Die Hinterbliebenenrente niederländischer Witwen, die im Ausland leben, beispielsweise in Thailand oder anderen Ländern, darf nicht gekürzt werden.

Dies hat das Gericht in einem Verfahren gegen elf Witwen türkischer und marokkanischer Herkunft festgestellt, wie verschiedene niederländische Medien berichten.

Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Kürzung der Leistung um 40 Prozent gegen völkerrechtliche Verträge. Diese legen unter anderem fest, dass der Wohnort einer Frau keinen Einfluss auf die Höhe einer Leistung haben darf.

Die Niederlande wollten die Hinterbliebenenrente auf den Lebensstandard in den Ländern reduzieren, in denen die Witwen leben. Doch laut Gericht verstößt die Kürzung der Leistung um 40 Prozent gegen internationale Verträge.

Diese legen unter anderem fest, dass der Wohnort keinen Einfluss auf die Höhe einer Leistung haben darf. Die Kürzungen wurden durch das Gerichtsurteil rückgängig gemacht.

19 Antworten zu „Kürzung der Witwenleistung im Ausland rückgängig gemacht“

  1. Rob V. sagt oben

    Ich hoffe, dass der Staat Berufung einlegt, denn diese Art von Vorteilen fand ich ziemlich fair. Diese Vorteile stehen mittlerweile in keinem Verhältnis mehr zu dem, was sozial, fair oder angemessen ist.
    So veröffentlichte Nieuwsuur Anfang dieses Jahres einen Bericht über die Kürzung des Witwengeldes (Wohnsitzrechtsgrundsatz):
    http://nieuwsuur.nl/onderwerp/475512-uitkeringen-marokko-flink-gekort.html
    (Siehe das Video rechts auf dieser Seite)

    Natürlich gilt der Inhalt auch für Thailand. In diesem Fall handelt es sich um eine marokkanische Dame, aber das Prinzip bleibt dasselbe. Sie sehen eine junge Frau, die noch nie in den Niederlanden gelebt hat. Mit ihrer Witwenrente ließ sie sich einen Schrank von einem Haus mit teuren Möbeln bauen! Das kann niemals die Absicht einer Leistung sein! Sozialleistungen sollen jemandem helfen, sich über Wasser zu halten und ein einigermaßen anständiges Leben zu führen. Sie müssen so schnell wie möglich wieder so viel Eigenleistung wie möglich erbringen. Wenn Sie teilweise erwerbsunfähig sind, können Sie teilweise noch ein eigenes Einkommen erwirtschaften, wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie schnellstmöglich wieder einen Job finden usw. Nur wenn Sie dauerhaft kein ausreichendes Einkommen mehr erzielen können, ist eine Festanstellung gerechtfertigt Vorteile. Mit anderen Worten: Eine Leistung ist ein soziales Sicherheitsnetz, eine Rettungsweste, damit Menschen nicht ertrinken, aber dann wieder anfangen, an ihrem eigenen Leben zu arbeiten, damit sie nicht unangemessen Ansprüche auf das Wohlwollen anderer stellen. In diesem Bericht sehen Sie Frauen, die empört sagen, dass sie nicht oder nicht mehr arbeiten: „Wie soll ich mein Essen und meine Miete bezahlen?!“ Wie wäre es, wenn man zur Arbeit geht, das ist es, was anständige Leute tun. Ich habe mich über diese Frauen sehr geärgert, das ist keine gesellschaftliche Nutzung der Leistung mehr, sondern eine asoziale unverhältnismäßige Nutzung. Es gibt Menschen, die dieses Steuergeld viel besser gebrauchen könnten, etwa diverse Behinderte oder pflegebedürftige ältere Menschen. GRRRR.

    Hinweis: Natürlich ist eine AOW- oder Rentenleistung etwas anderes: Sie bauen sie während Ihres (Arbeits-)Lebens in den Niederlanden auf, daher ist es fair, nach Ihrer Pensionierung überall auf der Welt 100 % auszuzahlen. Aber auch andere Leistungen wie Arbeitslosengeld/Witwen-/Sozialhilfe/Kindergeld … das sind „Sicherheitsnetz“-Leistungen und müssen als solche eingerichtet und umgesetzt werden, damit die Menschen wieder selbst ein ausreichendes Einkommen erzielen können.

