Leserfrage: 90 Tage Kündigungsfrist?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte: ,
November 22 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe folgende Frage und finde hier nicht sofort die Lösung: Normalerweise hätte ich meine 90-Tage-Meldung am 10. Oktober letzten Jahres abgeben sollen. Aber am 12. September wurde mein Visum verlängert, das am 22. September ablief. Ich gehe also davon aus, dass mein nächster 90-Tage-Bericht irgendwann im Dezember erscheint. Stimmt das?

Jetzt fällt mir auf, dass auf dem an meinen Pass gehefteten Papier noch immer das Datum 10. Oktober steht. Ich war am 10. Oktober nicht! Liege ich jetzt falsch? Oder haben sie vergessen, dies bei der Einwanderungsbehörde anzupassen?

Vielen Dank im Voraus,

Mit freundlichen Grüßen,

Walter

30 Antworten auf „Leserfrage: 90-Tage-Benachrichtigung?“

  1. Jacques sagt oben

    Ich denke, Sie sollten das anders interpretieren. Ihr Visum ist von Ihrer 90-Tage-Benachrichtigung getrennt. Sie haben die Gültigkeitsdauer Ihres Visums verlängert, die 90 Tage laufen jedoch wie gewohnt weiter. Ich habe ein Ruhestandsvisum und muss es im Januar um ein Jahr verlängern. Im Dezember ist meine 90-Tage-Benachrichtigung fällig und bleibt bestehen, da meine Benachrichtigung für das nächste Jahr ebenfalls 90 Tage nach der Dezember-Benachrichtigung erfolgt. Das ist bei mir schon seit Jahren das Gleiche. Aber ja, vielleicht irre ich mich und ein Besuch von Ihnen bei der Einwanderungsbehörde ist die beste Lösung, um sicher zu sein, und ich würde an Ihrer Stelle nicht warten.

    • Jer sagt oben

      In Korat heißt es netterweise, dass Sie sich innerhalb von 90 Tagen nach der jährlichen Verlängerung Ihres Aufenthalts melden können. Altes Formular TM47 = 90-Tage-Benachrichtigung verbleibt im Reisepass. Schließlich ist die Verlängerung auch eine Benachrichtigung darüber, dass Sie sich an Ihrer Heimatadresse aufhalten. Sie können das Datum im Formular TM47 nur auf das neue Datum anpassen, das ab dem Tag der Verlängerung berechnet wird. Die neue 90-Tage-Benachrichtigung wird also tatsächlich vor Mitte Dezember herausgegeben.

  2. Rens sagt oben

    Ein Visum kann nicht verlängert werden, ein Visum berechtigt lediglich zur Reise in ein Land und läuft nach der Ankunft ab. Nach der Ankunft in Thailand erhalten die Menschen eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage, danach muss diese Erlaubnis in eine Aufenthaltsverlängerung umgewandelt werden. Nur dieser erste Verlängerungsantrag gilt als 90-Tage-Bericht, danach handelt es sich um zwei separate Prozesse.

    Verlässt man das Königreich in der Zwischenzeit nicht, laufen diese Prozesse einigermaßen synchron weiter und bei einer Verlängerung des Aufenthalts kann die 90-Tage-Meldung auch sofort abgegeben werden, es sind und bleiben aber zwei getrennte Verwaltungsakte und oft auch andere Zähler.

    Es gibt Einwanderungsbehörden, die bei einer Aufenthaltsverlängerung den Zähler für 90-Tage-Berichte auf 0 zurücksetzen, man muss sich dann einen neuen Nachweis im Reisepass (TM 47-Beleg) besorgen. Dies ist bei dem Einreisenden nicht der Fall und er kommt nun zu spät, es droht ihm ein Bußgeld von 2000 Baht.

    • Yannisio sagt oben

      Entschuldigung, aber was Sie sagen, ist nicht korrekt. Mit einem Visum haben Sie das Recht, sich für den im Visum angegebenen Zeitraum in einem Land aufzuhalten. Wenn Sie ein OA-Visum im Ausland beantragen (Langzeitaufenthalt), können Sie 1 Jahr in Thailand bleiben, plus 1 Jahr, wenn Sie vor dem Ablaufdatum ein Visum beantragen.

