Glücklicherweise ist Charlys Leben voller angenehmer Überraschungen (leider manchmal auch weniger angenehmer). Seit einigen Jahren lebt er mit seiner thailändischen Frau Teoy in einem Resort unweit von Udonthani. In seinen Geschichten versucht Charly vor allem, das Bewusstsein für Udon zu schärfen, er spricht aber auch über viele andere Dinge in Thailand. Außerdem gibt er einen Einblick in seine Erfahrungen in Thailand.


Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen 2020

Da ich nun offiziell in Thailand lebe und hier in Thailand auch Einkommenssteuer zahle, ist es meiner Meinung nach an der Zeit, bei der niederländischen Steuerbehörde, dem Auswärtigen Amt in Heerlen, eine Befreiung zu beantragen. Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen bei meiner betrieblichen Altersvorsorge.

Viele Leser wissen, wie man solche Angelegenheiten regeln kann. Mit diesem Beitrag versuche ich jene Leser zu erreichen, die damit noch nicht vertraut sind.

Am 16. März 2020 wurde ein Schreiben an das oben genannte Finanzamt versandt. Habe diesen Brief am 16. März 2020 von EMS aus Udon Thani verschickt und kann per Sendungsverfolgung feststellen, dass der Brief am 19. März zugestellt wurde. Dem Brief waren zahlreiche Anhänge beigefügt, nämlich:

  • Reisepass kopieren
  • Kopie des Auszugs aus der Grundpersonenregistrierung
  • Ausgefülltes Formular für den Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer
  • Kopieren Sie die Einkommensteuerzahlungsbescheinigung: RO21
  • Kopieren Sie die thailändische Steueridentifikationsnummer (TIN)
  • Kopieren Sie das Deckblatt der IB 2019-Erklärung Thailand
  • Kopie des Zahlungsbelegs IB 2019 Thailand
  • Kopie meiner Betriebsrentenzahlung Januar 2020
  • Jahresabrechnung 2019 Betriebsrente kopieren

Zu viele Dokumente verschickt? Wahrscheinlich ja, aber ich wollte eine zeitraubende Diskussion mit dem Finanzamt vermeiden. Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden, zu viele statt zu wenige Dokumente zu versenden.

Dann müssen Sie auf eine Antwort des Finanzamtes warten. Aus früheren Beiträgen von Lesern entnehme ich, dass drei Monate ein Mindestzeitraum sind, den man einkalkulieren sollte.

In der Mai-Beschreibung meiner Betriebsrente sehe ich eine Korrektur, aus der ich schließen kann, dass meinem Antrag stattgegeben wurde. Die einbehaltenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge wurden auf Null reduziert und ich erhalte ab sofort meine Brutto-Betriebsrente in voller Höhe als Netto. Auch die Vormonate im Jahr 2020 wurden korrigiert.

Denn ich habe selbst keine Nachricht vom Finanzamt erhalten, sondern lediglich den Verwalter meiner betrieblichen Altersvorsorge gebeten, mir das Schreiben des Finanzamtes zukommen zu lassen, auf dessen Grundlage diese keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge mehr einbehalten müssen.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass der Verwalter meiner betrieblichen Altersvorsorge bis spätestens 31. Dezember 2024 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten muss. Ab 01. Januar 2020.

Am 8. Juli 2020 erhalte ich endlich ein ähnliches Schreiben der niederländischen Steuerbehörden per Post. In meinem Brief vom 16. März habe ich die Steuerbehörden darauf hingewiesen, dass der Postdienst im Allgemeinen, derzeit aber sicherlich in Thailand aufgrund der Covid-19-Dramaatik, ein Problem darstellt, und darum gebeten, dort nach Möglichkeit per E-Mail zu kommunizieren. Das Finanzamt befindet sich offenbar, wenn es ihm passt, noch im Brieftaubenstadium und wird daher nicht auf die E-Mail-Anfrage reagieren.

Na ja, zumindest habe ich die Ausnahmegenehmigung bekommen und darum ging es.

Ich konnte diesen Prozess schnell und ohne Widerstand der niederländischen Steuerbehörden durchführen. Ich habe meinen Antrag im März eingereicht und bereits im Mai bewilligt. Diesmal also ein Kompliment für die angemessene Geschwindigkeit, mit der die niederländischen Steuerbehörden dieses Problem bearbeitet haben. Leider ist die Art der Kommunikation weit unterdurchschnittlich.

