Die Abmeldung von der städtischen Grundverwaltung Heerlen obliegt mir  Schließlich gelang es, wenn auch nicht ohne Kampf. Sie können einen Umzug innerhalb der Niederlande über das Internet melden, an ausländischen Adressen werden jedoch alle Arten von Kartons gekippt. Es blieb also nichts anderes übrig, als dorthin zu ziehen Thailand schriftlich bis zum 31.

Ein guter Freund verschickte den Umschlag Anfang Dezember und dann trat tiefes Schweigen ein. Ich kontaktierte die Abteilung für öffentliche Angelegenheiten in Heerlen per E-Mail und erhielt eine Bestätigung meines Briefes, aber sonst nichts. Natürlich dachte ich zunächst an Weihnachten und Donuts, aber am 10. Januar begann etwas Elend die Oberhand zu gewinnen. Nach weiteren E-Mails gab Heerlen schließlich zu, dass die Meldung eingegangen sei. Die Abmeldung erfolgte noch am selben Tag rückwirkend digital mit der Zusage, dass eine Kopie per Post bei mir eintreffen würde. Das ist noch nicht passiert.

Ein größeres Problem stellt das Finanzamt Limburg dar, das ebenfalls seinen Sitz im ausländischen Heerlen hat. Diese Abteilung macht das Leben sicherlich nicht einfacher und macht dadurch auch keinen Spaß mehr. Obwohl zahlreiche Formulare und Dokumente zur Befreiung von der Lohnsteuer eingesandt wurden, entschied dieser Dienst im Oktober letzten Jahres, dass ein Nachweis erforderlich sei, dass der Antragsteller als in Thailand steuerlich ansässig gilt. Für eine Befreiung muss ich aber auch erst abgemeldet werden. Gotspe ist, dass der Brief drei Wochen nach dem Datum in Hua Hin eintraf und ich innerhalb von 4 Wochen antworten musste. Anschließend habe ich den versehentlich beigefügten Brief ordentlich an einen in Spanien lebenden Bewerber zurückgesendet.

Jetzt höre ich auch von Bekannten in Thailand, dass Heerlen diese bizarre Richtlinie anwendet, während andere Finanzämter (zum Beispiel Amsterdam, Breda und Enschede) – wie es sich gehört – von dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ausgehen, das Thailand und die Niederlande unterzeichnet haben 1975/6 geschlossen.

http://www.jongbloed-fiscaaljuristen.nl/files/belastingverdragen_09/thailand.pdf

Das genannte Abkommen besagt eindeutig, dass das Wohnsitzland (in diesem Fall Thailand) berechtigt ist, Steuern zu erheben. Mit der Betonung auf „berechtigt“, nicht auf „obligatorisch“. Tatsächlich ist es nicht Sache der niederländischen Steuerbehörden, ob der Antragsteller als in Thailand steuerlich ansässig gilt. Das wäre an sich kein so großes Problem, wenn die thailändischen Steuerbehörden wüssten, was der Antragsteller im Auftrag der niederländischen Steuerbehörden will. Nur ein bisschen nervöses Lachen gehört Ihnen, das versichere ich Ihnen.

Ein ehemaliger niederländischer Steuerinspektor, der in Nordthailand lebt, kam mir zu Hilfe. Er nannte die geforderte Form „unsinnig“. Um die beantragte Befreiung zu erhalten, muss ich nachweisen, dass mein Lebensmittelpunkt in Thailand liegt.

Das ist einfach. Ich kopiere den Mietvertrag in Hua Hin, das Internet-Abonnement auf meinen Namen, die Papiere für Auto und Motorrad und so weiter. Insgesamt handelt es sich um etwa 20 Blatt Papier, die ich nach Heerlen schicke. Vorher rufe ich die Dame aus Limburg an, die meine erste Bewerbung abgelehnt hat. Ich kann nicht herausfinden, ob sie mit dem Vertrag vertraut ist. Ihr zufolge sollte „der Gutachter“ im Büro das erlösende Wort sprechen. Ich bitte auf jeden Fall um eine anfechtbare Entscheidung, damit ich den finanziellen Ruin eventuell weiter bekämpfen kann. Vorerst komme ich zu dem Schluss, dass (zumindest in Heerlen) zu viele Beamte kontraproduktive Maßnahmen ergreifen und daher verschont bleiben können.

Im Übrigen kommen meine Steuerberater zu dem Schluss, dass eine Abmeldung in den Niederlanden überhaupt nicht erforderlich ist, um eine Quellensteuerbefreiung zu erhalten. Heerlen ist in diesem Punkt ebenfalls auf einem falschen Weg.

Von Heerlen habe ich noch nichts gehört, aber ich gehe davon aus, dass dieser Dienst von den Behörden angewiesen wurde, so viel Steuergeld wie möglich im eigenen Land zu behalten. Machen Sie sich nicht mit der Ankündigung zufrieden, dass ich von den Niederlanden profitiere, denn nach meiner Exmatrikulation bekomme ich bald 4 Prozent weniger AOW. Ich kann nicht mehr alle Arten von Einrichtungen nutzen und es ist daher logisch, dass ich dafür nicht mehr bezahlen muss. Meine Expat-Versicherung kostet mich 299 Euro im Monat und gilt für die ganze Welt. Wenn ich in die Niederlande reise, muss ich eine Reiseversicherung abschließen.

(fortgesetzt werden)

 

 

 

 

109 Antworten auf „Schließen Sie einfach die niederländischen Steuerbehörden ab …“

  1. Booking sagt oben

    Immer mehr Menschen wandern aus und sie haben sicherlich die Aufgabe, das Geld in den Niederlanden zu behalten. Das wird immer schwieriger. Deshalb sollten Sie vorher einen Berater konsultiert haben und nicht erst danach. Das erspart Ihnen viel Ärger. Ein paar Cent , aber so eine Person verdient es doppelt zurück. Besser ist es immer noch, einen Steuerberater in den Niederlanden zu beauftragen.
    Dabei wird auch darauf geachtet, wo sich Ihr soziales Leben abspielt. Dabei wird zwischen einem Miet- und einem Eigenheim etc. unterschieden.
    Hoffentlich hören wir wieder, dass alles gut ausgegangen ist. ERFOLGREICH.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Ist es nicht zu traurig, dass man aufgrund eines bestehenden Abkommens für mehr als 700 Euro (geprüft) einen Steuerberater einschalten muss, um Recht zu bekommen? Und wo findet mein soziales Leben statt? Was denken Sie, wenn ich weniger als drei Wochen pro Jahr in den Niederlanden verbringe?
      Die Aktivierung im Voraus ist einfach, wenn man weiß, was die Zukunft bringt. Ich bin seit sechs Jahren in den Niederlanden krankenversichert (Diabetes) und musste daher registriert bleiben.

      • jaap sagt oben

        Lieber Hans

        Kontaktieren Sie einfach Marty German in Sprang Capelle. Er hat die Befreiung mehrmals ohne Probleme für mich in Heerlen beantragt. Hat mich 275 Euro gekostet, aber das ist es wert

        • Teun sagt oben

          hehe, endlich jemand, der den gleichen Ansatz verfolgt hat.

  2. Booking sagt oben

    Lieber Hans, siehe meine Antwort vom 5jan.om726. Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen.
    700 Euro erscheinen mir für eine so einfache Angelegenheit zu hoch. Vielleicht der Tarif eines RAtje (staatlich geprüfter Buchhalter).
    Aber was hat eea mit Diabetes zu tun? Mir ist es nicht ganz klar.
    Am klügsten wäre es gewesen, wenn Sie sich vor Beginn der Auswanderung Gedanken gemacht hätten.
    Vielleicht hast du gedacht: Lass uns das Schwein waschen.
    Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach. ERFOLGREICH.

  3. Maria Berg sagt oben

    Lieber Hans,
    Ich würde gerne wissen, worauf es beruht, dass Sie jetzt 4 % weniger staatliche Rente erhalten, weil Sie das nicht dazurechnen.
    MVG,
    Maria

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Wenn ich für zwei Jahre bis zu meinem 65. Lebensjahr exmatrikuliert werde, fehlen mir 2 x 2 Prozent AOW.

    • Tony Thai sagt oben

      Liebe Mia, wenn du keine Prämien mehr an die zuständigen Behörden zahlst, wird es dir egal sein
      Jahr 2 % Ermäßigung Ihrer AOW zur Auszahlung.

  4. Tino Keusch sagt oben

    Lieber Hans,
    Ich verstehe nicht, woher all deine Probleme kommen. Ich persönlich habe im Finanzministerium das Steuerabkommen zwischen Thailand und den Niederlanden von 1975 gelesen. Wenn Sie in Thailand leben, können Sie sich von der Lohnsteuer auf Ihre private Rente befreien lassen (dies gilt nicht für staatliche Renten wie ABP). Es gibt auch ein Rentenversicherungssystem, das jedoch kompliziert ist. Als ich vor 7 Jahren meine Rente erhielt, habe ich in Zwolle (meinem letzten Wohnort, wo ich bereits seit 5 Jahren abgemeldet war) eine Abmeldebescheinigung beantragt, auf der steht: nach Thailand ausgereist. Ich ging dann mit einem Nachweis, dass ich in Thailand lebe, zur Botschaft und sie schrieben eine Erklärung, dass ich tatsächlich in Thailand lebe. Ich schickte sie an die Steuerbehörden in Heerlen, die dann meiner Pensionskasse mitteilten, dass sie keine Steuern einbehalten müssten meine Rente. Das musste ich nach 3 Jahren noch einmal machen, und erst jetzt habe ich problemlos wieder eine neue Ausnahmegenehmigung erhalten mit dem Hinweis, dass ich in 5 Jahren einen neuen Antrag stellen muss. Ob Sie in Thailand Steuern zahlen oder nicht, geht Heerlen nichts an. Ich halte es für sinnvoll, sich hier beim Finanzamt zu melden und (einen Teil) des Einkommens anzugeben.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Ich verstehe auch nicht, woher die Probleme kommen, aber mittlerweile ist klar, dass ich nicht der Einzige bin, der Probleme mit „Heerlen“ hat. Mit den Beweisen der Botschaft gibt er sich nicht mehr zufrieden. Darüber hinaus gewähren einige Steuerbehörden eine dauerhafte Befreiung, bis die betreffende Person wieder in den Niederlanden lebt, während Heerlen die Befreiung auf einen Zeitraum beschränkt. Was meinst du mit dem Grundsatz der Gleichheit?
      Lassen Sie Heerlen wissen, dass es sie nichts angeht, ob und wenn ja, wie viel Steuern ich in Thailand zahle? Sie hören mir nicht zu...

