Abmeldung aus den Niederlanden

Von Charlie
Posted in Lebe in Thailand
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31. Januar 2020

Glücklicherweise ist Charlys Leben voller angenehmer Überraschungen (leider manchmal auch weniger angenehmer). Seit einigen Jahren lebt er mit seiner thailändischen Frau Teoy in einem Resort unweit von Udonthani. In seinen Geschichten versucht Charly vor allem, das Bewusstsein für Udon zu schärfen, er spricht aber auch über viele andere Dinge in Thailand.


Charly und aus den Niederlanden abmelden

Im Jahr 2019 habe ich beschlossen, mich endgültig in den Niederlanden abzumelden. Das sollte man nicht unterschätzen. Ein einfacher Brief an die Gemeinde in den Niederlanden, in der Sie registriert sind, reicht absolut nicht aus.

Da ich vermute, dass sich noch mehr Niederländer in Thailand aufhalten und darüber nachdenken, sich abzumelden, liste ich unten die Maßnahmen auf, die ich ergriffen habe. Könnte für diejenigen nützlich sein, die sich vielleicht auch abmelden möchten.

Zur Vorbereitung meiner Exmatrikulation wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Krankenversicherung mit AXA Global Health Plan abgeschlossen. Weltweite Abdeckung, außer USA.
  1. Ein Euro-Bankkonto wurde bei der Bangkok Bank eröffnet (siehe meinen separaten Beitrag dazu). Ich habe dieses Euro-Bankkonto eröffnet, damit der Verwalter meiner Betriebsrente meine Rente direkt in Euro überweisen kann.

Das ist schön, weil es den thailändischen Steuerbehörden auf einfache Weise zeigt, wie viel Rente Sie in einem Jahr erhalten haben.

  1. Ich habe einen thailändischen Anwalt mit der Erstellung meines Testaments (ist fertig und ausgefüllt), mit der Übersetzung verschiedener Dokumente (er ist auch vereidigter Übersetzer) und mit der Beantragung einer thailändischen Identifikationsnummer bei den thailändischen Steuerbehörden beauftragt. Dies zur Vorbereitung einer Einkommensteuererklärung 2019 bei den thailändischen Steuerbehörden.

Direktklagen zur Abmeldung aus den Niederlanden

  1. E-Mail an meine Gemeinde mit allen angeforderten Informationen sowie meiner neuen Wohnadresse und einer Kopie meines Reisepasses. Diese Informationen werden auch per Post an meine Gemeinde verschickt.

Die Gemeinde schickt eine äußerst kurze Nachricht zurück. „Wir bestätigen den Eingang Ihrer Abmeldung und haben diese bearbeitet.“

Für die Bescheinigung meiner Abmeldung werde ich an eine der RNI-Gemeinden (RNI = Registration Not Resident) verwiesen. In diesem Fall die Gemeinde Den Haag.

Alle meiner Gemeinde zur Verfügung gestellten Informationen wurden noch einmal zu Papier gebracht und an die RNI-Abteilung der Gemeinde Den Haag geschickt. Nach Zahlung der Gebühr (ca. 16 Euro) erhielt ich eine Antwort, dass der internationale Auszug aus Familienstand und Staatsangehörigkeit per Post an meine Adresse in Thailand geschickt wurde.

  1. Habe die SVB (AOW) über meine neue Situation informiert (über deren Website „meine SVB“).

Außerdem alle Daten, plus Kopie des Briefes an meine Gemeinde + Kopie des Reisepasses ebenfalls per Brief an die SVB gesendet. Bestätigung vom SVB erhalten.

  1. E-Mail an meine niederländische Krankenversicherung mit der Bitte, diese Versicherung zum 01.01.2020 zu kündigen. Anfrage für zusätzliche Informationen erhalten. Information gesendet und dann Benachrichtigung erhalten, dass die Versicherung zum 01.01.2020 eingestellt wurde.
  2. Ich habe den Verwalter meiner betrieblichen Altersvorsorge über meine Adressänderung informiert und außerdem darum gebeten, dass meine Rente in Euro künftig auf mein Euro-Konto bei der thailändischen Bank überwiesen wird.

Bestätigung erhalten.

  1. Adressänderung wurde an meine beiden niederländischen Banken weitergegeben.

Meine neue Adresse in Thailand und meine Postanschrift in den Niederlanden.

Als direkte Folge ändern sich auch die Steuervorschriften, mit denen Sie es zu tun haben. In den Niederlanden keine Steuern mehr schulden, aber ab sofort in Thailand eine Steuererklärung einreichen und die Zahlung leisten. Auch das passiert nicht von alleine. Ungefähr im Jahr 2019 werde ich nun zusammen mit meinem thailändischen Anwalt bald die Einkommensteuererklärung 2019 beim Finanzamt Udon einreichen. Wir warten noch auf eine Stellungnahme der Bangkok Bank, in der alle Änderungen für 2019 verarbeitet sind.

Das Erklärungsformular ist im Wesentlichen bereits vollständig ausgefüllt. Ich warte nur auf unterstützende Beweise von der Bangkok Bank. Nach der IB-Erklärung 2019 bei den thailändischen Steuerbehörden steht mir bereits die thailändische Identifikationsnummer zur Verfügung.

