Liebe Leserinnen und Leser,

Ich hoffe, es gibt jemanden auf Thailandblog, der in den letzten Monaten Erfahrung mit der Beantragung der thailändischen Staatsbürgerschaft bei der thailändischen Botschaft in Den Haag hat? Hiermit kann ein in den Niederlanden geborenes einjähriges Kind die thailändische Staatsbürgerschaft beantragen.

Nach den aktuellen Regeln gilt Folgendes, wozu ich eine Frage habe:

  1. Englische Version der niederländischen Geburtsurkunde (auf Anfrage bei der Gemeinde erhältlich)
  2. Die englische Version der von der Gemeinde erhaltenen niederländischen Geburtsurkunde muss beglaubigt werden. (Legalisierung) des niederländischen Außenministeriums (Außenministerium), bevor Sie es zur Geburtserklärung verwenden.

Meine Frage lautet wie folgt:

Zu Punkt 1: Ich habe von der Gemeinde eine beglaubigte internationale Geburtsurkunde (mit Stempel und Unterschrift) erhalten.
Bei Punkt 2 kann ich es nicht mehr nachvollziehen: (Legalisierung) vom niederländischen Außenministerium (Außenministerium), bevor es zur Geburtserklärung verwendet wird.

Hat jemand Erfahrung damit? Auch im Internet kann ich dazu nichts finden.

Alle Informationen sind willkommen, vielen Dank!

Ps: Ich werde die Frage auch an die thailändische Botschaft richten, aber vielleicht hat jemand in letzter Zeit Erfahrungen damit gemacht.

Regards,

Michelle

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9 Antworten auf „Beantragung der thailändischen Staatsangehörigkeit bei der thailändischen Botschaft in Den Haag?“

  1. Erik sagt oben

    Michelle, Sie sagen: „Ich habe von der Gemeinde eine legalisierte internationale Geburtsurkunde (mit Stempel und Unterschrift) erhalten.“ Wer hat diese Legalisierung durchgeführt? Das wird darauf stehen.

    Legalisieren bedeutet, für legal zu erklären, für gültig zu erklären. Dies geschieht in der Regel durch eine höhere Behörde als die Behörde, die die Erklärung abgegeben hat. Ich denke, man muss sich einfach an Punkt 2 der Auflagen halten und einen Termin beim Außenministerium vereinbaren.

  2. Khun muh sagt oben

    Michelle,

    Ich denke, Punkt 2 bedeutet, dass Sie das von der Gemeinde erhaltene Dokument von Foreign Affairs in Den Haag beglaubigen lassen müssen, damit Sie es als offizielles Dokument verwenden können.

    Anschließend wird geprüft, ob das Dokument nicht gefälscht ist.
    Fragen Sie nach den Kosten, denn ich gehe davon aus, dass es ein paar Hundert Euro kosten wird und Sie keine Überraschungen erleben werden.

    In der Vergangenheit haben wir bei Foreign Affairs in Den Haag eine Geburtsurkunde legalisieren lassen.

  3. Khun muh sagt oben

    Michelle,

    Ich denke, Punkt 2 bedeutet, dass Sie das von der Gemeinde erhaltene Dokument von Foreign Affairs in Den Haag legalisieren lassen müssen, damit Sie es als offizielles Dokument bei der thailändischen Botschaft verwenden können

    Die Botschaft hat durch eine Legalisation den Nachweis, dass es sich um ein offizielles, nicht gefälschtes Dokument handelt
    Fragen Sie nach den Kosten, denn ich gehe davon aus, dass es ein paar Hundert Euro kosten wird und Sie keine Überraschungen erleben werden.

    In der Vergangenheit haben wir bei Foreign Affairs in Den Haag eine Geburtsurkunde legalisieren lassen.

    • Rudolf sagt oben

      Haben Sie ein paar Hundert Euro bezahlt?
      Ich habe letzte Woche 10 Euro erhalten, lief bei BZ in Den Haag sehr reibungslos, die Legalisierung bei der thailändischen Botschaft in Den Haag verlief weniger reibungslos, es dauert drei Tage, bis sie fertig ist.