    • KhunRudolf sagt oben

      Lieber Rob V: Du begehst einen Trugschluss. Die AOW entsteht nicht während des Berufslebens. Bei der AOW handelt es sich um ein staatliches Versicherungsgesetz, nicht um ein Arbeitnehmergesetz. Die Anrechnung der AOW beginnt mit dem 15. Lebensjahr, wenn jemand in den Niederlanden wohnt/bleibt, und Sie erhalten zusätzlich 2 % pro Jahr. Ich habe zum Beispiel eine AOW mit einem Rabatt von 6 %, meine Frau eine AOW von 32 %, weil sie 16 Jahre in den Niederlanden gelebt hat.
      Erwerbstätige zahlen Beiträge für den gesamten AOW-Topf und nicht für ihre individuelle AOW-Leistung, wie es bei den Renten der Fall ist, die auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips geregelt sind, auf dessen Grundlage der niederländische Sozialstaat damals aufgebaut wurde. Daher ist es möglicherweise nicht undenkbar, dass sich die Politik letztlich dazu entschließt, die AOW-Leistung dem Wohngrundstücksprinzipgesetz zu unterwerfen. Die Menschen streben drastisch nach Sparmaßnahmen, auch in der Sozialversicherung, und nichts ist mehr heilig.
      Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass Sie Auswüchse angehen, aber wenn Sie die Vorgehensweise gegenüber einer thailändischen Witwe gutheißen, ist der Schritt zum beispielsweise in Thailand lebenden Staatsrentner nicht mehr weit.
      Bleiben Sie wachsam, seien Sie differenziert, und vielleicht wird es für Expats weltweit notwendig sein, ihre Rechte zu verteidigen, so wie es „spanische“ Expats bereits mit ihrer Krankenversicherung zu tun hatten.

      • Rob V. sagt oben

        Rudolf, mir ist das durchaus bewusst (man baut sein eigenes Rentenguthaben durch Arbeit auf, man baut einen AOW-Anspruch mit 2 % pro Wohnjahr auf usw.), deshalb habe ich „erwerbstätig“ in Klammern gesetzt, ohne darauf näher einzugehen weiter. Ich dachte, dass auf diese Weise der Kern meiner Argumentation klar bleibt, ohne unnötig ins Detail zu gehen, wie genau die Struktur funktioniert. Entschuldigung an alle Leser, die möglicherweise verwirrt waren.

        Der Schritt zwischen der Behandlung der geförderten „Rettungswesten-/Sicherheitsnetz“-Leistungen und den angesammelten Leistungen für das Alter scheint mir größer zu sein. Geradezu unsozial wäre es, wenn man Prämien zahlt und nach der Pensionierung seinen Beitrag (+ Rentengewinn) nicht zurückbekommt, weil man ins Ausland gezogen ist. Anders sehe ich das bei den „Rettungswesten-/Sicherheitsnetz“-Leistungen. Das Witwengeld soll sicherstellen, dass die Witwe/der Witwer bei einem Verschwinden des Partners nicht in Schwierigkeiten gerät. Das wäre unfair. Es ist nicht dazu gedacht, jemandem für den Rest seines Lebens ein (niedriges/mittleres/hohes) Einkommen zu sichern. Ihr Partner verschwindet, der Staat sorgt dafür, dass Sie finanziell nicht scheitern und haben so ein paar Jahre Zeit, Ihre Angelegenheiten zu regeln (Ihr Einkommen zu regeln). Kindergeld... Ich finde es merkwürdig, dass es das in den Niederlanden gibt, also rechnen Sie es sofort mit dem Steuerbescheid ab (Kinder sind teuer und die Geburtenrate niedrig, daher ist es in Ordnung, die Eltern finanziell zu unterstützen). Kindergeld im Ausland? Wenn Sie als Expat mit Ihrer Familie ein paar Jahre im Ausland arbeiten, hat das schon einiges zu bieten. Wenn Sie ein Auswanderer (mit ständigem Wohnsitz) sind, macht es keinen Sinn, mit niederländischem Geld eine Patenschaft für Kinder zu übernehmen, die möglicherweise nie in die Niederlande kommen, um dort zu leben/arbeiten.

