Wo wird Ihre ABP-Rente versteuert?

Von Lammert de Haan
Posted in Steuer in den Niederlanden, Expats und Rentner
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30 August 2021

Eigentlich ist das eine dumme Frage. Schließlich haben Sie keine Wahl. Wo Ihre ABP-Rente besteuert wird, ist im Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen den Niederlanden und Thailand (im Folgenden: Abkommen) geregelt. Und doch stelle ich jedes Mal wieder fest, dass diese Frage wirklich gar nicht so dumm ist. Anders kann ich mir nicht erklären, warum ich mit neuen Mandanten immer wieder auf Steueranwälte und Steuerberatungskanzleien stoße, die bei der Feststellung, wo eine ABP-Rente versteuert wird, gewaltige Fehler machen. Mit größter Leichtigkeit stufen sie eine ABP-Rente, die in den Niederlanden nicht steuerpflichtig ist, als in den Niederlanden steuerpflichtig ein. Bei einer angemessenen ABP-Rente kann eine solche Fehlberechnung leicht zu ungerechtfertigten Einkommenssteuern in Höhe von etwa 5 bis 6 Euro pro Jahr führen.

Zieht man davon dann noch die eventuell geschuldete Einkommensteuer ab, entsteht schnell ein Verlust von etwa 3,5 bis 4,5 Tausend Euro pro Jahr. Und das war gerade nicht die Absicht, als man dachte, man würde für viel Geld einen Spezialisten engagieren, der sich dann aber als kein Spezialist, sondern als teuer bezahlter Quacksalber entpuppt!

 Ich schreibe diesen Artikel nicht als Anklage gegen die betroffenen Kollegen. Schließlich müssen sie selbst wissen, wie sie arbeiten wollen und sind daher dafür verantwortlich. Ich verzichte daher bewusst darauf, Namen und damit verbundene konkrete Fälle von Beratern zu nennen, die in diesem Punkt schlecht abgeschnitten haben. Ich rate ihnen, wenn sie Thailandblog lesen, „ABP“ in Zukunft nicht mehr mit „Regierung“ gleichzusetzen.

Dieser Artikel ist lediglich als Warnung für diejenigen gedacht, denen das Gleiche passieren könnte, d. h. Empfänger einer nichtstaatlichen Rente von der ABP. Für diejenigen, die solchen Beratern in die Hände fallen und zum Opfer fallen, finde ich es schade, während sie für die Erbringung ihrer Dienste meist den Höchstpreis zahlen müssen. Deshalb appelliere ich an alle, die eine ABP-Rente beziehen: Seien Sie auf der Hut und lesen Sie diesen Artikel aufmerksam, denn außer dem niederländischen Staat profitiert niemand davon, dass in den Niederlanden jedes Jahr Tausende von Euro unnötig an Steuern gezahlt werden!

Der rechtliche Rahmen

Ich werde zunächst den rechtlichen Rahmen skizzieren, wie er in den Artikeln 18 und 19 des Vertrags festgelegt ist und soweit relevant. Dann werden wir uns davon befreien und können zu einer inhaltlicheren Behandlung dieses Themas übergehen und dann von mehr oder weniger gewöhnlichen Menschen sprechen.

„Artikel 18. Renten und Renten

  • 1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz 19 dieses Artikels und Absatz XNUMX von Artikel XNUMX sind Renten und andere ähnliche Vergütungen für frühere Beschäftigung, die an eine in einem der Staaten ansässige Person gezahlt werden, sowie an diese Person gezahlte Renten nur in diesem Staat steuerpflichtig Zustand.

Artikel 19. Regierungsfunktionen

  • 1 Vergütungen, einschließlich Renten, die von oder aus Fonds gezahlt werden, die von einem Staat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Behörden an eine Einzelperson für Dienstleistungen gezahlt werden, die diesem Staat, seiner politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft bei der Ausübung staatlicher Aufgaben erbracht werden in diesem Staat besteuert werden.
  • 2 Die Bestimmungen der Artikel 15, 16 oder 18 gelten jedoch für Vergütungen oder Pensionen für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewinnorientierten Geschäftstätigkeit eines Staates oder einer seiner Gebietskörperschaften oder Gebietskörperschaften erbracht werden.“

Kurz gesagt bedeutet dies, dass eine aus den Niederlanden bezogene Rente grundsätzlich in Thailand besteuert wird (Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags).

Anders verhält es sich, wenn diese Rente aus einer früheren Beschäftigung im öffentlichen Dienst bezogen wird. In diesem Fall können die Niederlande eine Abgabe erheben (Artikel 19 Absatz 1). Im ersten Fall sprechen wir von einer privatrechtlichen Rente. Im zweiten Fall sprechen wir von einer öffentlich-rechtlichen Rente.

Handelt es sich jedoch um ein gewinnorientiertes öffentliches Unternehmen, wird die Rentenleistung als privatrechtliche Rente wiederum in Thailand besteuert (Artikel 19 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags).

Eigentlich gar nicht so schwer würde man sagen, aber in der Praxis scheint das ganz anders zu kommen und oft mit katastrophalen Folgen!

Die ABP und ihre Teilnehmer

  • Der ABP war ursprünglich der Pensionsfonds für Staat und Bildung.
  • Alle Bildungseinrichtungen müssen der ABP angeschlossen sein.
  • Darüber hinaus sind viele privatisierte oder privatisierte Originalregierungsinstitutionen der ABP angeschlossen.
  • Dies gilt auch für viele private Institutionen, die als ehemalige sogenannte B-3-Institutionen eng mit der Regierung verbunden sind.

