Eingereicht: Die Rente fällt frei zwischen Skylla und Charybdis

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8 März 2014

Am 15. Juni wird meine Rente nach 20 Jahren Prämienzahlung freigegeben, sodass ich sie für mindestens fünf Jahre in eine periodische Zahlung umwandeln kann. Hurra, werden Sie denken, aber leider ist das Gegenteil der Fall und ich lande von einem Problem zum nächsten.

Die Versicherungssumme liegt bei knapp zwanzigtausend Euro und sollte in der Regel etwa 1000 Euro brutto pro drei Monate ergeben. Von mir sollten Sie auch wissen, dass ich 2012 in den Vorruhestand gegangen bin, nach Thailand ausgewandert bin und im Februar 2014 meine erste staatliche Rente erhalten habe.

Mit der angenehmen Aussicht auf einen vierteljährlichen Zuschlag zu meiner Rente und meinem AOW rief ich die ABN-AMRO-Bank an, bei der meine Rentenversicherung abgeschlossen war. Ich hatte recherchiert, welche Option bei Freigabe der Rentenversicherung die günstigste wäre, und mich für „Banksparen mit Sofortrente“ entschieden. Kreative Leute bei dieser Bank dachten, dass Rente ein sehr altmodischer Begriff sei, und erfanden Leefrente. „Nun, Sir, Sie können dieses Produkt nicht bei uns mitnehmen, weil Sie dafür Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben müssen.“ Und „Am 15. Juni überweisen wir Ihnen das Geld nach Abzug der erforderlichen 52 % Einkommensteuer.“

Wenn dies passieren würde, würde ich gegen die Regeln verstoßen, die für die konservative Bewertung gelten, und diese Bewertung würde sofort in Höhe des Preises eines äußerst luxuriösen Bentley Continental fällig und zahlbar werden. Gut, Banksparen mit direkter Rente ist also keine Option. Kommt eine vorübergehende Altersrente bei einer Versicherung für mich in Frage? (Der Unterschied zwischen Banksparen mit Rente und einer Rente mit Lebensversicherung besteht – kurz gesagt – darin, dass im Falle eines vorzeitigen Todes der verbleibende Betrag zwischen Einzahlung und Auszahlung an die Erben und im zweiten Fall an die Versicherungsgesellschaft geht ).

Also habe ich zwei große Versicherer angerufen: Centraal Beheer und Nationale Nederlanden, und ich denke, Sie haben das Ergebnis bereits erraten: „Sie müssen in den Niederlanden ansässig sein und gemäß unserer Genehmigung dürfen wir Nichtansässigen keine Sofortrenten anbieten.“ “. Für mich bedeutet das, dass ich bei der Auszahlung gegen die Voraussetzungen der Schutzveranlagung verstoße und die für das Jahr 2014 in der Einkommensteuererklärung 2014 freigegebene Rente zu meiner AOW hinzugerechnet wird und als Tüpfelchen auf dem i die Rentenfreistellung ist ebenfalls mit 20 % Strafe (ca. 4.000 €) besteuert, mit einem Euphemismus namens „Revisionszinsen“. Laut Steueralmanach ist die Tatsache, dass es weder meine Schuld noch mein Handeln war, für die Steuer- und Zollverwaltung kein Grund, von der Verhängung einer solchen Geldbuße abzusehen.

Nun, was nun? Ich sehe drei Möglichkeiten:

  1. Tun Sie nichts und nehmen Sie den Verlust in Kauf. Neben den Strafzinsen müssen Sie eigentlich auch die Einkommensteuer auf die angenommenen Rentenzahlungen 2014-2019 auf einmal bezahlen und können sich auch über einen Einzug des Schutzbescheids freuen;
  2. Der Versicherungsgesellschaft gegenüber vorzugeben, dass ich in den Niederlanden wohne, und zu versuchen, an meiner niederländischen Postadresse eine Rente abzuschließen, aber das ist Betrug. Wenn es passt, gilt das oben Gesagte und vielleicht auch gemeinnützige Arbeit wie das Harken des Gartens des Finanzamtes;
  3. Reisen Sie nächsten Monat in die Niederlande, melden Sie sich erneut bei der Gemeinde an, schließen Sie einen Vertrag über (Banksparen mit) sofortiger Rente ab, melden Sie sich bei der Gemeinde ab und kehren Sie nach Thailand zurück. Also zum zweiten Mal auswandern und erneut ein M-Formular ausfüllen.