        Ganz perfekt werden Sie die Leistungen sicher nicht erhalten, und natürlich sollten Sie immer offen für Nuancen bleiben. Aber ich hatte überhaupt kein Mitleid mit den Damen aus dem Nieuwsuur-Artikel, sie sind einfach asozial. Das ist genauso unsozial wie diejenigen, die schreien: „Schicken Sie kein Geld mehr ins Ausland, weil sie ENTWEDER zweiseitig fressende Auswanderer sind ODER Händchen haltende Migranten.“

        Ich mache mir keine großen Sorgen um die AOW/Rente in Bezug auf das Wohnsitzland (das wäre zu lächerlich und nicht gerechtfertigt und völlig unhaltbar), ich befürchte jedoch, dass der Staat das Gesundheitssystem für Auswanderer und Expats stark unter Druck setzen wird! Daher hoffe ich, dass das Wohnsitzlandprinzip weiterhin für die aktuellen Sozialversicherungsleistungen gilt, aber natürlich nicht für die AOW, die Rente oder die Krankenversicherung!!

        • BA sagt oben

          Seien Sie vorsichtig mit dieser Aussage, Rob.

          Es ist nicht so, dass Sie eine Prämie für Ihre eigene staatliche Rente zahlen. Für diejenigen, die nun in den Genuss der AOW kommen, zahlen die Berufstätigen Beiträge, AOW ist ein sogenanntes Umlagesystem. Es könnte zum Beispiel durchaus sein, dass wir in diesem Alter gar kein AOW mehr bekommen und wenn man das vor Gericht plausibilisieren kann, dann ist der Schritt zu einer Reduzierung in manchen Ländern kein großer Schritt. Schließlich haben Sie selbst Beiträge für andere eingezahlt, aber andere zahlen diese derzeit für Sie, wenn Sie eine staatliche Rente beziehen. Auf diese Weise lässt sich eine solche Maßnahme sozusagen leichter an die breite Öffentlichkeit verkaufen.

          Ich würde auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten selbst regeln, wenn Sie längere Zeit verreisen müssen und möglicherweise später nach Thailand umziehen möchten.

        • KhunRudolf sagt oben

          Wenn mir der Moderator erlaubt, eine abschließende Antwort zu geben, werde ich das ANW-Thema schließlich gemäß dem obigen Artikel in meine Antwort aufnehmen, nämlich Folgendes:

          Lieber Rob V: 1- Der Expat oder Auswanderer nutzt das niederländische Gesundheitssystem in keiner Weise, daher gibt es für die niederländische Regierung keine Möglichkeit, ihn/sie zu verdrängen. Sollte er/sie es dennoch in Anspruch nehmen, ist dies nur nach Zahlung hoher monatlicher Krankenkassenprämien, freiwilliger Weiterversicherung und einer jährlichen Steuerabrechnung möglich, selbstverständlich mit den gleichen Behandlungen wie gewohnt.

          2- Die Anw fällt sowohl unter das Beu-Gesetz als auch unter das Land-Prinzip-Gesetz. Die Tatsache, dass der im Artikel diskutierte Ansatz zur Kürzung der Anw-Leistungen vom Gericht blockiert wurde, sagt nichts über die Absicht unserer niederländischen Regierung, Leistungen auf der Grundlage sozialer Bestimmungen/des Sozialversicherungssystems in Angriff zu nehmen. Diese Absicht wurde bei der Einführung beider Gesetze bekannt gemacht. Es waren vor allem bilaterale Vereinbarungen, die den Rabatt behinderten.
          Glauben Sie mir: Fortsetzung folgt! Die Tatsache, dass für die Anw Prämien gezahlt werden, war kein Argument dafür, die Abwanderung der Anw ins Ausland nicht anzugehen.

