Wenn ein niederländischer Staatsbürger in Thailand stirbt, ist oft, aber nicht immer, die Unterstützung der niederländischen Botschaft erforderlich. Wenn beispielsweise jemand im häuslichen Umfeld stirbt und die Beerdigung in Thailand stattfindet, müssen die nächsten Angehörigen den Tod lediglich beim örtlichen Rathaus anmelden. Das Rathaus stellt dann eine Sterbeurkunde aus. In diesem Fall muss die niederländische Botschaft nicht informiert werden.

Wenn ein niederländischer Staatsangehöriger in Thailand in einem Krankenhaus oder unter Umständen, an denen die Polizei beteiligt ist, stirbt, erhält die niederländische Botschaft immer eine Todesbenachrichtigung von den thailändischen Behörden.

Tod in Thailand

Offizielle Bestätigung

Wenn die niederländische Botschaft eine Todesanzeige erhält, bittet die Botschaft stets um eine Kopie des Reisepasses des Verstorbenen und eine offizielle Todesbestätigung der thailändischen Behörden. Dies kann ein Polizeibericht oder ein Krankenhausbericht sein. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Sterbeurkunde handeln.

Nächste Angehörige informieren

Die Botschaft prüft, ob die nächsten Angehörigen Kenntnis vom Todesfall haben. Sollte dies noch nicht der Fall sein, wird die Botschaft die nächsten Angehörigen informieren. Wenn sie sich in den Niederlanden aufhalten, pflegt das Außenministerium in Den Haag den Kontakt zu den nächsten Angehörigen.

Übergabe der sterblichen Überreste an die nächsten Angehörigen

Um die Leiche einer verstorbenen Person an die nächsten Angehörigen zu übergeben, benötigen die thailändischen Behörden (in der Regel ein Krankenhaus oder die Polizei) ein sogenanntes Autorisierungsschreiben der niederländischen Botschaft, aus dem hervorgeht, an wen die Leiche übergeben werden kann.

Um festzustellen, an wen die Leiche übergeben werden soll, sucht die Botschaft (ggf. gemeinsam mit dem Außenministerium in Den Haag) nach den rechtmäßigen Angehörigen. Wenn der Verstorbene mit einer Person thailändischer Staatsangehörigkeit verheiratet ist, muss der Ehegatte die Heiratsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis vorlegen.

Die nächsten Angehörigen entscheiden, was mit den Überresten geschehen soll. Nachdem die Botschaft das Genehmigungsschreiben für die Freilassung des Leichnams (kostenlos) ausgestellt hat, kann die Beerdigung in Thailand organisiert werden, oder der Leichnam kann in die Niederlande überführt werden.

Reiseversicherung

Wenn der Verstorbene über eine Reise- und/oder Bestattungsversicherung verfügt, wird die Akte an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und die Botschaft und das Außenministerium verlassen die Kommunikationskette. Bei Bedarf stellt die Botschaft beispielsweise die Unterlagen für die Rückführung zur Verfügung.

Verzicht

Manchmal kommt es vor, dass die Angehörigen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, die Beerdigung zu organisieren. Sie können sich dann dafür entscheiden, die Beerdigung von jemand anderem organisieren zu lassen. In diesem Fall müssen die nächsten Angehörigen eine Erklärung verfassen, in der sie auf die sterblichen Überreste verzichten und eine andere Person bevollmächtigen.

Wenn die nächsten Angehörigen nicht in der Lage oder nicht bereit sind, die Beerdigung zu arrangieren, und niemand sonst mit der Organisation der Beerdigung beauftragt werden kann, werden die sterblichen Überreste nach Unterzeichnung der Verzichtserklärung den thailändischen Behörden übergeben, die dann die Beerdigung organisieren.

Repatriierung

Die Rückführung einer verstorbenen Person in die Niederlande erfolgt fast immer durch ein internationales Bestattungsunternehmen. AsiaOne-THF ist der Hauptakteur auf dem thailändischen Markt. Sie arbeiten mit dem niederländischen Bestattungsunternehmen Van der Heden IRU BV zusammen.

Die Botschaft stellt dem Bestattungsunternehmer (kostenlos) die erforderlichen Genehmigungsschreiben zur Verfügung, um die verschiedenen Verwaltungsvorgänge in Thailand abwickeln zu können, wie z. B. die Beantragung und Übersetzung und Beglaubigung der Sterbeurkunde sowie die Anforderung des Originalpasses und persönlicher Gegenstände die thailändischen Behörden. Darüber hinaus stellt die Botschaft einen sogenannten „Laissez-passer für ein Korps“, ein internationales Reisedokument, aus.