      Wenn Sie ohne Visum nach Thailand einreisen, erhalten Sie bei Ihrer Ankunft ein Touristenvisum für einen Monat. Danach können Sie ein dreimonatiges Nichteinwanderungsvisum erhalten, sofern Sie alle Bedingungen erfüllen. Sie können diese Visa aufgrund Ihrer Pensionierung um ein Jahr verlängern, sofern Sie alle Bedingungen erfüllen.

      • Rens sagt oben

        Nicht richtig, Yanniso. Ein Touristenvisum (Touristenvisum) müssen Sie bei einem Konsulat beantragen und erhalten es nicht bei der Einreise nach Thailand. Wenn Sie ohne Visum nach Thailand eingereist sind, erhalten Sie bei der Einreise nach Thailand ein sogenanntes Visa Exempt. Es handelt sich also um eine Befreiung von der Visumspflicht, mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Ein Visum erlischt nach der Einreise (sofern es sich nicht um eine mehrfache Einreise handelt), nach dem Stempeln durch die Einwanderungsbehörde. Der Aufenthalt wird durch eine Aufenthaltserlaubnis oder deren Verlängerung geregelt. Es gibt tatsächlich ein Verfahren zur Erlangung eines „Übergangsvisums“ innerhalb Thailands, das nach 3 Monaten in eine Aufenthaltsverlängerung umgewandelt wird.

  3. Chris aus dem Dorf sagt oben

    Wenn Sie Ihr Visum verlängern, erhalten Sie immer ein neues Blatt Papier
    auf der Rückseite Ihres Reisepasses mit dem Datum der 90-Tage-Benachrichtigung
    und das muss der 12. Dezember sein.
    Anscheinend haben sie dich vergessen.
    Deshalb ist es sinnvoll, dies immer vor Ort zu überprüfen.
    Sie können einfach den Zettel mit dem 10. Oktober herausnehmen.
    Gehen Sie am 12. Dezember zur Einwanderungsbehörde und wenn sie etwas sagen,
    Wollen Sie damit sagen, dass sie kein Stück Papier hineingelegt haben?
    Es ist ihre Schuld, aber Sie kommen pünktlich zu Ihren 90 Tagen
    Bericht .
    Aber wenn du Angst vor Ärger hast,
    dann gehst du morgen zur Einwanderungsbehörde.
    Aber was sagen Sie, wenn sie fragen, warum Sie?
    erst jetzt und nicht am 10. Oktober?

  4. Harold sagt oben

    Die Verlängerung Ihres Visums ist völlig unabhängig von der 90-Tage-Regelung!

    Sie müssen Ihre 90-Tage-Vereinbarung schnell arrangieren. Je länger Sie warten, desto höher ist das Bußgeld.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Nein, es gibt einen Pauschalbetrag für die Nichtausführung einer 90-Tage-Benachrichtigung.
      Es gilt nicht, dass die Strafe umso höher ist, je länger man wartet.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Nur wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die 90 Tage nicht eingehalten wurden, kann das Bußgeld statt 4000 2000 Baht betragen.

  5. berthy sagt oben

    Ich habe einmal in Chiang Mai gefragt. Antwort: Nein, das ist ein anderer Prozess. Es ist seltsam, aber ja...

    berthy

  6. Yannisio sagt oben

    Tut mir leid, Walter, du liegst falsch. Visumdatum und 90-tägige Kündigungsfrist haben nichts miteinander zu tun. Also so schnell wie möglich zur Einwanderung.
    Erfolg

  7. Eugen sagt oben

    Liebe,
    90 Tage haben nichts mit einer Visumverlängerung zu tun. Wenn Sie sich 90 Tage am Stück in Thailand aufhalten, müssen Sie sich bei der Einwanderungsbehörde melden.

  8. Josse sagt oben

    Dieses Jahr habe ich mein Ruhestandsvisum auf Jomtien verlängern lassen (90 Tage nicht abgelaufen) und dachte auch, dass mit dem neuen Visum die 90 Tage wieder beginnen würden, sodass ich mich für den vorherigen Zeitraum nicht mehr melden musste. Nein, der Beamte ließ mich schnell die Meldung machen, es war Pflicht!

