Die EU fragt Sie nach Ihrer Meinung zum Schengen-Visumverfahren

Wenn Sie mit Ihrem thailändischen Partner in die Niederlande reisen möchten, müssen Sie sich damit auseinandersetzen: mit dem Ärger, einen zu bekommen Schengen-Visum anzufordern. Die Europäische Kommission will nun das Verfahren zur Erlangung eines Schengen-Visums (Kurzaufenthaltsvisum) überprüfen und bittet die Bürger um Mithilfe.

Die Gesetzgebung zur Erteilung eines Kurzaufenthaltsvisums für Reisen im Schengen-Raum (der „Visakodex“) ist nun seit drei Jahren in Kraft und muss modernisiert werden.

Schengen-Vertrag

Das Schengener Abkommen regelt den freien Personenverkehr zwischen 26 Teilnehmerstaaten. Zwischen diesen Ländern sind die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft. EU-Bürger können frei reisen. Vier Nicht-EU-Länder fallen ebenfalls unter die Schengen-Bestimmungen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Im Jahr 2010 wurde festgelegt, dass Bürger von Nicht-Schengen-Staaten, darunter auch thailändische Staatsbürger, nur ein Visum für alle Schengen-Staaten benötigen. Die Europäische Kommission will nun dieses Verfahren für ein Kurzaufenthaltsvisum evaluieren und modernisieren. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Fragebogen ins Leben gerufen, den jeder Bürger ausfüllen kann. Die Idee besteht darin, die Politik zu modernisieren, und die Beiträge dieser öffentlichen Konsultation werden der EU helfen, die richtigen Änderungen vorzunehmen.

Schengen-Visum für Ihren thailändischen Partner

Haben Sie in den letzten drei Jahren Erfahrungen mit der Beantragung eines Visums zum Beispiel für Ihren thailändischen Partner gesammelt? Hatten Sie Schwierigkeiten oder Probleme, schließlich ein Visum zu bekommen, oder wurde es abgelehnt? Dann teilen Sie uns Ihre Meinung mit.

Sie können die Umfrage einzeln durchführen auf der Website der Kommission. Die Fragen sind auf Englisch. Organisationen können ihre Ergebnisse auch gebündelt an die Kommission übermitteln [E-Mail geschützt] .

Sie haben bis spätestens 17. Juni 2013 Zeit, Ihre Meinung zu äußern.

Weitere Informationen: ec.europa.eu

Wichtiger Hinweis: Der Visakodex und die Gemeinsame Visapolitik decken nur das Verfahren zur Erlangung eines Kurzaufenthaltsvisums ab, das von den 22 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland und Schweden) und vier assoziierte Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz).

Diese Konsultation befasst sich ausschließlich mit Fragen im Zusammenhang mit einem Kurzaufenthaltsvisum, auch bekannt als Touristenvisum oder Schengen-Visum. Sie gilt nicht für Fragen des MVV-Verfahrens oder einer Aufenthaltserlaubnis.

3 Antworten auf „Europäische Kommission bittet um Ihre Meinung zum Schengen-Visumverfahren“

  1. Johnny Pattaya sagt oben

    Beste mensen,

    In der Vergangenheit wurde es natürlich oft missbraucht, thailändische Damen nach Europa zu holen und sie dort dann in der Prostitution arbeiten zu lassen…
    Aber ich selbst lebe seit 2000 mit meiner damaligen Freundin, jetzt aber meiner Frau aus 2004 zusammen, hier in Thailand, und wir bekamen im Dezember 2003 einen Sohn.
    Deshalb dachte ich, dass es schön wäre, mit meiner Frau und meinem Sohn zu meiner Familie in die Niederlande zu fliegen, aber das hat mich ein gutes Jahr gekostet, bis ich das Visum für meine Frau und meinen Sohn bekommen habe …
    Ich denke, sie sollten sich dieses Gesetz genau ansehen und es dann erneuern, denn wenn man in Thailand lebt und wie ich verheiratet ist, sollte es möglich sein, es einfacher zu machen, für ein paar Wochen in den Urlaub zu fahren…..

    Nächstes Jahr 2014 werden wir 10 Jahre verheiratet sein und ich würde gerne wieder mit meiner Frau und meinem Sohn in die Niederlande gehen, aber wenn sie diese dummen Regeln nicht ändern, dann bleiben wir einfach hier im sonnigen Thailand...

    Mit freundlichen Grüßen,

    John aus Pattaya..

    • Rob V. sagt oben

      Für diejenigen mit guten Absichten gibt es in der Tat noch einige Dinge zu ändern, was das Verfahren, die Formulare (Klarheit) usw. betrifft.

      Nach Europa zu reisen sollte kein Problem sein und auch kostenlos, wenn Ihre Frau ein Visum für einen Urlaub (mit Ihnen) in Deutschland (oder einem anderen Schengen-Land außer Ihrem Land, den Niederlanden) beantragen würde. Dann gibt es eine leere Befreiung, Ihr Partner kommt in Ihr eigenes Land (für viele hier die Niederlande, für die flämischen Leser betrifft das Belgien), dann müssen Sie 60 Euro bezahlen.

      Belegen Sie Ihren Reisezweck, indem Sie Ihre Unterkunft (Hotel?) in Deutschland mit einem Nachweis von 34 Euro pro Tag und Person finanzieren. Das sollte genug sein. Es sollte kein Risiko einer Einigung bestehen, da Sie für eine Weile zusammen in den Urlaub fahren und dann nach Thailand zurückkehren, die Rückflugreservierung usw. und der Hinweis, dass es sich um einen Kurzurlaub (in Deutschland) handelt, reicht aus, um Ihren Aufenthalt zu vereinbaren Rückkehr plausibel. Es sei denn, der Botschaft liegen konkrete Verdachtsmomente (Beweise) vor, die eine Rückkehr nicht plausibel machen. Da diese aber grundsätzlich nicht vorliegen, muss das Visum dem Partner zugeteilt werden (falls negativ, nach Einspruch Ihrerseits).

      Die Frage der Umfrage ist etwas verwirrend, aber wenn Sie alles im Namen und aus der Perspektive des ausländischen Touristen (Ihres thailändischen Partners) beantworten, ist es machbar. Wenig Raum für Kommentare/Erläuterungen, wird aber auch daran liegen, dass man viele Hundert ausführliche Erläuterungen natürlich nicht effizient verarbeiten kann (den roten Faden hinsichtlich der Rückmeldungen zu den Abläufen herausdestillieren)

  2. HansNL sagt oben

    Wahrscheinlich wissen viele Leute nichts über das Visum bei der Ankunft?

    Nach europäischen Vorschriften hat der verheiratete Partner eines EU-Bürgers Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft.
    Selbstverständlich muss die Ehe rechtsgültig sein und am besten auch in einem der EU-Länder eingetragen werden.

    Bringen Sie die übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunden mit!

    Die Existenz dieser Regelung wurde mir vom Vorsitzenden des Auslandsausschusses der 2. Kammer bestätigt.

    Übrigens gibt es bei wiederholten Visumanträgen für eine Ehefrau auch ein Verfahren, das meiner Meinung nach „Orangenteppich“ genannt wird, bei dem der Partner ein schnelleres und vor allem umfangreicheres Visum erhält.

    Fragen Sie einfach bei der niederländischen Botschaft nach und lassen Sie sich nicht abspeisen.

    Die oben genannten Gesetze und/oder Regeln sind tatsächlich in Kraft.


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