Wem vertraust du und wer vertraut dir? Und was ist praktisch, wenn man mehr als eine Rente hat?

Wer beurteilt?

In der Frage der „Steuerbefreiung“ wurde darüber diskutiert, dass der Rentenzahler seine eigene Steuerberechnung vornehmen kann, wenn er außerhalb der Niederlande lebt. Die Praxis zeigt, dass Rentenzahler dies nicht selbst tun.

Umsichtig zu handeln bedeutet, dass man zunächst den Wohnort und dann die Vertragsbestimmungen prüft. Dafür sind Fachkenntnisse erforderlich, über die ein Versorgungsträger standardmäßig nicht verfügt.

Die Niederlande haben fast EINHUNDERT Verträge für Nichtansässige abgeschlossen. Siehe hier: www.taxdienst.nl Den Überblick über sie alle und die entsprechende Rechtsprechung zu behalten, ist eine schwierige Aufgabe. Das International Professional Study kostet für Online-Wissen 1.865 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt.); Ich gebe nur ein Beispiel für die Größe.

Es wird wahrscheinlich Menschen geben, die von ihren Rentenzahlern das Vertrauen erhalten, dass das von ihnen angegebene Wohnsitzland und die Adresse korrekt sind. Aber wenn ich in die Praxis schaue, sind es die Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Und diese Regel ist einfach: Sie werden gebeten, bei den Steuerbehörden eine Befreiung zu beantragen. Ich denke, das fördert die Einheitlichkeit bei der Prüfung Ihrer Auswanderung und Ihrer neuen Adresse. Schließlich muss man zwei Dinge beweisen bzw. Machen Sie ein starkes Argument:

  1. Sie leben außerhalb der Niederlande.
  2. Wo wohnst du dann?

Sie leben außerhalb der Niederlande

Beweisen Sie dies Ihrem Rentenzahler, der X-Pensioenleven NV. Als Rentenzahler würde ich zumindest fragen: Besitzen Sie ein Haus in NL, mieten Sie ein Haus, sind Sie dort an-/abgemeldet, haben Sie eine Krankenversicherung, haben Sie ein Transportmittel, wo? Ihre Frau/Ihr Partner und Ihre Kinder leben und vielleicht noch viel mehr.

Wie wollen Sie das beweisen und außerdem: Vertrauen Sie diese sensiblen Angelegenheiten Ihrem Rentenzahler an? Wie kompetent sind sie, alles zu beurteilen? Darüber hinaus gibt es Leute, die sagen: „Warum willst du das wissen?“ Geht dich das doch nichts an, oder?‘ auf der Zunge haben.

Die Steuerbehörden haben diese Informationen bereits auf dem Bildschirm oder auf Papier. Dazu sind sie gesetzlich berechtigt, sie haben Zugriff auf eine Menge Dateien.

X-Pensioenleven NV hat all das nicht, also liefern Sie es aus Thailand oder einem anderen Land.

Sie leben jetzt in Thailand

Das ist deine Geschichte. Aber weder X-Pensioenleven NV noch die Steuerbehörden können eine Verifizierung per Knopfdruck vornehmen, daher werden sie Sie um Sicherheit bitten und Sie können sehen, was das in der Steuerakte ist; Schau mal bei Frage 6 nach. Die vorgelegten Beweise sind nur ein Teil dessen, was in der Praxis erreicht wurde.

Vertrauen Sie X-Pensioenleven NV oder den Steuerbehörden Ihre persönlichen Daten an: Passstempel, Einkäufe, Schule für Ihren Partner oder Ihre Kinder, Transportmittel, Hausbuch, Sparbuch usw.? Wen würdest du wählen?

Wenn X-Pensioenleven ablehnt?

Sie haben keinerlei Einspruchsmöglichkeit, wenn X-Pensioenleven NV Ihren Antrag ablehnt und Lohnsteuer einbehält! Verzeihung; Ja, das tust du. Sie können Einspruch einlegen bei … der Steuer- und Zollverwaltung! Und dann fängt es an, genau alles anzufordern, was Sie bereits bei X-Pensioenleven NV eingereicht haben, und nimmt dann eine eigene Bewertung vor.

Abschluss

Die Praxis zeigt, dass Rentenzahler diese Entscheidung nicht selbst treffen. Und das aus Vorsicht wegen der vielen Abkommen, dem Risiko einer Nachveranlagung durch die Finanzbehörden und der Unsicherheit, ob Sie die richtigen Adressdaten angeben.

