Leserfrage: Muss ich in Thailand Steuern zahlen?

Von Editorial
Posted in Leserfrage
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10. Oktober 2012

Liebe Leser des Thailand-Blogs,

Ich bin dieses Jahr 65 geworden, habe eine thailändische Freundin und ein gemietetes Haus in Bangkok.

Ich muss von meinem AOW-Einkommen von 1035 € pro Monat leben, also etwa 13.000 € Jahreseinkommen. Der Betrag wird durch einen kleinen monatlichen Zuschuss aus den VAE ergänzt. € 350,– auf Jahresbasis € 4.200,– Ich komme also auf € 17.200,– auf Jahresbasis.

Wenn ich eintrete Thailand Muss ich diese Leistung an den thailändischen Staat versteuern?

Ich werde dort definitiv nicht arbeiten.

Wer kann mir das beantworten?

in Vorfreude und Dankbarkeit,

Berndt

52 Antworten auf „Leserfrage: Muss ich in Thailand Steuern zahlen?“

  1. dave sagt oben

    Moderator: Wer eine ernsthafte Frage stellt, möchte auch eine ernsthafte Antwort. Wenn Sie es nicht wissen, antworten Sie nicht.

  2. sagt oben

    Ganz kurzes NEIN
    Auch wenn Sie sich in den Niederlanden abmelden, zahlen Sie weiterhin Ihre Steuern
    in den Niederlanden.
    Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie dauerhaft hier wohnen und nicht mit Ihrer Freundin verheiratet sind, ein Jahreseinkommen von 800000 Baht vorweisen können. Ihre Rente beträgt etwa 675

    Aber immer noch das Beste hier in Thailand

    Böd

  3. Khan Zucker sagt oben

    Ebenso stimme ich dem zu, was Gust schreibt, bzw. was die Belgier in der gleichen Situation betrifft.
    Thailand besteuert die belgische Rente nicht – nicht irgendeine Rente.

    Darüber hinaus glaube ich nicht, dass Sie ein Jahreseinkommen von 800 vorweisen können müssen, es reicht aus, 800 auf einem Konto zu sichern, das Sie Jahr für Jahr vorlegen, unabhängig von der Höhe Ihrer Rente, von der Sie dann überzeugt sind Rente Jahr für Jahr. Verlängerung des Aufenthalts … sofern das Gesetz nicht geändert wird.
    Darüber hinaus können Sie auch eine Kombination aus Rente und Ersparnissen vorlegen. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Summe 800 pro Jahr beträgt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Khan Zucker

    • louis sagt oben

      eine Kombination aus Rente und einem Gestell auf einer Bank
      -Welche Unterlagen muss ich für meine monatliche Rente einreichen?
      -Wo soll ich es hinbringen, soll ich es übersetzen lassen? oder validieren?

      Bitte erkundigen Sie sich

      • Khan Zucker sagt oben

        Louis,

        Sie müssen nachweisen, dass die Rente oder ein Teil davon nach Thailand gelangt ist.
        Es reicht aus, wenn Sie bei Ihrer thailändischen Bank einen Nachweis darüber anfordern, welche Gelder innerhalb des letzten Jahres auf Ihr dortiges Konto überwiesen wurden.
        Zum Beispiel: 12 x 1.000 € = +/- 480.000 Baht und Sie können dies mit einem ebenfalls in Thailand bestehenden Sparkonto von mindestens 320.000 Baht ergänzen, um zusammen 800 Baht vorweisen zu können. Sie müssen nichts übersetzen oder legalisieren lassen.

        Mit freundlichen Grüßen,

        Khan Zucker

  4. Peter vz sagt oben

    In den meisten Ländern entsteht die Steuerpflicht ab einem Aufenthalt von 180 Tagen. Dies nutzen auch die thailändischen Steuerbehörden (steuerliche Ansässigkeit). Die Steuerpflicht in einem Land bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. Das hängt beispielsweise von einem Steuerabkommen zwischen zwei Ländern ab. Wenn Sie Ihre staatliche Rente in den Niederlanden versteuern, müssen Sie diesen Betrag in Thailand nicht erneut versteuern, da die Niederlande und Thailand ein Steuerabkommen haben. Für den Teil, den Sie aus den VAE erhalten, müssen Sie möglicherweise in Thailand Steuern zahlen. Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und ob dieser Teil bereits in den VAE besteuert wird.
    Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, besteht die Möglichkeit, dass Sie in beiden Ländern besteuert werden.

