Tod in Thailand

5 August 2021

Die niederländische Botschaft in Bangkok hat die Informationen auf der Website darüber aktualisiert, was im Falle eines Todesfalls in Thailand zu tun ist.

Ist Ihr Partner, Familienmitglied, Freund oder Ihre Freundin in Thailand verstorben? Dann wollen die thailändischen Behörden wissen, wem sie den Verstorbenen übergeben können. Je nach Situation bitten sie die niederländische Botschaft, herauszufinden, wer die nächsten Angehörigen sind. Wie das funktioniert und was Sie ggf. selbst organisieren müssen, lesen Sie hier.

Thailändische Behörden informieren Botschaft

Stirbt ein Niederländer in einem thailändischen Krankenhaus? Dann melden die thailändischen Behörden der niederländischen Botschaft den Tod. Dies geschieht auch, wenn ein Niederländer in Thailand an den Folgen einer Straftat oder eines Unfalls stirbt. Die thailändischen Behörden bitten die Botschaft um ein Autorisierungsschreiben. Darin steht, wem sie den Leichnam übergeben dürfen.

Stirbt ein Niederländer im häuslichen Kreis und findet die Beerdigung in Thailand statt? Dann erhält die Botschaft nicht immer eine Benachrichtigung darüber. Die Beerdigung findet dann ohne Genehmigung der Botschaft statt.

Botschaft bittet um offizielle Bestätigung

Die Botschaft bittet die thailändischen Behörden um eine Kopie des Reisepasses des Verstorbenen und eine offizielle Todesbestätigung. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Sterbeurkunde handeln. Je nachdem, was passiert ist, kann die Botschaft auch einen Polizeibericht oder einen Krankenhausbericht einholen.

Botschaft oder Ministerium informieren die nächsten Angehörigen

Die Botschaft prüft, wer die nächsten Angehörigen sind und ob ihnen der Todesfall bekannt ist. Dies kann der Moment sein, in dem Sie zum ersten Mal von der Botschaft eine Todesbenachrichtigung erhalten. Sind Sie selbst in den Niederlanden? Dann wird sich das Außenministerium mit Ihnen in Verbindung setzen.

Übergabe des Verstorbenen an die nächsten Angehörigen

Die Botschaft muss herausfinden, an wen die thailändischen Behörden die Leiche übergeben können. Zu diesem Zweck sucht die Botschaft nach Angehörigen.

War der Verstorbene mit jemandem verheiratet, der die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt? Dann ist diese Person der erste überlebende Verwandte. Der Ehemann oder die Ehefrau muss die Heiratsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis vorlegen.

Sind Sie die nächsten Angehörigen, die darüber entscheiden können, was mit dem Verstorbenen geschehen soll? Anschließend erhalten Sie von der Botschaft ein Genehmigungsschreiben (kostenlos). Damit können Sie die thailändischen Behörden um die Freilassung der Leiche bitten. Anschließend können Sie eine Beerdigung in Thailand organisieren oder den Verstorbenen in die Niederlande überführen lassen (Rückführung).

Registrierung eines Todesfalls in Thailand

Wird Ihnen die Botschaft das Genehmigungsschreiben für die Freilassung der Leiche aushändigen? Dann können Sie damit den Sterbefall beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) anmelden. Anschließend erhalten Sie die thailändische Sterbeurkunde. Ohne ein Vollmachtsschreiben können Sie in der Regel keine Erklärung abgeben oder eine neue Kopie der Sterbeurkunde beantragen.

Unterstützung durch den Versicherer

Hatte der Verstorbene eine zusätzliche Kranken-, Reise- oder Bestattungsversicherung? Dann hilft Ihnen der Versicherer weiter und nimmt Ihnen viel Organisationsarbeit ab. Die Botschaft und das Außenministerium sind dann nicht mehr beteiligt. Die Botschaft kann jedoch weiterhin bei der Organisation der Dokumente behilflich sein.