Nach Prüfung der Steuererklärung durch die Zentrale in Bangkok erhalten Sie eine RO22. Letzteres, die RO22 plus die thailändische Identifikationsnummer, verwenden Sie, um die niederländischen Steuerbehörden davon zu überzeugen, dass Thailand Ihr steuerrechtlicher Wohnsitz ist. Auf dieser Grundlage die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge aus meiner Betriebsrente sowie die im Jahr 2019 einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge aus meiner AOW zurückfordern.

Beantragen Sie außerdem für 2020 eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben für die betriebliche Altersvorsorge.

Alles in allem ziemlich viele Aktionen, aber danach wird es höchstwahrscheinlich kein Gezeter mehr geben. Vielleicht mit Ausnahme der niederländischen Steuerbehörden, die mich am wenigsten überraschen würden.

Allen relevanten Parteien ist die neue Situation bekannt und Sie können gegebenenfalls auf die von ihnen selbst gesendete Bestätigung zurückgreifen.

Fordern Sie deshalb immer eine schriftliche Bestätigung an.

Charly www.thailandblog.nl/tag/charly/

49 Antworten auf „Aus den Niederlanden abmelden“

  1. ruud sagt oben

    „Für die Bescheinigung meiner Abmeldung werde ich an eine der RNI-Gemeinden verwiesen (RNI = Registration Not Resident). In diesem Fall die Gemeinde Den Haag.“

    Davon habe ich noch nie gehört und bisher läuft seit Jahren alles gut – aber wer weiß, was die Zukunft bringt.

    „Für 2019 werde ich nun zusammen mit meinem thailändischen Anwalt bald die Einkommensteuererklärung 2019 beim Finanzamt Udon einreichen. Wir warten noch auf eine Stellungnahme der Bangkok Bank, in der alle Änderungen für 2019 verarbeitet sind.“

    Sie können das selbst tun, aber mit einem Anwalt ist es möglicherweise einfacher.

    Fragen Sie beim RO22 sofort nach dem RO21.
    Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine der beiden Formen verwendet zu haben, aber sie scheinen zusammenzugehören.
    Ein Formular bestätigt Ihre Adresse und das andere bestätigt Ihre Steuerzahlung.

    Sie können den Kontoauszug direkt im Büro machen.
    Zumindest bei der Kasikorn-Bank.

    • Charly sagt oben

      @ruud
      Ich hatte auch noch nie von den RNI-Gemeinden in den Niederlanden gehört. Als Reaktion auf meine Abmeldung von der Gemeinde, in der ich gemeldet war, wurde ich jedoch an die RNI-Gemeinden verwiesen, falls ich eine schriftliche Bestätigung meiner Abmeldung wünschte. Ich habe dann die Gemeinde Den Haag um diese offizielle Bestätigung gebeten und sie hat sie mir gegen eine Zahlung von etwa 16 Euro tatsächlich zugesandt. Sie sehen also: Zum Lernen ist man nie zu alt.
      Sie schreiben: „Davon habe ich noch nie gehört und bisher läuft seit Jahren alles gut.“ Was meinst du?
      Normalerweise melden Sie sich einmal ab und fertig. Daher verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht, dass „seit Jahren alles gut läuft“.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • ruud sagt oben

        Ich habe kein Formular für RNI-Gemeinden und niemand hat jemals danach gefragt.
        Also das läuft gut.

        Aber es ist möglich, dass in Zukunft jemand danach fragt, und dann habe ich ein Problem, weil ich es dann nicht habe.

        Ich habe mich aus meiner Gemeinde abgemeldet (ein großes Dorf, also wahrscheinlich ohne RNI) und das wars.

        • Charly sagt oben

          @ruud

          Gegen Zahlung einer Gebühr (ca. 16 EUR) können Sie jederzeit einen Auszug Ihrer Abmeldung bei einer der zuständigen RNI-Gemeinden anfordern. Dieser Auszug enthält Ihre Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Familienstand, die Namen von Vater und Mutter sowie das Datum Ihrer Exmatrikulation.

          Mit freundlichen Grüßen,
          Charly

      • Bob, Jomtien sagt oben

        Die Gemeinde RNI ist wichtig, wenn Sie als niederländischer Staatsbürger wählen möchten. Anschließend erhalten Sie eine Nachricht und einen Stimmzettel.
        Vergessen Sie auch nicht, sich für DIGID im Nachrichtenfeld der Regierung anzumelden, aber nur für den Computer. Installieren Sie die App NICHT, das ist viel zu umständlich.
        Und melden Sie sich bei der Botschaft in Bangkok.
        Und, nicht unwichtig, aber nützlich, ein unbeliebtes Thema: Beschreiben Sie, was Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls tun möchten, und hinterlegen Sie es bei Ihrem Krankenhaus. Und nehmen Sie das in Ihr Testament auf, sonst kehren Sie automatisch nach NL zurück.

        • Ger Korat sagt oben

          Krankenhaus, das Sie hinterlegen möchten? Das macht man mit einem Anwalt, weil ein Krankenhaus keine Verwaltungsstelle ist und man in einem anderen Krankenhaus landen kann und dann? Wenn Sie verheiratet sind, kann der Partner entscheiden, schließlich sind Sie eine Familie. Und wenn die Familie in den Niederlanden entscheidet, dass Sie in Thailand eingeäschert werden können, können Sie das tun.
          Es bleibt bestehen, dass 80 % der niederländischen Einwohner eine Bestattungsversicherung haben. Nach einem mehrmonatigen oder längeren Aufenthalt im Ausland können Sie bzw. Ihre Familie daraus jedoch keine Rechte mehr herleiten. Dann ist es besser, es abzukaufen und den Bau freiwillig selbst fortzusetzen, damit die Bestattungskosten gedeckt sind.