      • Tino Keusch sagt oben

        Wenn Sie sich aus den Niederlanden abgemeldet haben, ist nur Heerlen für Ihre Steuern verantwortlich. Ich musste nie nachweisen, dass ich in Thailand Steuern gezahlt habe, und ein Nachweis über die Abmeldung aus den Niederlanden sowie eine Erklärung der Botschaft wurden immer als Nachweis dafür akzeptiert, dass ich tatsächlich in Thailand wohne. Ich vermute auch, dass viele Steuerberater nicht wissen, was sie mit den Regeln für Expats anfangen sollen, die in jedem Land unterschiedlich sind. Ich weiß nicht, warum es für mich so einfach und für viele so schwer ist. Nein, ich habe kein Familienmitglied, das für das Finanzamt arbeitet.

        • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

          Ich glaube nicht, dass das richtig ist, Tino. Ich habe Kopien der von den Steuerbehörden in Amsterdam, Breda usw. gewährten Befreiungen. Problemlos und ohne Ablaufdatum. Und Beweise der Botschaft werden von Heerlen nicht (mehr) akzeptiert, wie ich bereits festgestellt habe.

      • ferdinand sagt oben

        Meine Erfahrungen mit der Heerlen-Abmeldung meines besten Freundes aus der Gemeinde Dordrecht. Zuerst bei gem Dordrecht ausgeschrieben, bedeutete die nächsten 2 Jahre den Erhalt eines Steuererklärungsscheins aus Heerlen. Zurückgeschickt mit „kein Einkommen, nach Thailand ausgewandert“. Dann schrieb er einen Brief, den ein Freund nach Thailand geschickt hatte, und gab ihm auch die dortige Adresse.

        Innerhalb von 2 Monaten wurde eine Bestätigung aus Heerlen an die Adresse geschickt, mit dem Vermerk, dass aufgrund der fehlenden Einkünfte in den Niederlanden die Abmeldung erfolgt sei und man sich selbst melden müsse, wenn sich die Situation in Zukunft erneut ändern sollte. Es ist keine Bestätigung der Botschaft oder einer anderen Person erforderlich.

        Es handelte sich also um jemanden, der kein Einkommen/eine Rente aus den Niederlanden bezog. Kann sich zu gegebener Zeit noch ändern, sobald eine Sozialleistung für die Jahre des Aufenthalts in den Niederlanden folgt. Allerdings wäre es in NL kostenlos und in TH besteuert, während die zuständige Gemeinde in Thailand bereits erklärt hat (aktuelle Situation), die Steueroption nicht zu nutzen.

    • Hans van den Pitak sagt oben

      Hans, Sie müssen nachweisen, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind. Hierzu müssen Sie einen Ausweis beantragen, aus dem hervorgeht, dass Sie als Steuerpflichtiger registriert sind. Am einfachsten ist es, dies für ein paar Tausend Bhat von einem thailändischen Anwalt erledigen zu lassen. Wenn Sie eine Kopie davon nach Heerlen schicken, ist alles im Handumdrehen erledigt. Sie geben Ihnen diese Informationen nicht, aber Sie müssen das selbst herausfinden. Mehrere Freunde haben es auf diese Weise gemacht und haben jetzt keine Probleme mehr.

      • Gringo sagt oben

        Entschuldigung, Hans van den Pitak, das glaube ich nicht. Ich würde mir wünschen, dass die thailändischen Steuerbehörden einen solchen Pass ausstellen.

        Das Steuerabkommen mit Thailand ist ganz klar: Jemand hat die Wahl, wo er Steuern zahlt, in Thailand oder in den Niederlanden. Sie teilen den Steuerbehörden in den Niederlanden mit, dass Sie sich dafür entscheiden, in den Niederlanden als nicht steuerpflichtige Person betrachtet zu werden. Natürlich müssen Sie die anderen Bedingungen erfüllen. Sie müssen nicht nachweisen, ob Sie in Thailand Steuern zahlen oder nicht. Die Liste der möglichen Nachweise liegt bei den Steuerbehörden.

        Hans, der Autor, hat Recht, wenn er alle anderen Bedingungen erfüllt, handelt es sich um eine reine Behinderung von Heerlen, möglicherweise verursacht durch Inkompetenz des behandelnden Personals. Wenn Hans eine schriftliche Absage hat, rate ich, einen offiziellen Einspruch einzureichen, der – hoffentlich – von sachkundigeren Leuten bearbeitet wird.

        • Hans van den Pitak sagt oben

          Gringo, ob Sie mir glauben oder nicht, Tatsache ist, dass ich eine solche Karte schon einmal gesehen habe und mehrere Freunde eine haben und seitdem in den Niederlanden keine Steuern mehr gezahlt haben. Mit dieser Karte weisen Sie nach, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind. Jeder gute Anwalt hier kann Ihnen eines davon besorgen. Wenn Sie nachweisen, dass Sie Steuerpflichtiger sind, müssen Sie nicht auch nachweisen, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen. Ohne eine thailändische Steuerkarte kann man bis ans Ende der Zeit zittern.

          • Gringo sagt oben

            @Hans, ob du mir glaubst oder nicht, Tatsache ist, dass ich seit Jahren und zeitlich unbegrenzt von einem Regionalbüro in den Niederlanden befreit bin.
            Lesen Sie einfach das Steuerabkommen, dann werden Sie sehen, dass das, was ich in meiner vorherigen Antwort gesagt habe, richtig ist.

            • Hans van den Pitak sagt oben

              Dann wissen wir es jetzt genau. Dabei gibt es keine Einheitlichkeit und die Regeln werden nicht überall (in gleicher Weise) angewendet. Kommt vielleicht irgendwann wieder.

          • Teun sagt oben

            Werden wir auf die ganze Diskussion von vor einem Monat zurückkommen? Ich dachte, es wäre endlich mit dem Fazit abgeschlossen: Wer nach Thailand (oder in ein anderes Land) auswandern möchte, sollte sich vorher informieren. Und vor allem nicht auf eigene Faust Verhandlungen mit den niederländischen Steuerbehörden aufnehmen. Beauftragen Sie einfach vorab einen Steuerberater und lassen Sie ihn die Arbeit machen. In meinem Fall hatte ich für ca. 300 EUR keinerlei Probleme. Die Angelegenheit wurde in kürzester Zeit erledigt. Und jetzt kann ich Thailand unbeschwert genießen – ohne eoa „Steuerpass“ – und zahle daher in den Niederlanden keine Steuern mehr. Daher sind Sie in den Niederlanden natürlich nicht mehr für medizinische Kosten versichert, da Sie nicht nur die Leistungen erhalten können. Nun, die Krankenversicherung hier in Kombination mit hervorragenden Krankenhäusern ist eine viel bessere Kombination als das niederländische System.

            • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

              Eine richtige Schlussfolgerung, obwohl ich seit 6 Jahren in Thailand lebe und erst letztes Jahr erfahren habe, dass ich die Univé-Expat-Versicherung für Bestandskunden nutzen kann. Bis dahin war ich an die niederländische Krankenversicherung gebunden. Wir haben einige Meinungsverschiedenheiten über die Krankenversicherung in Thailand und die hervorragenden Krankenhäuser. Was Ersteres betrifft, verweise ich auf bereits bestehende Bedingungen und Ausschlüsse.

          • harry sagt oben

            Lieber Hans van den Pitak.
            Jeder hat die eine oder andere Idee, aber den Pass, von dem Sie sprechen und der bedeutet, dass Sie hier Steuern zahlen müssen, können Sie den nicht einfach hier in Thailand beim Finanzamt bekommen, oder kann das nur über einen Anwalt erfolgen?

        • Peter sagt oben

          Gringo,
          Sie haben keine Wahl, wo Sie steuerpflichtig sind. Das Abkommen regelt, wo Sie steuerpflichtig sind!

  5. Cornelius van Kampen sagt oben

    Hatte einer von euch jemals einen konservativen Angriff?
    Ich lebe seit dem 5. Oktober 2005 in Thailand und habe diese Beurteilung im Mai 2008 erhalten.
    Mir war sofort klar, warum das durchschnittliche Sterbealter von
    Niederländisch ist hier in Thailand viel niedriger als in den Niederlanden.
    Nach dem Öffnen des Umschlags hieß es, 100166 Euro zu zahlen.
    Natürlich fast ein Herzinfarkt. Nach weiterer Lektüre hieß es (im Kleingedruckten):
    dass eine Remission nach 10 Jahren gewährt wird (auf Antrag).
    10 Jahre sind offensichtlich eine lange Zeit. Angenommen, Sie werden ein wenig wahnsinnig (ich bin es bis dahin).
    schon weit über siebzig) und du vergisst das Datum, was dann? Schön arrangiert, richtig, von unseren Steuerbehörden.

    Cor.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Ich nehme an, Sie meinen, das durchschnittliche Sterbealter in Thailand ist viel höher?

    • Markierung sagt oben

      Liebe Cornelis, diesen Betrag bekommst du natürlich nicht einfach so. Dafür gibt es eine Formel und es ist auch nicht so dramatisch, wie Sie es beschreiben. Das Finanzamt schützt sich mit dieser Veranlagung, weil Sie noch Rentenrückstände haben? Rentenversicherung? Anteile? Wenn Sie es innerhalb von 10 Jahren nach dem Datum der Veranlagung (also nicht dem Datum der Auswanderung) verkaufen oder abkaufen lassen, möchten sie Sie auswählen können. Ich hatte es auch, aber etwas anders, weil ich innerhalb der EU ausgewandert bin. Wenn Sie also beispielsweise in diesen 10 Jahren nichts mit dieser Rentenversicherung unternehmen (Abkauf), entfällt diese Beurteilung (Demenz oder nicht weiter in Ihren Begriffen sprechen).