    • Rechnen sagt oben

      Lieber Peter,

      Können Sie mir sagen, wofür UAE steht?
      Wenn ich in Google suche, fällt mir „Vereinigte Arabische Emirate“ ein, aber das wird es sowieso nicht sein

      was das Rechnen angeht

      • BA sagt oben

        In dem Artikel heißt es, dass der Autor eine kleine Rente von den VAE erhält.

        UAE steht für Vereinigte Arabische Emirate.

  5. Kreditfang sagt oben

    Robert, wenn du in den Niederlanden Einkommenssteuer zahlst, dann nicht in Thailand. Thailand versucht seit ein paar Jahren, eine Einkommenssteuer zu erheben, aber es scheint ihnen nicht zu gelingen. Thailand ist ein Abkommensland, also können sie Steuern erheben Es ist wie in den Niederlanden. Allerdings ist dies nicht zweimal für den gleichen Betrag zulässig.
    Ihr Einkommen beträgt 17.200 netto, andernfalls müssen Sie über Ersparnisse verfügen, um die Voraussetzungen (zum aktuellen Wechselkurs) zu erfüllen, um bleiben zu dürfen

    Grüße Lee

  6. Jogchum sagt oben

    Ich weiß nicht, ob die Leistung, die Sie monatlich von den VAE erhalten, eine staatliche Leistung ist.
    Wenn das der Fall ist, werden Sie meines Erachtens weiterhin in den Niederlanden Steuern zahlen. Über Ihre staatliche Rente
    Sie zahlen in den Niederlanden weiterhin Steuern, aber das sind nur 5 bis 6 Euro pro Monat.
    Zusätzlich zu meiner gesetzlichen Rente habe ich auch eine Rente aus der Metallindustrie, allerdings habe ich eine Befreiung
    aus der Zahlung der Steuer auf diese Rente in den Niederlanden erhalten.
    In Thailand werden auch keine Steuern gezahlt, aber ich habe gehört, dass es in Thailand im Jahr 2015 hieß
    Steuer auf alle Einkünfte, unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht.

  7. Niederländisch sagt oben

    Es gibt ein Steuerabkommen zwischen Thailand und den Niederlanden (1976)
    http://www.bia.co.th/020.html

    Thailändische Steuer-Website (englisch)
    http://www.rd.go.th/publish/16399.0.html
    http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html
    http://www.rd.go.th/publish/1785.0.html (Artikel 18 und 19)

    Thailändischer Einwanderungsdienst
    http://www.immigration.go.th/nov2004/doc/temporarystay/policy777-2551_en.pdf

    Beispiel für ein OA-Visum (Langzeitvisum), wie es in Singapur gilt (dasselbe gilt für die Niederlande)
    http://thaiembassy.sg/consular-visa-matters/visa-requirements/non-immigrant-visa-o-a-long-stay
    Ihr Anspruch auf AOW wird in Thailand tatsächlich von der SSO (z. B. der thailändischen UWV) geprüft und Sie müssen/können auf das Zusammenleben mit Ihrer Freundin verzichten. Dies kann sich positiv auf Ihre AOW-Leistung auswirken.
    Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie ein Einkommen von 65000 Baht/Monat für ein Jahresvisum oder 800.000 Baht auf einem (eigenen) Sparkonto oder eine Kombination aus beidem nachweisen. (Wenn Sie mit Ihrem thailändischen Partner verheiratet sind , dieser Betrag beträgt 400.000 Baht/Jahr)

    Sie können bei den Steuerbehörden in Roermond eine Befreiung von der Einkommensteuer beantragen. Ihre VAE-Rente wird von der Steuer befreit und eine Lohnsteuer in Höhe von ein bis zwei Euro pro Monat wird von der AOW einbehalten. Diese Befreiung wird Ihnen auf jeden Fall gewährt, wenn Sie verfügen über die notwendigen Papiere (Nachweis, dass Sie tatsächlich in Thailand leben).

    Sie müssen damit rechnen, dass Sie erneut eine Krankenversicherung abschließen müssen, da die niederländische Versicherung nicht weitergeführt werden kann.
    Von einem Leben auf eigene Gefahr ist abzuraten, da Ihr Einkommen nicht ausreicht, um einen Puffer zu bilden, um dieses Risiko selbst einzugehen.

  8. Haarkuchen sagt oben

    Wenn Sie nur nach Thailand reisen und sich in den Niederlanden abmelden, erhalten Sie Brutto-Netto
    in Thailand bezahlt, das gilt auch für Ihre UAW und Sie zahlen ein wenig für den Anruf. in Thailand und MÜSSEN DANN KEINE BEL .IN .NED .mehr ZAHLEN.
    Erkundigen Sie sich diesbezüglich in den Niederlanden bei der SVB [Sozialversicherungsbank].
    Viel Spaß in Thailand.