Verzicht: wenn Sie nicht in der Lage oder nicht bereit sind, die Beerdigung zu organisieren

Vielleicht gibt es Umstände, die es unmöglich oder unwillig machen, die Beerdigung selbst zu organisieren. Sie können sich dann dafür entscheiden, die Arbeit jemand anderem zu überlassen. In diesem Fall müssen Sie in einer Erklärung auf die Stelle verzichten. Anschließend bevollmächtigen Sie eine andere Person, die Beerdigung zu organisieren. Das geht nicht? Dann werden die thailändischen Behörden die Beerdigung organisieren. Eine Berücksichtigung Ihrer Wünsche oder der Wünsche des Verstorbenen ist dann nicht möglich.

Rückholung des Verstorbenen (Rückführung)

Möchten Sie den Verstorbenen zur Beerdigung in die Niederlande bringen? Dies kann über ein internationales Bestattungsunternehmen erfolgen. AsiaOne ist der Hauptakteur auf dem thailändischen Markt. Sie arbeiten in der Regel mit dem niederländischen Bestattungsunternehmen Van der Heden IRU bv zusammen.

AsiaOne International Rückführungs- und Bestattungsdienste

Nr. 7, Chan Road Soi 46
Watprayakrai, Bangkolaem
Bangkok, 10120 Thailand
Tel.: +66 (0) 2675-0501, +66 (0) 2675-0502
Fax: + 66 (0) 2675-2227

Die Botschaft stellt dem Bestattungsunternehmer (kostenlos) die für die Beurkundung der Unterlagen erforderlichen Briefe zur Verfügung. Der Bestattungsunternehmer kann dann die Sterbeurkunde anfordern, übersetzen und beglaubigen lassen. Und der Bestattungsunternehmer kann bei den thailändischen Behörden den Reisepass und persönliche Gegenstände des Verstorbenen anfordern. Die Botschaft stellt ein vorläufiges Reisedokument (Laissez-Passer) aus, mit dem die Leiche in die Niederlande reisen kann.

Bei der Rückführung einer Leiche sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Laissez Passer (LP) für den Körper. Diese stellt die Botschaft gegen eine Gebühr aus. Diese LP enthält die Flugdaten.
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses. Diese stellt die Botschaft gegen eine Gebühr aus. Die Botschaft macht den Originalpass nach Anfertigung der Kopie ungültig.
  • Originale, (ins Englische) übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde.

Manchmal reicht die Zeit für die Legalisierung der Urkunde durch das thailändische Außenministerium nicht aus. Anschließend erstellt die niederländische Botschaft eine beglaubigte Kopie der Urkunde und der Übersetzung. Diese Urkunde kann in den Niederlanden nicht für die Abwicklung anderer praktischer Angelegenheiten verwendet werden. Der Bestattungsunternehmer wird Ihnen später die übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde zusenden.

Transport einer Urne in die Niederlande

Nach einer Einäscherung in Thailand können Sie die Asche in einer Urne mitnehmen oder in die Niederlande bringen lassen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Einäscherungsurkunde des Tempels
  • Laissez passer (LP) für eine Urne. Diese stellt die Botschaft gegen eine Gebühr aus. Diese LP enthält die Flugdaten.
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses. Diese stellt die Botschaft gegen eine Gebühr aus. Die Botschaft macht den Originalpass nach Anfertigung der Kopie ungültig.
  • Originale, (ins Englische) übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde.

Ob Sie die Asche selbst mit ins Flugzeug nehmen dürfen, entscheidet die Fluggesellschaft. Fragen Sie die Fluggesellschaft nach den Möglichkeiten.