Ab 2010 können sich auch private Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig der ABP zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter anschließen. Zu den Organisationen, die von dieser Option Gebrauch gemacht haben, gehören: Nuon, Essent, Connexxion, Ziggo und Veolia.

Die ABP beherbergt daher eine Vielzahl von Organisationen, die dem staatlichen Sektor (in den Niederlanden nach der Auswanderung nach Thailand besteuert) und dem nichtstaatlichen Sektor (in den Niederlanden nach der Auswanderung nach Thailand nicht besteuert) angehören.

Öffentliche und Sonderpädagogik

Wir alle kennen den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Schulen. Beispielsweise unterliegt eine öffentliche Grundschule der Autorität des Gemeinderats (ist die Regierung), während eine Sondergrundschule als Verein oder Stiftung über einen eigenen Vorstand verfügt und in der Regel auf einer bestimmten religiösen Überzeugung basiert (privat ist).

Darüber hinaus ist ein Lehrer einer öffentlichen Grundschule bei einer „örtlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (Gemeinde) angestellt. Obwohl seine zunächst einseitige Bestellung durch den Gemeinderat mit Inkrafttreten des Bildungsbeamtengesetzes am 1. Januar 2020 in einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag umgewandelt wurde, genießt er weiterhin den Status eines Beamten. Dadurch baut dieser Lehrer bei ABP eine staatliche Rente auf, die auch nach der Auswanderung nach Thailand in den Niederlanden besteuert bleibt.

Dies gilt jedoch nicht für einen Sondergrundschullehrer. Dieser Lehrer verfügt über einen mit dem Arbeitnehmer durch den (privaten) Verein oder die Stiftung abzuschließenden Arbeitsvertrag und genießt daher nicht den Status eines Beamten. In diesem Fall erhält er keine staatliche Rente und diese Rente wird in den Niederlanden bei der Auswanderung nicht besteuert.

Das funktioniert von der Grundschule bis zur Universität. Betrachten Sie zum Beispiel die Rijks Universiteit Groningen (ist staatlich) und die VU University Amsterdam (ist privat).

Darüber hinaus müssen Sie sich möglicherweise auch mit einer sogenannten Hybridrente im Bildungssektor auseinandersetzen, die teilweise im Staatssektor angesiedelt wird und nach der Privatisierung nicht mehr diesem Sektor zuzuordnen ist. In diesem Fall müssen Sie die ABP-Rente proportional zur Anzahl der Dienstjahre aufteilen.

Regierungsunternehmen

Eine besondere Gruppe bilden gewinnorientierte öffentliche Unternehmen. Ob es in einem bestimmten Jahr tatsächlich einen Gewinn oder vielleicht einen Verlust gibt, ist unerheblich.

Wir alle erinnern uns wahrscheinlich an die ehemaligen Provinzstromunternehmen, wie damals die PEB in Friesland. Sie erfüllten keine der Regierung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und können daher einem „normalen“, also privatrechtlichen Unternehmen gleichgestellt werden.

In der fernen Vergangenheit hatte fast jede Gemeinde ihre eigene „Gasfabrik/Gasgesellschaft“. Anschließend kaufte man Münzen im Büro der Gasfabrik und hatte dann wieder Zugang zu Gas.

Als bekannte Beispiele aus der Gegenwart zählen zu dieser Kategorie die Verkehrsbetriebe der Kommunen Amsterdam und Rotterdam. Auch die Beschäftigten dieser kommunalen Unternehmen nehmen keine der Regierung gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr und würden daher bereits nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags fallen, also aus einem staatlichen Beschäftigungsverhältnis stammen. Dennoch wurde beschlossen, dies in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens klar zum Ausdruck zu bringen, was bedeutet, dass Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens für sie gilt und sie nach der Auswanderung daher einen Wohnsitz in Thailand genießen. Steuer Rente aus der ABP.

Organisationsformen wie Dienstzweige, die in Ländern und Gemeinden häufig vorkommen, und Gemeinschaftsordnungen, die häufig zwischen Gemeinden vorkommen, werden aufgrund ihrer großen Vielfalt und geringeren Bedeutung nicht berücksichtigt.

Halbstaatliche Institutionen

Darüber hinaus erhalten viele ehemalige Mitarbeiter halbstaatlicher Institutionen eine Rente von ABP, die nicht als staatliche Rente qualifiziert werden kann. Nach der Auswanderung wird ihre Rente daher in den Niederlanden nicht besteuert.

Als Beispiele nenne ich den ehemaligen Bouwfonds Nederlandse Gemeenten (heutzutage „Bouwfonds“ und nicht mehr in den Händen von Kommunen), die Bank (for) Dutch Municipalities (BNG) und die Nederlandse Waterschapsbank (NWB), bis vor Kurzem die UWV und deren Organisationen Aus der UWV entstand das Center for Work and Income (CWI), das 2009 mit der UWV und der SVB fusionierte

Ab dem 1. Januar 2020 genießen unter anderem Mitarbeiter der UWV und der SVB den Beamtenstatus nach dem neuen Beamtengesetz und beziehen ab diesem Zeitpunkt eine staatliche Rente. Wenn sie in Rente gehen, müssen sie sich dann mit einer Hybridrente (teils privat, teils staatlich) auseinandersetzen.