  9. Richard sagt oben

    Moderator: Kommentar unleserlich.

    • Ronny sagt oben

      Tut mir leid, aber das ist sehr verwirrend ... Ich verstehe es ehrlich gesagt überhaupt nicht.
      Warum braucht man eigentlich ein Finanzamt? Und was für eine verwirrende Geschichte mit diesem Visum, während man als Rentner einfach ein Jahresvisum bekommen kann.

  10. louis sagt oben

    Moderator: Ihr Kommentar muss sich auf das Thema beziehen. In diesem Beitrag geht es nicht um ein Visum.

  11. BramSiam sagt oben

    Richards Satz, dass man in Thailand keine Steuern auf ABP zahlen müsse, hat mich kurzzeitig erschüttert. Das stimmt, aber es kann gut sein zu wissen, dass Sie, selbst wenn Sie sich als Einwohner der Niederlande abmelden, in den Niederlanden weiterhin Steuern auf die bei ABP angesammelte Rente zahlen müssen. Dies gilt nicht für die betriebliche Altersvorsorge. Die niederländische Regierung erhebt stets Steuern auf Renten, die beim Staat angesammelt werden.

    • Cornelis sagt oben

      Ich glaube Ihnen sofort, aber ich finde es seltsam – die ABP ist einfach ein privater Pensionsfonds, in dem die Regierung ihr Rentensystem untergebracht hat. Keine staatliche Rente, wie die staatliche Rente eigentlich ist.

    • Andreas sagt oben

      Wenn Sie in den Niederlanden abgemeldet wurden und sich daher dauerhaft in Thailand niedergelassen haben und in den Niederlanden über die ABP eine Rente angesammelt haben, müssen Sie immer Lohnsteuer an den niederländischen Staat zahlen (sogenannte Quellensteuer). Es ist daher ein Mythos, dass die Leute sagen, dass die angesammelte Rente in den Niederlanden brutto – netto ausgezahlt wird!!

  12. Leo Bosch sagt oben

    @Moderator,

    Können Sie Richard darauf hinweisen, dass seine Antwort aufgrund des Fehlens von Satzzeichen, Großbuchstaben, Absatzstrukturen und Satzstrukturen, denen man nicht folgen kann, praktisch unleserlich ist?
    (In einem Satz wird 8 x Thailand erwähnt)

    Darüber hinaus macht er auch falsche Angaben, an denen Sie aber kaum etwas ändern können.

    Leo Bosch.

  13. Leo Bosch sagt oben

    Zur Klarstellung: Die Aussage, dass man in Thailand auf alle nichtstaatlichen Einkünfte Steuern zahlen muss, ist nicht korrekt.

    Wenn Sie abgemeldet wurden, ist Ihre Rente in den Niederlanden steuerfrei, in Thailand wird sie jedoch versteuert.

    Leo Bosch.

  14. Leo Bosch sagt oben

    @Richard,

    Auch wenn Ihre Rente in den Niederlanden steuerfrei ist, müssen Sie in Thailand keine Steuern darauf zahlen.
    Und das sind keine Staatseinnahmen.

    Leo Bosch.

  15. HansNL sagt oben

    Eine Abmeldung aus den Niederlanden bedeutet eine Registrierung in Thailand
    Aus den Niederlanden abgemeldet = in den Niederlanden nicht mehr steuerpflichtig.
    In Thailand registriert = in Thailand steuerpflichtig.\

    Bitte beachten Sie: Steuerpflichtig zu sein bedeutet nicht, dass Sie auch Steuern zahlen müssen.
    Bisher erhebt Thailand KEINE Steuern auf staatliche Renten, und wenn ich das tue, dann überhaupt keine.

    Die Steuerpflicht in Thailand wird durch die Angabe einer ID-Nummer bestätigt, diese Nummer ist auch Ihre Steuernummer.

    Lesen Sie es, steuerpflichtig bedeutet, dass Sie das Abkommen zwischen TH und NL einhalten.
    Und damit NICHT die tatsächliche Steuerzahlung.

    Wenn Sie in Thailand leben, sind Sie in Thailand steuerpflichtig und nicht mehr in den Niederlanden.

