Am 22. April eine E-Mail gesendet, am 24. April die Bestätigung. Der Beamte, mit dem ich gesprochen habe, wird bald in den Ruhestand gehen und mir wurden zwei weitere Ansprechpartner zur Verfügung gestellt, die Teil des Personal Tax Supervision Teams sind. Sie werden meine E-Mails bearbeiten. 

Der Fall ist also noch im Gange. Ich habe vier Probleme angesprochen und da gute Arbeit Zeit braucht, werde ich noch ein paar Wochen warten, bevor ich Alarm schlage. Ich denke an den 15. Juni und wenn ich keine Antwort habe, schicke ich eine E-Mail. Doch dann kommen die Sommerferien und es kann zu verständlichen Verzögerungen auf der Strecke kommen.

Seien Sie also bitte geduldig.

Eric Kuypers

15 Antworten zu „Befreiung und so: Noch keine Antwort vom Finanzamt.“

  1. Anja sagt oben

    Hallo Eric,

    Sofern Sie eine Empfangsbestätigung erhalten haben, wird diese bearbeitet.
    Ziel der Steuer- und Zollverwaltung ist es, die Angelegenheit innerhalb von 6 Wochen zu regeln, Sie müssen sich also noch etwas gedulden.

    Grüße Anja

  2. NicoB sagt oben

    Gute Arbeit, Eric.
    Wenn Sie überrascht sind, dass es Ihnen gelungen ist, per E-Mail Kontakt zu einem Beamten der Steuerbehörde aufzunehmen, können Sie angeben, wie Ihnen das gelungen ist.
    Das konnte ich nicht, denn wenn man beim Finanzamt anruft, landet man beim Steuertelefon und selbst wenn man nach einer E-Mail-Adresse fragt, bekommt man diese nicht.
    Die Steuer- und Zollverwaltung behauptet, dass der Finanzbeamte Ihnen zunächst eine E-Mail sendet und Sie fragt, ob Sie per E-Mail zu einem bestimmten Thema weiter kommunizieren möchten.
    NicoB

  3. Luc sagt oben

    Das ist ziemlich viel, antworten Sie, ich habe 3 E-Mails und 2 eingeschriebene Briefe verschickt und nie eine Antwort erhalten.

    • NicoB sagt oben

      Luc, ich habe auch Erik gefragt, siehe oben, wie hast du eine E-Mail-Adresse vom Finanzamt bekommen, würde auch gerne per E-Mail mit dem Finanzamt kommunizieren. Danke für eine Antwort.
      NicoB

  4. Kees sagt oben

    Wir warten mit Ihnen und hoffen auf gute Nachrichten von Ihnen.

  5. Andre sagt oben

    @Eric
    Ich bin gerade dabei, eine Befreiung zu erhalten und habe auch einen Brief geschickt, aber noch keine Antwort erhalten. Ich würde gerne mehr darüber erfahren, wie ich diese Befreiung bekomme und was ich sonst noch senden muss, um mich zu qualifizieren.
    Vielleicht möchten Sie mir helfen, indem Sie mir eine E-Mail senden, was ich brauche.
    Meine E-Mail-Adresse ist [E-Mail geschützt] und lebe seit mehr als 20 Jahren in Thailand.
    Da ich mit dem PC nicht so gut zurechtkomme, muss ich mir alles durch die Weinrebe anhören bzw. vorlesen.
    Wenn ich es auf Papier habe, kann ich alles in Ruhe durchgehen.
    Hoffe von dir zu hören.
    Andreas.

  6. Cees1 sagt oben

    Auf Thailand Log wurde berichtet, dass man ganz einfach eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann. Dann müssen Sie aber nachweisen können, dass Sie hier Steuern zahlen. Meine Frau und ich vermieten Bungalows. Und Steuern zahlen.
    Aber selbst der Nachweis der Steuerzahlung wird nicht anerkannt, da er über meine Frau läuft.
    Ich bin von der Zvw und den Sozialbeiträgen befreit. Und die Bearbeitung dauert 2 Monate.

    • george sagt oben

      Ich gehe davon aus, dass Sie die Befreiung von Zvw und Sozialversicherungsbeiträgen nicht beantragen mussten.