Stellen Sie im August/September 2024 einen weiteren (Folge-)Antrag auf Befreiung. Es scheint mir ausreichend, eine Kopie meines (neuen) Reisepasses, das RO22-Formular, aus dem hervorgeht, dass ich in Thailand steuerlich ansässig bin, und den unterschriebenen „Antrag auf eine neue Erklärung“ beizufügen.

In einem meiner nächsten Beiträge werde ich über das Ergebnis der Rückforderung der einbehaltenen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 durch die niederländischen Steuerbehörden sprechen. Ich verstehe, dass dafür bei den Lesern ein großes Interesse besteht. Ich vermute, dass dieses Verfahren eine etwas längere Vorlaufzeit erfordern wird als der Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.

Am 24. Juni 2020 habe ich mit EMS einen Brief an die Steuerbehörden gesendet. Dieses Schreiben wurde am 10. Juli 2020 den Steuerbehörden zugestellt. Bis heute ist die Sprache immer noch Gebärdensprache. Deshalb habe ich letzte Woche meinen Steuerberater in den Niederlanden gebeten, sich beim Finanzamt nach dem Stand der Dinge zu erkundigen.

Charly www.thailandblog.nl/tag/charly/

25 Antworten zu „Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen 2020“

  1. Branco sagt oben

    Tipp: Was die Kommunikation betrifft, können Sie die gesamte Korrespondenz der Steuer- und Zollverwaltung auch auf mijn.belastingdienst.nl einsehen

    Wenn Sie sich dort anmelden (mit DigID), sehen Sie alle ausgehenden Korrespondenzen. Gerade für diejenigen, die im Ausland leben, ist dies oft online sichtbar, bevor der physische Brief angekommen ist.

    • Charly sagt oben

      @Branco
      Vielen Dank für deinen Tipp. Ich habe gleich einen Blick darauf geworfen. Sehr hilfreich.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

      • Leo Th. sagt oben

        Lieber Charly, „Mein Finanzamt“ ist deine persönliche Seite beim Finanzamt, auf der du deine Daten einsehen und diverse Angelegenheiten regeln kannst. Zum Beispiel das Einreichen und/oder Ändern von Steuererklärungen, das Einsehen von Steuerbescheiden und das Ändern Ihrer Bankkontonummer. Also eine hervorragende Antwort von Branco. Die Steuerbehörden sind aus dem Ausland unter der Nummer +31 555 385 385 telefonisch erreichbar. Halten Sie unbedingt Ihre BSN-Nummer bereit. Sie können den Steuerbehörden auch Fragen über Twitter, Facebook oder Instagram stellen. Post von den Finanzbehörden wird immer häufiger (auch) digital versendet, an „Meine Steuerbehörden“, aber auch an die Nachrichtenbox „Meine Regierung“, die Sie jedoch aktiviert haben müssen. In manchen Fällen ist sogar eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich, allerdings nur, wenn Ihnen der Steuersachbearbeiter für einen konkreten Sachverhalt eine spezielle E-Mail-Adresse mitgeteilt hat. Schön, dass Sie im Jahr 2019 einen großen „Spartopf“ aufgebaut haben, auf den Sie hoffentlich kurzfristig zugreifen können. Ich bin mir sicher, dass man damit eine schöne Reise mit Übernachtung und leckerem Abendessen finanzieren kann. Und wer weiß, vielleicht berichten Sie ja noch einmal auf Thailandblog darüber. PS: Wie verliefen die Flitterwochen?

  2. wim sagt oben

    Auch meine Kommunikation mit den Steuerbehörden verläuft in der Regel reibungslos. Doch tatsächlich arbeiten die Finanzbehörden leider immer noch mit dem gleichen Kommunikationsansatz wie zu Zeiten Napoleons. E-Mail-Kontakt wäre eine erfrischende Verbesserung.

    • Cornelis sagt oben

      Durch den Verzicht auf E-Mail-Kommunikation soll das Risiko verringert werden, dass sich Unbefugte Zugang zu den Systemen der Steuer- und Zollverwaltung verschaffen.