    Übrigens kann man als Ausländer in Thailand auch freiwillig Steuern zahlen.
    Die Höhe?
    Sprechen Sie mit dem Finanzamt in Thailand.
    Bei AOW und/oder staatlicher Zusatzrente (ein sehr weit gefasster Begriff) müssen Sie jedoch keine Steuern zahlen

    Thailand hat übrigens ein Abkommen mit den Niederlanden, sodass das sogenannte Wohnsitzlandprinzip bislang nicht angewendet werden kann.
    Angesichts der Hürden, die die niederländische Regierung zuletzt in Europa auf sich genommen hat, ist es sehr zweifelhaft, ob das sogenannte Wohnsitzlandprinzip angewendet werden kann.
    Die EU-Verordnungen sprechen dann von einer Diskriminierung gleichberechtigter Bürger.

    Doch die Niederlande, der Klassenbeste, seien in Sachen Steuern und Sozialversicherung sehr oft vom gewohnten Weg abgekommen.
    Komplett falsch.

    Die Steuerpflicht in den Niederlanden für Renten bleibt immer bestehen.
    Schließlich ist jederzeit eine Schutzbeurteilung vorgeschrieben.
    Sie schulden diesen Betrag also noch, müssen ihn aber nicht bezahlen.

    Im Übrigen verstehe ich, dass der maximale steuerpflichtige Betrag für Einkünfte aus Arbeit, nicht für Renten, auf die viel genannten 65,000 Baht für Unverheiratete und 40,000 Baht für Verheiratete begrenzt werden kann, sofern dieser monatlich auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen wird.
    Es gibt eine Steuerbefreiung für einen bestimmten Betrag, es gibt verschiedene Abzüge, kurz gesagt, wählen Sie je nach Wirkung. für die Steuerpflicht in Thailand.
    In jedem Fall zahlen Sie weniger als in den Niederlanden

  16. Frank sagt oben

    Für einen ausländischen Partner, der seit seinem 16. Lebensjahr (d. h. 50 Jahren) nicht in den Niederlanden gelebt hat, ist die Partnerbeihilfe negativ.
    Als ich alleine war, erhielt ich mein normales AOW etwa 1200. Da ich einen Partner habe, bekomme ich nur 903.
    Ich habe dies bis zum Gericht angefochten, aber es ist nicht anders ...
    Der negative Zuschlag hängt von ihrem Alter und dem Zeitpunkt ihrer Ankunft ab.
    Angenommen, sie war 50 Jahre alt, als sie hierher kam, dann beträgt die AOW-Lücke 50 minus 16 = 34 Jahre.
    Nun gab es kürzlich ein Schreiben des UWV, dass man diese Lücke mit einer freiwilligen Kaufpreiszahlung schließen kann. Hierzu können Sie (unverbindlich) ein Angebot anfordern. Ich habe einen Antrag gestellt, weiß aber nicht, wie hoch der Betrag ist.
    Der Vorteil besteht darin, dass Ihr ausländischer Partner den vollen AOW-Betrag (in NL) erhält.
    Dies ist besonders wichtig, wenn sie aus irgendeinem Grund allein ist.

    Frank F

  17. BramSiam sagt oben

    Lieber Richard und andere,
    Ich habe es noch nicht in der Praxis erlebt, aber ich habe es einmal mit dem ABP angesprochen. Sie antworteten buchstäblich wie folgt.

    „Um eine Doppelbesteuerung zu verhindern, haben die Niederlande mit den meisten Ländern (Steuer-)Abkommen geschlossen. Nicht jedes Doppelbesteuerungsabkommen ist gleich, aber im Rentenbereich gilt grundsätzlich, dass die Niederlande staatliche niederländische Renten und das Wohnsitzland des Teilnehmers private Renten besteuern dürfen. Für steuerliche Zwecke ist es daher wichtig, die Dienstzeit in Privatdienst und öffentlicher Dienst, also in öffentlich-rechtliche Zeit und privatrechtliche Zeit, zu unterteilen.“

    Sie unterscheiden daher zwischen staatlichen Renten wie ABP und privaten Renten. Ich selbst habe meine Rente, die ich bei einem Unternehmen angesammelt habe, an ABP überwiesen. Sie schlagen vor, dass ich in den Niederlanden immer für den Teil steuerpflichtig bleibe, der bei ABP aufgelaufen ist (in meinem Fall glücklicherweise wenig). Wohnsitz oder nicht.

  18. Niederländisch sagt oben

    Meines Wissens nach werden die Renten von Thailändern in Thailand NICHT besteuert und daher auch nicht die Renten von Ausländern.
    Sehr oft besteht die thailändische Rente aus einem (1) Betrag, der am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird.
    Ich würde gerne hören, ob es nicht korrekt ist (dann sollte ich mich mit meinen thailändischen Freunden unterhalten).

