DutchMen / Shutterstock.com

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe diese Nachricht von der SVB erhalten.


Sehr geehrter Herr / Frau,

Sie erhalten eine AOW-Leistung oder eine Anw-Leistung. Hierfür wenden wir Steuergutschriften an. Diese Ermäßigungen bedeuten, dass Sie in den Niederlanden weniger Steuern auf Ihre AOW-Rente oder Anw-Leistung zahlen. Das wird sich ändern.

Was ändert sich?

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden wir die Steuergutschriften ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr auf Ihre AOW-Leistung bzw. Anw-Leistung anrechnen.

Was bedeutet das für dich?

Von Ihrer AOW-Leistung bzw. Ihrer Anw-Leistung behalten wir mehr Steuern ein. Dadurch erhalten Sie ab dem 1. Januar 2019 einen geringeren Nettobetrag. Da die Beträge für 2019 noch nicht bekannt sind, können wir noch nicht sagen, wie hoch Ihr neuer Nettobetrag sein wird.

Haben Sie vom niederländischen Finanzamt immer einen Nachtrag erhalten, weil Sie zu wenig Steuern gezahlt haben? Dann erhalten Sie von nun an keinen oder einen niedrigeren Zusatzbescheid mehr.

Wann hören Sie mehr von uns?

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Gesetzesänderung. Im Dezember 2018 erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen mitteilen, wie viel AOW-Leistung bzw. Anw-Leistung Sie ab dem 1. Januar 2019 erhalten.

Weitere Informationen

Haben Sie irgendwelche Fragen? Dann gehen Sie zu svb.nl/contact und sehen Sie, wie Sie Ihre Frage stellen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Sozialversicherungsbank


Eingereicht von Gert

37 Antworten auf „Lesereinreichung: Schreiben der SVB zur Abschaffung der Steuergutschriften im Jahr 2019“

  1. willem sagt oben

    Es kann sein, dass Sie eine relativ hohe Rente haben, sodass Ihr Einkommen (AOW und Rente zusammen) im Jahr 2019 keinen Anspruch mehr auf einen Steuerabzug berechtigt.

    Die Steuergutschrift nimmt mit steigendem Lohn ab.

    Die maximale Steuergutschrift wurde erhöht, aber auch der Ausstieg.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Willem,

      Ich gehe davon aus, dass der Absender dieser Nachricht in Thailand lebt. Dies würde bedeuten, dass er ab dem 1. Januar 2015 unabhängig von der Höhe seines Einkommens keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften hätte.

      Dass viele in Thailand lebende Niederländer sich dessen immer noch nicht bewusst sind, liegt daran, dass die SVB entgegen dem Lohnsteuergesetz und dem Einkommensteuergesetz in vielen dieser Fälle immer noch die Steuergutschriften anwendet. Als dies von den Steuerbehörden (aufgrund einer Inspektion) festgestellt wurde, mussten viele in Thailand lebende Niederländer völlig unerwartet über zwei Jahre hinweg zusätzliche Steuerbescheide zahlen, darunter auch einen vorläufigen Bescheid für das laufende Jahr.

      Und um dies zu verhindern, sieht der Steuerplan 2019 unter anderem vor, dass die Steuergutschriften ab diesem Jahr nicht mehr von der Lohnsteuer, sondern nur noch von der Einkommensteuer abgezogen werden.

      Hans Bos hat übrigens erst kürzlich einen hervorragenden Artikel dazu im Thailand Blog veröffentlicht.

      • edo sagt oben

        Nach EU-Recht gibt Herr D. 66 (laut Umfragen um 8 Sitze halbiert) schnell auf, ebenso wie viele in der Regierung, die erneut EU-Regeln ignorieren. In dem Land, in dem man Steuern zahlt oder in dem man bereits über das Einkommen verfügt, Menschen haben ebenfalls Anspruch auf den gleichen Abzug. usw.
        Unabhängig davon, ob das Land, in dem ich fast mein gesamtes Einkommen beziehe, mich als Steueransässigen behandelt oder nicht, habe ich in jedem Fall Anspruch auf die gleichen Befreiungen und Abzüge wie tatsächliche Einwohner dieses Landes. Siehe auch Nichtdiskriminierungs- und Gleichheitsgrundsatz

    • RobHuaiRat sagt oben

      Lieber Willem, du redest Unsinn. Seit dem 01 haben in Thailand lebende Personen keinen Anspruch mehr auf eine Lohnsteuergutschrift. Zeitraum. Eigentlich sollte dieser Brief Ende 01 verschickt werden. Also alte Nachrichten.