Melden Sie einen Todesfall in den Niederlanden

Möglicherweise müssen Sie den Tod in den Niederlanden verschiedenen Organisationen melden, beispielsweise der Gemeinde, in der der Verstorbene registriert ist. Oder wenn der Verstorbene in den Niederlanden eine staatliche Rente bezogen oder noch Steuern gezahlt hat. Wenn Sie einen Todesfall melden, müssen Sie eine ins Englische übersetzte und beglaubigte Sterbeurkunde vorlegen. In Thailand ist es oft schwierig, diese Urkunde selbst zu beantragen.

Beantragung einer Sterbeurkunde aus den Niederlanden

Sie können die Urkunde für 131,00 € aus den Niederlanden über das Außenministerium in Den Haag beantragen.

Wurde der Tod schon einmal der niederländischen Botschaft gemeldet? Dann können Sie die Urkunde über die DCV/CA-Abteilung anfordern:

[E-Mail geschützt]
T: +31 (0)70 348 4770.

In allen anderen Fällen können Sie die Bescheinigung über das Consular Services Center anfordern:

[E-Mail geschützt]
T: +31 (0) 70 348 4333.

Nach der Zahlung dauert es in der Regel 2 bis 3 Monate, bis die Urkunde fertig ist. Je nach Situation kann dies auch länger dauern.

Lassen Sie die Sterbeurkunde selbst übersetzen und beglaubigen

Möchten Sie das thailändische Zertifikat selbst ins Englische übersetzen lassen? Dies geschieht am besten beim örtlichen Übersetzungsbüro des Außenministeriums (MFA) in Bangkok. Es ist nicht bekannt, wie hoch die Übersetzungsanforderungen in den MFA-Filialen in Songkhla, Chiang Mai und Ubon Ratchathani sind.

Legalisierung der Urkunde durch MFA

Für die Verwendung in den Niederlanden muss das MFA die Original-Sterbeurkunde zusammen mit der Übersetzung beglaubigen. Sie beantragen eine Legalisierung, sind aber kein Familienmitglied mit demselben Nachnamen? Anschließend fordert das Außenministerium ein Autorisierungsschreiben von der Botschaft an. Dadurch erhalten Sie die Erlaubnis, eine Legalisierung zu beantragen. Für dieses Autorisierungsschreiben fallen keine Kosten an.

Die Übersetzung und Legalisierung der Sterbeurkunde beim MFA dauert zwei Arbeitstage. Ein beschleunigter Service ist ebenfalls verfügbar. Wenn Sie die Urkunde morgens mitbringen, können Sie sie noch am selben Tag nachmittags abholen.

Lesen Sie mehr über die Legalisierung ausländischer Dokumente

Legalisierung durch die niederländische Botschaft

Nachdem das Außenministerium die Urkunde legalisiert hat, muss die niederländische Botschaft die Urkunde legalisieren. Hierfür können Sie online einen Termin vereinbaren. Sie zahlen die Kosten für die Legalisierung von zwei Dokumenten: der Originalurkunde und der Übersetzung. Wenn Sie die Urkunde morgens mitbringen, können Sie sie noch am selben Tag nachmittags abholen.

Ansprache des thailändischen Außenministeriums

Bangkok (Zentralthailand), 2 Standorte:

Legalisierungsabteilung, Abteilung für konsularische Angelegenheiten
123 Chaeng Wattana Road, 3. Etage
Tung Song Hong, Laksi, Bangkok 10210
Tel.: 02-575-1057 (bis zu 60) / Fax: 02-575-1054

Legalisierungsbüro an der MRT-Station Khlong Toei
Öffnungszeiten: 08:30 – 15:30 Uhr (Expressdienst: 08:30 – 09:30 Uhr)

Chiang Mai (Nordthailand)

Regierungskomplex der Provinz Chiang Mai
Legalisierungsabteilung, Abteilung für konsularische Angelegenheiten
Chotana Road Changpueak
Provinz Mueang Chiang Mai 50000
Tel: 053-112-748 (bis zu 50) Fax: 053-112-764
Öffnungszeiten: 08:30-14:30 Uhr

Ubon Ratchathani (Nordost-Thailand)