      • Markierung sagt oben

        Außerdem: Sie haben Recht, dass Sie diesen Erlass nach 10 Jahren beantragen müssen. Sie haben also ein M-Formular ausgefüllt?

    • Harry N sagt oben

      Lieber Cor, ja, ich habe auch einen Schutzbescheid, aber vielleicht ist es bei mir etwas anderes. Ich habe zum Beispiel ein Stehrecht, und dazu gehört auch der Goldene Handschlag. Die Steuer hat natürlich Angst, dass ich den ganzen Betrag auf einmal nach Thailand überweisen würde, aber jeden Monat wird ein Betrag überwiesen (steuerfrei, keine Lohnsteuer). oder Sozialversicherungsbeiträge) und das völlig unkompliziert. Die Laufzeit beträgt 1 Jahre

  6. Rob N. sagt oben

    Meine Erfahrung: Letztes Jahr 2011 musste ich eine neue Ausnahmegenehmigung beantragen, weil ich 65 Jahre alt wurde. Das Formular wurde nach Heerlen geschickt und ich erhielt auch eine Rücknachricht, dass ich nachweisen musste, dass ich in Thailand steuerlich ansässig war. Gefragt nach Einwanderung in Nakhon Ratchasima und einer Aufenthaltsbescheinigung. Nachdem dies von einem offiziellen Übersetzungsbüro übersetzt worden war, wurden beide Dokumente nach Heerlen gefaxt und eine Befreiung vereinbart. Bestätigung innerhalb und 5 Jahre gültig. Was ich besonders finde, ist, dass manche eine Befreiung für 3 Jahre, 5 Jahre oder 10 Jahre erhalten.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Oder sogar bis zu dem Moment, in dem sie in die Niederlande zurückkehren.

  7. Ruud NK sagt oben

    Ich verstehe all diese Probleme nicht. Ich bin seit 6 Jahren bei der Gemeinde Soest abgeladen und habe dort meine neue Adresse eingetragen. Danach habe ich alle wichtigen Korrespondenzen ordentlich hier an meiner thailändischen Adresse erhalten.

    Und ja, auch wenn Sie hier wohnen, müssen Sie in den Niederlanden Steuern zahlen. Das liegt nur daran, dass es sich bei diesen Posten in der Vergangenheit um steuerlich absetzbare Posten handelte, etwa um staatliche Rentenbeiträge und Rentenbeiträge. Die Vorteile von damals sind heute Nachteile, aber darüber sollte man sich nicht beschweren

  8. Cornelius van Kampen sagt oben

    Hans, wie immer gut zu lesen. Aber dennoch, wenn ich schreibe, dass das durchschnittliche Sterbealter der Niederländer hier in Thailand viel niedriger ist als in den Niederlanden.
    Bedeutet das, dass Sie hier früher sterben als in den Niederlanden? Ich spreche vom durchschnittlichen Sterbealter, also stirbt man hier früher als in den Niederlanden.
    Sprachlich nicht gut. Das glaub ich nicht.
    Weiter für Marco. Ich habe kein M-Formular ausgefüllt, das wurde nicht besprochen.
    Ich habe damals einen Brief geschrieben, dass meine letzte Steuererklärung von 2005 für mich nutzlos war
    musste addieren und hatte daher keine Renten oder Kapitalerträge.
    Sie hatten selbst um diese Erklärung gebeten. Ich muss diesen schriftlichen Antrag nur nach 10 Jahren einreichen.
    Ich stehe immer noch vor der Frage, was passiert, wenn ich Demenz bekomme.
    Cor.

    • Joost sagt oben

      Ich lebe jetzt seit 9 Wochen in Thailand und habe mich bei der Gemeinde, in der ich in Brabant gelebt habe, abgemeldet. Vor ein paar Wochen erhielt ich einen Brief von den Steuerbehörden in Helmond an meine Adresse in Thailand, in dem sie mich um Informationen bitten über meine Auswanderung, wegen der Folgen für meine Steuer- und Prämienpflicht sowie für die Versicherungspflicht nach dem Krankenversicherungsgesetz, mit den beigefügten Formularen, die ich für den Versand aus dem Ausland schnellstmöglich ausfüllen und im beiliegenden Rückumschlag zurücksenden muss musste den Umschlag frankiert zurückschicken.
      In dem Schreiben heißt es außerdem:
      Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, sind Sie in den folgenden niederländischen Sozialversicherungssystemen pflichtversichert:
      – Allgemeines Altersversorgungsgesetz (AOW)
      – Allgemeines Hinterbliebenengesetz (Anw)
      – Allgemeines Gesetz über außergewöhnliche Krankheitskosten (AWBZ)
      – Allgemeines Kindergeldgesetz (AKW)

      Sie sind auch nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) pflichtversichert.

      Mit der Auswanderung enden diese Pflichtversicherungen. Sie zahlen dann keine Prämie mehr. Wenn Sie nach der Auswanderung noch Einkünfte aus den Niederlanden haben, zum Beispiel Einkünfte aus Arbeit, können Sie weiterhin pflichtversichert nach dem Sozialversicherungs- und/oder Krankenversicherungsgesetz (Zvw) bleiben.

  9. Leo Bosch sagt oben

    An alle Leute, die so einen überheblichen Ton anschlagen: „Ich verstehe nicht, warum Sie so viele Probleme mit der Steuerbefreiung machen, ich habe dies und das getan und die Steuereinbehaltung ohne Probleme erhalten, oder wie manche sagen, meine Wenn jemand selbst verschuldet ist, dann sollte man „aber einen Steuerberater beauftragen“, möchte ich sagen, dass sie sich darüber im Klaren sein sollten, dass sie mit dem Steuerprüfer, der ihre Akte bearbeitet hat, nur pures Glück gehabt haben.

    Denn aus allen Antworten auf diesen Blog und auch aus den Erfahrungen meiner Bekannten hier geht hervor, dass die Steuerbehörden bei der Nutzung des „Steuerabkommens“ eine unglaubliche Willkür an den Tag legen.

    3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre, sogar unbegrenzte Steuerbefreiung – in Heerlen ist alles möglich.
    Auch beim Nachweis einer „steuerlichen Ansässigkeit“ in Thailand gelten unterschiedliche Maßstäbe.
    Manche müssen nichts nachweisen, für andere reicht ein „Certificate of Residence“ der Einwanderungsbehörde und wieder andere müssen nachweisen können, dass sie den thailändischen Steuerbehörden bekannt (= registriert) sind.

    Letztes Jahr hatte ich die gleichen Probleme wie Hans Bos.

    Ich lebe seit 8 Jahren in Thailand und bin seit 6 Jahren in den Niederlanden. Abgemeldet.
    Mir wurde immer eine Befreiung für 3 Jahre gewährt, indem ich meinem Antrag und meiner Verlängerung ein „Certificate of Residence“ von der Einwanderung beifügte.
    Nie ein Problem.

    Bis November letzten Jahres, als ich erneut eine Verlängerung beantragte.
    Ich habe im Dezember erhalten. ein Brief aus Heerlen, dass dies kein Steuerbeweis sei.
    Sie verlangte von den thailändischen Steuerbehörden einen Nachweis (es handelte sich um eine Dame).
    Ich könnte hoch springen, ich könnte tief springen und erklären, dass bisher eine Erklärung der Einwanderungsbehörde immer akzeptiert wurde; Ich musste vor dem 27. Dezember gehen. die entsprechende Stellungnahme abgegeben haben.

    Ich verbrachte drei volle Tage beim thailändischen Finanzamt, um eine „Wohnsitzbescheinigung“ zu bekommen, wurde an drei verschiedene Büros verwiesen, von Banglamung nach Jomtien und dann nach Chonburi, niemand verstand oder wollte verstehen, wovon ich sprach.
    Letztlich wurde mir in Chonburi gesagt, dass ich erst Einkommenssteuer zahlen müsse, dann könne ich nach 182 Tagen ein „Certificate of Residence“ erhalten.

    Als ich völlig entmutigt in Heerlen anrief und sagte, dass es ziemlich viel Arbeit erforderte, bis ich den Nachweis erbringen konnte, dass ich in Thailand lebe, kann man sich dreimal vorstellen, was mir gesagt wurde.

    „Machen Sie sich keine Sorgen mehr, Herr Bosch, Ihrem Antrag wurde nun stattgegeben, Sie haben eine Ausnahmegenehmigung für 5 Jahre, der Brief ist auf dem Weg zu Ihnen.
    Wenn das nicht willkürlich ist!
    Meine Hose fällt herunter.

    Ich würde sagen, die Glücklichen, denen bisher ohne Probleme eine Befreiung gewährt wurde,
    "Du kannst dankbar sein".

    Leo Bosch.

  10. Leo Bosch sagt oben

    Nur um die Willkür der NL zu veranschaulichen. Steuerbehörden.

    In den ersten 3 Jahren erhielt ich eine Steuerbefreiung auf meine Betriebsrente und auf eine Rentenzahlung, die ich zu diesem Zeitpunkt noch erhielt.
    Als ich eine Verlängerung der Befreiung nach 3 Jahren beantragte, wurde diese für meine Betriebsrente bewilligt, für die Rente jedoch abgelehnt.

    Als ich darauf hinwies, dass es zunächst auch auf die Rente gewährt wurde, wurde das vom Tisch gefegt.
    Ende der Geschichte.

    Da es sich nicht um einen so hohen Betrag handelte und die Laufzeit der Rente nur 1 Jahr betrug, habe ich mich einfach damit abgefunden.
    Aber alles in allem ist es himmlisch.

    Aber ich glaube, ich habe einmal in diesem Blog gelesen, dass einige sachkundige Leute in diesem Blog die Führung übernehmen wollten, um gemeinsam mit uns Rentnern die Steuerherausforderung anzunehmen.
    Wenn etwas in Gang kommt, wird mir die Teilnahme empfohlen.

    Leo Bosch.