Bei der Rückführung einer Leiche sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Laissez Passer (LP) für einen Körper. (Dieser wird von der Botschaft gegen Bezahlung ausgestellt. Die Flugdaten sind auf diesem LP angegeben.)
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses. (Dieser wird von der Botschaft gegen Entgelt ausgestellt. Der Originalpass wird von der Botschaft nach Anfertigung der Kopie für ungültig erklärt.)
  • Originale, (ins Englische) übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde. (Wenn die Urkunde aus Zeitgründen nicht vom thailändischen Außenministerium (MFA) legalisiert wurde, wird die Urkunde mit Übersetzung von der Botschaft mit einer beglaubigten Kopie versehen. Diese Urkunde kann jedoch in den Niederlanden nicht zur Bearbeitung verwendet werden andere praktische Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod)

Transport einer Urne in die Niederlande

Es ist möglich, dass Angehörige die Asche in einer Urne in die Niederlande mitnehmen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Einäscherungsurkunde des Tempels.
  • Laissez passer (LP) für eine Urne. (Dieser wird von der Botschaft gegen Bezahlung ausgestellt.) Die Flugdaten sind auf dem LP angegeben.
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses. (Dieser wird von der Botschaft gegen Entgelt ausgestellt. Der Originalpass wird von der Botschaft nach Anfertigung der Kopie für ungültig erklärt.)
  • Originale, (ins Englische) übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde.

Übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde

Bei der Abwicklung vieler praktischer Angelegenheiten in den Niederlanden nach dem Tod eines geliebten Menschen (z. B. Abwicklung einer Erbschaft, Versicherung, Rente usw.) muss häufig eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Beantragung dieser Urkunde durch Privatpersonen in Thailand ist kompliziert und erfordert oft mehr Zeit und Energie als im Voraus geschätzt. Gegen eine Gebühr können Sie die Urkunde auch in den Niederlanden über das Außenministerium anfordern.

Eine Original-Sterbeurkunde ist beim örtlichen Rathaus in Thailand erhältlich. Für die Beantragung dieser Urkunde durch andere Personen als Familienangehörige mit demselben Nachnamen ist in der Regel ein Genehmigungsschreiben der Botschaft erforderlich, in dem die Person, die die Urkunde beantragt, dazu befugt ist. Die Botschaft stellt dieses Schreiben kostenlos zur Verfügung.

Das Original-Thai-Zertifikat muss dann ins Englische übersetzt werden. Im Allgemeinen kann jedes zertifizierte Übersetzungsbüro diese Urkunde übersetzen, mit der Ausnahme, dass das Außenministerium (MFA) in Bangkok verlangt, dass die Übersetzung beim örtlichen Übersetzungsbüro beim MFA erfolgt. (Es ist nicht bekannt, wie dies in den anderen Zweigstellen des MFA in Songkhla, Chiang Mai und Ubon Ratchathani abläuft.)

Die Original-Sterbeurkunde muss vom MFA zusammen mit der Übersetzung legalisiert werden. Handelt es sich bei der Person, die die Legalisierung beantragt, nicht um ein Familienmitglied mit demselben Nachnamen, benötigt das MFA ein Autorisierungsschreiben der Botschaft, das die betreffende Person zur Beantragung der Legalisierung ermächtigt. Für dieses Autorisierungsschreiben fallen keine Kosten an.

Die Übersetzung und Legalisierung der Sterbeurkunde beim MFA dauert mindestens drei Arbeitstage. Auch eine beschleunigte Zustellung ist möglich: Wird die Urkunde früh morgens zugestellt, kann sie am nächsten Tag nachmittags abgeholt werden (Stand Juni 2017).

Nachdem die Urkunde vom MFA legalisiert wurde, muss die Urkunde bei der Botschaft legalisiert werden. Hierfür muss online ein Termin vereinbart werden. Da es sich sowohl um eine Originalurkunde als auch um eine Übersetzung handelt, fallen die Kosten für die Legalisierung zweier Dokumente an berechnet. 