Ein wichtiges Instrument zur Feststellung, ob eine öffentlich-rechtliche Rente vorliegt

Zusätzlich zu den üblichen Regierungsaufgaben, die innerhalb der Landesregierung, der Provinzen, Gemeinden oder Wasserverbände wahrgenommen werden, finden Sie in der folgenden herunterladbaren Übersicht über öffentlich-rechtliche unabhängige Verwaltungsbehörden mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch oder aufgrund von Gesetz geschaffen wurden (insgesamt 57), und die Übersicht Die Zahl der unabhängigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsbehörden als Teil des Staates der Niederlande (insgesamt 20) führt bei vielen weiteren dazu, zu beurteilen, ob ein öffentliches Beschäftigungsverhältnis und damit eine öffentlich-rechtliche Rente aus der ABP vorliegt.

Unabhängige Verwaltungsorgane haben eine begrenzte Aufgabe im Bereich der Umsetzung, Beratung oder Kontrolle. Sie unterstehen nicht der administrativ-hierarchischen Autorität eines Ministers.

Als Beispiele für eine selbständige Verwaltungsbehörde des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit nenne ich:

  1. Persönliche Daten der Behörde;
  2. Zentrales Verwaltungsamt (CAK);
  3. Zentrales Büro für Fahrkompetenzen (CBR);
  4. Statistik Niederlande (CBS);
  5. Sozialversicherungsbank (SVB);
  6. Arbeitnehmerversicherungsanstalt (UWV).

Eine vollständige Übersicht über diese selbständigen Verwaltungsträger des öffentlichen Rechts finden Sie unter: https://www.inspectie-oe.nl/toezichtvelden/overheidsinformatie/geinspecteerde-instellingen/publiekrechtelijke-zelfstandige-bestuursorganen

 Durch das Beamtennormalisierungsgesetz (Wnra) fallen ab dem 1. Januar 2020 unter anderem Mitarbeiter der SVB und der UWV in den Geltungsbereich des neuen Beamtengesetzes. Wie bereits dargelegt, genießen sie ab diesem Zeitpunkt eine öffentlich-rechtliche Rente und müssen sich nach der Pensionierung mit einer Hybridrente auseinandersetzen.

Die Bedeutung der Dienstzeitübersicht des ABP

Wenn ich für einen Mandanten eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und sehe, dass dieser Mandant (auch) eine Rentenleistung von der ABP erhält, fordere ich als erstes die Dienstzeitübersicht bei der ABP an. Daraus lässt sich schnell ableiten, ob jemand einen Regierungsjob hat oder nicht. Darüber hinaus kommen mir meine Kenntnisse des Verwaltungsrechts, auch Verwaltungsrecht genannt und das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelnd, zugute.

Dass nicht jeder Berater dies tut bzw. über dieses Wissen verfügt, ist mir in letzter Zeit wieder einmal bewusst geworden. In kurzer Zeit wurden durch einen von mir veröffentlichten Artikel und durch Fragen und Antworten der Leser im Thailand-Blog eine Reihe von Fällen überprüft, die zeigten, dass die betreffenden Steuerberater eine ABP-Rente fälschlicherweise als staatliche Rente qualifiziert und daher auch besteuert hatten in den Niederlanden nach der Auswanderung. Das kommt übrigens jedes Jahr vor. In der Regel handelt es sich hierbei um:

  1. ehemalige Sonderpädagogen;
  2. ABP-Teilnehmer, die für ein gewinnorientiertes öffentliches Unternehmen gearbeitet haben (Artikel 19 Absatz 2 des Vertrags);
  3. ABP-Teilnehmer, die für eine halbstaatliche Organisation gearbeitet haben.

Ob das nun an Faulheit oder Unwissenheit dieser Berater liegt, kann ich natürlich nur schwer beurteilen. Faulheit und Ignoranz liegen in diesem Fall übrigens sehr nah beieinander. Denn Faulheit führt schnell zu Unwissenheit.

Zu letzt

Beziehen Sie (auch) eine Rentenleistung aus der ABP und sind unsicher, ob diese Rente korrekt versteuert wird, kontaktieren Sie mich gerne unter: [E-Mail geschützt] . Vielleicht können auch Sie Tausende von Euro pro Jahr sparen, wie ich es oft bei Kunden erlebe. Und wenn es sich um mehrere Jahre handelt, können Sie ab 2016 immer noch einen Antrag beim Prüfer auf eine offizielle Überprüfung der für diese Jahre erhaltenen Abschlussbescheide stellen. Für einen meiner Mandanten ging es dabei bereits vor einigen Jahren um die Erstattung eines Betrags von rund 30.000 € zu Unrecht gezahlter Einkommensteuer. Und jetzt passiert das Gleiche noch einmal. Wenn Sie dann einen solchen Betrag als Ersparnisse in Thailand einbringen und das ganze Jahr über davon leben können, müssen Sie keine Einkommenssteuer mehr zahlen, da die Einzahlung der Ersparnisse dann von Jahr zu Jahr wiederholt wird.

Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

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39 Antworten auf „Wo wird Ihre ABP-Rente versteuert?“

  1. Erik sagt oben

    Vielen Dank für diesen Beitrag, der vielen Menschen von Nutzen sein kann. Niemand zahlt gerne Steuern, aber zu viel zu zahlen ist wirklich eine Brücke zu weit!

  2. Bertie sagt oben

    Danke für Ihre Erklärung…. 🙂

  3. Hoppla sagt oben

    Lieber Lambert,

    Vielen Dank für die klare Erklärung.
    Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht, wenn es um Steuern und ABP geht.
    Ich habe jetzt endlich verstanden, dass für mich nichts drin ist. Ich war immer Beamter in den verschiedenen Abteilungen. Ich habe nie verstanden, warum in den Niederlanden eine Person besteuert wurde und die andere nicht die ABP-Rente. Und wegen all der Nachrichten gab es immer Zweifel. Ich werde die Beiträge über die ABP-Rente und die niederländischen Steuern auf diesem Blog mit weniger Interesse lesen oder sie ignorieren.