  11. HansNL sagt oben

    Auf meine Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass eigentlich das letzte Finanzamt in den Niederlanden die Befreiung veranlassen solle.
    Also nicht Heerlen.
    Für die thailändische Steuer-„Pflicht“ gilt als thailändische Steuernummer die thailändische Personennummer, wie sie oft auf einem thailändischen Führerschein oder insbesondere im gelben Tambien Baan angegeben ist.
    Und laut Heerlen ist diese Steuernummer der „Hot Point“
    Schließlich ist ein gelber Tambien-Job ein Beweis dafür, dass Sie in Thailand registriert und damit steuerpflichtig sind, mit dem Vorteil, dass staatliche Renten steuerfrei sind.

    Ich habe über Den Haag/Kantoor Gouda eine Befreiung auf unbestimmte Zeit erhalten, indem ich auf Anraten eines Bekannten die Formulare sowohl an Gouda als auch an Heerlen geschickt habe.
    Ich habe die Ausnahmegenehmigung ordentlich an meine Adresse in Thailand geschickt und an meine Pensionskasse weitergeleitet, die diese Änderung, wie sich herausstellte, auch an die UWV (AOW) weitergeleitet hat.

    Innerhalb von 4 Monaten wurden keine Steuern und Prämien mehr einbehalten und ich erhielt einfach die bereits gezahlten Pecunia zurück auf die Bank.

    Empfehlung: Versuchen Sie, einen gelben Tambien Baan zu ergattern.

    • Rob N. sagt oben

      Hans,
      Was mussten Sie bereitstellen, um das gelbe Tambian Baan zu erhalten? Gibt es hierfür allgemeine Regeln? Beamte auf der ganzen Welt haben ihre eigene Interpretation der Regeln. Wie bereits erwähnt, tun sie sich hier in Korat schwer damit.
      Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
      Grüße,
      RobN

  12. Jan Splitter sagt oben

    Entschuldigung, ich lese jetzt so viele Informationen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann. Ich frage mich, ob jemand weiß, wie das geht? Der Gedanke, dass man in den Niederlanden einen Steuerexperten hinzuziehen sollte, erscheint mir am sinnvollsten

  13. Francois sagt oben

    Wenn ich den Artikel von Herrn Bos lese, frage ich mich, welchen Hintergrund Herr Bos hat. Er verlässt die Niederlande und sollte dann wissen, dass er seine Angelegenheiten regeln muss. Er will die Niederlande verlassen und hat mit der niederländischen PRIMA nichts mehr zu tun. Im ersten Teil des Artikels von de Bos geht es um den Umzug oder die Änderung einer Wohnadresse, die Sache der Gemeinde Heerlen ist.
    Es ist üblich, über dem Artikel eine Überschrift zu platzieren und dann zwei Absätze den Dingen zu widmen, die nichts mit der Überschrift zu tun haben. Wenn Bos nach Thailand umziehen möchte, müssen die niederländischen Steuerbehörden die Zeit berücksichtigen, die die Post für die Zustellung der Korrespondenz benötigt. Ich denke, vier Wochen sind eine sehr akzeptable Zeit und Herr. Bos wird es eine Woche vor Ablauf der Laufzeit erhalten, also….. Ich denke, reagieren Sie schnell und beschweren Sie sich nicht, Sie möchten etwas ändern.
    Wenn Herr Bos keine Lohnsteuer zahlen möchte, ist es so seltsam, dass die Steuer- und Zollverwaltung um Informationen bittet und sich davon überzeugen möchte, dass die Person, die danach fragt, auch Anspruch auf Steuerbefreiung hat. Jeder will eine Ausnahme.
    Beweisen Sie, dass Sie Anspruch darauf haben. Wenn Sie Anspruch darauf haben, wird Ihnen der Prüfer Bescheid geben, das ist in Ordnung.
    Warum Herr Bos die Büros in Amsterdam, Breda und Enschede um eine Stelle bittet, obwohl er weiß, dass das Büro in Heerlen das Amt für ausländische Steuerangelegenheiten ist, erscheint mir etwas dumm.
    Herr Bos wäre gut beraten, sich dafür zu entscheiden, in Thailand oder in den Niederlanden zu bleiben und sich nicht so sehr über die Dinge zu beschweren, die er vermisst, er kann mit seiner staatlichen Rente in Thailand mehr anfangen.
    Ich glaube nicht, dass Heerlen zu viele Steuerbeamte hat, ich denke, Herr Bos hat zu viel Zeit.
    Nicht, dass es wichtig wäre, aber ich arbeite für den Verein, der es nicht noch lustiger machen kann.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Mein Hintergrund spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Ich lebe seit 2005 in Thailand, bin in NL registriert und zahle die vollen 100 Prozent Steuer an den Verein, was zwar nicht mehr Spaß macht, aber auch nicht einfacher. Dies war notwendig, da ich außerhalb der Niederlande nirgendwo eine Krankenversicherung abschließen kann. Es kommt für mich daher nicht in Frage, alles vor Ihrer Abreise zu regeln. Außerdem möchte man erst einmal eine Zeit lang „live testen“, bevor man irgendwo hingeht.
      Letztes Jahr habe ich herausgefunden, dass ich bei Univé zu einer Expat=Versicherung wechseln kann. Dann ist es an der Zeit, mich körperlich und steuerlich abmelden zu lassen. Schließlich habe ich sechs Jahre lang nichts in der NL-Krankenversicherung (außer der privaten) in Anspruch genommen.
      Eine Antwort innerhalb von vier Wochen nach dem Datum ist nicht möglich, wenn der eingehende Brief, unter anderem aufgrund der Überschwemmungen, bereits drei Wochen gebraucht hat, um in Thailand anzukommen. Eine Beantwortung per E-Mail ist bei der Steuer- und Zollverwaltung nicht möglich und im Umschlag befindet sich auch ein Brief für eine andere Person. Ich schicke es ordentlich zurück, mit der Ankündigung, dass meine Antwort zweifellos zu spät kommen wird.
      Es ist seltsam, wenn die Steuerbehörden einen Nachweis verlangen, dass ich in Thailand steuerlich ansässig bin, wenn die thailändischen Steuerbehörden überhaupt nicht wissen, was die Niederlande bedeuten. Auch der 1975/76 geschlossene Vertrag ist diesbezüglich eindeutig.
      Ich habe andere Ämter als Heerlen um nichts gebeten; Ich habe lediglich ausgeführt, dass ich aufgrund der in meinem Besitz befindlichen Kopien davon ausgehen muss, dass die oben genannten Ämter unterschiedlich (und weniger schwierig) auf den Antrag auf Befreiung reagieren.
      Ich beschwere mich nicht, sage die traurige Wahrheit über den Stand der Dinge und muss zu viel Zeit mit einer unsinnigen Diskussion mit Heerlen verbringen, während völlig klar ist, dass der Schwerpunkt meines Lebens 50 Wochen im Jahr in Thailand liegt .
      Wenn Ihnen Ihre Arbeit für die Steuer- und Zollverwaltung etwas bedeutet, sollten Sie sich über solche Probleme Sorgen machen. Beamte werden von der niederländischen Bevölkerung angestellt und bezahlt. Von diesem Service merke ich in Heerlen sehr wenig.

      • Tino Keusch sagt oben

        Aber, lieber Hans, bei allem Respekt, lebst du in Thailand und bist in den Niederlanden registriert? Dann sind Sie in den Niederlanden einfach steuerpflichtig, auch wenn Sie in Thailand wohnen. Dieser „Einwohner“ ist ein juristischer Begriff: Nach dem Gesetz sind Sie offenbar in den Niederlanden „ansässig“, es sei denn, Sie lassen Ihre Abmeldung tatsächlich abmelden. Nur dann sind Sie rechtmäßig in Thailand „ansässig“ und können von der Lohnsteuereinbehaltung befreit werden . Ich habe das Gefühl, dass Sie die Vorteile eines Lebens in Thailand mit den Vorteilen einer Registrierung in den Niederlanden (z. B. bei Versicherungsgesellschaften) kombinieren möchten. Es macht daher keinen Sinn, in Thailand eine „steuerliche Ansässigkeit“ zu erlangen, solange Sie in den Niederlanden registriert sind. Dass der Schwerpunkt Ihres Lebens in Thailand liegt, hat damit nichts zu tun. Es ist manchmal schwer zu akzeptieren, dass gesunder Menschenverstand und juristisches Denken so weit voneinander entfernt sein können. Das Steuerabkommen von 1975 erfordert auch keinen Nachweis, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind, sondern lediglich, dass Sie in Thailand ansässig sind und sich daher aus den Niederlanden abgemeldet haben. Ich hatte noch nie Probleme mit Heerlen. Vielleicht liegt es am Beamten, mit dem Sie es zu tun haben, vielleicht bin ich jetzt ein Routinefall, aber vielleicht auch, weil ich alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfülle.

        • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

          Tino, lies die Geschichten zuerst sorgfältig durch. Ich habe mich per 31. JL abgemeldet und beantrage per 12. eine Befreiung. Was stimmt damit nicht?

          • Booking sagt oben

            Noch ein gut gemeinter Tipp:
            Nehmen Sie neben einem Steuerberater auch eine Steuerpostanschrift in den Niederlanden mit (erhältlich beim Berater)
            Lassen Sie sie das klären.
            Sei nicht gleich wütend, es ist wirklich gut gemeint.

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Eine weitere aktuelle Ergänzung. Heute Morgen, am 25. Januar, erhielt ich einen Brief der Steuerbehörde Heerlen, in dem ich gebeten wurde, nur vier Wochen nach dem Datum zu antworten. Der Brief ist vom 22. Dezember datiert….. Glücklicherweise habe ich Anfang Januar alle gesammelten Unterlagen an dieses Finanzamt geschickt.

      Heute Morgen war ich auch beim thailändischen Finanzamt in Hua Hin und habe gefragt, ob ich eine Steuernummer bekommen kann. Die beiden Damen, die mich in gebrochenem Englisch ansprachen, verstanden absolut nicht, was gemeint war. Ja, ich kann das in diesem Jahr überwiesene Geld über mein thailändisches Bankbuch versteuern, aber diese Steuernummer werde ich erst 2013 erhalten. Und das Geld, das ich überweise, ist netto, also werde ich ein Jahr lang das Doppelte zahlen, weil Heerlen will ggf. ein Papier….