Ansprache des thailändischen Außenministeriums

Bangkok (Zentralthailand) Legalisierungsabteilung, Abteilung für konsularische Angelegenheiten 123 Chaeng Wattana Road, 3rd Floor Tung Song Hong, Laksi, Bangkok 10210 Tel: 02-575-1057 (bis 60) / Fax: 02-575-1054 

Chiang Mai (Nordthailand) Regierungskomplex Legalisierungsabteilung der Provinz Chiang Mai, Abteilung für konsularische Angelegenheiten Chotana Road Changpueak Mueang Provinz Chiang Mai 50000 Tel.: 053-112-748 (an 50) Fax: 053-112-764 

Ubon Ratchathani (Nordost-Thailand) Legalisierungsabteilung des Rathauses von Ubon Ratchathani, 1st Etage (auf der Rückseite des Gebäudes Ost) Chaengsanit Road Chae Ramae Mueang Provinz Ubon Ratchathani 34000 Tel.: 045-344-5812 / Fax: 045-344-646 

Songkhlao (Südthailand) Regierungskomplex Legalisierungsabteilung der Provinz Songkhla, Abteilung für konsularische Angelegenheiten Ratchadamnoen Road Mueang Provinz Songkhla Tel.: 074-326-508 (bis 10) / Fax: 074-326-511 

Beantragung einer Sterbeurkunde aus den Niederlanden Eine originale, übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde kann aus den Niederlanden auch beim Außenministerium in Den Haag angefordert werden. 

Wenn der Todesfall bereits der niederländischen Botschaft gemeldet wurde, kann die Bescheinigung über die DCV/CA-Abteilung angefordert werden: [E-Mail geschützt] T: +31 (0)70 348 4770. In allen anderen Fällen über das Konsularische Dienstleistungszentrum: [E-Mail geschützt] T: +31 (0) 70 348 4333. 

Nach Bezahlung der Kosten wird die Originalurkunde mit Übersetzung angefordert. Diese werden in der Regel zwei bis drei Monate nach Zahlungseingang nach Hause geschickt. Es kann länger dauern.

Quelle: www.nederlandwereldwijd.nl/landen/thailand/wonen-en-werken/overvallen-in-thailand

15 Antworten auf „Tod in Thailand: Wie verhält man sich?“

  1. ruud sagt oben

    Was für ein Aufwand, zum Glück muss ich das alles nicht machen, da ich selbst schon tot bin.

    Aber dieser Tod im häuslichen Kreis ist mir nicht klar.
    Wie wird eine Erbschaft bzw. ein mögliches Testament in den Niederlanden geregelt, wenn die Botschaft nicht informiert wird?
    In den Niederlanden könnten Geld und Besitztümer Erben sein.
    Das sollte irgendwie geregelt werden, wenn es in Thailand auch Erben gibt.
    Die Beute muss aufgeteilt werden und wer erstellt das Inventar?

  2. Hans van Mourik sagt oben

    Ich persönlich kann damit umgehen.
    Da ich manchmal mit meinen Kindern darüber rede, wenn ich in den Niederlanden bin.
    (wurden abgemeldet)
    Bin körperlich anwesend, kann aber nichts tun, bin tot und habe nichts mehr zu wollen.
    Habe ihnen gesagt, dass ich keine Wünsche habe, überlasse es ihnen ganz, wie sie es wollen.
    Ich habe gerade gesagt, dass ich eingeäschert werden möchte.
    Ich habe ihnen gesagt, dass sie die Organisation auch jemand anderem überlassen könnten, wenn sie die Einäscherung in Thailand durchführen lassen wollten.
    Sie wissen, wer sie ist, und sie haben ihre Banknummer und wissen, wie sie sie überweisen können. Dies wurde bereits mit demjenigen besprochen, der die Überweisung vornimmt.
    Ich habe auch einen USB-Stick mit meinen Unterlagen bei ihnen gelassen, damit sie sie leichter finden können.
    Sie haben nichts notariell beglaubigt, da sie die gesetzlichen nächsten Angehörigen sind.
    Haben Sie ein und oder Konto.
    Wie hoch sind die Kosten für die Überführung im Allgemeinen, wenn man mich dennoch in den Niederlanden einäschern lassen möchte?
    weiß jemand?
    Hans

  3. Hans van Mourik sagt oben

    Die nächsten Angehörigen müssen gesetzliche Erben sein.
    Hans

  4. Bob, Jomtien sagt oben

    Ausgezeichneter Artikel. Leider wird nicht klargestellt, ob der/die Angehörigen in den Niederlanden den Willen des Verstorbenen, in Thailand eingeäschert zu werden, nicht respektieren und NICHT in die Niederlande überführt werden möchten, auch wenn dies ausdrücklich in angegeben ist ein Wille, wie man handelt. Meine nächsten Angehörigen weigern sich, im Voraus eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen (wegen der Erbschaft?), sodass ich einen Bestimmungsort für mein Leben wählen kann, nicht jedoch für meinen Tod. Die Botschaft kann (wird) dabei keine Rolle spielen. Wenn es also soweit ist, ist es wichtig, Finanzmittel insbesondere nach Thailand zu überweisen (auf jeden Fall?)