          3- Die AOW wird (vorerst) nur durch die Wet Beu abgedeckt. Das bedeutet, dass auf Basis einer Vereinbarung beispielsweise mit Thailand die Leistung auch von uns Expats in Anspruch genommen werden kann. Das Wet Beu bezieht sich nicht darauf, wie hoch oder wie hoch die AOW-Leistung sein soll. Die AOW fällt zwar (noch) nicht unter das Landesgrundsatzgesetz, aber was nicht, ist dennoch möglich. In China erhalten Sie 40 % Rabatt, in Kambodscha 60 %, in Laos 50 %, in Vietnam 60 % und in Indonesien 30 %. Thailand und Myanmar sind (vorübergehend) sicher. Aufgrund dieser Verträge (Kontrollmöglichkeit) also. Mittlerweile wird die AOW nicht mehr aus dem Erlös aller Beiträge zusammen gezahlt. Das bedeutet Steuergelder. Die AOW-Leistungen werden aus Beiträgen und allgemeinen Mitteln gezahlt. Das nennt man: Besteuerung, und die AOW ist bisher die einzige Sozialversicherung, die besteuert werden muss, wenn sie jedem eine Mindestaltersrente gewähren will. Sehen Sie hier noch einmal das Prinzip der Solidarität.

          4- Wenn das Gesetz Beu eine Kürzung der staatlichen Rente in Thailand ausschließt, dann wird eine Kürzung aufgrund der staatlichen Rentenbesteuerung dadurch nicht unmöglich gemacht. Ich schließe daher nicht aus, dass Anspruchsberechtigte auf eine staatliche Rente, darunter viele thailändische Expats, irgendwann steuerlich in die staatliche Rente einzahlen, was einen Abschlag auf den ausgezahlten Nettobetrag mit sich bringt. Dies geschah bereits zu Beginn dieses Jahres, wurde aber der Einfachheit halber bereits ersetzt. Durch eine Anhebung der ersten Steuerklasse im Frühjahr 2013 verloren alle Staatsrentner, darunter auch die Thailänder, 25 bis 50 Euro. Auch Änderungen der Ausführungsbestimmungen des Wet Beu sind weiterhin möglich. Nun, Sie wissen, was Sie tun müssen, wenn Sie nach Thailand wollen!

  2. HansNL sagt oben

    Sehr wahr, alle zusammen, es ist in der Tat erschreckend, wenn man hört, wie sich diese Damen beschweren.

    Aberrrrrrrr.

    Ich denke, wir alle, und damit meine ich die älteren Expats, die in Thailand oder anderswo leben, sollten froh sein, dass diese Aussage gemacht wurde.

    In jedem Fall ist erneut Rechtsprechung gefragt, wenn die Regierung jemals versuchen will, unsere AOW-Leistungen, um nur einige zu nennen, an das Wohnsitzlandprinzip anzupassen.
    Und das alles im Wissen, dass die verwendeten Daten völlig falsch sind, d. h. die Kosten für einen Aufenthalt in Thailand sind VIEL zu niedrig für eine faire Berechnung.
    Das Witzige ist, dass die Beamten, die sich vorbereitet haben und wahrscheinlich auch noch vorbereiten, ganz genau wissen, dass die Beträge zu niedrig sind.
    Übrigens sind sich auch die politischen Parteien darüber im Klaren, dass die Lebenshaltungskosten in Thailand hoch sind.

    Wie
    Ich habe eine Übersicht an alle Fraktionen und Parteibüros geschickt…….

    • Cor Verkerk sagt oben

      @ Hans de.

      Ich bin sehr gespannt auf das Kostenbild, das Sie den verschiedenen Parteien zugesandt haben.
      Da ich auch vorhabe, mich innerhalb von 2 Jahren mit meiner Frau dauerhaft in Thailand niederzulassen, bin ich sehr gespannt darauf.

      Trotz unseres alljährlichen Urlaubs schaffe ich es überhaupt nicht, mir gemeinsam ein realistisches Bild zu machen. Natürlich geben wir in den Ferien mehr aus, aber alkoholische Getränke trinken wir beide selten. Auswärts essen ist ein Hobby, aber ansonsten keine Diskotheken/Bierbars.

      Ich würde mich sehr darüber freuen, dies von Ihnen zu erhalten.