Wie ich im Titel geschrieben habe, geht das Segeln zwischen Skylla und Charybdis weiter oder das Segeln von einer Gefahr zur nächsten. Aber vielleicht haben Sie als Leser eine bessere Seekarte und einen besseren Kompass, um diese Gefahren zu vermeiden.

Eingereicht von Rembrandt van Duijvenbode

37 Antworten zu „Eingereicht: Annuity fällt zwischen Skylla und Charybdis frei“

  1. Erik sagt oben

    Meine befristete Rente, die bis zum 65. Lebensjahr lief, begann NACH der Auswanderung nach Thailand. Ich hatte Angebote von OHRA, wo die Police lief, und von Aegon, wo ich sie abgeschlossen habe. Niemand hat nach meinem Wohnort gefragt, niemand hat Aufsehen erregt. Die Police trat in Kraft und war dann in den Niederlanden von der Einkommensteuer befreit (aber das ist jetzt nach dem Urteil des Hof den Bosch anders).

    Aber vielleicht haben sich die Regeln geändert? Das Kapital betrug in meinem Fall mehr als 20 Euro.

    Diese befristete Rente wurde NICHT in meine Schutzbeurteilung einbezogen; Ist der Fragesteller sicher, dass es bei ihm ist? Sie haben einen Auftrag erhalten. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, beim Finanzamt nachzufragen, ob ein solch relativ geringer Betrag (gering im Vergleich zu den Rentenansprüchen) zur vollständigen Erhebung des Schutzbescheids führt. Ich bezweifle das.

    Mein Rat ist:

    Wenn Sie noch einen Versicherungsvertreter in NL haben, stellen Sie ihn dahinter.

    Wenn Sie direkten Kontakt zu Ihrem Hausbanker haben, rufen Sie den „Vorgesetzten“ an und erklären Sie es.

    Oder Sie entscheiden sich für die letzte Möglichkeit: Melden Sie sich in NL an, benachrichtigen Sie das Finanzamt, die SVB und den Rentenzahler, schließen Sie eine obligatorische Krankenversicherung mit monatlicher Zahlung ab, vereinbaren Sie die Rente, lassen Sie alle notwendigen medizinischen Maßnahmen sofort durchführen und wandern Sie dann nach Thailand aus.

    Letzteres bedeutet zwar einen hohen Mehraufwand, wiederum die Befreiung von der VV-Prämie, dem Krankenkassengesetz und der Einkommensteuer, viele Formalitäten und zusätzliche Reisekosten, aber wenn Sie die ganzheitliche Erhebung des Schutzbescheids verhindern, dann lohnt es sich.

    Okay, ich bin neugierig. Wenn das wirklich stimmt, sollten Blogs und Foren Neulinge warnen. Aber ich denke, dieser flache Graben wird bald vertieft.

    Die Herausgeber dieses Blogs haben meine E-Mail-Adresse und wenn Sie weitere Hilfe benötigen, können sie diese (nur) an Sie weiterleiten.

  2. Erik sagt oben

    Ein Nebenweg:

    Streng genommen müssen/dürfen/müssen/müssen/können Sie sich aus rechtlicher Sicht nur dann in NL anmelden, wenn Sie beabsichtigen, dort 4 Monate zu bleiben. Diese Absicht liegt eindeutig nicht vor.

    Dies ist ein wichtiger Punkt, für den Sie einen Experten für „Bürgerangelegenheiten“ konsultieren könnten.

  3. Erik sagt oben

    Sieht so aus, als hättest du kein Glück...

    http://internationaljustice.rnw.nl/nederlands/article/lijfrente-het-buitenland-wees-op-je-hoede

  4. RichardJ sagt oben

    @Eric,

    Im Artikel 65 GBG habe ich dazu gelesen:
    „Jeder, von dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er sich sechs Monate lang mindestens zwei Drittel seiner Zeit in den Niederlanden aufhält, ist meldepflichtig …“

    Es besteht daher unter bestimmten Umständen eine Verpflichtung. Meiner Meinung nach bedeutet das aber, dass man sich immer im „Mai“ anmelden kann (auch wenn es für 2 Wochen ist).
    Aber natürlich kann es nicht schaden, die GBA sorgfältig zu studieren und/oder einen Experten zu diesem Thema zu konsultieren.