    • khaki sagt oben

      Bei jeder Erbschaft oder jedem Testament wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt; Er muss dann sicherstellen, dass Ihr Wunsch, nicht in die Niederlande transportiert zu werden, respektiert wird. Siehe meine Antwort unten.

    • Bob, Jomtien sagt oben

      Ich habe in diesem Beitrag vergessen zu erwähnen, dass meine Beziehungen zu den Erben äußerst, wenn nicht sogar vollständig sind. Von diesen beiden Personen hat man seit 2 Jahren nichts mehr gehört. Deshalb möchte ich verhindern, dass ihnen etwas passiert.

  5. khaki sagt oben

    Ich hatte also auch dieses Problem, insbesondere weil ich jedes Jahr teils in NL und teils in Thailand bleibe. Und schließlich möchte ich, dass meine Asche in Thailand im Tempel im Dorf meines Partners beigesetzt wird. Die Kosten für einen Platz für die Urne betragen THB 5.000. Die Einäscherung und Beisetzung ist natürlich so teuer, wie Sie es selbst machen.
    Solange dies also meine Situation zu Lebzeiten ist, muss ich auf beide Möglichkeiten vorbereitet sein: 1. Tod in NL, um dort eingeäschert zu werden, damit die Urne mit Asche nach Thailand geschickt werden kann 2. Tod in Thailand, um eingeäschert zu werden und dort beerdigt.

    Ich beabsichtige, in den Niederlanden ein Testament zu errichten, wobei meine Kinder den größten Teil des niederländischen Vermögens erben und nur ein Teil meiner Ersparnisse in den Niederlanden für meinen Partner bestimmt sein wird, obwohl dieser einer zusätzlichen Steuer unterliegt (Erbschaftssteuer 30-40). %); Für meine thailändische Partnerin stelle ich auf ihren Namen auch einen Spartopf auf ihrem Bankkonto zur Verfügung, damit sie nicht mittellos dasteht und dieser somit nicht offiziell Teil der Erbschaft ist. Das bedeutet, dass sie auch genug Geld hat, um eine etwaige Einäscherung etc. in Thailand zu bezahlen.

    Um die Nachricht von Bob, Jomtien, zu kommentieren: Sie können Ihr Kapital nach Thailand übertragen, aber solange es in Ihrem Namen bleibt, werden die Erben in NL es auch weiterhin beanspruchen. Deshalb habe ich auch ein Sparschwein auf das Thai-Konto meines thailändischen Partners gelegt. Ich bin übrigens nicht rechtsgültig verheiratet, und das macht einen echten Unterschied, denn wenn Sie rechtsgültig verheiratet sind, ist Ihr Partner laut Gesetz die Haupterbin.

    Wenn kein Testament vorliegt, gilt das gesetzliche Erbrecht, und ich dachte, dass sich das in Thailand nicht von den Niederlanden unterscheidet. In den Niederlanden wird in Absprache oder durch das Gericht ein Testamentsvollstrecker ernannt, der die Teilung überwacht und die Kosten regelt.

    Meiner Meinung nach ist es im Falle eines Todesfalls in Thailand immer notwendig, die Botschaft über den Tod zu informieren, teilweise um beispielsweise staatliche Renten einzustellen, und etwaige Erben in NL über den Tod zu informieren.

    Natürlich habe ich auch meine Kinder in NL über meine Absichten informiert, denn das verhindert auch spätere Missverständnisse. Darüber hinaus erspart es den Angehörigen viel Mehrarbeit, alles selbst herausfinden zu müssen, während ich (als Thailand-Besucher) mit den Möglichkeiten der Informationsbeschaffung (z. B. über Thailandblog) bereits einigermaßen vertraut bin. Und solange ich noch kein offizielles Testament habe, habe ich einen handschriftlichen letzten Willen angefertigt, insbesondere was mit meinem Körper nach dem Tod geschehen soll. Ich denke, es ist das Mindeste, dass jeder die nächsten Angehörigen darüber informieren sollte.