      • Harry Roman sagt oben

        Wenn die Steuer- und Zollverwaltung Steuererklärungen über das Internet akzeptiert, warum dann nicht auch die Korrespondenz?
        Es sollte kein Problem sein, sich über DigiD oder sogar eHerkenning anzumelden. Geht in die gesamte Ärzteecke, die SVB usw.
        Muss wieder an der rückständigen WISSENSökonomie liegen, die Heinrich Heine zugeschrieben wurde: „Wenn die Welt untergeht, werde ich in die Republik gehen.“ Alles passiert dort 20 Jahre später.“ (Die Niederlande existierten damals noch nicht)

  3. Erik sagt oben

    Charlie, das ist eine weitere Hürde genommen!

    Aber eigentlich ist der von Ihnen eingereichte Stapel Papier nicht notwendig; Die Posts von Herrn oder Frau Gerritsen und Lammert De Haan haben inzwischen gezeigt, dass der Richter die Finanzbehörden zurückgewiesen und entschieden hat, dass man mit ganz anderen Dingen beweisen kann, dass Thailand das Zentrum seines sozialen und wirtschaftlichen Lebens ist. Ich meine die Regeln in Artikel 4 des Vertrags.

    Leider ist der Dienst hartnäckig und verlangt immer wieder die thailändische Erklärung. Übrigens, ich wiederhole es noch einmal: Das ZAHLEN von Steuern in Thailand ist keine Bedingung; Sie möchten, dass Sie eine Anzeige erstatten. Sie kennen jetzt die Erleichterungen wie abzugsfähige Kosten, persönliche Befreiungen und die Null-Prozent-Klasse. Dies kann zu einer Gebühr von null Baht führen.

    Ich freue mich sehr auf 2019. In diesem Jahr waren Sie, wie Sie geschrieben haben, noch in NL gemeldet und ich gehe davon aus, dass Ihre Steuererklärung für 2019 auch bereits in NL abgegeben wurde. Ihr Schreiben vom Juni gilt als Verbesserung Ihrer Steuererklärung für 2019.

    Nun etwas zu den oft gehörten „Sozialprämien“.

    Unter „Sozialprämien“ versteht der Bürger zusätzlich zur Lohnsteuer alle Abgaben. Das ist ein Begriff, den ich lieber durch „Volksversicherung und/oder Krankenversicherungsprämien“ ersetze. Dabei handelt es sich um Abgaben für völlig unterschiedliche Versicherungen und bei unterschiedlichen Versichertengruppen. Wenn Sie die KV-Prämie zurückfordern möchten, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.

    Ich frage mich, ob da etwas für Sie auf Lager ist.

    • Charly sagt oben

      @Eric
      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Nein, ich hatte noch keine Einkommensteuererklärung 2019 abgegeben.
      Heute ist es so, als direkte Folge von Brancos Tipp.
      Alles ordentlich über die Website ausgefüllt. Die Ergebnisrechnung ergibt eine Erstattung von knapp 9.000 Euro.
      Etwas weniger, als ich selbst berechnet hatte, aber das liegt an den Sozialbeiträgen zu meiner Betriebsrente
      kann für 2019 nicht übernommen werden, da ich zu diesem Zeitpunkt noch in den Niederlanden offiziell versichert war.
      Ich frage mich, ob die Steuerbehörden diese Erklärung einbeziehen werden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Charly

  4. Jan Willem sagt oben

    Diesen Haftungsausschluss finden Sie unter Belastingdienst E-Mails.

    Die Steuer- und Zollverwaltung öffnet keine E-Mails für Anträge, Erklärungen, Einwände, Bitten, Beschwerden, Inverzugsetzungen und ähnliche formelle Nachrichten.
    Diese Nachricht ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Die Nachricht kann vertrauliche Informationen enthalten, die dem Steuergeheimnis unterliegen. Wenn Sie diese Nachricht versehentlich erhalten haben, löschen Sie sie bitte und informieren Sie den Absender.

    Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung akzeptiert keine Einreichungen, Anträge, Einsprüche, Beschwerden, Inverzugsetzungen oder ähnliche formelle Mitteilungen, die per E-Mail gesendet werden.
    Diese Nachricht ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Es kann Informationen enthalten, die vertraulich und rechtlich geschützt sind. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, löschen Sie bitte diese Nachricht und benachrichtigen Sie den Absender.