Schließlich bietet die seit Jahren bestehende Anweisung der Steuer- und Zollverwaltung diese KOSTENLOSE Option an. Das Anwerben von Wissen selbst kostet die NV Geld. Und Zeit. Aufgrund ihrer Erfahrungen mit meinem Wohnsitzland (mehr als 20.000 Niederländer in Thailand, von denen nicht alle Kunden der X-Pensioenleven NV sind) halte ich dies für die bevorzugte Methode. Auch für meine Privatsphäre. Ich vertraue darauf, dass meine persönlichen Daten vertraulich behandelt werden. Ich entscheide mich also für die Veranlagung durch das Finanzamt, wenn ich die Wahl hätte.

Und das verlangt auch mein Rentenzahler von mir; Das Einzige, was sie selbst beurteilen, ist, ob ich noch lebe.

Schließlich

Stellen Sie sich nun vor, Sie hätten zusätzlich zu Ihrer AOW drei oder mehr Renten bei unterschiedlichen Rentenzahlern.

10 Antworten auf „Die Frage nach dem Wohnsitzland: Wie weit reicht gegenseitiges Vertrauen?“

  1. Gerard sagt oben

    Erik, vielen Dank für deine Erklärung zum Thema Rentenzahler.
    Warum kann ich den betroffenen Zahler nicht erfolgreich verklagen, weil er keinen Abzug vorgenommen hat und dennoch vom Finanzamt besteuert wird?
    Der Steuerabzug durch den Zahler dient lediglich dazu, seinen Kunden vor bösen Überraschungen zu schützen.
    Es reicht aus, wenn der Rentenzahler seinem Kunden lediglich mitteilt, keine Abzüge vorzunehmen, womit er auch signalisiert, dass er gegenüber dem Finanzamt allein verantwortlich ist.
    Es ist also nicht die Pflicht des Rentenzahlers, zu prüfen, wo sein Kunde wohnt.
    Für den Rentenzahler kommt es darauf an, dass die Person lebt, nichts weiter.
    Und so hat auch meine betriebliche Pensionskasse gehandelt.

    • Leo Th. sagt oben

      Wie Gerard möchte ich Erik für den Artikel danken, habe mich aber auch gefragt, warum die Pensionskasse, wie Erik in seinem Fazit feststellte, sich nicht trauen würde, eine Entscheidung zu treffen, weil das Risiko einer Nachveranlagung durch die Steuerbehörden besteht. Es handelt sich schließlich nicht um ein Risiko zu Lasten der Pensionskasse, das Risiko einer allfälligen Nachveranlagung liegt allein beim Rentner. Als eine Art Vergleich möchte ich Folgendes erwähnen. Ein Rentner mit Wohnsitz in den Niederlanden muss im Voraus mitteilen, ob er Steuergutschriften in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Bezieht er/sie mehrere Leistungen und teilt er/sie jeder Leistungsstelle mit, dass die Steuergutschriften in Anspruch genommen werden sollen, folgt eine (schwere) Nachveranlagung durch die Steuer- und Zollverwaltung. Sowohl die SVB (AOW) als auch eine Pensionskasse prüfen jedoch nicht vorher oder nachher, ob die Inanspruchnahme der Steuergutschriften bei mehreren Leistungsträgern erklärt wurde, da sie selbst kein finanzielles Risiko eingehen. Sie weisen den Begünstigten lediglich darauf hin, dass es unklug ist, die Steuergutschriften mehr als einmal anzuwenden.

      • Eric Kuijpers sagt oben

        Gerard und Leo TH, in meinem Artikel geht es um Übung. Eine Befreiung wird ohne Stellungnahme des Finanzamtes verweigert. Sie gehen auf Nummer sicher.

        Schauen Sie sich die heutige Reaktion unter dem Artikel von Hans Bos an: Einer der in Thailand lebenden Rentner fragte und die Antwort lautete nein.

        Der Rententräger hat diese Wahl. Darüber hinaus ist die Beantragung beim Finanzamt der sicherste Weg und kostenlos. Ich denke, damit müssen wir leben. Wir müssen die Bescheinigung in Heerlen beantragen und das Verfahren durchlaufen, und wie das geht – und vor allem, wie man es nicht macht – wurde hier von Steuerberatern immer wieder besprochen.