    Neben Thailandblog habe ich meine Informationen auch über „Fragen an die Regierung“ erhalten, die Sie dann an Min weitergeleitet haben. Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, wo mir sehr schnell und klar geholfen wurde.

    Darüber hinaus ist dies eine Angelegenheit, die auch stark von der persönlichen Situation abhängt.

    Grüße, Haki

  6. Tom Bang sagt oben

    Lassen Sie beim Notar ein Testament erstellen, Besitztümer in den Niederlanden, Immobilien und Bargeld für nächste Angehörige in den Niederlanden.
    Immobilien in Thailand, Bargeld für meine Frau.
    Habe den Kindern klar gemacht, dass ich nach meinem Tod dort eingeäschert werden möchte, wo ich mich gerade befinde.

  7. jochen schmitz sagt oben

    Was für eine Mühe, das alles zu lesen. Wenn ein Ausländer stirbt, ist die Polizei zum Erscheinen verpflichtet und nimmt dann Kontakt mit der niederländischen Botschaft auf.
    Der Transport einer Leiche ist sehr teuer und die meisten sind nicht bereit (oder nicht in der Lage), diese Kosten zu bezahlen
    Gehen Sie zu einem Anwalt und erwähnen Sie, dass Sie hier eingeäschert werden wollen. Die Person, die bei Ihnen wohnt, oder Ihr Vermieter übergibt dieses Dokument an die Polizei und innerhalb von 24 Stunden liegen Sie im Ofen. Mit anderen Worten: Ich besitze dieses Dokument bzw. Testament seit 25 Jahren und möchte auch, dass meine Kinder in den Niederlanden dieses unterschreiben und damit einverstanden sind. (kostet 5000 Baht)

  8. janbeute sagt oben

    Ich habe hier gesehen, wie zwei Niederländer beispielsweise unter häuslichen Umständen starben, aber die Botschaft ist immer informiert.
    Denn wenn Sie dies nicht tun, was ist dann mit dem Reisepass des Verstorbenen?
    Und sollte die Grundverwaltung in den Niederlanden nicht für die weitere Benachrichtigung unter anderem über die Beendigung von Leistungen und Renten usw. informiert werden?
    Und auch, wenn man später im Zusammenhang mit der Abwicklung einer Erbschaft etc. des Verstorbenen weitermachen möchte.
    Informieren Sie im Todesfall immer die Botschaft.

    Jan Beute.

  9. marc sagt oben

    Dann sind sie in den Niederlanden große Diebe mit der Erbschaftssteuer in Belgien, die Kinder müssen nur 6 oder 7 % zahlen.
    Ihre Frau erhält 50 %, der Rest ist für das Kind oder die Kinder bestimmt

  10. Dieter sagt oben

    Was tun, wenn Sie verstorben sind? Du kannst nichts tun, weil du tot bist. Warum sollte man sich vorher darüber Gedanken machen? Du bist weg, also lass die anderen dagegen ankämpfen. Es spielt keine Rolle, wo und wie Sie eingeäschert oder begraben werden. Du bist tot, also wirst du es sowieso nie erfahren.

  11. Marc sagt oben

    Offenbar ist das bei Belgiern anders, die Botschaft muss benachrichtigt werden, damit auch der Rentendienst benachrichtigt werden kann und die Menschen in Belgien von Ihrem Tod erfahren.

  12. David H. sagt oben

    Bitte beachten Sie für diejenigen, die beispielsweise über eine Expat-Versicherung von AXA Assudis verfügen, dass diese auch die Zahlung für eine Bestattung/Einäscherung in Thailand bis zu einem Betrag von 40000 Baht oder die Überführung des Leichnams in das Heimatland (Rückführung) sowie weitere Maßnahmen auf Kosten von umfasst Familie oder andere.

    • khaki sagt oben

      Auch Allianz Nederland verfügt über eine solche Versicherung und wahrscheinlich gibt es noch mehr Unternehmen mit einer solchen Versicherung. Ich weiß, dass eine normale niederländische Bestattungsversicherung die Kosten einer Beerdigung/Einäscherung im Ausland normalerweise ausschließt. Das war für mich auch der Grund, meine Bestattungsversicherung zu kündigen.


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