      • Francois Eck sagt oben

        In den Niederlanden sind Sie verpflichtet, Ihre Fragen auf Niederländisch zu stellen und die Antwort zu verstehen. Außerdem erscheint es mir logisch, dass Sie, wenn Sie sich an die thailändischen Steuerbehörden wenden, die thailändische Sprache beherrschen oder sich von jemandem vertreten lassen, der die thailändische Sprache spricht Sprache Solange Sie die Sprache in Thailand nicht ausreichend beherrschen, müssen Sie trotzdem wissen, wie Sie jemanden finden können, der das für Sie erledigt. Überall auf der Welt muss man sich an die Regeln halten. Sie sind dazu da, sich für rechtliche Gleichberechtigung einzusetzen. Regeln sind dazu da, Ihnen Pflichten aufzuerlegen, andererseits können Sie daraus aber auch Rechte abziehen.

        • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

          Nicht korrekt. Sie können Ihre Fragen und Unterlagen in den Niederlanden auch auf Englisch einreichen. Und ich glaube, dass Sie die theoretische Prüfung für Ihren Führerschein in über 30 Sprachen ablegen können. Und im Übrigen wünsche ich es dir.

    • HansNL sagt oben

      Lieber Franziskus

      Ich habe meine Befreiungspapiere noch einmal überprüft.
      Ich hatte übrigens einen Satz nach Heerlen und einen Satz an das Finanzamt des letzten Wohnortes geschickt.
      Tatsächlich ist mir jetzt aufgefallen, dass mir die Filiale Heerlen (im Ausland) einen Brief geschickt hat, dass sie die Papiere an den letzten Wohnort weitergeleitet habe.
      Und genau das Finanzamt hat mir eine Ausnahmegenehmigung erteilt und mir mitgeteilt, dass ich von nun an nur noch mit Heerlen etwas zu tun habe.
      Ich habe die Rückerstattung auch vom Finanzamt des letzten Wohnsitzes erhalten.

      Könnte der Knopf da sein?

      Was Regeln, Vorschriften und ähnliche behördliche Angelegenheiten betrifft, gibt es sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand immer einen Beamten, der glaubt, dass er besonders hart arbeiten muss………

      Und auch in Thailand kann, sofern man die thailändische Sprache nicht schriftlich beherrscht, eine Ausnahme beantragt werden, um eine Steuererklärung auf Englisch oder Chinesisch einzureichen.

      Was das gelbe Tambien Baan betrifft, ist der entscheidende Faktor für den Erhalt dieses Dings die Abmeldung aus den Niederlanden und die Niederlassung in Thailand.
      Verheiratet, nicht verheiratet, entscheidend ist die ins Thailändische übersetzte Abmeldung aus NL.
      Ein entscheidender Faktor ist, ob der im blauen Tanbien Baan des von Ihnen gemieteten Hauses genannte Eigentümer oder Hauptbewohner bereit ist, Ihnen den Amphur zu „garantieren“.
      Was Eigentumswohnungseigentümer betrifft, weiß ich leider nicht.
      Wird noch überprüft.

      Und richtig, die im TB genannte Personennummer, die für Ausländer meist mit einer 6 beginnt, ist somit auch Ihre Steuernummer für Thailand.

      Und die übersetzte TB wird von den Steuerbehörden Ihres NL-Wohnsitzes als Registrierung in Thailand anerkannt und somit auch vom Joy-Service akzeptiert.
      Dennoch werden häufig andere Dokumente als ausreichend angesehen.

  14. Leo Bosch sagt oben

    Lieber Franziskus,

    Ich kann mir vorstellen, dass man sich als Steuerbeamter in den Schritt gefasst fühlt, aber die Kritik, die man an Hans Bos' Posting hegt, macht keinen Sinn, sondern riecht nach Neid.

    Wo steht, dass er mit den Niederlanden nichts zu tun haben will?
    Wenn Sie in Thailand leben, ist es sicherlich keine akzeptable Zeit, innerhalb von vier Wochen zu antworten.
    Waren Sie noch nie in Thailand?
    Er hatte Glück, dass der Brief bereits nach drei Wochen zugestellt wurde.

    Nirgendwo steht, dass er sich bei den Finanzämtern in Amsterdam, Breda oder Enschede nach deren Lage erkundigt habe.
    Besser lesen, lieber Francois.

    Und es ist überhaupt nicht verwunderlich, dass der Steuerprüfer wissen möchte, ob Sie Anspruch darauf haben
    auf Befreiung gemäß dem Steuerabkommen mit Thailand.

    Aber die enorme Willkür, die bei der Anwendung dieses Gesetzes angewendet wird, ist seltsam, in der Tat ein Beispiel für Amateurismus oder Unwissenheit auf höchstem Niveau.

    Wenn Sie meinen Beitrag gelesen haben, wissen Sie, was ich meine.

    Grüße, Leo Bosch

  15. Chris Hammer sagt oben

    Als ich vor 10 Jahren nach Thailand aufbrach, habe ich mich vorab beim Auswärtigen Finanzamt in Heerlen ausführlich über die steuerlichen Konsequenzen meiner Auswanderung in dieses Land informiert. Ich erhielt eine einfache Nachricht: „Sie sind in Thailand gemäß dem Steuerabkommen steuerpflichtig; Sie müssen in den Niederlanden nur die AOW versteuern. Befreiung alle 3 Jahre auf Anfrage möglich.

    Obwohl das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand klar ist, gibt es offenbar immer noch Leute beim Foreign Revenue Service in Heerlen, die glauben, dass sie ihre eigenen Regeln haben. Bei meinem letzten Antrag auf Befreiung bekam ich eine für 2 Jahre. Als ich fragte, ob das ein Fehler sei, wurde mir „neue Richtlinie“ gesagt!!??
    Daher wundert es mich zu lesen, dass einige eine Ausnahmegenehmigung für 5 Jahre erhalten. Oder könnte das damit zu tun haben, dass ich mittlerweile die 70 überschritten habe?

  16. Teun sagt oben

    Ein Abkommen ist ein Abkommen und ein Steuerbeamter kann nicht nach eigenem Ermessen damit umgehen. Darüber hinaus ist es wahr, dass die Situation jedes Einzelnen unterschiedlich sein kann (wovon lebt er/sie: Aow, Dividende, Ersparnisse, Rente oder eine Kombination davon).

    Ich sage es immer wieder: Wer zu 100 % auswandern will, muss sich vorab fachkundigen Rat einholen. Man kann nicht „ein bisschen“ auswandern. Sie können jedoch natürlich alles in den Niederlanden so lassen, wie es ist (eigene Wohnadresse, Sozialversicherung usw.) und mehrere Monate im Jahr in Ihrem thailändischen Ferienhaus bleiben.

    Hier scheint jeder eine Meinung zu haben, aber niemand weiß genau, wie es funktioniert. Wir können also tagelang auf diesem Blog chatten, aber das wird nicht viel lösen.

    • Peter sagt oben

      Ich weiß genau, wie es funktioniert. Es funktioniert nicht!

      • Teun sagt oben

        Ich weiss. Und es funktioniert! Befreit, solange ich in Thailand lebe. Also Peter.

  17. Rob N. sagt oben

    Hallo Hans,

    Ich hatte auch den Tipp zum gelben Tambien Baan erhalten, also weiter zum örtlichen Amphur hier in Nakhon Ratchasima. Die Frage, die gestellt wurde, war: Sind Sie mit dieser Thailänderin verheiratet? Meine Antwort: Nein. Antwort: Dann können Sie sich nicht für einen gelben Tambien-Kurs bewerben. Vielleicht ist das auch je nach Amphur unterschiedlich, aber das ist Thailand, daher wundert es mich nicht mehr, nachdem ich 5 Jahre hier gelebt habe.

    GR.,
    Rob

    • Teun sagt oben

      Rob,

      Ich bin nicht mit einer Thailänderin verheiratet, habe aber problemlos einen Tambien-Job bekommen. Einfach bei der Gemeinde erhalten, in der sich mein Wohnort befindet.

      • Rob N. sagt oben

        Hans,
        Wie Sie sehen, ist es auch je nach Amphur unterschiedlich.

        • Rob N. sagt oben

          Teun,
          Jetzt haben sich auch die Regeln hier in Korat geändert, definitiv besser zu lesen. Ich kann mich jetzt auch für Tambien Baan bewerben.
          GR.,
          Rob N.

  18. Leo Bosch sagt oben

    @Chris Hammer,

    Bisher wurde mir immer eine Ausnahmegenehmigung für 3 Jahre gewährt, bis zum letzten Antrag auf Verlängerung letztes Jahr.
    Dann bekam ich eine Befreiung für 5 Jahre.

    Ich bin 77 Jahre alt, das hat also nichts mit deinem Alter zu tun, sondern ich denke mit völliger Willkür.
    Ich denke, man muss ein bisschen Glück mit dem Beamten haben, der Ihren Antrag bearbeitet.
    Bei mir ist es sowieso immer anders.

    Grüße,
    Leo Bosch.

  19. Leo Bosch sagt oben

    Ja, ja, @Teun weiß genau, wie es funktioniert.

    Glauben Sie mir, Teun, Sie können sich darauf stützen, dass Sie eine unbegrenzte Steuerbefreiung haben.
    Das liegt aber an der unglaublichen Willkür der Steuerbehörden und nicht daran, dass man alles so gut kennt.

    Oder hältst du all die anderen, die immer wieder Probleme damit haben, für dumme Kerle?

    Du hattest einfach Glück, Mann, sei damit zufrieden, aber versuche nicht, andere damit herabzusetzen und lies die Lektion.

    Leo Bosch.

    • Teun sagt oben

      Löwe,

      Ich weiß nicht, wie es funktioniert, aber der Steuerexperte, den ich dafür engagiert hatte!

