Bald ist es wieder an der Zeit, das Nichteinwanderungsvisum (Ruhestandsvisum) zu verlängern, um ein weiteres Jahr in Thailand leben zu dürfen. Mir war nicht ganz klar, wie ich bezüglich der Gewinn- und Verlustrechnung vorgehen soll, da sich ab dem 22. Mai 2017 das Verfahren zur Beantragung einer Gewinn- und Verlustrechnung geändert hat.

In der neuen Situation wird die Unterschrift unter einer von Ihnen selbst erstellten Einkommenserklärung nicht mehr legalisiert, sondern die niederländische Botschaft wird ein sogenanntes „Visa-Unterstützungsschreiben für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei den thailändischen Behörden“ ausstellen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, laden Sie das Antragsformular für das Unterstützungsschreiben herunter, füllen es aus, machen eine Kopie des Reisepasses und fügen die Belege der Rentenübersicht bei. Zusätzlich wurde gebeten, der Bewerbung 2000 Baht mit einem an sich selbst adressierten Antwortumschlag (frankiert!) zu übersenden. Dies wurde per Einschreiben an die Botschaft in Bangkok geschickt. Eine Bearbeitungszeit und Rücksendung würde 10 Tage dauern. Zu meiner Erleichterung kam die Post innerhalb von 8 Tagen zurück und zu meiner Überraschung waren auch 150 Baht Wechselgeld enthalten. Ein ausgezeichneter Service.

Mittlerweile scheint es jedoch nicht notwendig zu sein, für die Folgeanträge an die Botschaft zu schreiben oder sie aufzusuchen. Für Personen, die zuvor den österreichischen Generalkonsul in Pattaya in Anspruch genommen haben, ist dieser bis auf Weiteres berechtigt, eine solche Erklärung auf der Grundlage derselben Unterlagen auszustellen. Das Büro des österreichischen Generalkonsuls befindet sich im Thai Garden Resort an der North Pattaya Road. Kostet 40 Euro, derzeit 1480 Baht.)

Wenn Sie sich für das entscheiden erstes Mal Wenn Sie ein sogenanntes „Jahresvisum“ beantragen, ist das Visumunterstützungsschreiben der niederländischen Botschaft erforderlich.

Ein Beispiel für ein Visum-Unterstützungsschreiben finden Sie hier

18 Antworten auf „Unterstützungsschreiben der Botschaft“

  1. HarryN sagt oben

    Ja, in diesen 10 Tagen ist wahrscheinlich viel los oder es gibt Feiertage. Die Abrechnung vom Konsulat erhielt ich nach 4 Tagen. Alle beigefügten Beweise wurden ordentlich zurückgegeben. Kurz gesagt, überhaupt kein Problem.

  2. HansNL sagt oben

    Mir stellt sich immer noch die Frage, ob der „Visa Support Letter“ auf Niederländisch oder auf Englisch verfasst ist.
    Kann das jetzt jemand klären?

    • HarryN sagt oben

      Ich kann bestätigen, dass dieser Brief auf Englisch ist:
      Zitat: Der Botschafter der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Bangkok bestätigt hiermit, dass: (dann folgen Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort, Ihre Passnummer, gültig bis und Ihre Nationalität) erklärt hat, seinen Wohnsitz in zu haben, dann folgt Adresse und Ort, an dem Sie wohnen, und ein monatliches Einkommen in Höhe von zu erhalten (dann folgt der Betrag in Euro), wie von ihm durch (elektronische) Kontoauszüge / offizielle Rentenbescheinigungen aus den Niederlanden dokumentiert.
      Die Botschaft des Königreichs der Niederlande wäre Ihnen für jede Unterstützung (Ihr Name folgt) bei der Beantragung seines Visums bzw. seiner Aufenthaltserlaubnis dankbar.

      unterzeichnet für den Botschafter
      JHHaenen
      Leiter der konsularischen und inneren Angelegenheiten.

      Schlusszitat.

  3. Jaap sagt oben

    Österreichisches Konsulat in Pattaya (unverändert)

  4. Irgendwo in Thailand sagt oben

    Lächerlich für die Worte, zuerst kostete es 25,60 € oder 1300 Bath im Umschlag, jetzt kostet es plötzlich 50,00 € oder 2000 Bath im Umschlag. Ich habe es im März verschickt und innerhalb von 5 Tagen zurückbekommen und es hat mich 970 Bath gekostet. Jetzt habe ich gelesen, dass es 1850 Bath kostet, was fast das Doppelte ist. Schön, dass es mit der Post weiterhin möglich bleibt, was für viele nach der BKK eine Menge Geld einsparen wird.

    mzzl Pekasu

  5. Jasmin sagt oben

    Wenn Sie sich aus den Niederlanden abgemeldet haben und daher Ihr Bruttoeinkommen erhalten, bleibt die Frage, ob das Formular korrekt ist, denn dort steht: „Nettoeinkommen“…..