  2. Hans van Mourik sagt oben

    Sagt Hans.
    Ich denke, das gilt nur für Personen, die in den Niederlanden abgemeldet wurden und eine AOW oder staatliche Rente haben.
    Denn seit dem 01 gelten Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung als Ausländer und haben keine Wahl mehr.
    Deshalb musste ich für 2015 mehr Steuern zahlen, da mir die SVB damals noch eine Steuergutschrift gewährte.
    Die ABP hat keine Steuergutschrift vorgenommen.
    In Absprache mit De Haan habe ich dann beschlossen, mir über Digid bei der SVB keine Steuergutschrift mehr zu gewähren.
    Also MIV 01 Ich habe von der SVB netto 01 Euro weniger bekommen.
    Hans

  3. Eric Kuijpers sagt oben

    Seit 2019 haben Personen mit Wohnsitz außerhalb der Niederlande keinen Anspruch mehr auf den Steueranteil der Steuergutschrift. Ich denke, das ist eine Notmaßnahme, denn es gibt bereits Regeln für Menschen, die außerhalb von NL leben.

    Wer in Thailand lebt, also nach der Auswanderung, hat ohnehin keinen Anspruch auf eine Steuergutschrift und das schon seit dem 1. Mit der Gesetzesänderung wird den Menschen, die weiterhin eine Steuergutschrift beantragen, nun die Tür komplett verschlossen.

    • Eric Kuijpers sagt oben

      Ab 2019 haben Personen mit Wohnsitz außerhalb der Niederlande keinen Anspruch mehr auf den Steueranteil der Steuergutschrift. „. Lassen Sie mich das präzisieren: Dies betrifft die Erhebung der Lohnsteuer.

      Für Einkommensteuerzwecke ist es wichtig, ob Sie ein qualifizierter Steuerzahler sind. Dann haben Sie Anspruch auf eine Steuergutschrift, wenn Sie in einem der genannten Länder wohnen, und es gibt zwei weitere Voraussetzungen.

      Der Vollständigkeit halber ist Thailand kein ausgewiesenes Land.

  4. Hans van Mourik sagt oben

    Sagt Hans.
    PS.
    Ich denke, die SVB macht das jetzt automatisch für Leute, die aus den Niederlanden abgemeldet wurden.
    Ob sie eine Steuererklärung abgeben oder nicht.
    Denn es gibt Menschen mit nur einer gesetzlichen Rente oder einer kleinen Rente, die damals keine Steuererklärung abgeben mussten.
    Also nie.
    Diese Leute tun mir jetzt leid.
    Ich musste immer Anzeige erstatten.
    Hans

    • edo sagt oben

      Daher habe ich auch gegen diese Verteilung Widerspruch eingelegt
      und viele andere Einwände

  5. Henk sagt oben

    Hallo Gert,
    Wie die SVB angibt, handelt es sich hierbei um eine Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01 und hat in diesem Fall nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun. Was Willem über die Reduzierung sagt, ist in der Tat richtig.

    Aufgrund der Änderungen zum 1. Januar 2019 gibt es ab diesem Zeitpunkt drei Kategorien für Steuergutschriften:
    1) Einwohner der Niederlande: Anspruch auf den Steueranteil der Steuergutschriften
    2) Einwohner der EU/EWR/Schweiz/BES-Inseln: Anspruch auf den Steueranteil der Steuergutschrift für Arbeitnehmer
    3) Einwohner eines anderen Landes: Kein Anspruch auf Besteuerung des Teils der Steuergutschriften

    • ruud sagt oben

      Es heißt nicht, dass die Gesetzesänderung aus dem Jahr 2019 stammt.
      Darin heißt es, dass sie ab dem 1. Januar 01 die Steuergutschriften nicht mehr anwenden werden.
      Was oder wann diese Gesetzesänderung erfolgte, wird nicht weiter erörtert.