    Hoppla

    • Lammert de Haan sagt oben

      Gern geschehen, Janderk.

      Sie verstehen jetzt, dass für Sie nichts dabei ist, da Sie jetzt eine staatliche Rente haben. Aber eigentlich verstehe ich es immer noch nicht. Aber das ist auf einer anderen Ebene.

      Ich verstehe nicht, warum Sie die private Rente eines ehemaligen Mitarbeiters von Philips, der sein gesamtes Berufsleben dem Großunternehmen, nämlich den Aktionären von Philips, gewidmet hat, anders behandeln sollten als die staatliche Rente eines ehemaligen Mitarbeiters. Bau- und Wohnungsaufsichtsbeamter eines Kommunalbeamten, der sein ganzes Arbeitsleben der Gemeinschaft gewidmet hat, indem er dafür gesorgt hat, dass Sie sicher sein können, dass das Haus, das Sie bauen, alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.
      Ein richtig bewerteter Bauplan scheint mir mehr wert zu sein als ein Philips-Rasierer.

      Ergo: Warum sollte man die ABP-Rente eines ehemaligen Lehrers für öffentliche Bildung in den Niederlanden besteuern, während die ABP-Rente eines ehemaligen Lehrers für Sonderpädagogik nach der Auswanderung in Thailand besteuert wird? Beide Bildungsformen werden letztlich vom Staat finanziert.

      Daher halte ich diese Aufteilung für den größten Fehler im niederländischen Steuerrecht/Vertragsrecht!

      Und wenn Sie dann in Thailand leben, zahlen Sie möglicherweise deutlich mehr Einkommenssteuer auf Ihre staatliche Rente, als wenn Sie noch in den Niederlanden leben würden. Thailand hat dann keine Besteuerungsrechte. Daher können Sie die thailändischen Steuererleichterungen, wie die verschiedenen Befreiungen, Ermäßigungen und den Steuerfreibetrag, nicht nutzen.
      Während nur die Niederlande das Recht haben, bei Ihnen Steuern zu erheben, bleiben Sie auch bei den niederländischen Steuererleichterungen wie Steuergutschriften und -abzügen auf der Strecke.

      Sie sind einfach die Cashcow des niederländischen Staates. Während Sie irgendwo in Thailand hoch und trocken leben, tragen Sie relativ mehr zu den Kosten für die Verstärkung der Seedeiche bei als jemand, der in den Niederlanden lebt. Für ihn oder sie sind diese Aktivitäten von größter Bedeutung, um mehr oder weniger sicher zu sein, dass seine Füße trocken bleiben.
      Auch Thailand hat seine Wasserprobleme. Da Sie jedoch bereits reichlich zum Beitrag der Niederlande beitragen, müssen Sie in Thailand keinen zusätzlichen Beitrag leisten. Thailand selbst ist dafür verantwortlich.

      Und so haben die Niederlande die Angelegenheiten „sauber“ aufgeteilt: die Vorteile, aber nicht die Lasten! Oder ist das nicht so ordentlich?

      • Fred van Lamoon sagt oben

        Guten Morgen Lambert,

        Ich stimme völlig mit Ihnen. Ich verstehe diesen Unterschied auch nicht. Machen Sie einen Unterschied!!!!! hahaha. Gleiches gilt für Ihre staatliche Rente. Dafür zahlen Sie in den Niederlanden auch Lohnsteuer. Rentner trifft es schon jetzt hart. Warum ihnen nicht im letzten Teil ihres Lebens diesen kleinen Vorteil verschaffen?

        Sei Gegrüßt
        Fred Ayutthaya

      • Khun Moo sagt oben

        Vielleicht liegt es daran, dass der Großteil der ABP-Rente (2/3) im Staatsverhältnis aus der Staatskasse und damit Steuergeldern der Bürger gezahlt wird, was bei anderen Arbeitgebern nicht der Fall ist.

        nämlich der staatliche Arbeitgeber 17,97 % und Sie 7,93 %.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Tschüss Khun Moo.

          Dies erklärt nicht die unterschiedliche Behandlung einer ABP-Rente eines ehemaligen öffentlichen Lehrers und eines ehemaligen Sonderpädagogen. Beide Bildungsformen werden vom Staat aus allgemeinen Mitteln/Steuern finanziert.

          Darüber hinaus gibt es keinen Sinterklaas für die Regierung. Um mit meinen früheren Beispielen fortzufahren: Eine Gemeinde verkauft Baugenehmigungen und Philips-Rasierer.

          Der Verbraucher zahlt den Preis für den Kauf eines Rasierers von Philips. Darüber hinaus zahlt derselbe Verbraucher den Preis für den Kauf kollektiver Waren und Dienstleistungen vom Staat in Form von Steuern und für den Kauf einzelner Waren und Dienstleistungen in Form von Gebühren.

          Der „Verbraucher“ ist immer der Endpunkt.

          • Khun Moo sagt oben

            Da ein Lehrer für Sonderpädagogik keinen Arbeitsvertrag mit der Regierung hat, sehe ich keinen Grund, warum er aus steuerlichen Gründen wie ein ABP-Regierungsbeamter behandelt werden sollte.

            Für viele ist eine Rente so unerschwinglich geworden.

            Eine Umfrage des Vermögensverwalters BlackRock zeigt, dass 52 % der Niederländer zusätzlich zur AOW keine Zusatzrente beziehen.