  2. Hank Hauer sagt oben

    Sie müssen Roermond einen Nachweis vorlegen, dass Sie in Thailand tatsächlich Steuern zahlen.
    Senden Sie eine Kopie Ihrer Steuernummer und eine Kopie Ihres Steuererklärungsformulars.
    Dies ist natürlich auf Thailändisch, daher gibt es keine Fragen dazu

    • ruud sagt oben

      Ich weiß nicht, wo Sie die Steuern gezahlt haben, aber ich habe eine Quittung erhalten, auf der mein Name, meine Steuernummer und der gezahlte Betrag – auf Englisch – stehen.
      Später habe ich über EMS auch eine Einkommensteuerbescheinigung RO21 und eine Wohnsitzbescheinigung RO22 erhalten.

      Der Anmeldenachweis ist gelb und die Quittung weiß-gelb.
      Wenn Sie etwas anderes bekommen haben, haben Sie möglicherweise keine Steuern gezahlt, sondern einen Steuereintreiber.

  3. Harold sagt oben

    Warum kann X-Pensioenleven das nicht?

    Beim Übergang in die Krankenversicherung wurde dies von ihnen erledigt und der bereits abgezogene Betrag wurde zurückerstattet!
    Viele von ihnen wissen, dass sie schon lange im Ausland leben und in den Niederlanden abgemeldet wurden.
    Es sollte also nicht so schwierig sein, spontan auf den Einbehalt der Lohnsteuer zu verzichten

  4. Jacques sagt oben

    In meiner ABP-Rente wurde der Lohnsteuerabzug im vergangenen Jahr berücksichtigt.????? Ich habe immer noch die Lohnsteuergutschrift in Anspruch genommen, ja, und dies wurde auch in der Jahresabrechnung angegeben.
    Ich bin als ehemaliger Beamter ausländischer Steuerzahler und habe mich aus den Niederlanden abgemeldet und in Thailand registriert. Dies ist der ABP bekannt. Seit dem 1. Januar 2015 habe ich also keinen Anspruch mehr auf einen Vorsteuerabzug. Meines Erachtens sollte die ABP daher eine korrekte Brutto-Netto-Abrechnung liefern und es ist möglich, dass ich nun eine Nachzahlung vom Finanzamt erhalte, obwohl meine Berechnung mit den aktuellsten Daten fast den gleichen Betrag an Quellensteuer und Inland ergeben hat Versicherungsbeiträge???. Mir ist bewusst, dass ich durch meine ABP selbst eine Veränderung herbeiführen kann, aber ich bin nach wie vor der Meinung, dass die ABP dies standardmäßig bereitstellen sollte und als mein aktueller Kreditgeber über das richtige Wissen intern verfügen sollte.

  5. RichardJ sagt oben

    Erik, nochmals vielen Dank für den interessanten Beitrag und auch den Kommentatoren für ihre Kommentare.
    Daher möchte ich auch wissen, ob X-pension life gesetzlich zur Lohnsteuer verpflichtet ist.

  6. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik sagt
    Die ABP hat mir für 2014 eine Lohnsteuergutschrift gewährt.
    Im Jahr 2015 wurde mir aus eigener Initiative kein Lohnsteuerabzug gewährt, sodass mein Nettoeinkommen geringer ausfällt.
    Die SVB hat mir für 2015 und 2016 eine Steuergutschrift gewährt.
    Daraufhin habe ich vom Finanzamt einen vorläufigen Bescheid für das Jahr 2017 erhalten.
    Auf Anraten von Eric Kuijpers habe ich die SVB über meine DIGID gefragt, ob sie meine Lohnsteuergutschrift für 2017 nicht mehr gewähren möchte.
    Am 23 ist mir aufgefallen, dass jetzt 01 Euro Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzug einbehalten werden
    Ich habe den vorläufigen Steuerbescheid bereits bezahlt, sodass ich für dieses Jahr grundsätzlich zu viel Steuern zahle.
    Aber ich werde es 2018 zurückbekommen
    Ungefähr im September 2016 muss ich auch für 2016 bezahlen.
    Hans

  7. Hans van Mourik sagt oben

    Sagt Hans
    Ich meine, etwa im September 2017 muss ich auch für 2016 extra bezahlen.
    Hans


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