  4. Emiel sagt oben

    https://www.nederlandwereldwijd.nl/legaliseren/nederlandse-documenten/cdc

    Einfach und kostet nicht viel, 10 Dollar oder so

  5. TheoB sagt oben

    Liebe Michelle,

    Sie haben von der Gemeinde eine beglaubigte englische Geburtsurkunde erhalten, um in Ihrem Fall gegenüber den thailändischen Behörden nachzuweisen, dass die in der Geburtsurkunde genannte Person Anspruch auf die thailändische Staatsangehörigkeit hat.
    Allerdings kennt die (in Ihrem Fall thailändische) Botschaft nicht alle Kennzeichen aller niederländischen Gemeinden, wohl aber das Legalisierungszeichen des Konsularischen Dienstleistungszentrums des Außenministeriums. Aus diesem Grund müssen Dokumente beim CDC des Außenministeriums legalisiert/beglaubigt werden, bevor sie der (in Ihrem Fall thailändischen) Botschaft vorgelegt werden.
    Anschließend legalisiert/beglaubigt die Botschaft diese Dokumente, sodass die thailändischen Behörden in Thailand, die nicht mit allen Kennzeichen aller Länder vertraut sind, sicher sein können, dass die Dokumente nicht gefälscht sind.
    So klar?

    Die Legalisierung beim Außenministerium kostet 10 € pro Dokument. Siehe Link unten.
    https://www.nederlandwereldwijd.nl/legaliseren/nederlandse-documenten/cdc

  6. Ad sagt oben

    Liebe Leser ,
    Ich lebe mit meiner thailändischen Freundin in den Niederlanden und sie hat am 3. April 2010 unser erstes Kind zur Welt gebracht. Wenn Sie Ihrem Baby einen niederländischen Reisepass besorgen möchten, müssen Sie das ungeborene Kind vor der Entbindung bei der Gemeinde anmelden. Und wenn die Mutter eine thailändische Staatsangehörigkeit hat, hat das Kind diese automatisch. Dann müssen Sie das Kind jedoch bei der thailändischen Botschaft in Den Haag anmelden. Hierzu benötigen Sie: Geburtsauszug in englischer Sprache (einfach bei der Gemeinde erhältlich, in der die Geburt registriert ist), Hausregister der Mutter, thailändischer Reisepass der Mutter, thailändischer Personalausweis der Mutter, Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind). ins Englische übersetzen) und den Reisepass des Vaters (wenn der Vater Thailänder ist, dann hat man die gleichen Dokumente wie die Mutter), müssen die Eltern bei der Anmeldung ebenfalls anwesend sein.
    Der Ablauf ist wie folgt: Zunächst wird die Geburt auf Thailändisch registriert. Und wenn er genehmigt wird, kann das Kind den Reisepass beantragen. Es geht aber beides gleichzeitig, allerdings wird immer zuerst registriert und es dauert ein paar Wochen, da der Antrag nach Thailand geschickt werden muss. Wenn alles gut geht, erhalten Sie die Geburtsurkunde nach Hause geschickt oder kommen selbst vorbei und holen sie ab. Nach Erhalt der Geburtseintragung erfolgt dann die Erstellung des Reisepasses.

    • TheoB sagt oben

      Etwas abseits des Themas, aber ich sage es trotzdem:
      Haben Sie auch Ihre elterliche Sorgeanzeige eingerichtet? Sie werden nicht der erste unverheiratete/nicht eingetragene Partnerschaftspartner sein, der glaubte, dass die Anerkennung des (ungeborenen) Kindes auch die elterliche Sorge besäße, und zu spät herausfand, dass dies nicht der Fall war.

      https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/ouderlijk-gezag/vraag-en-antwoord/wanneer-krijg-ik-automatisch-gezag-over-een-kind

  7. Tambon sagt oben

    Liebe Micelle, in Punkt 1 liegen Sie falsch. Die von der Gemeinde ausgestellte Kopie der Geburtsurkunde (das Original wird in ihren Unterlagen aufbewahrt) ist nicht legalisiert. Stempel und Unterschrift bestätigen lediglich den Sachverhalt.
    Dann gehst du nach Buza und dann zur TH-Botschaft.


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