weniger
    Für Ihre Mindestrente müssen Sie 45 Jahre gearbeitet haben. Wenn Sie beispielsweise 40 Jahre gearbeitet haben, erhalten Sie 40/45 und Sie müssen mindestens 30 Jahre gearbeitet haben
    Und da Sie 26 Jahre gearbeitet haben, werden es sogar weniger als 30/45 sein

  6. Ferdinand sagt oben

    Hinweis an Marc:
    Frank sagt, dass er 8 Monate lang eine Mindestrente von 1300 Euro bezogen hat, sprich er macht keine Prognose, sondern stellt einen bestehenden Sachverhalt dar???
    Fragen :
    Wird nur eine Mindestrente von 1300 Euro ausgezahlt, wenn Sie außerhalb der EU wohnen?

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Ferdinand:
      Die Antwort lautet JA, es wird außerhalb der EU gezahlt, aber Sie müssen es ein Jahr vor dem Rentenalter beantragen und haben dafür 1 Monate Zeit.

  7. bert sagt oben

    Als Belgier müssen Sie in Thailand immer online ein Steuerformular ausfüllen, wenn Sie nicht in Thailand ansässig sind. Es wird Ihnen nicht zugesandt.
    MVG

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Bert,
      Ihre Angaben sind falsch. Sie „MÜSSEN“ dies nicht online tun, „KÖNNEN“ es aber online tun. Das Finanzamt verschickt ins Ausland einen Steuerbescheid in Papierform, zumindest wenn es eine korrekte Adresse hat.
      Bitte korrigieren Sie die Angaben.

    • Marc sagt oben

      Lieber Bert,
      Ja, wir müssen eine Erklärung abgeben und das ist hier in Thailand nicht unproblematisch.
      Ich habe in den sieben Jahren, in denen ich hier lebe, nie ein Meldeformular erhalten!
      Dann Tax-on-Web, hier funktioniert es auch nicht richtig, ich bekomme ständig Dutzende von Fehlermeldungen, also habe ich die Fehlermeldungen ausgefüllt und wenn ich auf Visualisierung klicke, habe ich einen originalen, ausgefüllten Briefentwurf meiner Steuererklärung die ich kopiere und an die Steuerbehörde schicke, habe ich dem Finanzamt eine Erklärung geschickt, warum ich das so mache, sie haben immer eine positive Antwort gegeben und die Steuererklärung für mich selbst beim Finanzamt abgegeben.
      Ich muss hinzufügen, dass die Antworten immer sehr freundlich und höflich sind.

  8. Werner sagt oben

    Meine thailändische Freundin, die jetzt in Thailand lebt, erhält ab 2015 eine Hinterbliebenenrente (sie ist jetzt 59 Jahre alt) aus Belgien (war zuvor mit einem Belgier verheiratet, der 2014 starb).
    Der Bundesrentendienst zieht bereits von ihrer Bruttorente die Einkommensteuer ab.
    Ende 2020 erhielt sie von den belgischen Steuerbehörden ein Meldeformular für das Einkommensjahr 2019. Dies war das erste Mal (also nicht für frühere Jahre).
    Die Erklärung wurde ausgefüllt und versandt und die Begutachtung erfolgte am 21. April 2021. Die Veranlagung betraf 7 % der Kommunalsteuer auf die geschuldete Einkommensteuer.
    Jede Gemeinde legt ihren Prozentsatz selbst fest. Wenn Sie im Ausland wohnen, gilt ein fester Prozentsatz von 2019 % (zumindest für 7).

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Werner,
      Die Zuschläge richten sich nach der Region und der Gemeinde, in der jemand zuletzt gelebt hat. Kann unterschiedlich sein und beträgt nicht überall 7 % und ist daher keine Pauschalgebühr, wenn Sie im Ausland wohnen. Meine letzte Adresse war in der Region Brüssel und ich zahle 8 % Zuschlag.

      • Werner sagt oben

        Hallo Lunge Addie,
        Vielen Dank für Ihre Antwort und Verbesserungen

  9. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Frank,
    Bevor ich auf Ihren Beitrag geantwortet habe, habe ich zunächst meinen Steuerrechtsberater in Belgien kontaktiert. Aufgrund der Komplexität dieses Falles habe ich zunächst ruhig darauf geschlafen. Ich habe ihre zwei Rentenakten für thailändische Witwen belgischer Männer und eine Steuerakte mit guten Ergebnissen ausgefüllt. Seien Sie zu diesem Thema gut informiert und auf dem neuesten Stand. Dieser Belgier behauptete, dass seine Bruttorente seiner Nettorente entspreche, da er in Belgien abgemeldet wurde, und stimmte ihm auch zu. Die Rechnung erhielt er danach. kann nur sehr schwer korrigiert werden.