    • theos sagt oben

      4) Inländischer Steuerpflichtiger = Anspruch auf Steuergutschrift.

  6. Hank Hollander sagt oben

    Wenn Sie aus Necerland abgemeldet wurden, haben Sie seit 2015 keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften oder Abzugsposten. Da die SVB diese Steuergutschrift (ungerechtfertigt) anwendet, können Sie nach Ihrer Steuererklärung zahlen. Das ändert sich also jetzt. Kein Abzug durch die SVB und daher keine nachträgliche Veranlagung.

  7. Henk sagt oben

    Als Nichtansässiger der Niederlande zahlen Sie ab dem 1 mehr Einkommensteuer (und damit auch Lohnsteuer). Der Steueranteil in den Steuergutschriften entfällt bald für Nichtansässige in den Niederlanden.

  8. Januar sagt oben

    Ausländisch. Ich habe diese Nachricht nicht erhalten. Ich habe meine erste Rente (und staatliche Rente) im Jahr 2017 erhalten und wurde dieses Jahr mit einer Steuerschuld von 3000 € überrascht. Dann wäre es besser, etwas weniger pro Monat zu haben und keine zusätzlichen Steuern zu zahlen.

    • Christina sagt oben

      Wenn Sie AOW und Rente haben, wenden Sie die Lohnsteuer auf den höchsten Betrag an.
      Oder Sie lassen zu, dass es nicht auf beides zutrifft. Diesen Rat habe ich von meinem Steuerberater bekommen.
      Es besteht die Möglichkeit, dass Sie dies noch beantragen können, sodass Sie im Nachhinein keine Überraschungen erleben.

  9. ruud sagt oben

    In dem Schreiben heißt es lediglich, dass die wohl zu Unrecht angewandte Steuergutschrift im Jahr 2019 nicht mehr gewährt wird.
    Wenn Sie offiziell in Thailand leben, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Steuergutschrift.
    Wenn Sie schon länger in Thailand leben, würde ich damit rechnen, dass Sie möglicherweise eine Nachforderung von den Steuerbehörden erhalten, wenn diese Steuergutschrift in der Vergangenheit falsch angewendet wurde.

  10. John D. Kruse sagt oben

    Hallo,

    Ich habe, wie viele andere auch, den gleichen Brief erhalten und darauf können Sie sich für alle verlassen, die eine Steuergutschrift erhalten haben. Habe ihm zwei Tweets gewidmet. https://twitter.com/JohnDKruse.
    Lebte vor Thailand 10 Jahre in Spanien. Es müssen keine Prämien gezahlt werden, also jetzt 20 % weniger und das macht es noch schlimmer. Wie im Internet zu lesen ist, würden die gesetzlichen Rentner im Jahr 2019 etwa 175 Euro pro Monat erhalten, die jedoch aufgrund der LLB-Umlage ab dem 1. Januar größtenteils abgegeben werden müssen. Ab 2021 wird es noch weniger rosig. Das ist es, was ich daraus mache!

    Regards,

    John D. Kruse

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das hat teilweise recht, John D. Kruse.

      Wenn Sie in Thailand leben, gibt es keinen Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur die Lohnsteuer. Statt 18,65 % in der ersten Stufe beträgt der Abzug also nur 8,9 %.

      Der Steuerplan 2019 zeigt bereits, dass insbesondere die Lohnsteuer im ersten Steuersatz in den kommenden Jahren recht stark steigen wird: von 8,9 % für 2018 auf 9 % für 2019 und 9,4 % für 2020 und 2021.

      Wenn Sie Anspruch auf Steuergutschriften haben, wird diese Erhöhung zwar durch eine Erhöhung der Steuergutschriften ausgeglichen, wenn Sie jedoch außerhalb der Niederlande wohnen, müssen Sie als „Ersatz“-Niederländer nur mit dem höheren Steuersatz rechnen.

      Ab 2021 wird eine Art Pauschalsteuer eingeführt und die ersten beiden Stufen zu einer Stufe zusammengelegt, für die ein Steuersatz von 9,4 % gilt.

      Genießen Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung auch eine angemessene Betriebsrente und überschreiten Sie dadurch 20.142 € (2. Satz) im aktuellen System, gilt dies auch für die Selbstbeteiligung von 9,4 % statt derzeit 13,20 %.