      Meine E-Mail-Adresse könnt ihr bei der Redaktion erfragen oder darf sie hier weitergeben
      [E-Mail geschützt]

      Vielen Dank im Voraus

      Cor Verkerk

  3. Liebe sagt oben

    Ich bin völlig anderer Meinung als der vorherige Autor. Auf der Grundlage des Gleichheitsgrundsatzes, der Verfassung, ist jeder Niederländer gleich, auch wenn er oder sie anderswo lebt. Ich zahle seit mehr als vierzig Jahren alle Prämien und Steuern. Ich zahle immer noch jedes Jahr ANW-Prämie für meine Frau und meine Kinder. Die Kosten für ausländische Kinder in Thailand sind sicherlich nicht niedriger als in den Niederlanden, es sei denn, Sie leben auf dem Land und geben sich mit einer thailändischen Ausbildung zufrieden.
    Allein die Schule kostet rund 40000 Euro pro Jahr.
    So auch die Kürzung des Kindergeldes für niederländische Kinder, außerhalb Europas, gilt jedoch nicht für Türken und Marokkaner! !, ist sehr unfair und sollte vor Gericht angefochten werden.

    • KhunRudolf sagt oben

      Liebe Caro, ich stimme deiner Argumentation zu. Es ist zu einfach, anzunehmen, dass der thailändische Lebensstandard für den durchschnittlichen Mann/die durchschnittliche Frau auf der Straße vorherrscht. Das ist in vielen Expat-Situationen natürlich nicht der Fall. Die Kosten für den Schulbesuch der eigenen Kinder hier in Thailand, die Kosten für die Aufrechterhaltung der Gesundheit, die Kosten für Familienbesuche im Heimatland, sowieso die Lebenshaltungskosten, die sich von denen der Thailänder unterscheiden. Zählen Sie es einfach ab. Es könnte einfach sein, dass das Leben in Thailand das niederländische Kostenniveau erreicht.

      • BA sagt oben

        Ich denke, da hast du Recht.

        Thailand ist günstig, wenn man wie ein Thailänder in einem Dorf im Isaan lebt. Aber wenn Sie in einer durchschnittlichen Stadt sind, ist es nicht viel billiger, vor allem, wenn Sie auch wie ein Ausländer essen usw. Wenn Sie sich den niederländischen Luxusstandard genauer ansehen, was Haushaltswaren und ähnliches betrifft, ist alles viel hier teurer.

        Ich miete mit meinem Partner ein Haus in Khonkaen und wir haben alle Annehmlichkeiten, TV, Internet, Auto vor der Tür usw. Machen Sie noch nichts Verrücktes (maximal einmal pro Woche und gehen Sie vielleicht zum Beispiel ins Kino ) und dann gibst du, glaube ich, etwa 1 Baht pro Monat. Sie müssen also bereits über ein Einkommen von rund 60.000 Euro verfügen. Und dann gibt es im Spiel keine Kinder, die zur Schule gehen müssen usw.

        Wenn man also nur über ein Einkommen in Höhe der staatlichen Rente verfügt oder notfalls auch über eine kleine Rente, dann kommt mir das nicht wie viel Geld vor und ich bezweifle manchmal, ob es einem von den Kosten her so viel besser geht als in den Niederlanden.

  4. Joe de Boer sagt oben

    Liebe Leserinnen und Leser, ich lebe von einer Witwenrente, die 2015 um 50 % gekürzt wird, wenn ich 65 werde, gilt diese Regel auch für mich, ich würde gerne von jemandem hören, Grüße Joop Banpong

    • KhunRudolf sagt oben

      Bei der Anw-Hinterbliebenenleistung handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates nach dem Tod beispielsweise des Partners. Die ANW-Leistung endet mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Das bedeutet, dass Sie mit 65 möglicherweise weniger haben, wenn Sie jetzt zusammen in Thailand leben. Sie erhalten dann den AOW-Regelbetrag von ca. 750 Euro pro Monat. Wenn Sie nicht zusammenleben und Anspruch auf die Einzel-AOW haben, dann ist diese fast so hoch wie die, die jetzt in der Anw ausgezahlt wird.
      Siehe weiter: http://www.svb.nl/int/nl/anw/uitbetaling/bedragen_anw/

  5. Jürgen sagt oben

    Schön, dass das so bleibt, denn im Ausland ist es nicht mehr wirklich günstig und wir haben nicht umsonst sehr hart gearbeitet.
    Dennoch Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen.