    • Rainer sagt oben

      Meine Frau hat sich einmal für eine Woche angemeldet, weil wir ein neues Auto anmelden mussten. Das Rathaus hielt es für eine Menge Arbeit und kündigte sie unter Protest. Dann begannen ihre 10-jährigen Erbrechte erneut.

  5. Erik sagt oben

    Richard J, meinen Sie das BRP-Gesetz?

    Artikel

    1. Auf der Grundlage seiner Wohnsitz- und Adresserklärung wird die Person gemeldet, die einen rechtmäßigen Aufenthalt hat, nicht in der Grundregistrierung eingetragen ist und von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie sich während sechs Monaten mindestens zwei Drittel der Zeit in den Niederlanden aufhält in der Grundanmeldung durch den Gemeindevorstand der Gemeinde, in der er seinen Wohnsitz hat.

    2. Wenn eine Person im Sinne des ersten Absatzes keine Erklärung abgibt, kümmert sich der Vorstand offiziell um die Registrierung. Der Gemeindevorstand ist befugt, den Betroffenen aufgrund seiner Meldung dennoch anzumelden, wenn die Meldung nach Ablauf der Meldefrist abgegeben wird.

    3. Die Registrierung erfolgt erst, wenn die Identität der betreffenden Person ordnungsgemäß festgestellt wurde.

    Meinst du dieses Gesetz?

    Aber noch hat niemand eine Lösung für das Problem des Fragestellers gegeben ...

  6. RichardJ sagt oben

    Erik, es geht um das Kommunalverwaltungsgesetz, Artikel 65. Ich habe es 2008 aus dem Internet genommen.
    Ihr BRP-Text vermittelt tatsächlich ein anderes Bild. Ich weiß nicht, welches Gesetz derzeit „führend“ ist. Das müsste geprüft werden. Möglicherweise lässt der Begriff „begründete Erwartung“ auch einen gewissen Spielraum zu.

  7. Evert van der Weide sagt oben

    Wenn Sie sich aus den Niederlanden abgemeldet haben und in Thailand leben, können Sie in den Niederlanden eine Steuerbefreiung beantragen. Das IRS hat dafür ein schönes Formular. Suchen Sie nach Befreiung von der Sozialversicherung oder ähnlichem. Gemäß dem Steuerabkommen zwischen Thailand und den Niederlanden wird die Abgabe dem Wohnsitzland Thailand zugerechnet. Es gibt lediglich einen Unterschied zwischen Privatrente und Firmenrente.

  8. Erik sagt oben

    Erstens bin ich ein anderer Erik als der, der oben eea geschrieben hat.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass, wenn Ihr Bankkonto in den Niederlanden an einer Adresse in einem EU-Land registriert ist (zu dem die Niederlande also auch gehören), Ihr Einkommen auf diesem Konto automatisch in diesem Land besteuert wird. Wenn Sie in Ihrem ABNAMRO-Konto eine Adressänderung nach NL angeben und somit für sie „zurück nach NL ziehen“, besteht für sie kein Hindernis mehr, die Rente normal auf ein steuerpflichtiges NL-Konto einzuzahlen. Ich glaube nicht, dass es wichtig ist, wo man registriert ist oder nicht. Ich glaube nicht, dass sie andere um einen Auszug dazu bitten.

    Wenn alles geklärt ist, geben Sie noch vor Jahresende eine weitere Adressänderung nach Thailand bekannt und werden in den kommenden jährlichen Steuererklärungen wieder in Thailand registriert. Möglicherweise können Sie die Angelegenheit mit einer anderen Bank als ABNAMRO regeln, um die Sache etwas undurchsichtiger zu gestalten.

    Vielleicht haben andere in diesem Blog ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich gebe hier keine Ratschläge. Ich erzähle nur von meinen eigenen Erfahrungen mit Steuer- und Registrierungsproblemen, seit ich in Thailand lebe, und wie ich es geschafft habe, sie zu lösen.

  9. Peter sagt oben

    Das habe ich bei einem Steuerberater im Internet gefunden.