  2. Hoppla sagt oben

    Lieber Charlie,
    Beeindruckend all diese Schritte.
    Aber ich habe einige Fragen.
    Wurde Ihre Einkommensteuererklärung in Thailand für 2019 bereits akzeptiert? Ich denke, das ist sehr schnell??
    Sind Sie sicher, dass Ihre von AOW und Rente abgezogene Lohnsteuer/Beitrag gemäß den Steuergesetzen und -abkommen nur mit der RO22 und Ihrer thailändischen Steueridentifikationsnummer erstattet wird? Gibt es hier nicht einen Haken?
    Wie hoch ist die Steuer auf Einkünfte aus früherer Arbeit in Thailand? Gibt es auch Steuerklassen?

    Grüße Janderk

    • charly sagt oben

      @janderk
      Gute Lektüre, Alter. Dabei handelt es sich um die von meiner Betriebsrente einbehaltenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge und ggf. auch um die von meiner AOW einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge. Die Lohnsteuer auf meine staatliche Rente bleibt in niederländischen Händen. Darüber hinaus gibt es keine Schlangen im Gras, außer dass die niederländischen Steuerbehörden wieder einmal ein wenig hinderlich sind. Wissen Sie, wir können es nicht einfacher machen, aber wir sind verdammt gut darin, es so schwierig wie möglich zu machen.
      Ich bin für das Jahr 2019 in Thailand steuerpflichtig, da ich in diesem Jahr den größten Teil in Thailand gelebt habe.
      Und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand besagt, dass es keine Doppelbesteuerung geben darf. Wenn ich also in Thailand Steuern gezahlt habe, sind die Niederlande verpflichtet, mir die einbehaltene Lohnsteuer usw. zurückzuerstatten.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Erik sagt oben

        Charly schreibt: „…Und das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand besagt, dass keine Doppelbesteuerung stattfinden darf. Wenn ich also in Thailand Steuern gezahlt habe, sind die Niederlande verpflichtet, mir die abgezogene Lohnsteuer usw. zurückzuerstatten…“

        Dieser Text sowie Charlys erster Satz steht nicht im Vertrag. Auch wurde in diesem Blog immer wieder darauf hingewiesen, dass dem Vertrag zwischen NL und TH der in diesem Zusammenhang so wichtige Sozialparagraph fehlt. Beide Länder dürfen die AOW besteuern; für mögliche Reduzierung in NL: siehe nationale Gesetzgebung.

        Was das RNI betrifft, stimme ich Antoniettas Text zu. Ich habe mich damals persönlich bei der Gemeinde gemeldet; Auch die Registrierung im RNI erfolgte für mich automatisch.

      • Hoppla sagt oben

        Danke Carly, aber soweit ist mir alles klar.
        Gibt es NUR jemanden, der mir sagen kann, wie hoch die Einkommenssteuersätze (in %) in Thailand für Einkünfte aus früherer Beschäftigung sind???

        Gruß

        Janderk

        • Erik sagt oben

          Janderk, das ist ein Link.

          In Thailand gibt es keinen Sondersatz für Renten, Sie werden zum regulären Satz besteuert. Scheibe 1 beträgt 150 Baht bei null Prozent und erhöht sich dann langsam in Schritten.

          Berücksichtigen Sie Abzüge vom Einkommen (50 % max. 100.000), einen persönlichen Freibetrag für den Steuerzahler von 60, den Abzug von 190, wenn er 64+ oder behindert ist, und dann ist noch ein Abzug für nicht erwerbstätige Ehepartner, Kinder möglich, Unterstützung der Schwiegereltern, Aufbau eines Nachlasses und Spenden für die Instandhaltung königlicher Paläste und Gärten …

          https://home.kpmg/xx/en/home/insights/2011/12/thailand-income-tax.html

          Zu viel, um es zu erwähnen, aber Sie können sich einen Eindruck verschaffen.

    • ruud sagt oben

      Ich habe bereits letzte Woche meine Steuererklärung in Thailand gemacht.
      Die Formulare RO21 und RO22 sind unterwegs.

  3. Tooske sagt oben

    Charly
    Als Nicht-Steuerexperte erwarte ich einige Bären auf Ihrem Weg.
    Wenn Sie sich zum 1 abgemeldet haben, sind Sie meiner Meinung nach für 1 in NL immer steuerpflichtig.
    Und was Ihren Kommentar zu den Sozialbeiträgen betrifft, die bei einer Abmeldung aus den Niederlanden verfallen: Das wissen auch die SVB und die Pensionskassen und ziehen sie nach dem Abmeldedatum nicht ab.

    Ich freue mich auf Ihre weiteren Erkenntnisse

    • Charly sagt oben

      @tooske
      Die formelle Abmeldung zum 01.01.2020 hat keine Auswirkungen auf die Steuerschuld für 2019.
      Es gibt viele Gründe, warum Sie 2019 noch keinen Antrag auf Befreiung gestellt haben.
      Ich glaube nicht, dass das eine das andere ausschließt.
      Wenn Sie auch nachweisen können, dass Sie in Thailand für 2019 Steuern zahlen müssen, ist es meiner Meinung nach ein Kinderspiel, diese Steuern für 2019 von den Niederlanden zurückzufordern.