    Ich habe auch zuerst ein paar Fragen:
    – Haben Sie bei Ihrer Exmatrikulation vor 15 Jahren SELBST dem Finanzamt Ihre neue Adresse mitgeteilt? Die Kommune, in der Sie sich abgemeldet haben, hat dies nicht getan, da sie bei der Abmeldung nicht einmal nach Ihrer neuen Adresse fragt. In meiner hier auf TB veröffentlichten Akte rate ich Ihnen, dies SELBST ZU TUN, da sonst die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Steuerbehörden dies nicht haben und Ihnen nichts senden können und wollen.
    – In welchem ​​Monat wurden Sie abgemeldet und haben Sie für das Jahr VOR der Abmeldung noch eine Steuererklärung erhalten und abgegeben? Bei der Steuererklärung geht es um die Einkünfte des Vorjahres. Wenn Sie abgemeldet wurden, bevor das Finanzamt die Erklärungen verschickt hat, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie diese auch nicht erhalten haben.
    – hatten Sie wirklich KEIN Einkommen mehr? Schließlich musste man von etwas leben.

    Für den Rentendienst gibt es kein Problem:
    Übrigens: Sie MÜSSEN Ihre Rente SELBST beantragen. Dies war ab einem Jahr vor dem Rentenalter möglich und Sie hatten dafür 1 Monate Zeit. In jedem Fall müssen Sie bei der Bewerbung Ihre Daten angeben:
    – Bankkonto, auf das Ihre Rente überwiesen werden soll
    – Postanschrift in Thailand, an die der JÄHRLICHE LEBENSBEWEIS gesendet werden soll. Liegt diese nicht vor, erhalten Sie keine Lebensbescheinigung und Ihre Rentenleistungen werden eingestellt.
    Die Einzelheiten der Leistung gehen an die Steuerbehörden, an die der Rentendienst jedes Jahr die Zahlungstermine übermittelt, an das Nationale Amt für Soziale Sicherheit und an die Steuerbehörden, wo die Quellensteuer einbehalten wird. Dies erfolgt ausschließlich auf Basis Ihrer Rentennummer und Melderegisternummer, nicht jedoch auf weiteren Daten wie Bank- und Postanschrift.
    Sie zahlen auf eine Rente zwar Steuern und Sozialversicherung, auch wenn es sich um eine Mindestrente handelt. Ihre Mindestrente von +/- 1300 Euro ergibt sich aus einer Bruttorente von 1591 Euro als Alleinstehende und von 1988 Euro als Familie. Es wird für Sie um eine Einmalrente gehen. Nach der Erklärung kommt ein zusätzlicher Betrag des OPCENTIEMEN hinzu, der von der Region abhängt, in der Sie zuletzt gelebt haben und den Sie in der Regel bei der Abrechnung gesondert bezahlen müssen.

    Dass Sie seit Ihrer Abmeldung nichts vom Finanzamt erhalten haben, kann mehrere Gründe haben: eine unbekannte Adresse und keine Einkommensnachweise.
    Solange Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sind, sendet der Arbeitgeber (oder die Stelle, die den Lohn seiner Arbeitnehmer berechnet) jedes Jahr ein Steuerformular an die Steuerbehörde. Als Selbstständiger müssen Sie das selbst tun. Sie erhalten davon übrigens jedes Jahr eine Kopie, die Sie für die Erklärung verwenden können.
    Da Sie keinen Arbeitgeber mehr hatten oder nicht mehr als Selbstständiger tätig waren, ist das NICHT geschehen. Ihre Steuerakte war daher nicht mehr vollständig und ein Steuerbescheid konnte nicht mehr erstellt werden.

    Was ist jetzt schief gelaufen?
    Erstens: Wenn Sie kein Beurteilungsformular erhalten, müssen Sie SELBST eines anfordern, was Sie höchstwahrscheinlich NICHT getan haben. (das ist das Gesetz)
    Sie müssen dem Finanzamt SELBST mitteilen, dass Sie kein Einkommen mehr haben. Ob er das akzeptieren wird, ist zweifelhaft, denn auch wenn man in Thailand lebt, braucht man zum Leben ein Einkommen. Diese können aus verschiedenen Quellen stammen: Eigenkapital, Erträge aus Dividenden oder Zinsen. Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien oder Einkünfte aus einer Tätigkeit im Ausland. Auf alle diese Einkünfte sind Steuern fällig. Auch ein Mieter muss Steuern zahlen.

    Ihre Frage zum „unbegrenzten Zusatzverdienst als Rentner“ lässt bereits einen „Verdacht“ aufkommen und ich sage nicht, dass es so war, dass Sie in der Zeit, in der Sie kein Einkommen hatten, bereits verdient haben und dies natürlich nie angegeben haben. Ein unbegrenztes zusätzliches Einkommen ist jetzt möglich, aber bedenken Sie, dass dieses in Belgien mit bis zu 52 % besteuert werden kann, es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie in Thailand bereits Steuern auf dieses Einkommen gezahlt haben, je nachdem, woher das Einkommen stammt.
    Außerdem haben Sie 15 Jahre lang keinen Sozialversicherungsbeitrag gezahlt und waren daher in Belgien überhaupt nicht mehr versichert. Bevor sie Sie rückversichern wollen, ist es vielleicht das Beste, dass sie, genau wie das Finanzamt, jahrelange Sozialversicherung auf der Grundlage eines Durchschnittslohns in Anspruch nehmen.