    2011 bin ich nach Thailand ausgewandert. Meine 1989 abgeschlossene Kapitallebensversicherung mit Rentenklausel läuft in diesem Jahr grundsätzlich aus. Mit dem Kapital kann ich dann eine sofortige Rente kaufen oder diesen Kauf aufschieben, bis ich 75 Jahre alt bin. Ich habe gehört, dass, wenn ich nach Ablauf der aktuellen Police eine jährliche Rente kaufe, die jährlichen Raten in den Niederlanden einkommenssteuerfrei sind, in Thailand jedoch nicht. Ist das korrekt?
    Tatsächlich gilt in Ihrem Fall die Hauptregel, dass Rentenzahlungen zur Erhebung an Thailand abgetreten werden. Dies bedeutet, dass die Niederlande keine Steuern auf die Rente (oder den Rückkauf) erheben dürfen. Eine Ausnahme sieht das Steuerabkommen mit Thailand vor, wenn die Einkünfte zu Lasten eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte in den Niederlanden gehen.

    Mein Rat: Wenden Sie sich an das Finanzamt

  10. kees sagt oben

    Lieber,
    Ich kenne das Problem.
    Bitte wenden Sie sich an die Allianz Versicherung in Rotterdam.
    Durch sie besteht die Möglichkeit, die Rente in Raten auszahlen zu lassen.
    Sie haben eine ausländische Erlaubnis.
    Sie können Ihnen auch dabei helfen, einen Mediator in dieser (privaten Kanzlei) zu finden.
    Für mich ist das Heuveling-Büro in Arnheim derzeit damit beschäftigt, dies für 350 Euro zu arrangieren.
    Viel Glück. Ich kenne das Elend, aber es gibt wirklich einen Ausweg.
    Kees

    • Leo Th. sagt oben

      Kees berät gut, die Allianz arbeitet international und ist sozusagen „notifiziert“. Ein Lebensnachweis ist obligatorisch, die Formulare auf der Website Allianz.nl sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und daher nicht nur für Einwohner gedacht. Eriks Link „internationaljustice“ enthält auch viele Informationen, zum Beispiel, dass Zahlungen in Raten von Ihrem aktuellen Rentenkonto bei ABN-AMRO erfolgen können, wenn dieses Produkt abläuft. (Zumindest soweit ich es verstehe). Hierzu müssen Sie sich an ABN-AMRO wenden. Ein von Ihnen gewünschtes neues Produkt, Banksparen bei ABN-AMRO, ist jedoch nicht zulässig. Teilen Sie uns mit, wie das Problem zum Wohle anderer gelöst wurde. Sie können die Auszahlung Ihres Rentenkontos jederzeit um mehrere Jahre verschieben. Viel Glück!

    • RichardJ sagt oben

      Lieber Rembrandt,

      Ich denke, Kees hat oben die Lösung angegeben. Falls Sie diesen Weg einschlagen, können Sie uns/dem Blog mitteilen, ob es in Ihrem Fall funktioniert hat?
      Ich denke, in ein paar Jahren werde ich auch mit diesem Problem konfrontiert sein, und ich vermute, dass es noch andere gibt.

    • Rembrandt van Duijvenbode sagt oben

      Kees,
      Danke für den guten Rat. Ich werde sie am Montag kontaktieren.

      Es herrscht links und rechts große Unklarheit darüber, wo die Rente besteuert wird. Ich habe bei der Rentenzahlung meines Bruders von NN am eigenen Leib erfahren, dass die niederländische Steuerbehörde den Standpunkt vertritt, dass dies zu Lasten des Gewinns geht und die Niederlande daher Steuern darauf erheben dürfen. Dies ist im Steuerabkommen mit Thailand festgelegt und die niederländischen Steuerbehörden halten sich daran.

      Rembrandt

    • Joop sagt oben

      Habe gestern mit einem ING-Mitarbeiter gesprochen. Nationale Nederlanden schließt eine Leistungsversicherung nur ab, wenn Sie in den Niederlanden gemeldet sind.

      Aber ………… Sie schließen die Versicherung auch einfach für Sie ab, wenn Sie dies über einen Vermittler (Versicherungsberater) in den Niederlanden tun. Sie tragen die Kosten, wie es derzeit gesetzlich festgelegt ist, und NN überweist Ihnen die Leistungen direkt. Ohne Eingreifen des Versicherungsberaters.
      Der Vertrag läuft auf Ihren Namen.