      Richtig, im Jahr 2020 wird die SVB die Sozialversicherung nicht mehr von meiner AOW abziehen.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Tooske sagt oben

        Ja, aber Sie können Ihre Argumentation auch umdrehen, denn Sie haben in den Niederlanden bereits Steuern gezahlt, Thailand muss keine Steuern erheben, wer wird den längsten Teil des Steuerknüppels bekommen?
        Was gegeben ist, bleibt gegeben, in Heerlen denken sie fest.
        Ich würde gerne das Ergebnis hier hören.
        Gruß

  4. Leo Th. sagt oben

    Charly, trotz deiner ausführlichen Beschreibung und dem klaren Schritt-für-Schritt-Plan, danke dafür, ich habe noch einige Fragen meinerseits. Sie haben Ihre Betriebsrente auf das Euro-Konto Ihrer thailändischen Bank überwiesen, wird Ihre Aow-Leistung weiterhin einem niederländischen Bankkonto gutgeschrieben? Welche Antwort haben Sie übrigens von Ihren beiden niederländischen Banken erhalten, nachdem Sie ihnen eine Adressänderung mitgeteilt haben? Ich frage mich auch, ob Sie große Wechselkursverluste erleiden, wenn Sie Euro von Ihrem Euro-Konto bei der Bangkok Bank in Baht umtauschen. Sie erwähnen auch, dass Sie die von Ihrer AOW im Rahmen der Sozialversicherung einbehaltenen Beträge vom niederländischen Finanzamt zurückfordern möchten. Jetzt dachte ich, dass die SVB bei der offiziellen Exmatrikulation keinen Beitrag mehr zum Krankenversicherungsgesetz einbezieht. Liege ich da falsch? Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche euch natürlich einen schönen Abend.

    • Charly sagt oben

      @Leo Th
      Meine AOW-Leistung wird einem niederländischen Bankkonto gutgeschrieben. Meine beiden niederländischen Bankkonten haben meine thailändische Adresse und eine Postanschrift in den Niederlanden. Von diesen beiden niederländischen Banken sind diesbezüglich keine bösen Briefe eingegangen.
      Über mögliche Kursverluste/Kursgewinne kann ich noch keine sinnvollen Aussagen treffen. Diese Reise hat gerade erst begonnen.
      Im Jahr 2019 wurden die Sozialversicherungsbeiträge zu Recht von meiner gesetzlichen Rente abgezogen. Ich versuche, es angesichts meiner Steuerschuld in Thailand für 2019 zurückzufordern.
      Im Jahr 2020 zieht die SVB zu Recht keine Sozialversicherungsbeiträge mehr von meiner gesetzlichen Rente ab.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Leo Th. sagt oben

        Vielen Dank für deine Antwort, Charlie. Ich ging davon aus, dass Sie fälschlicherweise davon ausgegangen waren, dass Sie den von Ihrer Pensionskasse eingezahlten Betrag bereits auf Ihr Thai-Euro-Konto ausgezahlt hatten. Daher meine Frage nach einem möglichen Wechselkursverlust. Eines ist mir noch nicht ganz klar, aber das könnte nur an mir liegen. Sie schreiben, dass Sie unter anderem beabsichtigen, die von der SVB im Jahr 2019 einbehaltene Krankenversicherungsprämie von den niederländischen Steuerbehörden zurückzufordern, nachdem Ihre Steuererklärung für 2019 von den thailändischen Steuerbehörden bearbeitet wurde. In Ihrer Antwort an Lammert de Haan geben Sie an, dass Ihre staatliche Rente auf ein niederländisches Bankkonto überwiesen wird und dort auch verbleibt. Daher sind Sie der Meinung, dass Sie in Thailand darauf keine Steuern zahlen müssen und ich gehe logischerweise davon aus, dass es daher auch nicht in Ihrer thailändischen Steuererklärung erwähnt wird. Ist es trotzdem möglich, die entsprechende ZVW-Prämie für 2019 zurückzufordern, wenn Sie die AOW in Ihrer Steuererklärung in Thailand außer Acht lassen? Charly, verstehe mich richtig, es handelt sich um recht datenschutzrelevante Daten. Ich stelle Ihnen die Frage nur aus einem gewissen Maß an Interesse, aber es liegt natürlich ganz bei Ihnen, ob Sie sie beantworten oder nicht. Natürlich müssen Sie sich weder mir noch anderen Lesern von Thailandblog gegenüber rechtfertigen. Genießen Sie Ihre Jahre in Thailand!

  5. Jos sagt oben

    Nützlicher Artikel.
    Können Sie uns bitte auch die weiteren Entwicklungen mitteilen?

  6. Antonietta sagt oben

    Im Rahmen der Abmeldung werden die Daten automatisch an das RNI weitergegeben. Sie müssen uns nur dann kontaktieren, wenn Sie einen Auszug wünschen.

    Melden Sie sich bei der Gemeinde ab
    Sie müssen sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, abmelden. Sie können dies ab 5 Tage vor Ihrer Abreise tun (und nicht vorher). Samstage, Sonntage und Feiertage zählen im 5-Tage-Zeitraum.

    Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Die Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch einen Nachweis über die Abmeldung aus. Diesen Nachweis nutzen Sie beispielsweise bei der Anmeldung im Ausland.

    Nach der Abmeldung vom BRP als Einwohner wandert die Übersicht mit Ihren persönlichen Daten (Personenliste) in den Ausländerbereich des BRP. Dies wird auch als Registrierung von Nichtansässigen (RNI) bezeichnet. Hierbei handelt es sich um die Registrierung von Personen, die länger oder weniger als 4 Monate nicht in den Niederlanden gelebt haben.

    https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/uitschrijven-basisregistratie-personen

  7. Tarud sagt oben

    Müssen Sie nicht ein M-Billet für die niederländischen Steuerbehörden ausfüllen? Ich bin 2019 nach Thailand ausgewandert und muss für dieses Jahr eine Erklärung über dieses M-Billet einreichen. Das ist ziemlich komplex. Ich lasse die Abwicklung durch ein spezialisiertes Finanzamt erledigen. Sie erledigen für mich alles digital.

    • Charly sagt oben

      @Taruud
      Darauf muss ich warten. Sobald die thailändischen Steuern für 2019 bezahlt sind, werde ich mich an die niederländischen Steuerbehörden wenden. Und tatsächlich gehe ich davon aus, dass ich für 2019 ein M-Formular ausfüllen muss.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Tarud sagt oben

        Wenn Sie sich über die Gemeinde abgemeldet haben, werden die Daten automatisch an verschiedene Behörden weitergeleitet, darunter auch an das Finanzamt. Dieser Dienst sendet dann ein M-Formular an die Postanschrift, die in dem Jahr angegeben wurde, in dem die Erklärung abgegeben werden muss. Die M-Note ist 28 Seiten dick. Eine der ersten Fragen betrifft das Datum der Auswanderung. Dieses Datum bestimmt, welcher Zeitraum des Steuerjahres der „niederländische“ und welcher der ausländische ist. Anschließend werden alle Punkte der Erklärung auf den niederländischen Zeitraum und den ausländischen Zeitraum aufgeteilt. In diesen beiden Zeiträumen gelten unterschiedliche Regeln hinsichtlich der in den Niederlanden einzufordernden Steuer. Die Steuerbehörden berechnen daher auf dieser Grundlage, was Sie schulden. Abhängig von einem bereits gezahlten vorläufigen Steuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich einen Betrag für den Auslandsaufenthalt zurück.

  8. Peter A sagt oben

    Lieber Charlie,
    An welchem ​​Datum wurden Sie in den Niederlanden ordnungsgemäß abgemeldet? Ist das so, wie ich es am 01 gelesen habe?
    Dann muss ich Ihnen raten, in Thailand keine Steuererklärung für 2019 abzugeben. Dann zahlen Sie doppelt Steuern. Vor dem Datum der Abmeldung erhalten Sie keine Steuerrückerstattung aus den Niederlanden.

    Zwischen Thailand und den Niederlanden besteht außerdem ein Steuerabkommen, wonach die Niederlande weiterhin die Einkommensteuer der AOW, aber auch des ABP-Fonds zahlen, wenn Sie eine Rente daraus beziehen.
    Bei der betrieblichen Altersvorsorge können Sie eine Steuerbefreiung beantragen. Aber angesichts der vielen Beiträge auf diesem Thailand-Blog ist es ein schwieriger Weg.

    Zukünftig werden diese betrieblichen Pensionsfonds auch in den Niederlanden steuerpflichtig.

    Grüße, Peter A

    • Charly sagt oben

      @Peter A
      Ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen der ordnungsgemäßen Abmeldung in den Niederlanden und der Steuerpflicht. Es gibt viele Gründe, warum Sie in einem anderen Land als den Niederlanden Steuern zahlen müssen, ohne in den Niederlanden offiziell abgemeldet zu sein. Das eine ist völlig vom anderen getrennt. Als abgemeldete Person aus den Niederlanden können Sie natürlich einfach nachweisen, dass Sie in den Niederlanden keine Steuerpflichten mehr haben. Aber auch wenn es nicht ausgeschrieben ist, ist das durchaus nachweisbar.

      Mit der AOW sind wir uns völlig einig.

      Die Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bei der betrieblichen Altersvorsorge ist an sich gar nicht so schwierig. Nur die niederländischen Steuerbehörden versuchen jedes Mal, Sie auszutricksen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten in Ordnung sind, dann können Sie selbst die niederländischen Steuerbehörden nicht daran hindern. Auch in Zukunft nicht.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

  9. Charly sagt oben

    @Bram
    Vielen Dank für Ihre Ergänzungen zum Wohle der belgischen Leser, denn in der Tat beschäftige ich mich natürlich mit der niederländischen Steuergesetzgebung.
    Und Sie weisen zu Recht darauf hin, dass TIN für TAX IDENTIFICATION NUMBER steht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Charly

  10. Marcel sagt oben

    Darin erkenne ich nichts wieder, vielleicht weil ich (nur) nach Deutschland gezogen bin. Lassen Sie mich einfach abmelden, das war in 10 Minuten erledigt. 3 Tage später habe ich mich in Köln gemeldet und registrieren lassen. Das war alles.