    Aufgrund Ihres Renteneinkommens wird Ihre Akte nun erneut geöffnet und es ist für mich schwierig oder unmöglich vorherzusagen, was passieren wird. Bei den Steuerbehörden klingeln vielleicht große Glocken. Was ich weiß ist, dass ich lieber weiterhin in meinen Schuhen schlüpfe als in Ihren, weil es eine schwierige Geburt werden könnte.
    Grüße, LG Addie.

  10. winlouis sagt oben

    Lieber Lungen-Addie,

    Ihre Angaben sind völlig korrekt.
    Denn ich habe es auch mit der Steuererklärung meiner Frau erlebt.

    Als Belgier sind Sie verpflichtet, sich SELBST an die Steuerbehörden zu wenden.
    Wenn Sie keine Steuererklärung erhalten haben, prüfen Sie zunächst, was an Ihrem Status angepasst werden muss.
    Durch den vorherigen Kontakt ist Ihnen mein Zustand bereits bekannt.

    Da wir nicht mehr an derselben Adresse wohnen, sind meine Frau, unsere beiden Kinder in Thailand und ich seit Mai 2 nach Belgien zurückgekehrt.
    Ist meine Frau erst als „Nichtansässige“ steuerpflichtig geworden?
    Ich bin wieder als Einwohner steuerpflichtig.

    Nach meiner Rückkehr nach Belgien im Jahr 2015 kontaktierte ich die Steuerbehörden, um meinen Status anzupassen.

    2016 wollte ich meine Steuererklärung über „Tax on Web“ ausfüllen und bemerkte dann, dass meine Frau immer noch in meiner Steuererklärung aufgeführt war, sodass ich meine Steuererklärung nicht über die Website ausfüllen konnte und eine Papiererklärung beantragen musste.
    Allerdings stand alles im Standesamt, seit Mai 2015 als Single eingestellt.

    Da wir nicht mehr zusammenlebten, erhielt meine Frau 50 % meiner Familienrente,
    Es war auch bereits vereinbart, dass dieser monatliche Betrag auf ihr thailändisches Bankkonto überwiesen wurde.
    Erst 2017 war meine Steuererklärung endlich in Ordnung, so dass ich meine Steuererklärung erneut über „Tax on Web“ ausfüllen konnte!

    In den Jahren 2016 und 2017 hatte meine Frau immer noch keine Steuererklärung erhalten und ich kontaktierte erneut das Finanzamt für „Ausländer“.
    weil sie jetzt ein Einkommen hatte, „die 50 % meiner Familienrente“
    Alle Daten per E-Mail weitergeleitet und es würde geklärt werden.!

    Auch 2018 erhielt sie keine Steuererklärung.!
    Immer wieder Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und wieder nichts gehört, das war schon das 3. Mal.!
    Im Jahr 2019 habe ich dann darum gebeten, eine Erklärung per E-Mail zu versenden, alles ausgefüllt und dann per Post und im Anhang per E-Mail zurückgeschickt.!
    Im Jahr 2020 hörte man von uns immer wieder nichts und wieder kam keine Erklärung.!
    Probleme beim Versand des Meldeformulars durch Corona.!?

    Im Juni 2021 wurde ich erneut per E-Mail kontaktiert und erhielt eine Antwort.
    Für Nichtansässige erhalten Sie die Meldeformulare erst im September.!
    Im Oktober immer noch nicht erhalten
    erneut per E-Mail kontaktiert, aber jetzt,
    „über die E-Mail-Adresse meiner Frau.“ Dann erhielt ich Ende Oktober die Antwort, dass man über die notwendigen Informationen verfüge und dass meine Frau innerhalb weniger Wochen eine vollständige Erklärung erhalten würde, damit sie die Erklärung unterzeichnen und an das Finanzamt zurücksenden könne.

    Es ist jetzt fast Ende November!
    Immer noch nichts erhalten!

    Am 28. November kann ich endlich ohne Quarantäne nach Thailand zurückkehren.
    Ich werde dann alles regeln und meiner Frau oder besser meiner Tochter mitteilen, wie sie die Erklärung über ausfüllen kann
    „Steuer im Web“.

    Ich hoffe, dass es endlich gut wird.
    Grüße Winlouis.

  11. georgio sagt oben

    Tschüss Frank

    Tut mir leid, ich wiederhole es noch einmal. Das Beste ist, dass Sie sich an das IRS wenden. Sie haben dies bereits in einer früheren Antwort geschrieben, da Sie mehrere widersprüchliche Antworten erhalten werden, aber diese wissen, was los ist, und können Ihnen die richtige Antwort geben geben
    Gruß


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