  19. Rechnen sagt oben

    Ich habe diese Artikel gelesen und sie werden mir langsam langweilig.
    Das sind alles Abkürzungen, die ich nicht verstehe, auch wenn ich google, bekomme ich keine zufriedenstellende Antwort.
    Vielleicht kann ich hier eine Antwort bekommen, was VAE und UAW bedeuten, weil ich es nicht herausfinden kann

    Rechnen

  20. gibt sagt oben

    Wie ich gehört habe, hat Thailand kein Steuerabkommen mit den Niederlanden. Sie zahlen 5 % Steuern auf Ihre staatliche Rente, indem Sie ein spezielles Dokument ausfüllen.
    Sie müssen Ihre Rente nicht versteuern

  21. Rechnen sagt oben

    Ok, aber was bedeuten VAE und UAW?

    Ich muss anscheinend eine Geschichte erzählen, sonst akzeptiert dieses Programm meine Frage nicht

  22. John D. Kruse sagt oben

    Lieber Robert,

    Vor etwa einem Jahr (als ich noch 64 war) wusste ich auch nicht, was ich tun sollte.
    Die ganze Zeit, die ich in Spanien lebte, musste ich mich auf die Steuerabkommen stützen,
    Befreiung in den Niederlanden und Steuerzahlung in Spanien. Das war ab dem 65. Lebensjahr
    weniger interessant, weil die Renten in Spanien niedriger sind, und
    Ich musste relativ viel mehr bezahlen als in den Niederlanden. Ich bezahle jetzt auch
    Keine Steuer in Thailand, aber ich habe mich entschieden, wieder in den Niederlanden zu bleiben
    bezahlen. Und das ist sehr gut.

    Letztes Jahr war ich beim Finanzamt in Korat und weil es nicht gut war
    wusste, was man damit machen sollte, wurde ein Anruf nach Bangkok getätigt. Ich könnte dann mit einem
    sprich mit Frau Sie sprach ausgezeichnetes Englisch. Sie hat tatsächlich darüber gesprochen
    5 % auf AOW, aber auch auf meine Betriebsrente. Alles in allem würde es so sein
    ungünstiger als das, was ich jetzt in den Niederlanden bezahle. Aufgrund der zwei monatlichen
    Beträge, sie ziehen nichts von der SVB ab.
    Von einer besonderen Form hat mir diese Thailänderin nichts erzählt
    für einen Rabatt oder eine vollständige Befreiung.

    Was Ihr jährliches Gesamteinkommen angeht, würde das nicht ausreichen
    eines Rentenjahresvisums. Beim aktuellen Wechselkurs dürften Sie immer noch bei etwa 20.000 liegen
    haben. Das Gleiche gilt für mich, jetzt muss ich darauf achten, dass es einen Betrag von 100000 gibt
    Bath liegt auf der Couch, sonst könnten sie bei der Einwanderung Ärger bekommen.

  23. Berndt sagt oben

    Ich habe jetzt eine Information von der thailändischen Botschaft erhalten.
    Derzeit ist einer, wie mehrere Leute geschrieben haben
    Es sind 800.000 Bath auf einem gleichwertigen thailändischen Bankkonto erforderlich
    bis 20.000 Euro. Sie können auch ein Visum vom Typ „O“ erhalten und es in Thailand verlängern lassen.
    Sie sind dann in den Niederlanden registriert. Die einzige Lösung besteht darin, Schutz zu finden
    in den Niederlanden, wo Sie offiziell registriert sind. Ein Aufenthalt außerhalb der Niederlande von mehr als 8 Monaten gilt jedoch als Auswanderung. Wenn Sie jedoch in den Niederlanden vollständig abgemeldet werden möchten, müssen Sie mindestens:
    Erhalten Sie jährlich eine Rente von 20.000 €. Bisher ist es in Thailand nicht steuerpflichtig.
    Was ich aus den VAE bekomme, wird sowieso nicht besteuert. Dubai hat keine Steuern.
    Das große Problem ist die Krankenversicherung. Außerdem lebe ich offiziell alleine in Bangkok
    Kann ich nicht von der niederländischen Regierung gekürzt werden?

  24. Christian sagt oben

    Robert.

    Ich hoffe, du bist klüger geworden, ich nicht.

    Meine Herren, was für ein Chaos Sie mit Ihren Antworten anrichten.
    Eine einfache Frage, aber viele widersprüchliche private Antworten.
    Die Leute denken oder es wurde ihnen gesagt, dass es Ihnen nichts nützt.
    Die Überweisung an die zuständige Behörde ist der richtige Weg.
    Das erspart Ihnen viele Geschichten von den Teepartys, die Ihnen nichts nützen.