  11. Lammert de Haan sagt oben

    „Zum Beispiel unterscheidet sich die Ausgestaltung des Steuerabkommens zwischen den Niederlanden und Thailand ganz wesentlich von dem Steuerabkommen zwischen Belgien und Thailand.“

    Darauf haben Sie zu Recht hingewiesen, Bram, und es ist sicherlich wichtig für die belgischen Leser.

    Im zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ist die Erhebung privater Renten- und Rentenzahlungen Thailand vorbehalten.

    Dies gilt nicht für den zwischen Belgien und Thailand geschlossenen Vertrag. Belgien behält das Recht, auf in Belgien erzielte Einkünfte Steuern zu erheben. Dieser Vertrag weicht daher stark vom OECD-Mustervertrag ab.

    Charly spricht auch darüber, dass seine staatliche Rente in den Niederlanden steuerpflichtig ist, nicht aber darüber, dass diese Leistung auch in Thailand steuerpflichtig ist. Ende letzten Jahres veröffentlichte er im Thailand Blog eine Nachricht, in der er darauf hinwies, dass er seine staatlichen Rentenleistungen außerhalb des PIT behalten wollte, ohne zu ahnen, dass er in Thailand Steuerbetrug beging.

    Auch Ihr Kommentar zur TIN ist korrekt. Charly möchte außerdem seine thailändische TIN an das Finanzamt / Auswärtiges Amt übermitteln. Das ergibt jedoch keinen Sinn. Diese TIN weist nicht darauf hin, dass er in Thailand steuerlich ansässig ist. Dies kann er nur mit einer aktuellen Steuererklärung mit dazugehöriger Veranlagung zur PIT (RND91), der „Erklärung über die Steuerpflicht im Wohnsitzland“ RO22) oder mit der thailändischen Erklärung RO21 nachweisen. Für meine thailändischen Kunden bevorzuge ich immer die Aussage RO22.

    Sollte sich Charly im nächsten Monat für einen Umzug nach Timbuktu in Mali entscheiden, erhält er dort auch eine TIN. Anschließend kann er nicht zwischen seiner niederländischen TIN (seiner BSN) oder der thailändischen oder malischen TIN wählen.

    • Charly sagt oben

      @Lammert de Haan
      Ich freue mich, dass auch Sie als Steuerexperte an dieser Diskussion teilnehmen. Ich teile Ihre Kommentare zu Bram voll und ganz.
      Wir haben unterschiedliche Meinungen über meine staatliche Rente. Ich habe mir mein AOW auf ein niederländisches Bankkonto auszahlen lassen und es bleibt dort. Daher überweise ich diese Beträge nicht nach Thailand und ich glaube nicht, dass ich darauf thailändische Steuern schulde.
      Von Steuerbetrug kann hier also absolut keine Rede sein. Schade, dass Sie dies als solches ins Rampenlicht rücken möchten. Als angesehener Steuerexperte schadet es Ihnen durchaus. Scham.

      In meinem Beitrag erzähle ich, dass ich mit meinem TIN-Code EN RO 22-Formular die niederländischen Steuerbehörden davon überzeugen werde, dass ich in Thailand steuerpflichtig bin. Bitte lesen Sie von nun an sorgfältig, was ich Herrn Lammert de Haan schreibe. Ich schreibe nirgendwo, dass der TIN-Code ausreichen würde.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Ger Korat sagt oben

        Betrug begehen Sie auch, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Thailand leben und keine thailändische Steuererklärung abgeben. Teilen Sie dem thailändischen Finanzamt mit, dass Sie schon seit 5 Jahren hier leben (Sie haben in einem früheren Beitrag geschrieben), aber erst ab 2019 eine Steuererklärung abgeben. Charly wendet an, was ihm am besten passt.

        • Charly sagt oben

          @Ger Korat

          Nichts Menschliches ist Charly fremd, lieber Ger. Und die Tatsache, dass ich schon seit mehreren Jahren hier lebe, bedeutet nicht, dass ich die thailändischen Anforderungen nicht erfülle. Es ist möglich, dass ich in diesen Jahren weniger als 180 Tage in Thailand verbracht habe.

          Mit freundlichen Grüßen,
          Charly

        • Henk sagt oben

          Ger Korat
          Bei allem Respekt, Ger-Korat, ich sehe viele Beiträge von Dir, die gelinde gesagt unsympathisch wirken. Oftmals pedantisch und das Plakat kritisierend. Tun Sie das nicht, bleiben Sie positiv.

          • Moderator sagt oben

            Moderator: Auch eine Bitte an Ger-Korat, den Ton zu moderieren. Ansonsten sind wir leider gezwungen, solche Kommentare von Ihnen nicht mehr zu posten.

            • Michael sagt oben

              Leider teile ich die Ansicht von Ihnen und Henk nicht.
              Bereits im ersten Satz des Artikels steht geschrieben, dass Charly seit einigen Jahren in Thailand lebt und dass dazu auch Verpflichtungen gegenüber Thailand UND den Niederlanden gehören. Nach thailändischem Recht müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie sich länger als 183 Tage in Thailand aufhalten. Dasselbe gilt auch für die Niederlande, was bedeutet, dass Sie Ihren offiziellen Wohnsitz in EINEM der beiden Länder haben. Zu Recht, dass Ger_Korat darauf hinweist. Das Testament, über das geschrieben wird, gehört sicherlich nicht in ein Krankenhaus, sondern zu einem Anwalt (einen Notar kennt man in Thailand nicht). Angenommen, Sie landen in einem Krankenhaus im Landesinneren, wo es wenig Wissen über diese Angelegenheiten gibt, dann müssen Ihr Partner oder Ihre Freunde dafür sorgen. Meiner Meinung nach sind die Kommentare von Ger_Korat berechtigt.
              Wenn wir hier keine ordentlichen und kritischen Beiträge posten können, ist eine Diskussion sinnlos.