      • NicoB sagt oben

        Diese Befreiung erhalten Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Auswanderung, letzteres ist natürlich Voraussetzung und Sie tun gut daran, Ihre Auswanderung auch der Steuer- und Zollverwaltung zu melden.
        Die Steuer- und Zollverwaltung wird Ihnen ein Schreiben zusenden, in dem diese Befreiung erwähnt wird, aber natürlich keine weitere Versicherung diesbezüglich besteht.
        NicoB

  7. Eric Kuijpers sagt oben

    Anja, danke, ich warte bis zum 15. Juni.

    NicoB, ich hatte seine E-Mail-Adresse bereits von früheren Kontakten.

    Andre, ich gebe keine persönlichen Ratschläge mehr. Nach 50 Jahren im Geschäft bin ich am Ende.

    Ich verweise Sie auf die Fragen 6 bis 9 der Steuerakte in diesem Blog oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Lammert de Haan aus Heerenveen schreibt regelmäßig in diesem Blog und hat eine Website, die man schnell finden kann. Ich habe mit ihm regelmäßig Kontakt zu den Fragen, die in Thailand auftauchen.

  8. Hans van Mourik sagt oben

    Das ist auf jeden Fall schön zu hören.
    Ich selbst lebe jetzt seit 20 Jahren
    in Thailand, es wurde jedoch keine Ausnahmegenehmigung gewährt
    der Befreiung.
    Ich habe die Steuererklärung für 2015 900,00 €
    letzte Woche an das Finanzamt überwiesen
    Service und die Bewertung für 2016 (€ 900,00)
    wird bald auch in meinem Postfach landen
    Rutsche in Thailand.

    • Eric Kuijpers sagt oben

      Hans van Mourik, was Sie zahlen, ist – ich vermute – Einkommenssteuer auf Ihr AOW, und das muss ab dem 1 von jedem gezahlt werden, der AOW hat und in Thailand lebt. Dies ist unabhängig von der Befreiung von der Betriebsrente, um die es hier fast immer geht.

  9. Aad sagt oben

    Auch ich verfolge eure Beiträge mit großem Interesse
    Wir hatten diesbezüglich in der Vergangenheit häufig Kontakt
    In einer anderen Form

    Nochmals vielen Dank für Ihren Beitrag

  10. Proppy sagt oben

    Ich habe auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Die Unterlagen der thailändischen Steuerbehörden werden per Einschreiben verschickt.
    Ich habe drei Wochen lang nichts gehört, also habe ich angerufen. (Davon höre ich niemanden, TELEFON!) Ich bekam eine nette Dame am Telefon, die mich fragte, ob meine Post angekommen sei, sie bat mich zu warten. Nach 2 Minuten teilte sie mir mit, dass alles sicher angekommen sei und man daran arbeite. Es würde maximal sechs Wochen dauern, aber eine Woche später waren die Hin- und Rückfahrten hier in Thailand im Bus. Zuteilung für zwei Pensionskassen, Ablehnung für SVB und ABP. Ist das richtig? Ich weiß es nicht.
    Wenn ich die vielen Reaktionen, auch in der Vergangenheit, lese, habe ich den Eindruck, dass die meisten Menschen die niederländischen Steuern abschaffen wollen, aber keine thailändischen Steuern zahlen wollen. Auch die erste thailändische Bewertung des auf mein Bankkonto überwiesenen Geldes war enttäuschend, daher werde ich alle möglichen Abzüge für nächstes Jahr prüfen. Hat jemand Vorschläge?

    Proppy

    • Eric Kuijpers sagt oben

      AOW und NL-staatliche Rente werden in NL nach diesem Abkommen besteuert.

      Ihr Eindruck, dass die Menschen in TH keine Einkommenssteuer zahlen wollen, ist nur ein Eindruck, und ich frage mich, ob Sie dazu konkrete Daten haben. Fakt ist, dass Sie für Renten unter ca. 1.100 Euro/Monat nicht zahlen müssen, wenn Sie 65 Jahre oder älter oder arbeitsunfähig sind und dass die Rente Ihr einziges steuerpflichtiges Einkommen in TH ist. Siehe § 40 Abs. 1 und § 48 Abs. 2.

      Einer der vielen Links zu TH-Steuern: http://sherrings.com/personal-tax-deductions-allowances-thailand.html

      Besser ist es aber, die Seite der thailändischen Steuerbehörde zu besuchen oder einen Berater zu konsultieren; es gibt Anzeigen in der BKK Post.

      „Geldtransfers“ werden nicht unbedingt besteuert; „Überwiesenes Einkommen“ steht im Gesetz. Der Unterschied ist manchmal schwer zu erkennen, aber genau dafür sind Berater da.


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