  4. John Koh Chang sagt oben

    Viel zu lesen, aber daher meiner Meinung nach für jeden sehr klar. Ein großes Lob!!

  5. Gerritsen sagt oben

    Hallo Lammert,
    stimme voll und ganz zu.
    Und angesichts des Verfahrens, das ich hinsichtlich der Bestimmung des Wohnsitzes gewonnen habe – und zwar auf der Grundlage des thailändischen Rechts und nicht danach, was der niederländische Inspektor verlangt und daraus macht –,
    dann werden sich viele besonders freuen.
    Ich sehe auch, dass bei Schutzbescheiden der niederländischen Steuerbehörden oft etwas schief geht, beispielsweise bei Rentenzahlungen aus den Niederlanden.
    Das ist auch ein Punkt der Aufmerksamkeit.

  6. Frits sagt oben

    Lieber Lambert.

    Ich habe bereits seit 2015 eine ABP-Rente (teilweise von der Regierung), bin aber nicht bei den thailändischen Steuerbehörden registriert. Kann ich trotzdem eine Überprüfung von Amts wegen beantragen?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Frits,

      Soweit ich weiß, genießen Sie eine Hybridrente von ABP: teils staatlich, teils nichtstaatlich. Der staatliche Teil bleibt nach der Auswanderung in den Niederlanden besteuert. Thailand kann auf den nichtstaatlichen Teil Steuern erheben, sofern Sie diesen Teil im Jahr, in dem Sie ihn in Anspruch genommen haben, tatsächlich an Thailand gespendet haben.

      Anhand der Dienstzeitübersicht des ABP (herunterladbar über „Mein ABP“) müssen Sie dann eine Unterteilung in den „Behördenteil“ und den „Privatteil“ vornehmen.

      Sie können weiterhin eine Einkommensteuererklärung abgeben oder einen Antrag auf behördliche Herabsetzung der bereits festgesetzten Steuerbescheide aus dem Jahr 2016 stellen. Wenn Sie noch nie eine Steuererklärung abgeben mussten oder schon seit Jahren einen vorläufigen Steuerbescheid hatten, dann geben Sie einfach eine Steuererklärung ab und andernfalls müssen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der bereits festgestellten Schlussbescheide von Amts wegen stellen.

      Sie schreiben, dass Sie nicht bei den thailändischen Steuerbehörden registriert sind. Mit anderen Worten: In Thailand geben Sie keine Erklärung ab. Ob das hätte passieren sollen, kann ich nicht beurteilen. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass das Recht auf Besteuerung Ihrer privaten ABP-Rente wieder in den Niederlanden liegt. .

      • Frits sagt oben

        Lieber Lambert.

        Allerdings glaube ich, dass ich jetzt zu spät bin. Schließlich kann ich in den letzten 5 Jahren keine „Erklärung über die Steuerpflicht im Wohnsitzland“ einreichen…?

        • Lammert de Haan sagt oben

          Das spielt keine Rolle, Frits. Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben oder einen Antrag auf behördliche Überprüfung bereits erlassener Steuerbescheide stellen, müssen Sie keine „Erklärung über die Steuerpflicht im Wohnsitzland“ einreichen.

  7. Chris sagt oben

    Meine Privatrente und meine ABP-Rente werden in den Niederlanden nicht besteuert.
    Ich arbeite seit 2006 in Thailand, zahle meine Lohnsteuer und habe daher auch eine thailändische Steuernummer.
    Ich habe eine Steuerbefreiung für meine Rente beantragt und erhalten.

    • Gerritsen sagt oben

      Chris,
      Das ist insofern richtig, als Sie damit meinen, dass die Niederlande nichts von diesen Renten abziehen dürfen, dass der Leistungsträger in den Niederlanden nichts mehr abziehen darf und dass sie in Thailand angemeldet werden müssen.

  8. Cornelis sagt oben

    Sie scheinen Lammerts Erklärung nicht gelesen zu haben….

    • Fred van Lamoon sagt oben

      Lieber Cornelius,

      Ich erzähle meine Geschichte, wie ich meinen vorzeitigen Ruhestand arrangiert habe. Meine Frau unterrichtet seit fast 40 Jahren Buchhaltung. Sie kennt das thailändische Steuerrecht und die Höhen und Tiefen der Steuerzahlung der Thailänder. Nutzen Sie es zu Ihrem Vorteil. In den Niederlanden gibt es viel zu überprüfen. Sie können hier nicht viel kontrollieren. Fast alles, was Regierung ist, ist Chaos. Schauen Sie sich einfach die Richtlinien bezüglich Covid an. Was die staatliche Rente angeht, sind das nur Informationen, die mir gerade vorliegen. In 5 Jahren bin ich an der Reihe. Wir werden sehen, was es dann ist.

      Sei Gegrüßt
      Fred

  9. Albert sagt oben

    Dies gilt auch, wenn Sie eine private Rente an ABP übertragen und anschließend als Beamter gearbeitet haben.
    Für mich trugen 12 Jahre PGGM-Rentenrückstellung zum ABP bei, ABP-Rückstellung 24 Jahre.
    2/3 der Rentenleistung werden in den Niederlanden und 1/3 in Thailand besteuert.

    • Evert van der Weide sagt oben

      Albert, ich habe PGGM für 13 Jahre auf ABP übertragen. Bisher wurde dieser Verteilungsschlüssel noch nie auf Steuern zwischen Thailand und den Niederlanden oder jetzt zwischen Frankreich und den Niederlanden angewendet. Wie viel Nutzen haben Sie davon?