      Also keine Panik.

  11. Löwe sagt oben

    Interessantes Thema.
    Auch ich werde mich in 3,5 Jahren damit auseinandersetzen müssen.
    Möglicherweise möchte ich bis dahin nach Thailand auswandern oder auch nicht.
    Schauen wir uns einmal genauer an, ob das auf meiner Auswanderungsliste stehen sollte oder nicht.

  12. Joe Beerkens sagt oben

    Hallo Rembrandt,

    Aus Ihrer Beschreibung schließe ich, dass Sie bereits sehr gründlich recherchiert haben und sehr gut wissen, wovon Sie sprechen. Verschiedene Reaktionen zeigen auch, dass die Menschen verständnisvoll reagieren. Daher zögere ich mit meiner Antwort.

    Ich habe den Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer / den Sozialversicherungsbeiträgen (bei der Steuer- und Zollverwaltung) noch einmal sorgfältig geprüft. In dieser Form bezieht sich Kapitel C auf eine Kapitalrentenversicherung. Meiner Meinung nach wäre diese Option denkbar, wenn man den Betrag auf einmal erhalten würde (und somit teilweise im 52%-Satz landen würde).

    Allerdings muss nach meinem Verständnis zunächst der Sparbetrag in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, bevor in jedem Fall eine einmalige oder periodische Auszahlung erfolgen kann.

    Abhängig von der Antwort auf die Frage, woher diese Rente stammt, müssen Sie im Antrag auf Befreiung Frage C.3 oder C.5 ausfüllen (und die erforderlichen Unterlagen beifügen). Ich denke, Frage C.3 wird sich auf Renten beziehen, die aus einem goldenen Händedruck resultieren.

    Das Problem wird jedoch sein, dass Sie noch keine Leistungspolice o.ä. einreichen können. Das ändert jedoch nichts daran, dass das Antragsformular für die Befreiung von der IB durchaus darauf schließen lässt, dass eine Befreiung – auch im Falle einer Einmalzahlung – möglich ist.

    Ich kann also keine 100%ig schlüssige Lösung nennen, aber ein Antrag auf Befreiung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erscheint auf jeden Fall möglich.

    Jedoch. Nur wenige Leute scheinen den Rat zu kennen, den Kees gibt. Und natürlich ist es immer am besten, die Erfahrungen anderer zu nutzen.

    Es ist schön, wenn Sie uns über das Forum auf dem Laufenden halten, da es sich um einen interessanten Fall handelt.

    PS: Ich gehe davon aus, dass Sie das Formular für den Befreiungsantrag in Ihrem Besitz haben. Andernfalls können Sie dies telefonisch beim Finanzamt in Heerlen beantragen.

    Erfolg.

    • Rembrandt van Duijvenbode sagt oben

      Liebe Jo,
      Ihr Vorschlag, dies über eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Prämien zu erreichen, ist leider nicht möglich. Als mein Bruder im Jahr 2012 starb und die NN die Rentenversicherung an seine thailändische Frau auszahlen wollte, beantragte ich für sie – nachdem sie eine BSN erhalten hatte – eine solche Befreiung und das wurde mit Verweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen abgelehnt, weil es so sei eine abhängige Zahlung des Gewinns. Übrigens handelt es sich bei der 52 % LB um eine Quellensteuer und da der Einkommensteuersatz für ausländische Steuerzahler für die erste Steuerstufe ca. 5 % und für die zweite Steuerstufe ca. 10 % beträgt, erhalten Sie die überschüssige Steuer einfach durch die Einkommensteuerveranlagung zurück. Der Schmerz liegt natürlich in den 20 % Strafzinsen und der Gefahr der Wiedereinziehung des Schutzbescheids. Bis 2018 war ich vom LB- und Prämienabzug befreit. Dennoch vielen Dank für Ihre Gedanken und Anregungen.
      Rembrandt

  13. Eric Isan sagt oben

    Kees, du arbeitest daran, wie ich gelesen habe.

    Handelt es sich um eine befristete Rente oder eine lebenslange Rente, ganz nach Ihrer Wahl?

    (Ich habe meinen Namen geändert und werde ihn von nun an verwenden; sei der erste „Erik“ in diesem Eintrag.)