  9. RonnyLatPhrao sagt oben

    Für einen ununterbrochenen Aufenthalt von 90 Tagen und auch für alle nachfolgenden Zeiträume von 90 Tagen ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand muss eine 90-Tage-Benachrichtigung erfolgen.
    Es kommt also auf die Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts in Thailand an und nicht darauf, ob eine Zwischen- oder Verlängerung vorliegt.
    Es gibt jedoch eine Ausnahme, und zwar beim Erhalt der ersten Verlängerung.
    In diesem Fall zählt auch die erste Verlängerung als 90 Tage nach Benachrichtigung.
    Siehe auf dieser Website
    http://www.bangkok.immigration.go.th/en/base.php?page=90days
    „Der erste Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung ist gleichbedeutend mit der Mitteilung, dass er sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält. ”

    Natürlich ist es auch möglich, dass Ihre Ausländerbehörde bei jeder Verlängerung spontan eine 90-Tage-Mitteilung mitteilt. Das passiert auch manchmal. In diesem Fall erhalten Sie auch einen Zettel mit einem neuen Benachrichtigungsdatum.

    Anscheinend haben Sie diesen Zettel nicht bekommen und Ihr Bericht ist noch am 10. Oktober.
    Sie haben also das Meldedatum überschritten.
    Erstatten Sie einfach Ihren Bericht und sagen Sie, dass Sie etwas falsch verstanden haben
    Es wird nur eine Geldstrafe geben. Normalerweise sind das 2000 Baht oder vielleicht sind sie gut gelaunt und belassen es dabei, weil Sie gekommen sind, um sich zu melden…. wer weiß 😉

  10. Tooske sagt oben

    Ich würde in der Tat einfach zur Einwanderungsbehörde gehen und Ihr Problem vorstellen und erklären.
    Natürlich weiß ich nicht, wie nachsichtig man mit einem ist, aber die Suppe wird nie so heiß gegessen, wie sie serviert wird.
    Natürlich würden wir gerne die Fortsetzung hören oder lesen.

  11. Hans sagt oben

    Ich habe das Gleiche mit zwei Monaten Verspätung durchgemacht, was mich 2 Bath gekostet hat.

  12. Francois Nang Lae sagt oben

    Wie wäre es mit einem Grenzlauf? Wir nutzen diesen Freitag, um mit unserem Nichteinwanderungs-OA-Visum ein weiteres Jahr in Thailand zu bleiben. Es scheint mir, dass Sie das Land offiziell verlassen und wieder eingereist sind und dass zu diesem Zeitpunkt eine neue 90-Tage-Frist beginnt. Aber jetzt fange ich an zu zweifeln, ob meine Logik mit der thailändischen übereinstimmt.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Wenn Sie das Land verlassen, handelt es sich nicht mehr um einen ununterbrochenen Aufenthalt.
      Wenn Sie Thailand verlassen, verfällt die Zählung.
      Nach Ihrer Ankunft beginnen Sie wieder am ersten Tag.
      Dann erstatten Sie Ihre Meldung 90 Tage nach der Einreise, sonst müssten Sie Thailand vorher wieder verlassen.

      • FrancoisNangLae sagt oben

        Danke schön. Ich wollte das nur vom Experten bestätigen lassen 🙂

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        „Wenn ein Ausländer das Land verlässt und wieder einreist, beginnt die Zählung in jedem Fall bei 1 Tag.“

        https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

  13. Aad sagt oben

    Die 90 Tage sind eigentlich 89 Berechnungstage p. Es gibt ein Zeitfenster, innerhalb dessen die Meldung erfolgen muss/kann
    erfolgt 15 Tage vor bis 7 Tage nach dem offiziellen Datum.
    Also keine Panik!
    Gute Besserung.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Selbst unter Berücksichtigung dieses großzügigen Berichtszeitraums kommt er zu spät, denn sein Stichtag für die 90 Tage war der 10. Oktober.
      Du musst übrigens nicht rechnen, es steht auf deinem Blatt Papier.
      Die Gesetzgebung verpflichtet Sie, diese Meldung zu erstellen, wenn Sie bei einem ununterbrochenen Aufenthalt länger als 90 Tage bleiben, wobei der 90. Tag als Referenzdatum dient.

