Das Außenministerium in Den Haag hat beschlossen, dass die Konsularabteilung der niederländischen Botschaft in Bangkok ab dem 2. Juni für eine Reihe von Dienstleistungen wieder geöffnet wird.

Sie erreichen die Botschaft nach Terminvereinbarung über [E-Mail geschützt] . Eine Terminvereinbarung über das Online-Terminsystem ist derzeit nicht möglich.

Reisedokumente (Reisepässe und Passierscheine) können von niederländischen Staatsbürgern beantragt werden, die in ihr Wohnsitzland zurückkehren möchten. Vorzugsweise wird ein Laissez-Passer zur Verfügung gestellt, also kein Reisepass. Ein Laissez-Passer ist ein Reisedokument, das für eine einzelne Fahrt gültig ist. In dringenden Fällen kann ein Reisedokument auch für in Thailand lebende niederländische Staatsangehörige ausgestellt werden.

Ein Schengen-Visum (territorial beschränkt auf die Niederlande) kann beantragt werden von:

  1. Familienangehörige von niederländischen Staatsangehörigen – unabhängig davon, ob sie in den Niederlanden leben oder nicht – oder von EU-Bürgern mit Wohnsitz in den Niederlanden, die in die Niederlande reisen möchten.
  2. Personen, die einen überzeugenden und zwingenden Grund haben, ihre unmittelbare Familie in den Niederlanden zu besuchen, z. B. aufgrund der Anwesenheit bei der Geburt, einer schweren/unheilbaren Krankheit oder eines Todesfalls.
  3. Personen mit besonderen Berufen, beispielsweise Transportarbeiter, Diplomaten und Militärangehörige.

Visumanträge können bei der Konsularabteilung der Botschaft eingereicht werden. Der externe Dienstleister VFS bleibt vorerst geschlossen.

MVV kann ausgestellt werden an:

  1. Personen, die bereits über eine MVV verfügen, aufgrund von COVID-19 jedoch nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der MVV reisen konnten. Die Gültigkeitsdauer der MVV darf nicht länger als 90 Tage abgelaufen sein.
  2. Personen, deren Termin aufgrund von COVID-19 abgesagt wurde. Dies gilt nicht für Asylbewerber nach Asylbewerbern.
  3. Familienangehörige von Personen mit niederländischer Staatsangehörigkeit: nur auf Antrag des IND an das Außenministerium, in dringenden und notwendigen Fällen.

Die Integrationsprüfung (inkl. Einbürgerungstest) kann abgelegt werden, wobei die zuvor aufgrund von COVID-19 abgesagten Kandidaten zunächst nachgeholt werden.

Legalisierungen und konsularische Erklärungen. Es wird lediglich das Visumunterstützungsschreiben zur Verlängerung des sogenannten Pensionado-Visums bereitgestellt (Antrag kann nur per Post gestellt werden). Alle anderen konsularischen Bescheinigungen und Legalisierungen sind leider noch nicht ausgestellt.

Vorsichtsmaßnahmen COVID-19. Wir bitten Sie, die Botschaft nicht aufzusuchen, wenn Sie Fieber oder andere grippeähnliche Symptome haben. Bei Ihrer Ankunft wird Ihre Temperatur gemessen. Wenn die Temperatur 37,5 Grad Celsius oder mehr beträgt, wird Ihnen der Zutritt verweigert und Sie werden gebeten, einen neuen Termin zu vereinbaren. Der öffentliche Raum der Botschaft wurde angepasst und es gibt Möglichkeiten zur Händedesinfektion. Während des gesamten Besuchs müssen Sie einen Mundschutz tragen.

Quelle: Facebook-Seite der niederländischen Botschaft in Bangkok

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