  20. Erik sagt oben

    Wenn Sie kein Gelbes Wohnungsbuch erhalten können, besteht die einzige Lösung darin, den niederländischen Steuerbehörden nachzuweisen, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind, und ggf. jedes Jahr eine Steuerbescheinigung von der Einwanderungsbehörde anzufordern. Vorausgesetzt, Sie haben sich im Vorjahr mehr als 180 Tage legal in Thailand aufgehalten, sollten Sie dazu in der Lage sein. Das Gelbe Buch hat einen höheren Stellenwert als eine Steuerbescheinigung, aber das Ergebnis ist dasselbe.

    • Erik sagt oben

      Tut mir leid, was ich hier als Steuerbescheinigung bezeichne, wird von Rob N unten korrekt als Wohnsitzbescheinigung aufgeführt. Sie ist notwendig, um nachzuweisen, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind, wenn Sie kein Yellow Book besitzen

  21. Rob N. sagt oben

    Erik,

    Leider ist für mich kein Yellow Housing Book möglich. Bin im April 2011 zur Einwanderungsbehörde hier in Nakhon Ratchasima gegangen, um eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Auf die Frage, wofür ich es brauche, war meine Antwort: Niederländische Steuern. Eine solche Wohnsitzbescheinigung kann beispielsweise auch für den Kauf eines auf den eigenen Namen zugelassenen Neuwagens verwendet werden. Endlich bekam ich eine Wohnsitzbescheinigung, ließ die Unterlagen ins Englische übersetzen und per Fax nach Heerlen schicken. Diese Erklärung wurde akzeptiert und ich wurde für 5 Jahre freigestellt. Ich habe mich aus den Niederlanden abgemeldet und lebe seit Januar 2007 dauerhaft in Thailand.

  22. Ad sagt oben

    Liebe Leser.

    Wenn ich die ganzen Antworten lese, werde ich ein bisschen (kritzeln), manchmal verkenne ich wirklich, was die Absicht ist.
    Ist der Inhalt dazu gedacht, ernsthaft zu helfen oder zu informieren, oder ist es besser, das Syndrom auszulösen?
    Wenn jemand angibt, dass er mit etwas ein Problem hat oder einfach nur Informationen austauschen möchte, bleiben Sie sachlich und nehmen Sie den Fragesteller ernst.

    Niemand wartet auf eine undurchführbare Lösung, und Bemerkungen, die man erst nachdenkt, bevor man anfängt, stammen normalerweise von dem Wissenschaftler, der es hinterher perfekt zu sagen weiß, dass er alles schon vorher wusste.

    Ansonsten eine Topseite.
    Kompliment an die Redaktion

    Ad

    • Booking sagt oben

      Liebe Anzeige,
      Sie bedeuten, dass man vor der Auswanderung zunächst in den Niederlanden alles richtig regeln muss.
      Ich lebe jetzt seit über 4 Jahren hier. Aber gehen Sie im März für zwei Monate zurück in die Niederlande, um die Dinge zu regeln.
      Wenn man das später macht, kommt es zu sehr seltsamen Situationen. Ich habe zum Beispiel kürzlich die Erfahrung gemacht, dass ein Umschlag voller Weihnachtskarten, der Mitte Dezember verschickt wurde, erst am 20. Januar ankam. Wie kann man darauf innerhalb von 4 Wochen reagieren?

  23. chris&thanaporn sagt oben

    Ich brauchte eine Bescheinigung für die belgischen Steuerbehörden, dass meine Frau kein Einkommen hat.

    Mail an das „Revenue Department“ geschickt und am nächsten Tag mit Telefonnummer in BKK beantwortet.
    Die Frau wird angerufen und das Dokument muss von der örtlichen Abteilung des „Finanzministeriums“ vorgelegt werden.
    War am Nachmittag hier in Hang-Dong und ging eine Stunde später mit dem abgestempelten Dokument wieder raus, sogar auf Englisch.

    Nun „das ist auch Thailand“

  24. Eric Kuypers sagt oben

    Was für viele Geschichten und mit einer hohen Fabetljeskrant-Qualität. Ich habe keinen Beweis dafür, dass Sie in Thailand steuerpflichtig sind. Ich habe keinen Beweis dafür, dass Sie in Thailand Steuern zahlen. Es macht einen Unterschied, ob Sie hier mieten oder kaufen: Nichts davon stimmt. Ich kenne Niederländer in Thailand, die die „Jahre danach“-Methode anwenden (ich habe gerade ein großes niederländischsprachiges Forum gelesen) und die nicht einmal eine Erklärung von den Steuerbehörden bekommen können.

    Man muss zwei Dinge beweisen oder stark plausibel machen. Sind Sie wirklich nicht in den Niederlanden und wo wohnen Sie? Das erste ist ganz einfach, wenn Sie keine Immobilien-, Auto- oder Sachversicherung hinterlassen. Bankkonten: kein Problem. Übrigens: Ich besitze immer noch eine Immobilie in den Niederlanden. Ich war seit zehn Jahren nicht mehr in den Niederlanden.

    Wo ist der Mittelpunkt Ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nach der Auswanderung? Soziales Leben: Wo lebst du, treibst du Sport, „Kultur“, wo lebt dein „Lieblingsmensch“. Wirtschaftsleben: Wo geben Sie das Geld aus?

    Für die erste Ausnahmegenehmigung müssen Sie zahlreiche Nachweise einpacken. Ich höre oft, dass die erste Bewerbung schwierig sei. Dieser Antrag muss daher gut dokumentiert werden. Dann erhalten Sie die Befreiung, wenn Sie einen Anspruch darauf haben. Geschichten darüber, dass Menschen versuchen, in den Niederlanden Geld zu behalten …? Unsinn, die Beamten setzen einfach die Gesetze und Verträge um. Was ich dort lese, ist ein politischer Standpunkt, vielleicht ein Wunsch einer politischen Partei, aber kein Gesetz,

    Ich habe jetzt die dritte Befreiung, ich bin 65, also läuft sie 10 Jahre.

    Weiter; In den neueren Verträgen ist vorgesehen, dass die Niederlande dennoch Steuern erheben dürfen, wenn das neue Wohnsitzland keine Steuern erhebt. Schließlich handelt es sich um ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und nicht um die Zahlung überhaupt keiner Steuern. Diese Regelung ist jedoch unter anderem in den Verträgen mit Thailand und den Philippinen nicht enthalten.

    Haben die Leute, die sich so beschweren, ihre Bewerbungen wirklich der Reihe nach eingereicht? Haben sie ihre Auswanderung dem Finanzamt gemeldet und das entsprechende Formular angefordert und ausgefüllt? Haben diese Leute für ihre Steuerangelegenheiten eine Postanschrift in den Niederlanden, weil die Post in Thailand manchmal ... möchte?

    Ich denke, die Beschwerdeführer sollten ihre Papiere noch einmal überprüfen.

    Mir fehlt auch, ob die Autoren von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind; Wenn Sie das auch nicht haben, ist Ihre Auswanderung eine Frage an das Finanzamt!

    Und wenn es nicht klappt und Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine Befreiung haben, reichen Sie einen Einspruch NACH der Zahlung einer Rente/AOW/Einkommensrate ein, bei der es zu einer Einbehaltung in irgendeiner Form gekommen ist. Ich habe den Überblick über die Bedingungen dafür verloren (ich bin seit 10 Jahren nicht mehr in den Niederlanden), aber das ist der richtige Weg, den ersten Schritt zu machen. Gegen die Verweigerung der Befreiung kann kein Einspruch erhoben werden.

    Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg.

    • Gringo sagt oben

      @Erik: eine gute Geschichte und ich denke auch, dass du mit dem, was du sagst, völlig recht hast. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass das Ausfüllen der korrekten Unterlagen und die Erfüllung der weiteren Voraussetzungen nicht für jeden einfach ist. Es ist ein Fehler passiert!

      Das Steuerabkommen mit Thailand unterscheidet sich von vielen anderen Steuerabkommen und mein Rat an viele ist daher, einen guten Berater zu engagieren, der sich mit der Sachlage in Bezug auf Thailand besonders gut auskennt.

      Jaap sagt in einer Antwort (10,58 am Anfang aller Antworten), dass er gute Erfahrungen mit einem Marty German in Sprang Capelle gemacht hat. Das könnte durchaus der Tipp des Jahres sein, siehe auch seine Website.

      Viel Glück an alle, die ein Problem mit dem Finanzamt haben!

  25. Eric Kuypers sagt oben

    Für jeden gab es Steuern, und für mich gab es Steuern. Ich hatte kein Problem mit den Folgen meiner Auswanderung. Ich könnte es alleine bewältigen. Ich kann mir vorstellen, dass die Leute keine Erfahrung mit diesen und noch mehr Dingen haben und anfangen, sich durchzuwursteln, und dann kommt es zu dieser Art von Elend.

    Ich bin Teil eines großen niederländischsprachigen Forums und konnte bereits einigen Leuten mit guten Informationen zur Erstellung des Befreiungsantrags und insbesondere dazu, welche Anlagen wirklich notwendig sind, weiterhelfen. Als Forumsmitglied tut man das einfach füreinander.

    Aber das größte Problem ist, dass das Problem nicht richtig dargestellt wird, auch in diesem Thread. Und dann ist es schwierig zu helfen.

  26. Ad sagt oben

    Liebe Leserinnen und Leser,

    Nein, es liegt nicht immer an der Unachtsamkeit des Antragstellers, ich habe einen Antrag auf Befreiung gestellt und wurde abgelehnt.
    Im Ablehnungsschreiben steht, dass der Ablehnungsgrund in einem Anhang enthalten ist, es wurde jedoch kein Anhang gefunden.
    Trotz meiner ausdrücklichen Bitte, die Dokumente an meine Korrespondenzadresse in den Niederlanden zu schicken, habe ich sie trotzdem nach Thailand geschickt und war mehr als 2 Monate unterwegs.
    Ich kontaktierte das Finanzamt Heerlen und teilte mir mit, dass ich den Brief mit Anhang haben möchte. Erneut gebeten, es an meine Korrespondenzadresse zu senden.
    Die Ergebniskopie wurde an meine thailändische Adresse zurückgeschickt.
    Und um das Ganze abzurunden – ob Sie es glauben oder nicht – es gab tatsächlich einen Eigensinn.
    Ein leeres Blatt Papier.