              • Moderator sagt oben

                Moderator: Natürlich kann man kritisch sein, aber der Ton macht die Musik. Außerdem macht sich Charly die Mühe, einen Artikel zu schreiben. Er kann sich auch zurücklehnen und andere kritisieren, das ist gar nicht so schwer. Den Kopf rausstrecken und einen Artikel schreiben ist.
                Wenn Ger_korat alles so gut kennt, dann sollte er selbst einen Beitrag schreiben und einreichen, dann beweist man Mut.

        • Erik sagt oben

          Das Lustige ist, dass Thailand nichts damit macht!

          Es gibt viele Menschen aller Nationalitäten, die die rechtlichen Möglichkeiten ihres eigenen Landes nutzen, um einen längeren Winterurlaub in TH zu verbringen. Für Einwohner von NL sind es 4 Monate zu Hause und 8 Monate auswärts. Die einzige Stelle, die manchmal eingreifen möchte, ist die SVB, die wissen möchte, ob sie aufgrund der Höhe der Leistung Ihre Wohnsituation überprüfen kann. Schließlich gibt es Länder ohne BEU-Vertrag.

          Thailand führt beim Verlassen des Landes eine Steuerkontrolle durch. Vor ungefähr sechs Jahren habe ich hier in diesem Blog einen Kommentar dazu gepostet, und keiner der Schreiber hatte jemals damit zu tun gehabt. Ich auch nicht und ich mache jetzt 4+8, wenn der Zeitplan es zulässt.

          Aber wenn ein Beamter Millimeter messen würde, könnte er/sie es Ihnen sehr schwer machen.

          Schließlich sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie sich länger als 179 Tage im Kalenderjahr (zusammen, nicht unbedingt hintereinander) in diesem Land aufhalten. Wenn Sie 64+ oder behindert sind, haben Sie übrigens Anspruch auf alle Steuerschnickschnack, die auch ein Langzeitaufenthalter über 64 hat, was bedeutet, dass die ersten 5 Tonnen Baht EINKOMMEN, die Sie eingebracht haben, schätzungsweise nicht führen werden zu einer Abgabe. Über die Sanktion bei Nichtabgabe einer Erklärung liegen mir derzeit keine Informationen vor; Vielleicht weiß es jemand von euch.

          Aber das ist Thailand; Wenn sie genauer hinschauen, wird es so viel Arbeit und so viele wütende Kommentare in den sozialen Medien geben, dass die Leute ihre Absicht aufgeben werden. Sie wissen, wie sensibel der Tourismus in diesem Land ist.

        • Leo Th. sagt oben

          Aber was haben Sie dagegen, Ger, dagegen, das anzuwenden, was am vorteilhaftesten ist? Prinzipiell möchte niemand sein eigenes Portemonnaie stehlen, aber aufgrund komplizierter Gesetze/Verordnungen sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und akzeptieren einfach eine bestehende Situation. Charly geht einen anderen Weg und hat einen Anwalt aufgesucht, der ihn bei seiner thailändischen Steuererklärung berät und unterstützt. Bei multinationalen Unternehmen ist das nicht anders. Mehrmals habe ich auf dem Thailand-Blog gelesen, dass Landsleute, die sich schon länger in Thailand aufhalten, vergeblich versucht haben, in Thailand eine Steuererklärung abzugeben. Wurden weggeschickt und sagten, es sei nicht nötig. Dadurch kann es sein, dass sie in den Niederlanden verhältnismäßig mehr Steuern zahlen als nötig. Wie lange Charly in Thailand lebt und wie viele Tage im Jahr möchte und muss ich nicht wissen. Ich weiß, dass er bis einschließlich 2019 Steuern an die niederländischen Steuerbehörden abgeführt hat, woraus man im Nachhinein schließen kann, dass das für ihn wahrscheinlich nicht das günstigste war.

          • Charly sagt oben

            @Leo Th.
            Stimme dir voll und ganz zu. Auch ich habe hier schon oft gelesen, dass Rentner vergeblich beim thailändischen Finanzamt anfragen, um als Steuerpflichtige gelten zu können.
            Ich wollte nicht, dass mir das passiert. Daher die Einschaltung meines thailändischen Anwalts, der auch für allerlei andere Tätigkeiten eingesetzt werden kann, da er auch vereidigter Übersetzer ist.
            Mein Fehler ist, dass ich mich am 01.01.2020 statt am 31.12.2019 abgemeldet habe.
            Aber ich werde nur mit den niederländischen Steuerbehörden kämpfen. Sehen Sie, was ihre Hingucker sind, und sehen Sie, ob ich sie umgehen kann.

            Mit freundlichen Grüßen,
            Charly

    • Gerry sagt oben

      Verstehe diesen Betrug nicht.
      Bei mir in Chiangmai schaut man nur auf das, was ich an Einkommen nach Thailand überwiesen habe. Dazu muss ich beim Finanzamt einen unterschriebenen und abgestempelten Kontoauszug des Bankkontos einreichen, auf das ich die Überweisungen aus NL für das entsprechende Jahr gebucht habe.
      Der Übersichtlichkeit halber erhalte ich meine Renten und AOW auf ein NL-Konto und überweise dann, was ich in Thailand ausgeben möchte. Oftmals reicht meine Betriebsrente zum Lebensunterhalt in Thailand.