    • HarryN sagt oben

      Das scheint mir gar nicht so schwer zu sein: In der Jahresübersicht von SVB und/oder ABP und/oder Betriebsrente ist deutlich zu erkennen, wie viel Netto Sie pro Jahr erhalten haben. Wenn Sie von der Betriebsrente befreit sind, fällt auf Sie keine Einkommensteuer an Jahresübersicht, also Brutto-/Nettoeinkommen.

  6. Theo sagt oben

    Ich gehe davon aus, dass Sie von der Botschaft ein Visumunterstützungsschreiben erhalten haben.
    Entnehmen sie alle Einzelheiten dem Bewerbungsunterstützungsschreiben und ist es auf Englisch?
    Möchten Sie ein Beispiel für den Brief zeigen, mit dem Sie sich an die thailändische Einwanderungsbehörde wenden müssen?
    Gr T

  7. Theo sagt oben

    Mir ist das alles nicht klar
    Ich gehe mit dem ausgefüllten Unterstützungsschreiben für den Visumantrag, meinen Einkommensangaben und einer Kopie meines Reisepasses zur Botschaft und nun:
    Was genau macht die Botschaft außer der Überprüfung Ihres Einkommens?
    Sie erhalten also eine neue Abrechnung, ich gehe davon aus, dass sie wieder auf Englisch ist, mit allen Ihren Angaben usw
    Damit gehen Sie zur thailändischen Einwanderungsbehörde
    Wie sieht dieser Brief aus und was steht darin?
    Hat jemand ein Beispiel?
    T

  8. RonnyLatPhrao sagt oben

    Lieber Louis,

    Sie schreiben: „Für die Personen, die bereits den österreichischen Generalkonsul in Pattaya in Anspruch genommen haben, ist dieser bis auf Weiteres befugt, eine solche Erklärung auf der Grundlage derselben Unterlagen abzugeben.“ …..“Wenn Sie eine sog. beantragen ein „Jahresvisum“, dann ist das Visumunterstützungsschreiben der niederländischen Botschaft erforderlich.“

    Ich würde gerne wissen, wer dir das erzählt hat und wo es ist, denn da habe ich meine Zweifel und vielleicht kannst du sie ein wenig ausräumen.

    Es gibt drei Möglichkeiten, woher das kommen könnte:

    1. Einwanderung selbst
    Dann ist das natürlich so.
    Dann für alle, die eine „Gewinn- und Verlustrechnung“ verwenden, nicht nur für Niederländer.
    Jede Nationalität, die für ihre jährliche Verlängerung eine „Einkommenserklärung“ verwendet, muss sich dann erstmals an ihre eigene Botschaft wenden, auch Belgier.
    Ich denke, diese Regeln wären schon seit langem in Kraft.

    2. Der österreichische Konsul
    Möglicherweise haben sie sich dort dazu entschieden und stellen nun erst dann „Gewinn- und Verlustrechnungen“ aus, wenn es sich um Folgeanträge handelt. Können sie Ihren Reisepass problemlos überprüfen?
    Dann muss das für alle gelten, denn es gibt mehr Nationalitäten, die den österreichischen Konsul für ihre „Einkommensabrechnung“ nutzen. Das ist nicht den Niederländern vorbehalten.
    Aber es ist der österreichische Konsul, der entscheidet, ob er eine „Einkommenserklärung“ für Nicht-Österreicher erstellen möchte oder nicht, und zwar auch beim ersten Mal, und es ist hauptsächlich die Einwanderungsbehörde, die entscheidet, ob sie diese akzeptieren möchte oder nicht.

    3. Die niederländische Botschaft
    Das ist natürlich möglich, aber die Botschaft muss darüber nicht selbst entscheiden.
    Darüber entscheidet allein die Einwanderung.
    Das ist es, was die Einwanderung akzeptieren will. nicht das, was eine Botschaft bei einem Erstantrag oder bei Folgeanträgen auf Verlängerung um ein Jahr akzeptiert.
    Die Botschaft muss auch nicht darüber entscheiden, ob der österreichische Konsul hierzu berechtigt ist oder nicht.
    Nur die Einwanderungsbehörde entscheidet darüber, ob sie die Einkommenserklärung des österreichischen Konsuls akzeptiert oder nicht.
    Entscheidet sich die Einwanderungsbehörde, auch beim ersten Mal, die „Einkommenserklärung“ des österreichischen Konsuls zu akzeptieren, hat die Botschaft keine andere Wahl.
    Die Einwanderung liegt allein in der Verantwortung des Landes, in dem die Einwanderung stattfindet, nicht in der einer Botschaft, und nur die Einwanderungsbehörde entscheidet, von wem und welche Dokumente sie für eine Verlängerung um ein Jahr akzeptiert.