Rathaus von Ubon Ratchathani
Legalisierungsabteilung, 1. Etage (auf der Rückseite des Gebäudes Ost)
Chaengsanit Road Chae Ramae
Provinz Mueang Ubon Ratchathani 34000
Tel: 045-344-5812 / Fax: 045-344-646

Songkhlao (Südthailand)

Regierungskomplex der Provinz Songkhla
Legalisierungsabteilung, Abteilung für konsularische Angelegenheiten
Ratchadamnoen-Straße
Provinz Mueang Songkhla
Tel.: 074-326-508 (bis zu 10) / Fax: 074-326-511

Die Erbschaft regeln

Sie sind Erbe und möchten Ihren Erbanteil einfordern? Dann bedenken Sie, dass es oft schwierig ist, an das Bankkonto des Verstorbenen zu gelangen. Thailändische Banken sind streng. Normalerweise muss ein thailändisches Gericht die Erlaubnis zum Zugriff auf das Bankkonto erteilen. Das Gericht prüft die Familienverhältnisse und stellt fest, wer der offizielle Erbe der Bankguthaben ist.

Die niederländische Botschaft ist niemals bei der Regelung von Erbschaften behilflich. Lassen Sie sich daher am besten von einem thailändischen Anwalt beraten. Sehen Sie sich die Liste der niederländisch- und englischsprachigen Anwälte in Thailand an.

Kontakt

Kannst du es nicht herausfinden? Wir werden Ihnen helfen.
Neem Kontakt op met ons

Wollen Sie mehr wissen?

  • Tod im Ausland

5 Antworten zu „Tod in Thailand“

  1. Cornelius-Ecke sagt oben

    Ich schlage per Kodizil vor (erstellt im Jahr 2004 und unterzeichnet von meinem Hausarzt))
    Mein Körper steht der medizinischen Wissenschaft zur Verfügung
    Was soll mein thailändischer Partner vor der Botschaft tun?
    Wann ist die Zeit?

    aufrichtig!
    chk

    • Johnny B.G sagt oben

      Wenn Sie in Thailand leben, könnte dies hilfreich sein https://www.bangkokpost.com/thailand/special-reports/593937/the-final-act-of-kindness
      Der Titel „Kadaver“ ist zwar etwas weniger, aber man kann nicht alles haben.

  2. Lungenfons sagt oben

    Gelten für belgische Einwohner in Thailand dieselben Regeln?
    Wo kann ich meiner Frau die notwendigen Erklärungen und Methoden geben, was sie tun muss, um mit allen Dokumenten und Verpflichtungen wie Rentenversicherung, Steuern, Benachrichtigung der Familie usw. in Ordnung zu sein?

  3. John sagt oben

    Ich finde es sehr seltsam, dass ein eingetragenes Testament in Thailand nicht erwähnt wird. Darin hat der Verstorbene möglicherweise in einer notariell beglaubigten Urkunde seine Wünsche über den weiteren Verlauf der Ereignisse nach seinem Tod in allen Aspekten kundgetan. Einschließlich aller oben genannten Informationen der Botschaft.
    Schließlich hat ein thailändischer letzter Wille Vorrang vor allem anderen. Besonders für Auswanderer.

    • Erik sagt oben

      Das habe ich getan, John, und es war nicht einmal ein Notar erforderlich. Mein getipptes und handschriftliches Testament in Thai und Englisch und natürlich von mir und den Zeugen unterzeichnet, wurde im Amhur hinterlegt. In einem geschlossenen Umschlag, und dieser wiederum in einem geschlossenen Umschlag, unterzeichnet von der dortigen Geschäftsführung und von mir, mit einem Brief, liegt im Safe des Amphur und der ganze Vorgang hat mich genau 60 Baht gekostet.

      Jetzt lebe ich wieder in der EU und dieses Dokument wurde durch mein Testament ersetzt, aber es ist eine lustige Erfahrung.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website