      • Albert sagt oben

        Dadurch, dass das Einkommen in den Niederlanden nicht mehr in der höchsten Steuerklasse liegt und man in Thailand die notwendigen Befreiungen nutzen kann, spare ich etwa 5000 Euro pro Jahr.

        Suchen Sie im Internet nach „ECLI:NL:RBBRE:2011:BP7009“ nach dem Gerichtsurteil.

        • Fred van Lamoon sagt oben

          Hallo,

          Ich denke mehr. 400000 Bath sind beim aktuellen Wechselkurs bereits 10000 Euro. Außerdem zahlen Sie 3 bis 4 Prozent weniger Lohnsteuer.

          Grüße Fred
          Ayutthaya

      • Fred van Lamoon sagt oben

        In Thailand lohnt es sich. Die Lohnsteuer ist um 3 bzw. 4 % niedriger und jeder Thailänder (und damit auch Sie) muss die ersten 400.000 Bäder nicht versteuern. Das ist sogar noch mehr aus deinem Ruhestand. Wie viel weiß ich jetzt nicht. Das ist leicht verdient. Man muss sich einfach etwas anstrengen.
        Ich habe jetzt für 4 Jahre meinen Vorruhestand brutto/netto. Mein Ruhestand wird mehr als fünf Jahre dauern

        Grüße Fred
        Ayutthaya

  10. WHMJ sagt oben

    Als pensionierter Steuerbeamter. Im Ausland in Heerlen ein großes Kompliment für die klare und korrekte Erklärung bezüglich der ABP-Renten. Sogar Mitarbeiter dieses Dienstes wissen nicht, wie es funktioniert und geben falsche Informationen!!!

    • Eric Kuypers sagt oben

      WHMJ, das überrascht mich nicht.

      Ich erinnere mich noch gut daran, dass „Heerlen Abroad“ die Überweisungsbasis einführen wollte (Artikel 27 des Vertrags) und Auswanderer dazu verpflichtete, die Renten von NL direkt nach Thailand überweisen zu lassen, während der Oberste Gerichtshof sich darüber im Klaren war. Ich habe einem Beamten dieses Dienstes den Kopf hingehalten, ich nenne keine Namen, aber es war eine Dame, die nicht wusste, wie schnell sie ihren „Schwanz“ zurückziehen und zugeben musste, dass sie Unrecht hatte.

      Eine Entschuldigung? Nun, das war nicht der Punkt. Ein Brief an alle Beteiligten? Darauf warten sie immer noch. Die Überweisungsbasis ist zum Glück gesunken.

      Ich verstehe, dass die Steuerbehörden eine Umstrukturierung durchlaufen und nicht mehr genügend echte Kenntnisse vorhanden sind. Das ist schade für den Bürger. Wir erinnern uns an die Zuschlagsaffäre, die diesem Service einen Strich durch die Rechnung machte. Ich bin seit 50 Jahren als Steuerberater tätig und durfte mit diesen Beamten zusammenarbeiten, musste aber leider auch feststellen, dass sich deren Sachkenntnis stark verschlechtert hat. Leider ist die Einstellung „Wir alle wissen es, akzeptieren es einfach“ geblieben.

      • Gerritsen sagt oben

        Stimmt. Die Überweisung gilt nicht für nichtstaatliche Renten, die Thailand nur für die Abgabe zugewiesen werden.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Guten Tag WHMJ,

      Danke für dein Kompliment.

      Ich teile Ihre Meinung über die Fachkompetenz der Mitarbeiter der Steuer- und Zollverwaltung/Auslandsamt in diesem Punkt. Selbst wenn ihnen die Dienstzeitübersicht des ABP zur Verfügung steht, ist eine ordnungsgemäße Gewichtung der Aufteilung in öffentliche und privatrechtliche Rente oft nicht möglich, da unterschiedliche Teilzeitfaktoren und Messwerte eine Rolle spielen.

      Auf Letzteres möchte ich auch „Heimwerker“ hinweisen.
      Wenn Sie beispielsweise 20 Jahre lang im öffentlichen Bildungswesen mit einem Teilzeitfaktor von 0,7303 gearbeitet haben (keine Vollzeitbeschäftigung), zählt dies als 14,6 Jahre.
      Wenn Sie anschließend 20 Jahre in der Sonderpädagogik mit einem Teilzeitfaktor von 1 (Vollzeitbeschäftigung) gearbeitet haben, kommen Sie letztlich auf 34,6 volle Dienstjahre und müssen die ABP-Rente in 14,6/34,6 Staatsrente und 20 aufteilen /34,6. XNUMX Privatrente.

      Noch schwieriger wird es, wenn Sie auch mehrfach Leistungen aus der UWV mit unterschiedlichen Teilzeitfaktoren und einem Messwert von 50 % bezogen haben und diese dann in einem Berechnungsprogramm, z. B. Excel, ausrechnen müssen.

  11. Eric Donkaew sagt oben

    Danke Lammert. Es sieht sehr professionell und zuverlässig aus.
    Ich habe 24 Jahre lang für eine Bildungseinrichtung gearbeitet. Die ersten (ungefähr) vier Jahre als staatliche Institution, dann wurde daraus eine Stiftung, also könnte man sagen: vier Jahre öffentlich und zwanzig Jahre privat. Also eine hybride ABP-Rente, mit Schwerpunkt auf Privat.
    Aber jetzt dachte ich, ich hätte irgendwo gehört, dass eine ABP-Karriere, die öffentlich begann, nicht länger privat werden kann. Für mich also 24 Jahre staatliche ABP-Rente, also in den Niederlanden voll steuerpflichtig. Aber glauben Sie, dass das richtig ist? Es wird noch nicht abgespielt, aber es kommt.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Von dem, was du gehört hast, Eric, musst du dich schnell verabschieden, denn nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein.