  6. Willem sagt oben

    Das Urteil gilt für die türkischen und marokkanischen Kläger. Grundlage hierfür sind das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei sowie das Sozialversicherungsabkommen zwischen den Niederlanden und Marokko. Mit Thailand gibt es kein solches Abkommen. Die Hinterbliebenenleistung an Thailand kann daher gekürzt werden.

  7. Rob V. sagt oben

    Lieber Hans, da hast du recht. Aber ich denke, was diese Frauen im Nieuwsuur-Bericht gesagt haben, war unfair. Das hat mit Solidarität überhaupt nichts mehr zu tun. Nach einigen Jahren sollten diese Damen in der Lage sein, selbst ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Ein luxuriöses Leben auf Kosten der niederländischen Bürger kann nicht die Absicht sein. Leider passiert es immer noch (Tokkie-Zahlen). Genauso wie fortschrittliche Fälle, die trotz unseres Systems immer noch scheitern. Das tut mir emotional weh, wenn es an Solidarität/Gerechtigkeit mangelt.

    @Willem: Danke, diese Verträge machen es nicht gerechter. Aber vielleicht eine Gelegenheit für Menschen in anderen Ländern, einige Dinge ungeschehen zu machen. Vor allem, weil die Länder, in denen es oft beabsichtigt ist (die größten Kosten verursachen), jetzt aus dem Ruder laufen und es für die Staatskasse dann kaum noch finanzielle Unterschiede gibt.

  8. William sagt oben

    Trifft diese Regelung auf ANW zu, so müsste dies auch für das Kindergeld für auswärts lebende Kinder im Ausland gelten und dann würde das Wohnsitzlandprinzip in Bezug auf diese Regelung keine Anwendung finden

  9. Meesuk1946 sagt oben

    Wie sieht es mit dem KOB (Kaufkraftfreibetrag für ältere Steuerzahler) aus?

    Mitte Oktober wird ein Vorschlag zur Nachzahlung dieses einbehaltenen Betrags (plus minus 25 € pro Monat auf Ihre staatliche Rente) ab 2012 vorgelegt. Die 90 %-Steuerzahler in den Niederlanden haben diesen Betrag bereits jeden Monat erhalten. Da Sie in Thailand leben, wurde dieser Betrag von unserer AOW-Leistung einbehalten.

    Glücklicherweise gibt es internationale Verträge, die die Auszahlung dieser Leistung beispielsweise an in Thailand lebende staatliche Rentner verbieten.

    Behalten Sie Ihr Postfach Mitte Oktober im Auge. Siehe auch die SVB-Seite zu diesem Thema.

  10. Robert Piers sagt oben

    An sich schon die Einführung eines Wohnsitzlandprinzips (obwohl das nun vom Gericht in erster Instanz aufgehoben wurde: Ich frage mich, ob der Staat Berufung einlegen wird und wie das Ergebnis ausfallen wird).
    Was ich jedenfalls gegen das Wohnsitzlandprinzip habe, ist, dass es nur angewendet wird, wenn der Lebensstandard außerhalb der Niederlande NIEDRIGER ist. Wenn Sie beispielsweise in Australien leben, gilt das Wohnsitzlandprinzip nicht, da der Lebensstandard dort HÖHER ist. Kurzum: Das geltende Gesetz ist eine reine Sparmaßnahme!
    Übrigens: Die Hinterbliebenenrente erlischt mit Erreichen des Rentenalters (65 und jetzt noch ein paar Monate länger).
    Außerdem: Ich bin gespannt, welche internationalen Verträge erwähnt werden: Sind sie bilateral oder eher allgemeiner Natur?

    • Petra Pelzhaus sagt oben

      Die Hinterbliebenenrente erlischt nicht mit Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern erst dann, wenn eine nach 1950 geborene Frau (oder ein Mann) keine Kinder des verstorbenen Ehepartners unter 18 Jahren mehr hat. Sobald dies der Fall ist, entfällt die Hinterbliebenenleistung. Wenn eine Witwe oder ein Witwer keine Kinder hat und nach 1950 geboren wurde, erhält sie oder er überhaupt keine Leistung.


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