      „Mitteilung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen“
      „Die Benachrichtigung muss innerhalb von 15 Tagen vor oder nach Ablauf von 7 Tagen nach Ablauf der Frist von 90 Tagen erfolgen.“
      https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

      Tipp
      Es ist richtig, mit Berechnungstagen zu arbeiten, an denen Fehler gemacht werden.
      Zählen Sie einfach die effektiven Tage, an denen Sie teilnehmen, und dazu gehört auch Ihr erster Tag, und Sie werden nie falsch liegen.

      Aber ja, es besteht kein Grund zur Panik.

  14. Ma sagt oben

    Ich habe diesen Fehler auch einmal gemacht, also dachte ich auch, dass mit einem neuen Visum die 90 Tage wieder von vorne beginnen würden.
    Wir wurden geschlagen und mussten 2000 Bath pro Person zahlen.

  15. Bucky57 sagt oben

    Hatte das gleiche Problem. Ich habe meine Verlängerung erhalten und dachte, meine Kündigungsfrist von 90 Tagen sei aufgehoben. Also nein, laut Einwanderungsbehörde war ich mit meinem 10-Tage-Bericht 90 Tage zu spät. So gut, und erwähnen Sie in meinem Reisepass, dass ich mit der 90-Tage-Benachrichtigung zu spät gekommen bin. Es handelt sich also um zwei separate Benachrichtigungen. Würden Sie Ihren 2-Tage-Bericht schnell erstellen, da er von Tag zu Tag teurer wird?

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Es wird nicht von Tag zu Tag teurer.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Nur wenn bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass die 90 Tage nicht eingehalten wurden, kann das Bußgeld statt 4000 2000 Baht betragen.

  16. Alex sagt oben

    Ich habe das Gleiche auch bei der Beantragung eines neuen Jahresvisums erlebt und bin davon ausgegangen, dass auch die neuen 90 Tage beginnen. Und das ist nicht der Fall!
    Beide Dinge haben überhaupt nichts miteinander zu tun!
    Ich ging zur Einwanderungsbehörde in Pattaya, erklärte es, bekam eine Verwarnung, aber keine Geldstrafe, und ordentlich einen neuen 90-Tage-Vermerk in meinem Pass.
    Denken Sie also gut daran: Visum und 90-Tage-Benachrichtigung haben nichts miteinander zu tun!

  17. John Verduin sagt oben

    Tatsächlich ist die 90-Tage-Benachrichtigung völlig unabhängig von der Verlängerung des Jahresvisums, es sei denn, Sie verlassen das Land mit einem Re-Entry und wieder ein, dann müssen Sie sich aber auch innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde melden und der Schalter für die 90 Tage wird benachrichtigt erneut beginnen. bei 0.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Eine 90-Meldung ist auch getrennt von einem Wiedereintritt. Bei einer Wiedereinreise behalten Sie bei der Rückkehr lediglich Ihre bisher erworbene Aufenthaltsdauer, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die 90-Tage-Benachrichtigung.
      Bei der Rückkehr beginnt die Zählung immer wieder ab Tag 1.

  18. RonnyLatPhrao sagt oben

    Einige allgemeine Informationen zur „Benachrichtigung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen“

    – Die Mitteilung muss innerhalb von 15 Tagen vor oder nach 7 Tagen Ablauf der 90-Tage-Frist erfolgen.

    – Der erste Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung entspricht der Mitteilung, dass er sich länger als 90 Tage im Königreich aufhält.

    – Die Mitteilung über einen Aufenthalt im Königreich von mehr als 90 Tagen ist keineswegs gleichbedeutend mit einer Visumverlängerung.

    – Wenn sich ein Ausländer länger als 90 Tage im Königreich aufhält, ohne die Einwanderungsbehörde zu benachrichtigen oder die Einwanderungsbehörde später als im festgelegten Zeitraum zu benachrichtigen, wird eine Geldstrafe von 2,000 Baht erhoben.

    – Wird ein Ausländer verhaftet, der seinen Aufenthalt nicht länger als 90 Tage gemeldet hat, wird ihm eine Geldstrafe von 4,000 Baht auferlegt.

    https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

    – Wenn ein Ausländer das Land verlässt und wieder einreist, beginnt die Zählung in jedem Fall bei 1 Tag.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website