    Nun, wenn Sie ablehnen möchten, tun Sie es auf diese Weise, sie können es nicht einfacher machen.

    Der Antrag wurde mit Hilfe eines Forummitglieds erneut eingereicht, ich bin sehr gespannt.

  27. Booking sagt oben

    Erik'
    „Durchwursteln“ ist das richtige Wort. Ohne fachkundige Hilfe und ohne steuerliche Postanschrift kommt man in eine solche Situation.
    Sie könnten das selbst tun, aber die meisten Menschen könnten es nicht und dann kommt es zu Situationen wie dieser.
    Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass Sie die Sache von der anderen Seite betrachten, zum Beispiel: steuerliche Entmutigungspolitik, unzureichende Kenntnisse und Fähigkeiten des zuständigen Beamten usw. Dann wäre Ihre Argumentation vielleicht weniger einseitig gewesen.
    Im Übrigen: hervorragende Präsentation.

  28. Leo Bosch sagt oben

    Lieber @Erik Kuijpers,

    Die Beantragung der Steuerbefreiung war für mich gar nicht so kompliziert.
    Füllen Sie ein Antragsformular aus, legen Sie einen Nachweis über die Abmeldung vom GAB vor und legen Sie einen Nachweis bei, dass Sie tatsächlich in Thailand leben.
    Das ist alles.
    Ich glaube daher nicht, dass man sich nur durchwurstelt, wenn man kein Steuerexperte ist.

    Das Problem besteht darin, dass bei der Prüfung und Vergabe des Antrags sowie bei der Prüfung von Nachweisen, dass man in Thailand lebt, eine unheimliche Willkür herrscht.

    Aber wenn Sie ein solcher Experte sind, werden Sie sicherlich eine Erklärung dafür haben, warum die Anträge auf Befreiung und Verlängerung so unterschiedlich berücksichtigt werden.
    Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

    Wenn Sie meine Kommentare vom 24. Jan.jl lesen. Lesen Sie, Sie werden verstehen, was ich meine.

    Weiter dies.
    Sie schreiben: „Ich habe jetzt die dritte Befreiung, ich bin jetzt 65, also läuft sie jetzt 10 Jahre.“
    Schlagen Sie vor, dass Sie mit 10 Jahren eine Verlängerung um zehn Jahre erhalten?
    Ich bin auch sehr gespannt auf diese Antwort.

    Gr.
    Leo Bosch

  29. Booking sagt oben

    Nur noch eine Ergänzung: Alles lesen:
    NRC.NL Chaos bei den Steuerbehörden, welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

  30. Eric Kuypers sagt oben

    Ich habe es überprüft. Ich habe die vierte Befreiung, nicht die dritte, die vierte begann an meinem 65. Geburtstag, November 2011, und läuft bis Oktober 2021. Also zehn Jahre.

    Zufällig kommt dieses Wort ein paar Mal vor. Das kann ich nicht beurteilen, ich habe andere Erfahrungen. Aber ich habe den starken Eindruck, dass das Büro „im Ausland“ überlastet ist und dass Leute Rückstände aufspüren und vielleicht auch weniger erfahrene Leute an den Akten arbeiten dürfen. Dann bekommen Sie Fehler und weichen auch von einem Verhaltenskodex ab. Schade, sollte nicht sein, aber die Politik bestimmt bekanntlich die Besetzung staatlicher Dienstleistungen und Menschenkürzungen.

    Ich kann nur raten, den ersten Antrag ausreichend zu dokumentieren mit Anhängen, Fotos, Besitzpapieren von Auto und Motorrad, Führerschein, Passstempeln, Kundenkarten von Geschäften, thailändischem Bankbuch, aus dem hervorgeht, dass man in Thailand ein Pint verbraucht, usw. usw. und dann ist es soweit sollte arbeiten.

    Ich habe auch von der veränderten Herangehensweise an Rentenzahlungen gelesen. Das stimmt, darüber wurde in Foren geschrieben. Ich hatte einen Rentenverzicht und arbeitete nicht mit der „neuen Police“. Ich weiß, wo hier der Kern liegt, und ich warte nur darauf, dass jemand die Position der Agentur vor Gericht bringt. Aber werden Sie das tun, wenn es um ein paar Prozent Steuern in Steuerklasse 1 geht, während ein Rechtsstreit Geld kostet?

  31. Leo Bosch sagt oben

    @Erik Kuijpers.

    Sie sind letztes Jahr 65 Jahre alt geworden und Ihre Verlängerung, die Sie letztes Jahr beantragt haben, ist für 10 Jahre gültig.
    Das sind also zwei Tatsachen, die meiner Meinung nach nichts miteinander zu tun haben.
    Und unterscheidet sich daher stark von dem, was Sie zunächst behauptet haben: „Ich bin letztes Jahr 65 geworden, meine Befreiung läuft also jetzt 10 Jahre.“

    Damit suggerieren Sie, dass der Erhalt einer Befreiung für 10 Jahre das Ergebnis des 65. Lebensjahres ist, und dass dies die Menschen auf die falsche Fährte bringt.

    Bisher war ich immer für 3 Jahre befreit und jetzt plötzlich für 5 Jahre.
    Ich bin zufrieden damit, aber ich frage mich immer noch, warum ich es zunächst nur für 3 Jahre bekommen habe. Und warum Sie zum Beispiel seit 10 Jahren?
    Vielleicht willkürlich?

    Das konntest du mir nicht beantworten.
    Wenn Sie denken, dass es etwas mit dem Alter zu tun hat: Ich bin 77 Jahre alt!

    Darüber hinaus muss ich aus Ihrer letzten Antwort schließen, dass sich Ihre Meinung um 180 Grad gewendet hat.

    Nun ist es nicht der Antragsteller, der sich ohne Steuerberater oder ohne Ihren fachkundigen Rat durchschlägt, sondern Sie geben zu, dass die Steuerbehörden ein Chaos anrichten.
    Und der Politik die Schuld dafür zu geben, dass die Steuerbehörden sich nur durchwursteln, weil Kürzungen vorgenommen werden müssen, ist ein wenig zu einfach.
    Die Kürzungen sind neu, aber der Steuermissbrauch besteht schon seit Jahren.

    Es tut mir leid, aber ich bezweifle jetzt wirklich Ihr Fachwissen.
    In meiner früheren Antwort konnte man lesen, dass ich bei meiner ersten Bewerbung überhaupt keine Probleme hatte.
    Füllen Sie das Antragsformular korrekt aus (dafür brauchen Sie wirklich keinen Steuerberater).
    Legen Sie einen Nachweis über die Abmeldung vom GAB bei und belegen Sie, dass Sie in Thailand leben.
    Kein Problem.

    Konnte man Letzteres bisher mit einer Wohnsitzbescheinigung der thailändischen Einwanderungsbehörde nachweisen, begnügt man sich in Heerlen nun plötzlich nur noch mit dem Nachweis, dass man bei den thailändischen Steuerbehörden registriert ist.
    Oder wenn Sie dies nicht tun (wie in meinem Fall), reicht plötzlich ein Einwanderungsnachweis aus.
    Tritt mich um.

    Aber was Sie mitschleppen, wie das Senden von Fotos, Führerschein, Autopapieren, Stempel im Reisepass, thailändisches Bankbuch usw., ich bezweifle sehr, ob das einen Unterschied macht.

    GR. Leo Bosch

  32. Booking sagt oben

    Löwe,
    Das Wichtigste ist (und das bestätigt auch mein eigener Berater), dass nach der Neuordnung beim BD alle besseren Beamten gekündigt und sich zum Steuerberater weiterbilden lassen. Was bleibt, sind die Beschwerdeführer. Und die machen einfach was.
    Sie sind nun das Opfer davon geworden.
    Das ist auch in allem deutlich sichtbar. ERFOLGREICH.

  33. Eric Kuypers sagt oben

    Leo, deine Zweifel sind nicht meine. Aber du bist frei.

    Ich hatte immer drei Jahre Befreiung, beim letzten Mal etwas mehr, nämlich bis 65, und jetzt zehn Jahre. Das ist für mich ein „so“.

    Ich habe nicht gesagt, dass die Steuerbehörden einen Mist bauen, das sind Ihre Worte. Bitte lesen Sie meinen Kommentar zu diesem Punkt noch einmal. Ich glaube, Sie legen mir Worte in den Mund, die ich nicht benutzt habe. Ich halte das für höchst unangemessen.

    Ich bin seit mehr als 30 Jahren in der Steuerberatung tätig und habe mit den Beamten nur positive Erfahrungen gemacht, auch wenn wir selten einer Meinung waren … aber das gehört zum Job dazu.

    Die Aufforderung, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass Sie bei den thailändischen Steuerbehörden registriert sind, wird durch das Abkommen nicht unterstützt. Diese Bestimmung fehlt derzeit in einer Reihe älterer Verträge, beispielsweise im Vertrag mit Thailand und den Philippinen. Aber ich vermute, dass die Steuerbehörden einen Standardsatz verwenden; Bis vor Kurzem war diese Frage sogar anders formuliert als heute. Ich habe noch nie eine solche Arbeit abgegeben, nur weil ich sie nicht habe. Ich verwende die „Jahr danach“-Methode und mein Einkommen aus den Niederlanden ist daher in Thailand steuerfrei.

    Und was die Zustellung von Dokumenten betrifft: Ich bin durch die Erfahrung von Menschen weise geworden. Wie bereits erwähnt, kann die erste Anwendung manchmal reibungslos verlaufen. Dann erinnern Sie sich vielleicht, dass in dieser Hinsicht die freie Beweistheorie gilt. Anhand aller relevanten Daten können Sie nachweisen, wo sich Ihr Wohnort, der Mittelpunkt Ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, befindet. Und das ist es, was ich empfehle. Wie Sie sagen, ich bin als Langschläfer mit ein paar Blättern Papier fertig und nicht mit den, die Sie erwähnen, ich brauche sie nicht einmal. Aber das trifft leider nicht auf alle zu. Es sollte einheitlich sein. Und solange das nicht einheitlich ist, berate ich anhand von Praxisfällen. Was auch immer Sie denken, Sie sollten darüber nachdenken.