      • edo sagt oben

        Nach dem OECD-Mustervertrag kommt es auf den fiktiven Wohnort an und nicht auf die niederländische Gesetzgebung
        Die Artikel 5 und 7 sind daher eine Kombination daraus
        siehe auch Artikel 27 Völkervertragsrecht

        • Ger Korat sagt oben

          Der OECD-Mustervertrag selbst hat keinen rechtlichen Wert, sodass sich eine Person nicht auf den Vertrag berufen kann. Selbst wenn das Steuerabkommen zwischen zwei Ländern auf dem OECD-Abkommen basiert, kann sich ein Einwohner nicht auf einen anderen Text des OECD-Musterabkommens berufen, sondern nur das Abkommen zwischen den beiden Ländern hat Rechtskraft.

          • edo sagt oben

            Man vergisst, internationales Vertragsrecht einzubeziehen – nicht ohne Grund haben die Niederlande es unterzeichnet und siehe auch Artikel 98 der Verfassung

            • edo sagt oben

              Ich meine Artikel 94 der Verfassung und Artikel 27 des internationalen Vertragsrechts
              und Art. 3.111 Abs. 6, 14, 20, 25 OECD-Mustervertrag

              • Lammert de Haan sagt oben

                Lieber Edo,

                Glücklicherweise wurde in Ihrer zweiten Nachricht Artikel 98 der Verfassung, der sich mit den Streitkräften befasst, durch Artikel 94 ersetzt. Und dennoch verfehlen Sie den Punkt völlig.

                1. Sie sind mit Inhalt und Geltungsbereich des OECD-Musterabkommens nicht vertraut;
                2. Ihnen sind auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs nicht bekannt, die zu dem Schluss kamen, dass eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung zulässig sei, sofern diese auf den Grundsätzen der Territorialität beruhe.

                Und letzteres ist eindeutig der Fall, wenn es um den Anspruch auf Steuergutschriften geht.

                • edo sagt oben

                  Best lammert de haan und doch hat das Oberste Gericht bezüglich des fiktiven Wohnsitzes, bei dem man Steuern zahlen muss, anders entschieden

                • edo sagt oben

                  Ich höre niemanden etwas zu den EU-Regeln sagen
                  Nicht umsonst wurde die Regierung von Brüssel mehrfach gerügt

  11. Maryse sagt oben

    Ich habe auch eine Art Brief von der SVB erhalten und mich bei meinem Steuerberater in NL erkundigt, der auch meine Steuererklärung erstellt. Seine Antwort war wie folgt:

    „Als Einwohner Thailands haben Sie keinen Anspruch auf Rabatte. Das ist Jahre her
    So was. Dass es bisher über die AOW angewendet wurde, ist eigentlich schon falsch
    passiert. Auch in der Veranlagung 2017 wurde kein Rabatt gewährt. Das ist der Grund
    diese zusätzliche Zahlung musste geleistet werden.“

    Zur Information.

  12. Andre sagt oben

    Lieber, das sind nicht viele Informationen, die Sie sich selbst geben.
    Sind Sie mit allem ausgewandert oder haben Sie noch diverse Probleme in den Niederlanden oder reisen Sie hin und her oder sind Sie 4/12 in den Niederlanden?
    Ohne Informationen können die Leute nicht antworten oder vage reagieren, weil sie nicht wissen, worum es geht.
    Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, aber Sie wissen auch, dass sich leider viel zum Nachteil der Pensionadas ändern wird.

  13. theos sagt oben

    Ich habe diesen Brief auch erhalten. Ich bin der Meinung, dass ich als in den Niederlanden ansässiger Steuerpflichtiger und Steuerzahler Anspruch auf eine Steuergutschrift habe. Habe dazu gerade eine E-Mail an die SVB geschickt. Ich werde das nicht aufgeben.

    • Eric Kuijpers sagt oben

      Theo S. Wenn Sie ein ansässiger Steuerzahler sind, erhalten Sie die Steuergutschriften, wenn Ihr Einkommen und Ihre Umstände den Anforderungen entsprechen.

      Wenn Sie ein nichtansässiger Steuerzahler sind, gelten bestimmte Bedingungen. Wenn Sie in Thailand leben, erfüllen Sie diese Bedingungen nicht. Dies ist seit dem 1. Januar 1 der Fall.