  5. John Chiang Rai sagt oben

    Im folgenden Link finden Sie das Formular zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung.
    Zusammen mit einem Nachweis der thailändischen Steuerbehörde, dass Sie ein sogenannter Tax Resident sind, und einer Kopie, dass Sie in Ihrer thailändischen Gemeinde als Einwohner gemeldet sind, sollte eine Befreiung keine größeren Schwierigkeiten bereiten.
    https://download.belastingdienst.nl/belastingdienst/docs/ver_vrijstel_inh_lb_pr_volksverz_lh0201z4fol.pdf

  6. Haben sagt oben

    Ich habe Anfang dieses Jahres eine Befreiung beantragt, nachdem ich offiziell ein gutes Jahr hier gelebt habe und erstmals eine Steuererklärung bei den thailändischen Steuerbehörden abgeben konnte.
    In etwa 6 Wochen hatte ich die Befreiung bis Ende 2024 erhalten, was ich über „mein Finanzamt“ erfahren habe. Und ein paar Monate später reichte ich meine Steuererklärung 2019 mit dem Antrag auf Rückerstattung ein und auch das wurde recht schnell erledigt.
    Mit meinem Befreiungsantrag habe ich eine Kopie meines Reisepasses, einen Nachweis meiner Wohnadresse in Thailand und das Ro 21 der thailändischen Steuerbehörde mitgeschickt, das reichte offenbar aus. Ich habe hier nicht angegeben, wie viel ich bezahlt habe, und auch keinen Zahlungsbeleg.

  7. Marty Duyts sagt oben

    Eine Erstattung einbehaltener Lohnsteuer (und/oder Prämien) über ein bereits abgelaufenes Kalenderjahr ist nur durch Vorlage eines sogenannten C-Formulars möglich, wobei die Befreiung von Einkünften möglich ist, die Thailand gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zugerechnet wurden behauptet. (bezüglich privater Altersvorsorge).
    Marty Duijts (Steuerberatung)

  8. Eric H sagt oben

    Ich sehe hier viele Steuerexperten und habe eine Frage, auf die ich keine Antwort finde, weder hier noch beim Finanzamt, aber vielleicht weiß es hier jemand.
    Wenn Sie in Thailand Steuern zahlen, haben Sie dann weiterhin Anspruch auf Abzüge, die Sie möglicherweise in den Niederlanden haben, z. B. Unterhaltszahlungen?

    • Erik sagt oben

      Erik H, meines Wissens ist der Unterhalt für einen ehemaligen Partner kein abzugsfähiger Posten in der thailändischen Steuererklärung.

    • rob h sagt oben

      Lieber Eric, in Thailand werden nur Abzüge gemäß den thailändischen Steuergesetzen akzeptiert. Ich weiß nicht, ob die Menschen in Thailand Unterhalt kennen und daher schon gar nicht, ob dieser abzugsfähig ist. Aus eigener Erfahrung (allerdings in Australien) kann ich Ihnen sagen, dass der (niederländische) Unterhalt dort nicht abzugsfähig ist. In einer solchen Situation ist es – wenn möglich – sinnvoller, den Unterhalt in den Niederlanden abzukaufen, damit er noch mit der (letzten) niederländischen Steuererklärung beglichen werden kann.

  9. wim sagt oben

    Charlie, ich muss darauf antworten.
    Seien Sie vorsichtig, wenn Sie den Steuerbehörden in Heerlen Informationen übermitteln. Ich werde erklären, warum:
    Zwischen NL und Thailand besteht ein Steuerabkommen; Es laufen zwar Gespräche, um dies zu ändern (lesen Sie die NLs, um in Thailand einen größeren Schritt zu machen), aber das ist noch nicht abgeschlossen. Sie wissen sicherlich, dass Sie auch in Thailand steuerpflichtig sind, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Thailand aufhalten. Der Vertrag, der einst geschlossen wurde, um Sie an zwei Orten (NL und Thailand) von der Zahlung von Steuern abzuhalten. Wenn Sie also in Thailand Einkommensteuer zahlen, erhalten Sie 2 Briefe in englischer Sprache (RO 2 und RO21). Und hier gilt: Schicken Sie NIEMALS RO22 mit; nur RO21. Wie Sie angegeben haben, ist RO22 ein Beweis dafür, dass Sie in Thailand Steuern zahlen, aber für die Damen und Herren Steuerprüfer in Heerlen ist es absolut NICHTS, wie viel Sie gezahlt haben (was in RO22 angegeben ist). Sie würden das gerne haben, aber Sie sind nicht legal gezwungen. Sie sollten wissen, dass die Beamten dort gerne „eigene Regeln“ aufstellen, obwohl das gesetzlich nicht erlaubt ist. Als Beispiel wurde vor einigen Jahren eingeführt, dass beispielsweise eine Rentenzahlung vollständig auf ein thailändisches Bankkonto eingezahlt werden muss (weil die Leute in Heerlen genau wissen wollten, ob man genug Steuern gezahlt hat). Der Richter sitzt im Nacken verdreht.. also überhaupt nicht erlaubt.. meine Rente wird auf ein Bankkonto meiner Wahl überwiesen, und nicht die Wahl des Kommissars.
    Meiner Meinung nach haben Sie viel zu viele Dokumente verschickt und deshalb habe ich geantwortet, damit die Leute, die es anfordern wollen, dies nicht tun. Ich denke, ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (ich dachte 10 Seiten), eine Kopie Ihres Reisepasses und eine Kopie des RO-22 sind mehr als ausreichend. Versuchen Sie nicht, sich ohne RO-22 zu bewerben, da dieser sofort abgelehnt wird. Als ich mich das erste Mal dafür beworben habe, hat es immer noch funktioniert, aber beim zweiten Mal war RO-22 erforderlich (Nachweis, dass man in Thailand IB bezahlt).
    Hoffe das hilft.