      In den 80er Jahren kam es insbesondere im Bildungswesen zu einer regelrechten Privatisierungswelle. Nicht alle Projekte waren gleichermaßen erfolgreich. Nicht selten ging damit eine Verschlechterung der Bildungsqualität einher.

      Aber was auch immer der Fall sein mag, nach der Privatisierung haben Sie es mit einer Hybridrente zu tun: nach der Auswanderung teilweise in den Niederlanden und teilweise in Thailand besteuert. Anhand der Dienstzeitübersicht des ABP (herunterladbar über „Mein ABP“) können Sie schnell herausfinden, wie Sie die Einteilung vornehmen. Berücksichtigen Sie einen ggf. abweichenden Teilzeitfaktor (weniger als 100 %).

      • Eric Donkaew sagt oben

        Das trifft auf die Privatisierungswelle im Bildungswesen zu. Seltsamerweise waren es PvdA-Mitglieder, die diese Privatisierungswelle vorangetrieben haben. Ich erinnere mich an Ritzen, Wallage und schließlich Kok. Es war Wim Kok, der einmal durchblicken ließ, dass ihm das gesamte Bildungsangebot nicht gefiel und er es lieber abschaffen würde. Massenentlassungen natürlich inklusive. Dank der Privatisierung kam es trotzdem zu diesen teilweisen Massenentlassungen. Ich habe diese Zeit kaum überlebt.

        Aber Ihr wunderbarer Artikel ist ein wertvolles Dokument, ein Prunkstück hier auf dem Blog. Ich habe es kopiert, eingefügt und als Dokument auf meiner Festplatte abgelegt, einschließlich des bedeutungsvollen Kompliments von WHMJ

        Wenn ich es nicht rechtzeitig herausfinden kann, weiß ich, wo ich Sie finden kann, und Sie können mich als Kunden notieren. Danke noch einmal!

  12. Ferdinand P.I sagt oben

    Hallo Lambert,

    Vielen Dank für diese Erklärung.
    Deshalb habe ich einmal meine Anstellung im Bildungsbereich überprüft.
    vom 1 bis 1978 arbeitete ich an einer Fachschule (war eine Stiftung) = privat
    vom 1. Juli 1995 bis 31. Juli 2017 war sie eine städtische Schule (nach Fusion) = öffentlich.

    Ich lebe seit Juli in Thailand und verfüge über ausreichend Guthaben bei einer thailändischen Bank, um die Einkommens-/Guthabenanforderungen der Einwanderung zu erfüllen, und muss keine monatlichen Beträge überweisen.
    Ich werde nun die nächsten Jahre vom Gewinn meines verkauften Hauses in NL leben und mir meine Rente in NL auf mein Girokonto auszahlen lassen.

    Nach einem Jahr kann ich einen Betrag nach Thailand überweisen, und dann denke ich, dass es sich um Ersparnisse handelt. Ersparnisse werden in Thailand nicht besteuert.
    Dann zahle ich in den Niederlanden nur Steuern auf meine Rente. Habe ich recht? So etwas habe ich einmal auf dem Blog gelesen.

    gruß
    Ferdinand P.I

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das ist völlig richtig, Ferdinand, kommt aber höchstwahrscheinlich erst ab dem Steuerjahr 2022 zum Tragen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Tagevoraussetzung für 2021 nicht erfüllen werden. Das heißt, wenn Sie in diesem Jahr dennoch Einkünfte nach Thailand überweisen, werden diese Einkünfte in Thailand nicht besteuert.

      Lesen Sie auf seiner Website, was das thailändische Finanzamt dazu zu sagen hat:

      „Steuerzahler werden in „Resident“ und „Nicht-Resident“ eingeteilt. „Einwohner“ bezeichnet jede Person, die sich in Thailand für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 180 Tagen in einem Steuerjahr (Kalenderjahr) aufhält. Ein Einwohner Thailands ist steuerpflichtig auf Einkünfte aus Quellen in Thailand sowie auf den ANTEIL DES EINKOMMENS AUS AUSLÄNDISCHEN QUELLEN, der NACH THAILAND FÜHRT. Ein Nichtansässiger unterliegt jedoch nur der Steuer auf Einkünfte aus Quellen in Thailand. ”

      Das zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen geht übrigens von mehr als 183 Tagen aus.

      • Gerritsen sagt oben

        Ferdinand,

        Entscheidend ist der Vertrag. Dann heißt es bleiben. Wenn Sie länger als 180 Jahre in Thailand bleiben, ist nur die thailändische Gesetzgebung wichtig. Und sie gibt an, was oben gesagt wurde. Als Nachweis können Sie die Daten der Ein- und Ausreisestempel verwenden. Nach dem von mir gewonnenen Verfahren reicht das aus. Was der Prüfer sonst noch verlangen würde, ist unerheblich.
        Nach 180 Tagen sind Sie Einwohner und gelten daher als thailändischer Steuerpflichtiger.
        Auf Antrag stellt der niederländische Prüfer der Pensionskasse, die keine staatliche Rente auszahlt, eine Befreiung von der Lohnsteuereinbehaltung aus.
        Zum Antrag auf Kürzung von Amts wegen: Ist die Einspruchsfrist zum entsprechenden endgültigen Einkommensteuerbescheid abgelaufen, bleibt nur noch der Antrag auf Kürzung von Amts wegen. Der Inspektor entscheidet dann, ob dieser Antrag bearbeitet wird oder nicht.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Der Vertrag ist in der Tat wegweisend. Der darin angegebene Zeitraum überschreitet jedoch 183 Tage. Aber das ist nur eine Kleinigkeit.