  25. Nitnoy sagt oben

    Was ich an diesen Geschichten vermisse. Dass Sie dies 3 Monate lang auf einem thailändischen Konto haben müssen, bevor Sie Ihr Non-O-Visum verlängern können. Zeigen Sie, dass das Geld aus dem Ausland stammt und dass Sie dieses Geld verwenden. Sie können es also auf keinen Fall auf einem Konto belassen, das Sie nicht verwenden. Dies ist meine Erfahrung mit der Einwanderung von Koh-Samui.Surrathani.

  26. William Doeser sagt oben

    Grundsätzlich ist in Thailand auf AOW keine Steuer zu entrichten. Wird in den Niederlanden von der Leistung abgezogen. Anders verhält es sich mit einer Rentenleistung und anderen Welteinkünften, vorausgesetzt, man lebt tatsächlich in Thailand. Als in Thailand lebend gelten (steuerlich) Personen, die sich länger als, wie ich dachte, 180 Tage in Thailand aufhalten.
    William Doeser

  27. John Plantenga sagt oben

    Meine thailändische Freundin arbeitet für die Regierung in BKK an einer Universität. Die Gehälter sind nicht sehr hoch, es gibt aber gute Nebenleistungen. Eine davon ist zum Beispiel die kostenlose Krankenversicherung und kostenlose Behandlung im Krankheitsfall sowie Kontrolluntersuchungen im Krankenhaus.
    Sie erzählte mir, dass ich bei unserer Hochzeit von ihrer kostenlosen Krankenversicherung und Krankenhausbehandlung profitieren könne.
    Dieses Krankenhaus muss der Universität angegliedert sein, andernfalls zahlen Sie einen moderaten Eigenanteil.
    Gibt es Experten, die sich damit auskennen?

    John Plantenga

  28. l.geringe Größe sagt oben

    Sobald Sie einen Antrag gestellt haben: Beantragen Sie die Befreiung vom Abzug der Lohnsteuer/Volksversicherungsbeiträge
    Fuses fragt die niederländischen Steuerbehörden im Ausland:

    -Nachweis der Abmeldung von der Gemeindeverwaltung. (Ned.)

    -Zeigen Sie eine Kopie der Steuererklärung Thailand vor.
    (In diesem Land sind Sie also für das weltweite Einkommen steuerpflichtig.)

    Dieses wird zusammen mit den ausgefüllten Antragsformularen an die Steuer- und Zollverwaltung gesendet
    Limburg/Auswärtiges Amt z. Hd. Abteilung RT-LK-P

    Postfach 2865 6401 DJ Heerlen NL

    Freundlichen Grüßen,

    Louis

    • Niederländisch sagt oben

      Bei meinen bisher drei bearbeiteten Anträgen war noch nie die Abgabe einer thailändischen Steuererklärung erforderlich.
      Sie werden gebeten, die folgende Frage auszufüllen:
      „Gelten Sie (noch) als (steuerlich) ansässig im Wohnsitzland?

      Mitte April 2016 muss ich diese Frage erneut mit Ja oder Nein beantworten.
      (Beachten Sie das Wort „fiskal“, das in Klammern steht!)

  29. Cor Verkerk sagt oben

    Frage zum Jahreseinkommen von 800.000 Baht oder zum Geld auf der Bank.

    Bei einer Ehe mit einem thailändischen Partner beträgt dieser 400.000?

    Wenn ich in meinem Namen eine Eigentumswohnung besitze/kaufe, kann ich diese dann auch für die Garantie verwenden?

    • Khan Zucker sagt oben

      Cor,

      Tatsächlich 400, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind.

      Nein, für die Verlängerung des Aufenthaltsrechts um 1 Jahr, 800 oder 400 K Regelungen hat der Kauf einer Eigentumswohnung keine Beweiskraft und ist irrelevant.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Khan Zucker

  30. Leo Bosch sagt oben

    Lieber L. Lagemaat,

    Wo bekommt man in Thailand eine Kopie der Steuererklärung, wenn man hier keine Steuern zahlen muss?
    Unsinnige Geschichte.

    Leo Bosch.

  31. Colin Young sagt oben

    Hallo Robert. Offiziell muss man in dem Land, in dem man mehr als 183 Tage im Jahr lebt, Steuern zahlen, aber niemand außerhalb eines EWG-Landes tut das. Hier kräht kein Hahn, denn Sie sind kein Einwohner und bleiben hier nur mit einem Jahresvisum oder einem Ruhestandsvisum. Mit Ihrem Einkommen reichen Sie für ein Ruhestandsvisum nur knapp aus, aber wenn Sie dieses mit 200.000 Baht auf der Bank ergänzen, ist das kein Problem. Es gibt auch Auswanderer, die gerne etwas dazuverdienen und dieses Geld für einen Tag auf die Bank legen möchten. Für 1 Baht berechnen sie 800.000 und für Kleinbeträge 25.000 bis 10 Baht und dann kann man hier das ganze Jahr über bleiben, ohne das Land verlassen zu müssen.