  14. Rainer sagt oben

    Liebe Traube, Option 3, es gibt einen Einspruch bezüglich der Erbrechte. Wenn Sie sich in den Niederlanden anmelden und dann wieder „mit dem Lebenden wegziehen“, beginnen die 10 Jahre erneut, in denen im Falle Ihres Todes über Ihren Nachlass verfügt werden kann. Da Sie 65 Jahre alt sind, besteht ein Risiko für alle Hinterbliebenen. Das gilt für alles in Nedrlsn, rührend und unbeweglich

  15. Evert van der Weide sagt oben

    Soweit ich mich erinnern kann, habe ich den Antrag auf Steuerbefreiung über das Internet heruntergeladen. Siehe hier: http://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/programmas_en_formulieren/verzoek_vrijstelling_loonbelasting_premie_volksverzekeringen

    Viel einfacher, als ewig anzurufen und in der Leitung zu hängen,

    Evert

  16. Nico sagt oben

    Da Sie sich nicht über alle Fakten im Klaren sind und Ihre Police nicht vollständig verstanden haben:
    MÜSSEN Sie eine periodische Leistung für mindestens 5 Jahre erwerben? Warum? Bei Rücktritt oder Kündigung der Police, ggf. vorzeitig. am Ablaufdatum und wenn Sie in den Niederlanden (2012) von der GBA abgemeldet sind und zum Zeitpunkt der Umwandlung/Zahlung (2014) in Thailand leben, fällt die Einkommensteuerabgabe auf die einmalige Kapitalzahlung entsprechend an Thailand an zum Vertrag mit Thailand. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Steuer- und Zollverwaltung stellen. Fehlen mir hier Informationen, die zu einem anderen Ergebnis führen sollten? Um auf der sicheren Seite zu sein, haben Sie dafür noch Zeit. Sie können sich an den Versicherer wenden, der Sie bei seiner Steuerabteilung um Rat bittet. Sie können auch Ihre Police an die Steuer- und Zollverwaltung in den Niederlanden senden und um Rat bitten was ist möglich. Ob Ihre Police einer Schutzbewertung unterliegt, ist meiner Meinung nach, wie bereits erwähnt, die Frage.
    Ich werde weitere Antworten per E-Mail verfolgen. Erfolg.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Nico

  17. Nico sagt oben

    Rembrandt: Die von Kees erwähnte Allianz kann eine Lösung sein.
    Sie sagen, dass Ihre Police einen Wert von 20.000 Euro hat, Sie erwarten 1.000 Euro pro 3 Monate, sind 4.000 Euro pro Jahr, für 5 Jahre (nicht länger?).
    Prüfen Sie dies genau, denn dann erhalten Sie in 5 Jahren insgesamt 20.000 Euro = Ihren Versicherungswert, den Sie einzahlen.
    Würden Sie, wenn möglich, mehr von einer einmaligen Pauschalzahlung profitieren? frei von IB in NL? Thailand hat zwar das Recht, Abgaben zu erheben, tut dies jedoch nicht.
    Nico

  18. Eis rösten sagt oben

    Kann ganz einfach gemacht werden! Und das geht über das Internet. Wie oben erwähnt, verfügt die Allianz über eine Genehmigung für Rentenzahlungen an Personen, die nicht in den Niederlanden leben. Ich habe jetzt seit sieben Monaten eine Rente bei ihnen, abgeschlossen über 123Lijfrente:
    https://www.123lijfrente.nl/Klantenservice/tabid/458/Default.aspx
    Kontaktieren Sie sie und sie werden alles arrangieren. Sie schicken Ihnen die notwendigen Formulare zu, Sie füllen sie aus, scannen sie und senden sie an sie zurück. Sind sehr hilfsbereit und proaktiv.
    Die Steuerbefreiung muss man wirklich selbst organisieren.
    Das Finanzamt hat mir nun die Steuerbefreiung gewährt, und zwar über das „LB-Befreiungsformular und Sozialversicherungsbeiträge“, das Sie im Service herunterladen können. Zu senden an „Büro im Ausland“ in Heerlen. Voraussetzung ist, dass Sie nachweisen können, dass der Schwerpunkt Ihrer aktuellen Lebensinteressen in Thailand liegt. Die Beweislast ist frei, Sie können also alles angeben, was Sie für nützlich halten. Es hilft natürlich nichts, wenn Sie oft längere Zeit in den Niederlanden bleiben, dort noch Immobilien haben usw
    Lassen Sie sich nicht von dem frechen Ruf erschrecken, dass „eine Befreiung seit der Entscheidung des Gerichts in Den Bosch nicht mehr möglich ist“. Das ist einfach Unsinn. Ein Problem gibt es – wie oben auch schon erwähnt – nur dann, wenn die Annuität dem Gewinn eines Unternehmens zugerechnet werden würde. Zum Beispiel, weil die Rente Teil einer Renten- oder Abfindungsregelung war. Eine solche Rente bleibt in den Niederlanden besteuert, wie auch im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand klar festgelegt ist.
    Viel Glück!