    Deshalb würde ich gerne wissen, wer Ihnen das erzählt hat und wo es ist.

  9. Theo sagt oben

    Hat sich NL mit der thailändischen Einwanderungsbehörde über die Einführung des Unterstützungsschreibens beraten?
    Von der Botschaft höre ich davon nichts.

  10. Van Dijk sagt oben

    Problem mit Leistungen, die z. B. aus Belgien erhalten werden, die Botschaft sieht dies vor
    Bisher liegen keine Stellungnahmen vor, so die belgische Botschaft wegen dieses geringen Interesses
    Ob sie ihrerseits eine Gewinn- und Verlustrechnung ausstellen wollen, und nun kommt die Falle,
    Nein, Sir, wir stellen nur Abrechnungen für die hier registrierten Belgier aus.
    Was nun der Ned Ihrer Aussage nicht hinzufügen möchte, und die Belgier tun es auch, was ist hier die Lösung?

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ich gehe davon aus, dass Sie Niederländer sind.

      Für Belgier galt (bzw. war) bis vor ein paar Monaten, dass man problemlos eine Einkommenserklärung (eidesstattliche Erklärung) bei der Botschaft erhalten konnte, ohne dort registriert zu sein.

      Der einzige Unterschied bestand darin, dass jemand, der registriert war, sich per Post bewerben konnte und jemand, der nicht registriert war, persönlich vorbeikommen und den Antrag einreichen musste.

  11. l.geringe Größe sagt oben

    Für eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land, darunter auch Thailand, haben die thailändischen Behörden ab dem 22. Mai 2017/2560 die Anforderungen verschärft. Es muss nachgewiesen werden, welche Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt und wie hoch das monatliche Einkommen ist.
    Beim ersten Mal wird dies durch ein Unterstützungsschreiben der niederländischen Botschaft legalisiert und von der betreffenden Person zur Einwanderungsbehörde gebracht. In den Folgejahren kann dies bis auf Weiteres vom österreichischen Konsul in Pattaya, Naklua Road, arrangiert werden.

    Dadurch ändert sich das Verfahren zur Beantragung einer Einkommensbescheinigung, bei dem eine Unterschrift mittels einer persönlichen Einkommensbescheinigung legalisiert wird.

    Wie dies für andere ausländische Expats geregelt ist, ist mir nicht bekannt.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ja, aber wo steht das, denn dieser Satz ergibt keinen Sinn.

      „Für eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land, einschließlich Thailand, haben die thailändischen Behörden die Anforderungen ab dem 22. Mai 2017/2560 verschärft.“

      Denken Sie übrigens, dass aus dem Reisepass bereits ausreichend hervorgeht, welche Nationalität der Antragsteller hat.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ich habe die häufig gestellten Fragen durchgesehen.

        Was ich gelesen habe, ist
        „Die Maßnahmen wurden von der niederländischen Botschaft in Bangkok im Auftrag des Außenministeriums in Den Haag ergriffen.
        Das Außenministerium hat sich für ein weltweit einheitliches Verfahren zur Ausstellung eines Visumunterstützungsschreibens entschieden.“

        Ich habe nirgends gelesen, dass der Grund die strengeren Auflagen der thailändischen Behörden sind..

        Bezogen auf das Datum 22. Mai 2017.
        „Da steht: „Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich zum Visa Support Letter vom 22. Mai 2017.“
        Ich sehe nirgendwo, dass dies auf strengere Anforderungen der thailändischen Behörden zu diesem Datum zurückzuführen ist. Scheint mir normal, denn es handelt sich um etwas, das zu diesem Zeitpunkt vom Außenministerium in Den Haag weltweit eingeführt wird, um eine einheitliche Ausstellungsmethode zu erreichen.

        Wie auch immer, vielleicht wird die Einwanderungsbehörde eine „Ankündigung“ dazu veröffentlichen, oder habe ich diese „Ankündigung“ verpasst?
        Im Moment denke ich, dass es nur meins ist.

        • Theo sagt oben

          Haben Sie ein Muster-Unterstützungsschreiben?
          Ich meine nicht die Bitte darum
          Gr

  12. Theo sagt oben

    Wer hat ein Musterunterstützungsschreiben der Ned-Botschaft?


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