  12. Henk sagt oben

    Ich freue mich jedes Mal aufs Neue über Charlys Beiträge. Gut formuliert und lehrreich. Davon profitieren viele.

  13. Bob, Jomtien sagt oben

    Beantragen Sie die Befreiungen insbesondere rechtzeitig bei Ihrem Finanzamt. Es kann Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird, und Sie zahlen die ganze Zeit über in den Niederlanden weiter. Und nach der Entscheidung noch einmal nachzufragen, ist keine Option. Sie möchten zunächst die Gewissheit haben, dass Sie tatsächlich schon lange weg sind. die 10-jährige Laufzeit.

    • Charly sagt oben

      @Bob,

      Ich stimme dir nicht zu, Bob. Bereits einbehaltene Lohnsteuer und Sozialbeiträge können jederzeit über die Einkommensteuererklärung (bzw. M-Formular) zurückgefordert werden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

  14. Roel sagt oben

    Charlie,

    Sie haben sich zum 1 von der Krankenversicherung abgemeldet, da können sie Sie nachholen. Oder Sie haben wissentlich einen Betrug begangen oder Sozialleistungen in den Niederlanden missbräuchlich in Anspruch genommen.

    Ich denke, die Steuerbehörden gehen von der ersten Abmeldung aus. Ob Sie in Thailand Steuern gezahlt haben oder nicht, spielt für die niederländischen Steuerbehörden keine Rolle. Die niederländischen Steuerbehörden erheben für das Jahr 2019 möglicherweise einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließlich wurden Sie nicht abgemeldet.

    Ich hoffe, Sie haben Erfolg, aber ich bezweifle es.

    • Erik sagt oben

      Roel, ich teile deine Zweifel. Eine Abmeldung erst im Jahr 2020 bedeutet eine Auswanderung im Jahr 2020 und daher nur ein M-Formular für die Einkommensteuer 2020. Dann fallen Sie im Jahr 2019 nicht in den Geltungsbereich des Abkommens und sind lediglich inländische Steuerpflichtige.

      Oder Themenstarter soll bedeuten, dass er sich auf die nationale Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berufen wird. Er hat meinen Segen, ich bin neugierig. Dieser Reduzierung sind jedoch Grenzen gesetzt.

      • Roedi vh. mairo sagt oben

        Was auch bedeutet, dass Charly erst im Frühjahr 2021 mit einem M-Formular für das Steuerjahr 2020 rechnen kann. Was 2019 angeht, ist er aus dem Boot.

        • Erik sagt oben

          Charly beruft sich offenbar ab dem Jahr 4 auf Artikel 3 Absatz 2019 des Staatsvertrages (Aufenthaltsartikel) und zwar ohne sich aus der NL abzumelden, da er dies erst im Jahr 2020 getan hat. Er hat das Recht, das zu versuchen; Ich prognostiziere eine schwierige Diskussion mit Heerlen und möglicherweise jahrelange Gerichtsverfahren. Ich hoffe, dass er uns weiterhin an diesem fiskalischen Abenteuer teilhaben lässt.

          • Charly sagt oben

            @Eric

            Ich werde versuchen, die Fortsetzung auch hier auf thailandblog zu veröffentlichen.
            Ich bin auch gespannt, wie die niederländischen Steuerbehörden reagieren werden.
            Im Nachhinein war es etwas dumm, mich zum 01.01.2020 abzumelden. Wäre Stand 31.12.2019 besser gewesen.

            Mit freundlichen Grüßen,
            Charly

  15. Charly sagt oben

    @Roel

    Meiner Meinung nach ist der Zeitpunkt der formellen Exmatrikulation dabei nicht entscheidend.
    Es kann viele Gründe geben, warum sich jemand später offiziell abmeldet.
    Ich gebe ein Beispiel. Jemand reist Anfang Januar 2019 nach Thailand mit der Absicht, später im Jahr in die Niederlande zurückzukehren. Diese Absicht wird durch eine neue Situation vereitelt. Beispielsweise verliebt sich jemand in dieser Zeit tief und beschließt schließlich, für immer in Thailand zu bleiben. Oder jemand wird in dieser Zeit schwer krank oder erleidet einen körperlichen Missstand. Auf dieser Grundlage entscheidet diese Person, nicht in die Niederlande zurückzufliegen. Zwei Beispiele, die ganz einfach vorkommen können.
    Die abgezogene Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge können dann über das M-Formular zurückgefordert werden, sofern das IB 2019 in Thailand gezahlt wird. Der Nachweis erfolgt durch Übermittlung der Kombination aus TIN-Code und RO22-Formular an die Steuerbehörden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Charly

    • KhunKoen sagt oben

      Mein Kompliment, Charlie.
      Zunächst einmal für Ihre ausführliche Beschreibung des Prozesses, den Sie in diesem Schritt durchlaufen haben, und dann für die Beantwortung aller Fragen und Kommentare, die nach der Veröffentlichung in diesem Blog folgten.
      Schön, die ganze Zeit so höflich und ruhig zu sein. 555


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