  19. Robbert sagt oben

    Lieber Rembrandt,

    Es gibt Parteien, die im Ausland auszahlen. Versicherer und Banken sind nicht verpflichtet, dies anzubieten, nach Ablauf der Police tun sie dies jedoch in der Regel. Eine Partei, bei der ich eine solche Versicherung für einen Kunden abgeschlossen habe, ist Nationale Nederlanden (künftig NN). Der Zinssatz bei NN ist wahrscheinlich auch besser als bei der ABN Amro Bank. Rufen Sie einfach die NN-Zentralnummer an und fragen Sie nach der Bankrentenabteilung. Sie können Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen. Ich weiß, dass Reaal es tun wird, wenn die Police dort auszahlt. Ob sie das auch für nicht bestehende Kunden machen, weiß ich nicht.

    Viel Glück!

    Robbert

  20. ruud sagt oben

    Ich arbeite auch an einer solchen Rentenversicherung und habe auch Aegon und Alliantz gefunden.
    Bei mir wird es allerdings noch 2 Jahre dauern, daher hoffe ich, dass sich noch etwas tun lässt.
    Wo die Richtlinie jetzt läuft, machen sie nichts damit.

    Diese Steuer in Höhe von 52 % wird von der tatsächlich fälligen Steuer abgezogen, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen.
    Möglicherweise, aber nicht sicher, können Sie diese Steuer auch mit anderen Jahren mitteln.

    Ich würde das übrigens nicht als Strafzins bezeichnen.
    Sie haben in der Vergangenheit einen Termin beim Steueramt vereinbart.
    Und dafür durften Sie weniger Steuern zahlen.
    Wenn Sie diese Vereinbarung nicht einhalten, möchte das Finanzamt lediglich die Steuer erhalten.
    Daran ist nichts Unangemessenes (sofern die Besteuerung in den Niederlanden natürlich angemessen ist).
    Soweit ich weiß, zahlen Sie diese Steuer auf den Betrag der Schutzveranlagung.
    Auch das macht einen Unterschied.
    Das dürfte etwas niedriger sein als der auszuzahlende Betrag.

    Bei meiner Suche im Netz bin ich auf einen weiteren Artikel gestoßen, den ich nicht ganz verstehe, der aber für Menschen mit einer Rentenversicherung als Rente vielleicht interessant sein könnte.
    Hier geht es nicht um Menschen mit einer Rente bei einer Pensionskasse.

    Zumindest wenn ich es richtig verstehe.
    Das Gericht in Zeeland entschied am 19, dass die Niederlande berechtigt sind, Steuern auf diese Rente zu erheben.

    http://uitspraken.rechtspraak.nl/inziendocument?id=ECLI:NL:RBZWB:2013:5593

  21. Eric Isan sagt oben

    Am 6. Januar 320 trat das BRP-Gesetz in Kraft, also der Nachfolger des GBA-Gesetzes. Vieles ist gleich geblieben, aber es gibt jetzt beispielsweise die Möglichkeit, ein Bußgeld (von XNUMX Euro) zu verhängen, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

    In jedem Fall werden Sie nicht in die BRP aufgenommen, wenn Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes aus dem Ausland angeben, dass Sie nur einen Monat in den Niederlanden bleiben wollen und dann ins Ausland zurückkehren.