    • Erik sagt oben

      Wim, dieser unglückselige Plan, von dem du sprichst („Es stellt sich heraus, dass es sich um eine lokal eingeführte Regel handelt, die vom Richter umgedreht wurde … also ist sie überhaupt nicht erlaubt …“), hat aber für viel Unruhe gesorgt hat nur etwa sechs Monate gedauert. . Sehen
      https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/opleggen-remittance-base-belastingdienst-baan/ Anschließend erkannte der Dienst, dass seine Position unhaltbar war.

      Schließlich geht das thailändische Recht von mehr als 180 Tagen aus, nicht von 183.

  10. Hans sagt oben

    Mit DigiD können Sie über das Nachrichtenfeld einen hervorragenden Kontakt zu den Finanzbehörden, Pensionskassen und der SVB pflegen

  11. Charly sagt oben

    @Wim
    Danke für deinen Tipp, William. Nächstes Jahr werde ich RO 22 mitschicken und RO 21 für mich behalten.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Charly

    • RobN sagt oben

      Vielleicht entgeht mir etwas, aber Sie haben eine Ausnahme bis 2024, warum also dann nächstes Jahr RO22 einreichen? Nur erforderlich, wenn eine neue Ausnahmegenehmigung erteilt wird, also im Jahr 2024.

  12. Marty Duyts sagt oben

    Als gebietsfremder Steuerpflichtiger besteht kein Recht auf Abzug.
    Sie haben möglicherweise nur dann Anspruch auf diesen Abzug, wenn Sie als nichtansässiger Steuerzahler gelten, d. h. mehr als 90 % Ihres Einkommens aus den Niederlanden stammen und gleichzeitig in der EU ansässig sind.

    • Erik sagt oben

      Marty, wenn ich die Frage von Eric H. lese, denke ich, dass er damit meint, ob Unterhalt dann in Thailand möglicherweise abzugsfähig ist.

      Was den anspruchsberechtigten Steuerzahler betrifft, ist die Einkommensbedingung meiner Meinung nach nicht „mehr als 90 %, sondern „90 % oder mehr“. Ganz oder fast ganz, sagt das Gesetz.

  13. Marty Duyts sagt oben

    Das Einzige, was Sie gegenüber dem Finanzamt für die Befreiung von der Lohnsteuer nachweisen müssen, ist die steuerliche Ansässigkeit. Dies kann über eine kürzlich unterschriebene Erklärung (Seite BD „Steuererklärung des Wohnsitzlandes“) der thailändischen Behörden erfolgen. Auch der Steuerbescheid aus Thailand ist ausreichend, aber nicht zwingend.

  14. John Meijer sagt oben

    Ist der Besitz des gelben Buches ein Beweis dafür, dass Sie seit mehr als 180 Tagen in Thl leben? Aufgrund des gelben Heftes wurden Sie bei der Kreisgemeinde angezeigt. Ich wollte mich dafür bewerben, aber jetzt habe ich meine Zweifel.

    • Erik sagt oben

      Nein, Johan Meijer. Die Anzahl der Tage in Thailand ist nur aus Ihren Passstempeln ersichtlich.


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