  32. Leo Bosch sagt oben

    Entschuldigung, Lagemaat, für meine ungerechtfertigte Kritik.

    Ihre Angaben sind korrekt.
    Nur dass diese Steuererklärung keinen Sinn macht, wenn man keine Steuern zahlen muss,

    Leo Bosch.

    • l.geringe Größe sagt oben

      Die Steuererklärung ist eine formelle Angelegenheit.
      Wenn Sie dies nicht tun, besteht die Möglichkeit, dass Sie als niederländischer Steuerzahler
      wird geschlagen.
      Manche Menschen zahlen in Thailand 7 % Einkommenssteuer.
      Andere Tarife sind mir nicht bekannt.

      Freundlichen Grüßen,

      Louis

  33. R. Vorster sagt oben

    Das Wohnsitzlandprinzip gilt nicht für Aow, wohl aber, wenn es sich um einen Nichtstaatsvertrag handelt. Sehen http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/uitkering-meenemen-naar-het-buitenland/uitkering-meenemen-naar-een-land-buiten-de-eu-eer

  34. Ronny sagt oben

    Macht sich irgendjemand immer noch ein Bild davon? Ich jedenfalls nicht.

    Gibt es dazu eine Schlussfolgerung?

    Oder lautet die Schlussfolgerung einfach: Gehen Sie zu den Steuerbehörden in den Niederlanden und fragen Sie dort nach?

  35. Teun sagt oben

    Tjamuk,

    Man denkt dann vielleicht über das „Wohnsitzlandprinzip“ nach, aber das bedeutet automatisch 2 Dinge:
    1. Für Länder, die hinsichtlich der „Lebenshaltungskosten“ günstiger sind als die Niederlande, wird ein Rabatt auf AOW gewährt und
    2. Für Länder, die hinsichtlich der „Lebenshaltungskosten“ teurer sind als die Niederlande, muss ein zusätzlicher Betrag gezahlt werden (ich denke an Länder wie die USA, Japan, Honkong usw.).

    Und ich muss immer noch abwarten, was die letztendliche Ersparnis einer solchen Operation ist.

    Darüber hinaus denke ich, dass diese Idee einige rechtliche Probleme mit sich bringt. Schließlich wird gespart, um einen Endbetrag pro Monat zu erhalten. Und dann ist es wenig vertretbar, hier Änderungen allein daran vorzunehmen, wie viel Geld ein AOW-Rentner letztendlich im Monat ausgibt.
    Werden sie auch diejenigen in den Niederlanden kürzen, die jeden Monat noch einen Teil ihrer AOW übrig haben? Oder vielleicht etwas zu oft auswärts essen oder zu oft ein Gebäck essen?

    Aus rechtlichen und praktischen Gründen erscheint mir ein solcher Plan kaum realisierbar. Und auch anstößig

  36. Teun sagt oben

    Was für verwirrende Geschichten! Es geht mir um drei Dinge, nämlich
    1. Steuerpflicht in den Niederlanden und/oder Thailand
    2. Beantragung/Verlängerung eines 1-Jahres-Visums
    3. Krankenversicherung

    Anzeige 1.
    Wenn Sie sich aus den Niederlanden abmelden und sich in Thailand niederlassen, sind Ihre AOW und Ihre selbst angesammelte Zusatzrente in den Niederlanden von Steuern usw. befreit. Und Thailand wendet im Rahmen eines Abkommens mit den Niederlanden einen Steuersatz von 0 % an.

    Anzeige 2.
    Um ein 1-Jahres-Visum (O) zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie innerhalb von 3 Monaten vor dem Startdatum einen Betrag von 800.000 TBH (für eine Ehe mit einem Thailänder 400.000 TBH, unabhängig davon, ob Sie wirklich zusammenleben!) auf der Couch bezahlen. Dabei ist es unerheblich, woher dieses Geld kommt und ob man tatsächlich davon lebt. Sie können es also so lange stehen lassen, wie Sie möchten
    Sie können diesen Betrag also jedes Jahr für Ihre Visumverlängerung verwenden. Daraus könnten sich auch 800.000 TBH zusammensetzen
    einen Betrag bei der Bank zusammen mit Ihrer jährlichen Rente, die Sie erhalten möchten (z. B. 300.000 TBH als Einlage bei der Bank und 500.000 TBH als Rente oder andere Einkünfte von außerhalb Thailands)

    Anzeige 3.
    Der Abschluss einer Krankenversicherung in Thailand ist wiederum eine Folge der Abmeldung aus den Niederlanden und damit auch aus der niederländischen Krankenversicherung. Es ist schwer zu sagen, welche Versicherung die beste ist. Hängt von den persönlichen Umständen und Vorlieben ab. Dies wurde bereits mehrfach auf Thailandblog diskutiert.