      Bei der SVB zu protestieren ist sinnlos, ebenso wie beim Finanzamt. Gesetze werden vom Parlament erlassen und geändert, also müssen Sie dort sein. Auch wenn ich dir keine Chance auf Erfolg gebe.

    • Ger Korat sagt oben

      Eine Definition ist eine zusammenfassende Beschreibung der Merkmale eines Konzepts, sodass es nicht mit einem anderen verwechselt werden kann.

      Schauen Sie sich also die Definition des gebietsansässigen Steuerzahlers und des gebietsfremden Steuerzahlers genauer an. Und nein, es hat nichts mit der Nationalität zu tun, sondern mit den Steuerbehörden Ihres Wohnsitzes und/oder Ihres Einkommens.

    • Andreas sagt oben

      Das ist nur die Frage, keine Berichterstattung mehr
      Bis 2015 hatten wir das Wahlrecht
      Das ist jetzt eine Qualifizierung innerhalb der EU
      Leider können wir es in Thailand nicht nutzen
      Aus meiner Sicht eine ungerechte Regelung.
      Ich hatte immer Gesundheitskosten von ca. 6000 Euro (Medikamente und Arzt-/Krankenhauskosten)
      Seit 2015 also ein großer Verlust.
      Aber nun ja, Steuern sagen, dass es nicht unser Problem ist, wir wenden Vorschriften an.
      Eigene Wahl und Leben in einem billigen Land ist Unsinn,
      Thailand ist teilweise teurer als in den Niederlanden, ansonsten hat man hier Verpflichtungen gegenüber Frau und Kind,
      Also geh nicht zurück in die Niederlande,
      Keine leichte Sache für 80+

      Owww und den Fall des Euro sehen, aber das ist eine andere Sache
      Sei Gegrüßt

      • ruud sagt oben

        In der Vergangenheit gab es in den Niederlanden eine Befreiung für in den Niederlanden besteuerte Einkünfte und in Thailand eine Befreiung für in Thailand besteuerte Einkünfte. (falls angegeben)
        Ich glaube auch nicht, dass das fair war.
        Diese Ausnahmeregelung gibt es in Thailand immer noch, aber sie nützt Ihnen nicht viel für Ihr AOW.
        Davon profitieren jedoch in den Niederlanden steuerbefreite Einkünfte.

  14. werden wir sagt oben

    Beträgt die Höhe der Steuergutschrift etwa 100 Euro netto pro Monat oder pro Jahr?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Will,

      Die Steuergutschriften bestehen aus zwei Teilen, nämlich dem Steuerteil und dem Prämienteil. Abhängig von Ihrer Situation haben Sie Anspruch darauf, wenn Sie bis einschließlich des Steuerjahres 2014 in Thailand leben und sich für den Status eines inländischen Steuerzahlers entscheiden nur der Steuerteil. Basierend auf den für das Jahr 2018 geltenden Maßstäben beträgt dieser Steueranteil für Rentenberechtigte maximal:
      a. allgemeine Steuergutschrift 552 €;
      B. Seniorenrabatt 677 €;
      C. Der Rabatt für alleinstehende ältere Menschen beträgt 202 €
      D. insgesamt 1,431 €.

      Wenn Sie wissen möchten, was die Abschaffung der Steuergutschriften ab 2015 beispielsweise bei einem Aufenthalt in Thailand für Sie bedeutet, müssen Sie dies anders angehen. Gehen Sie in diesem Fall von 8,9 % Lohnsteuer (Anstieg auf 9,4 % im Jahr 2020 und den Folgejahren) Ihrer AOW-Leistung aus, ggf. gemindert um den bereits erfolgten Lohnsteuerabzug durch die SVB.

      Als Faustregel gehe ich immer von einem Verlust der AOW-Leistung von mehr als 1 Monat AOW pro Jahr aus, nämlich 8,9 % x 12 sind 106,8 % eines Monats AOW-Leistung.

  15. Andreas sagt oben

    Sagen wir pro Monat oder mehr

  16. Hans van Mourik sagt oben

    Sagt Hans.
    Will, bei mir waren es 2016 100,50 Euro im Monat
    Hans


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website