          Insbesondere der letzte Teil Ihrer Antwort enthält zu viele Ungenauigkeiten, Unvollkommenheiten oder Auslassungen, als dass Sie ihn einfach ignorieren könnten, Herr Gerritsen.

          Sie schreiben: „Nach Ablauf der Einspruchsfrist bleibt NUR der Antrag auf behördliche Kürzung übrig.“

          Das ist nicht richtig. Wenn Sie nicht so gut schreiben können und Ihre Steuererklärung anpassen möchten, können Sie auch einfach eine neue Steuererklärung abgeben. Sehen Sie, wie das geht:
          https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/belastingaangifte/content/ik-heb-een-foutje-ontdekt

          Die erneut eingereichte Steuererklärung gilt als Antrag auf Ermäßigung von Amts wegen und wird auch als solcher behandelt.

          Ihr Kommentar: „Der Inspektor entscheidet dann, ob dieser Antrag bearbeitet wird oder nicht“ deutet auf ein hohes Maß an Unverbindlichkeit seitens des Inspektors hin. Zum Beispiel: „Es ist Montagmorgen und ich habe noch keine Lust.“ Daher werde ich diesen Antrag nicht berücksichtigen.“

          So funktioniert es aber nicht. Der Prüfer ist tatsächlich an verschiedene gesetzliche Vorschriften gebunden, wie sie im Einkommensteuergesetz 2001, im Allgemeinen Staatssteuergesetz und im Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetz vorgeschrieben sind.

          Lesen Sie einfach, was das Einkommensteuergesetz 2001 dazu zu sagen hat (falls relevant):

          „Artikel 9.6. Sonderregelungen für Kürzungen von Amts wegen

          • 1 Eine behördliche Herabsetzung eines Steuerbescheides erfolgt ausschliesslich auf der Grundlage dieses Artikels.
          • 3 Hat der Steuerpflichtige einen Antrag auf Ermäßigung von Amts wegen gestellt und wird dieser Antrag ganz oder teilweise abgelehnt, entscheidet der Prüfer darüber in einem beanstandungsfähigen Bescheid.“

          „Auf jeden Fall“ ist obligatorisch und nicht optional!

          Für den Prüfer beträgt die Entscheidungsfrist für einen Antrag auf behördliche Kürzung acht Wochen. Mit anderen Worten: Er muss den Antrag tatsächlich prüfen und darüber entscheiden. Im Falle einer (teilweisen) Ablehnung des Antrags kann gegen seine Entscheidung Berufung eingelegt werden.

          Kommt der Prüfer seinen Pflichten nicht nach, hat der Steuerpflichtige verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
          a. den Inspektor für säumig zu erklären, unter Androhung einer Strafe;
          B. die Regeln für die Einlegung eines Einspruchs und letztlich einer Berufung wegen fiktiver Ablehnung des Antrags.

          • Erik sagt oben

            Herr Lammert, ich freue mich, dass du immer wieder aufs Neue ein „i“ und ein „t“ kreuzen willst.

            Obwohl ich verstehe, dass der Beruf so kompliziert geworden ist, dass ihn nicht jeder versteht; Schließlich ist das Gesetz erst 20 Jahre jung…:)

          • Gerritsen sagt oben

            Wir sind uns fast einig.
            Erst wenn eine abschließende Steuererklärung mit anschließender abschließender Veranlagung abgegeben wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt nur noch ein Antrag von Amts wegen. Zu spät ist schließlich zu spät.
            In diesem späten Fall wird auch außerhalb und nach Ablauf der gesetzlichen Frist eine erneute Erklärung für dasselbe Jahr eingereicht und als Einspruch gewertet, was dann zu spät ist. Der Prüfer kann dies dann als Antrag auf Ermäßigung von Amts wegen betrachten.

            Anstelle eines fristgerechten Widerspruchs kann auch eine fristgerechte neue Steuererklärung abgegeben werden, die dann als fristgerechter Widerspruch gewertet wird.
            Und natürlich muss die Herangehensweise einer Anfrage von Amts wegen durch den Inspektor sorgfältig erfolgen. Das ist selbstverständlich. Ihr suggestiver Ansatz geht auf Ihre Kosten.

          • Gerritsen sagt oben

            Und was diese Tage betrifft.
            Im Abkommen heißt es: „Für die Zwecke dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „in einem der Staaten ansässig“ jede Person, die nach dem Recht dieses Staates aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres Aufenthalts, ihres Geschäftssitzes oder ihres Geschäftssitzes dort steuerpflichtig ist irgendein anderer ähnlicher Umstand.“ Und in Thailand beginnt die Unterwerfung nach thailändischem Recht mit 180 Tagen!!
            Es ist nur eine Kleinigkeit.

      • Ferdinand P.I sagt oben

        Ich war im Jahr 2021 vom 1 bis 1 = 21 Tage in Thailand
        Nun bin ich zwischendurch nach NL geflogen und bin am 28 wieder in Thailand angekommen
        vom 28 bis 7 = 21 Tage. In Summe ergibt das dann 31 Tage. Ich werde also dieses Jahr mehr als 12 Tage in Thailand sein.

  13. Mark59 sagt oben

    Lesen Sie den Beitrag und die Kommentare mit Interesse. Meine Frage: Könnte hier eine Diskriminierung vorliegen? Der eine bekommt weniger Rechte als der andere. Vielleicht eine Idee, eine Beschwerde beim Menschenrechtsrat einzureichen?


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