  37. Carabao sagt oben

    Grundsätzlich wird die Steuer von dem Land erhoben, das die Steuer auszahlt. Ich habe in den AOW-Tabellen nachgeschaut, bin aber nicht auf das gestoßen, was Sie erwähnt haben. Ist das Brutto oder Netto?

    Eine Bekannte von mir, die mit einer Thailänderin in Korat lebt, erhält dafür von der SVB einen Zuschlag. Weißt du, dass? Oder hast du?

    Guck mal http://www.svb.nl/int/nl/aow/hoogte_aow/bedragen/index.jsp

  38. Leo Bosch sagt oben

    @Carabao,

    Ihr Bekannter wird diesen Zuschuss voraussichtlich im Rahmen der ANW-Versicherung erhalten. (Hinterbliebenengesetz, früher Witwen- und Waiseninteresse)
    In NL. gezwungen ; Wenn Sie exmatrikuliert wurden, können Sie hierfür eine freiwillige Versicherung abschließen, sofern Sie dies innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation tun.

    Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, Ihr Partner jedoch noch nicht, haben Sie Anspruch auf diesen Zuschuss, sofern Ihr Partner bestimmte Alters- und Einkommensvoraussetzungen erfüllt oder einer Fürsorgepflicht für ein Kind unterliegt.

    Denn wenn man zusammenlebt, erhält man für Lebensgemeinschaften eine Leistung, die deutlich geringer ausfällt als für Alleinstehende, daher der Freibetrag.

    Leo Bosch.

  39. Richard Walter sagt oben

    Moderator: Zu viele Tippfehler, unleserlich.

  40. Thymian sagt oben

    Die Niederlande haben ein Steuerabkommen mit Thailand
    Thailand ist ein Land, das neben einem angenehmen Wohn- und Lebensumfeld auch steuerfreundlich ist. Auch mit den Niederlanden wurde ein Steuerabkommen abgeschlossen.

    Wenn Sie sich mindestens 181 Tage im Jahr in Thailand aufhalten, können Sie die Steuerpflicht in Thailand erfüllen. Menschen in Thailand zahlen keine Steuern auf die AOW und die Rente, da dieses Geld im Ausland verdient wurde.

    Weitere Informationen zur Auswanderung nach Thailand und den steuerlichen Konsequenzen können Sie im Abschnitt „Die Steuerbehörden nach der Ausreise nach Thailand“ nachlesen.
    überprüfen..: http://www.thailandtotaal.nl/

  41. J. Jordan. sagt oben

    Tino, wer nicht in Thailand arbeitet, zahlt keine Steuern. Das gilt auch für den pensionierten Thailänder. Es hat daher nichts damit zu tun, dass das Geld in den Niederlanden beschafft wurde.
    Daher war es für diese Thailänder nicht schwierig, einen solchen Vertrag abzuschließen. Geld nur nicht für pensionierte Beamte. Sie bleiben in den Niederlanden steuerpflichtig.
    J. Jordan.

  42. ruud sagt oben

    Auch die Besteuerung ist für mich ein Problem, das ich noch nicht gelöst habe, in meinem Fall handelt es sich um eine Befreiung für eine Rentenversicherung, die in einigen Jahren ausgezahlt wird
    Im Antrag auf Befreiung heißt es:

    Bitte beachten Sie: Ihre Anfrage wird nicht bearbeitet, wenn die Angaben zum steuerlichen Wohnsitz nicht beigefügt sind
    Der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit erfolgt beispielsweise durch:
    * eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass Sie als Steuerinländer gelten
    *oder eine aktuelle Kopie einer Steuererklärung oder eines Steuerbescheids
    Eine Registrierung bei der Gemeinde oder dem Konsulat zeigt NICHT, dass Sie steuerlich ansässig sind.

    Ich erkundigte mich daraufhin bei der thailändischen Steuerbehörde nach einer Registrierung bei der Steuerbehörde
    Allerdings wollen sie mich dort nicht registrieren, da ich in Thailand kein Einkommen von mindestens 30.000,00 Baht habe.


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