    Wenn Sie jedoch erklären, dass Sie zum Beispiel für eine medizinische Behandlung mindestens 4 Monate bleiben wollen, werden Sie aufgenommen. Wenn Sie dann nach einem Monat wiederkommen und sagen, dass Sie sich abmelden möchten, können Sie natürlich immer sagen, dass die Behandlung weniger Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet. Oder dass man nach einer ersten Behandlung erst sechs Monate später wiederkommen kann oder so ähnlich. Genug Ausreden!

    Wichtig ist die offizielle Entfernung bzw. Abmeldung aus der BPR auf Initiative des Gemeinderats. Wenn festgestellt wird, dass Sie sich länger als 8 Monate im Ausland aufhalten, können Sie offiziell exmatrikuliert werden und ein Bußgeld von 320 Euro wegen unterlassener Umzugserklärung verhängen.

    Dann haben Sie die Krankenversicherung verloren!

  22. Rembrandt van Duijvenbode sagt oben

    Liebe Thailand-Blogger,

    Vielen Dank euch allen für eure Gedanken und für die vielen Anregungen. Ich werde damit beginnen, daran zu arbeiten, und wenn ich alles in die Wege leiten konnte, werde ich Sie über einen neuen eingereichten Artikel darüber informieren.

    Rembrandt

  23. Gerrit van Elst sagt oben

    Hallo, ich hatte auch eine Rente und musste auch dafür 52 % zahlen. Maaaaaarr!!!!…….weil ich jetzt in Thailand lebe, bekomme ich eine Steuerrückerstattung……..und mehr als sonst…….Ich habe 24 Steuern bezahlt und jetzt bekomme ich 24 dieser 15…….das wird so sei es auch bei dir...

    • marcus sagt oben

      Hast du es schon zurückbekommen? Ich weiß, wie diese Art von Beamten denken, und es wird ein Wermutstropfen sein.

  24. Christina sagt oben

    Senden Sie Ihre Frage an das Radar-Programm. Sie finden das interessant genug, um etwas damit zu machen.
    Im Internet können Sie Kontakt aufnehmen. Viel Glück!

  25. Henk D sagt oben

    Ruud, die Steuerkammer des Berufungsgerichts Den Bosch, hob die Entscheidung des Gerichts am 10. Januar 2014 im Berufungsverfahren auf. Besondere Erwähnung finden jedoch Renten aus der Zeit vor der umfassenden Neubewertung.

  26. Felitzia sagt oben

    Henk D

    Haben Sie einen Link zu dieser Erklärung vom 10. Januar 2014?

  27. Henk D sagt oben

    Wenn Sie verlinken http://www.wkggroep.nl/download.php?fid=735&id=65 Laden Sie die Erklärung in einer PDF-Datei von der WKG-Gruppe herunter. Ich habe es selbst über Google gefunden.

  28. Evert van der Weide sagt oben

    Vielen Dank für den Link. Helles Stück und verwendbar

  29. marcus sagt oben

    Mietwert in Box 1 oder Box 3. Kürzlich erhielt ich in Thailand eine Überraschung in Form eines blauen Buchstabens auf der Matte. Es handelt sich um mein Haus in den Niederlanden, dessen Mietwert 2011 offenbar in Box 3 hätte steigen sollen. Ergebnis, nur Schluckauf viele tausend Euro. Wie sich herausstellt, können Sie, wenn Sie beruflich im Ausland sind, in Box 1 bleiben. Wenn Sie keinen Job haben, leben Sie im Ausland und das niederländische Haus wird zu einer Investition. 1.2 % auf den Mietwert. Nun, obwohl ich im Ruhestand bin, arbeite ich immer noch als Berater und reise ein wenig. Als ich also Kopien eines meiner Arbeitsverträge verschickte, wurde dieser wieder in die Box 1 gelegt und somit nicht um 4000 Euro leichter gemacht.

    Der Rat lautet daher: Wenn Sie sich in der gleichen Situation befinden, arbeiten Sie für kurze Zeit und können Sie einen Vertrag vorweisen.

  30. Gerard Maastricht sagt oben

    Option 3…. habe das gleiche gehabt

    Die Regiobank hat es für mich gut geregelt. Der Steuerabzug kann zurückgefordert werden
    Registrieren Sie sich einfach in NL, ich mache das sogar alle 5 Jahre ...
    und sich in Thailand wieder abmelden, überhaupt nichts tun.
    Die Anmeldung läuft weiterhin auf Thailändisch…


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