  34. Eric Kuypers sagt oben

    Und ich wiederhole: Wenn Sie keine Befreiung von der Einkommenssteuer erhalten oder diese bei der Quellensteuer nicht erhalten, können Sie Einspruch gegen den Abzug von Ihren Einkünften aus den Niederlanden einlegen. Dafür brauchen Sie keinen Berater; es ist formfrei, aber an eine Frist gebunden.

    Kostet das Geld? Es wird sicherlich jemanden in Thailand geben, der die Angelegenheit vorbereitet und Sie kostenlos berät. Wir Rentner haben nichts zu tun … und haben diese Zeit. Die Blog-Regeln erlauben es mir nicht, mehr als meinen Namen zu nennen, aber ich bin immer bereit, Menschen zu helfen.

    Und in diesem Stadium legen Sie so vollständige Beweise wie möglich vor, und dann kommen die Beweise ins Spiel, die ich gerade erwähnt habe und die ein geschätzter Schriftsteller kritisiert hat. Die freie Beweistheorie; Sie können mit allen relevanten Unterlagen nachweisen, wo sich der Mittelpunkt Ihres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens befindet. Genauso wie es dem Finanzamt erlaubt ist, mit allen Mitteln das Gegenteil zu beweisen, darzulegen und glaubhaft zu machen.

    Schließlich ist es Sache des Gerichts, ob die Parteien es so weit kommen lassen. Aber leider kostet der Gang zum Gericht Geld. Und was habe ich neulich über die Erhöhung der Gerichtsgebühren gelesen? Es wird für viele Menschen prohibitiv (hemmend, verbietend …) sein.

  35. Leo Bosch sagt oben

    Lieber Mutiger @Erik Kuijpers,

    Du hast ein sehr kurzes Gedächtnis.
    In Ihrer Antwort vom 28. Januar 04.23 Uhr Du schreibst, und jetzt zitiere ich:

    „Aber ich habe den starken Eindruck, dass das Auslandsbüro überlastet ist und die Leute den Rückständen hinterherjagen und vielleicht weniger erfahrene Leute an den Akten arbeiten lassen.“
    Dann passieren Fehler und es wird auch von einer Vorgehensweise abgewichen.“
    Schlusszitat.

    Schauen Sie, lieber Eric, das nennt man bei mir zu Hause: „ein Chaos anrichten.“

    Leo Bosch.

  36. Eric Kuypers sagt oben

    Du verdrehst absichtlich meine Worte. Du kannst. Einen schönen Sonntag wünsche ich dir, Leo.

  37. Joseph sagt oben

    Was ich gerne wissen würde: Können Sie Ihr Haus in den Niederlanden behalten???

    • Hans Bos (Herausgeber) sagt oben

      Ich denke, das sollte kein Problem sein. Möglicherweise verbringen Sie sogar jedes Jahr einige Zeit dort. Das bedeutet nicht, dass die Steuerbehörden einfach damit einverstanden sind.

    • Teun sagt oben

      Wenn Sie ins Ausland, in diesem Fall nach Thailand, auswandern und das Steuerabkommen zwischen Thailand und den Niederlanden nutzen möchten, dürfen Sie in den Niederlanden kein Eigenheim besitzen (und Sie müssen registriert sein/bleiben, um dauerhaft ein Miethaus zu besitzen). ). Das steht also der Auswanderung im Wege.

      Wenn Sie während Ihres „Urlaubs“ in den Niederlanden für die Dauer Ihres Aufenthalts ein Haus/eine Wohnung mieten, ist das kein Problem. Schließlich sind Sie ein Urlauber.

      • Booking sagt oben

        Teun,
        (Ich glaube, Sie sind der Mann, der das so lange im Voraus arrangiert hat, deshalb werde ich es jetzt auch tun) Ich denke, Sie dürfen in den Niederlanden überhaupt keine Besitztümer mehr haben, beispielsweise eine Firma. Nach meinen Informationen Bankdarlehen werden sofort gekündigt.
        Und zwar keine Immobilien auf Ihren Namen.

  38. Ad sagt oben

    Im Anschluss an meine vorherigen Kommentare zu diesem Thema.
    Deshalb habe ich letztes Jahr meine Befreiung beantragt, mit dem bereits bekannten Ergebnis abgelehnt.
    Und bei der Nachfrage am Steuertelefon musste ich nachweisen, dass ich Steuern gezahlt habe!!! und mit der Nachricht, was auch immer Sie tun, zeigen Sie es, aber ich könnte es tun.
    Da es sich um eine Absage ohne sachlichen Grund handelte, habe ich mithilfe von Peter einfach einen weiteren Antrag gestellt.
    Und so ziemlich alles, was ich finden konnte, um zu beweisen, dass ich in Thailand lebe, ist enthalten, einschließlich Mietverträge, Eigentumsnachweis, Auto, Roller, Stromrechnungen, Wasser, Telefon.
    Und es macht mir nichts aus, wenn ich beweise, dass ich hier tatsächlich Steuern zahle.
    Das Ergebnis ist, dass dem Antrag stattgegeben wurde. Die Befreiung gilt bis zur Vollendung meines 65. Lebensjahres.
    Die Bewerbung wurde am 16. Januar dieses Jahres verschickt und erhielt heute, am 20. Februar, eine Nachricht.
    Daher glaube ich nicht, dass es hier zu einer Verzögerung kommt.

    Es war nicht ganz einfach, aber glücklicherweise war es mit Peters Hilfe machbar.
    Dafür brauchen Sie also keinen (teuren) Steuerspezialisten aus den Niederlanden.
    Und auch keine Steuer-ID??

    Es funktioniert also wirklich für jeden, der daran arbeitet.
    Erfolg.

  39. Leo Bosch sagt oben

    Liebe Anzeige,

    Damit haben Sie der Willkür, mit der jedem Befreiungsantrag nachgekommen wird, wie ich bereits geschrieben habe, einen scharfen Einschnitt gemacht.

    Eine Ausnahmegenehmigung erhält man, wenn man ein Tambien Baan (das gelbe Hausbuch) vorweisen kann.
    Der andere wie ich zum Beispiel bekommt es gegen Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung der thailändischen Einwanderungsbehörde.

    Und Sie erhalten es gegen Vorlage einer Reihe von Dokumenten, die absolut nicht beweisen, dass Sie tatsächlich in Thailand steuerlich ansässig sind. oder sogar dauerhaft hier lebt.
    Das ist die Anforderung der niederländischen Steuerbehörden.

    Wie dem auch sei, es ist Unsinn, was die Steuerbehörde aufgezeigt sehen will.
    Wenn Sie in den Niederlanden abgemeldet wurden und Ihre Adresse in Thailand dem GAB bekannt ist und die thailändische Einwanderungsbehörde eine Erklärung vorlegt, dass Sie tatsächlich hier leben, scheint mir das mehr als ausreichend.
    Aber ich bin froh, dass es am Ende für dich geklappt hat.

    Ich habe noch eine Frage an dich,
    Sie schreiben, dass Ihnen eine Befreiung bis zum 65. Lebensjahr gewährt wurde.
    Ich weiß, dass mit der Anzahl der Befreiungsjahre auch eine enorme Willkür ausgeübt wird.
    3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre, sogar unbegrenzt ist möglich.
    Wie viele Jahre beträgt die Befreiung in Ihrem Fall bis zum 65. Lebensjahr?
    Ich bin neugierig.

    Grüße, Leo Bosch.

    • Ad sagt oben

      Lieber Löwe,

      Was Sie in Ihrer Antwort schreiben, ist nicht ganz richtig, nämlich dass mir eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ohne nachgewiesen zu haben, dass ich überhaupt dauerhaft hier wohne.
      Denn genau das habe ich bewiesen. Und der mit der Aufenthaltsbescheinigung versehene Antrag wurde abgelehnt, das Ärgerliche war, dass der Ablehnung eine klare Begründung fehlte.
      Es wurde lediglich festgestellt, dass ich nachweislich nicht steuerpflichtig sei.
      Und auf Auskunft des Steuertelefons hieß es, dass ich dies durch einen Steuerbescheid der thailändischen Steuerbehörde nachweisen müsse.
      Klar ist, dass es keine klare Beschreibung dessen gibt, was Sie für eine Befreiung einreichen müssen.
      Aber der Vertrag besagt in diesem Fall, dass man nachweisen muss, wo der Mittelpunkt seines gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens liegt.
      Und wie das von den Steuerbehörden in den Niederlanden beurteilt wird, ist meiner Meinung nach das große Problem. Die Beweislast ist privat und kann allenfalls eine Richtung vorgeben, aber die Steuer lässt das völlig offen, und dann lauert Willkür.
      Grüße Ad

    • Peter sagt oben

      Lieber Löwe,

      Wie können Sie feststellen, ob Ad nachgewiesen hat, dass sein „steuerlicher“ Wohnsitz Thailand ist? Ich gehe davon aus, dass Ad Ihnen keine Liste darüber gegeben hat, welche Daten an die niederländischen Steuerbehörden übermittelt wurden.
      Ich habe eine Ahnung, was er geschickt hat, und auf der Grundlage dieser Daten war es ein unwiderlegbarer Beweis dafür, dass das Zentrum seiner lebenswichtigen Interessen in Thailand liegt.
      Er lebt also in Thailand!

      Peter.

  40. Leo Bosch sagt oben

    Lieber Peter,

    Sie müssen die Reaktion von Ad vom 19. Februar lesen. Lesen Sie es genauer, darin beschreibt er sehr genau, welche Unterlagen er zur Erlangung der Steuerbefreiung eingereicht hat.

    Ob er auch nachgewiesen hat, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Thailand liegt und er daher auch in Thailand lebt, ist höchst fraglich.
    Weitere Kommentare finden Sie in meiner Antwort auf Ad

    Groetjes,

    Leo Bosch.

    • Ad sagt oben

      Lieber Löwe,

      Versuchen Sie nun, konzentriert zu bleiben. Meiner Meinung nach dient dieser Blog in erster Linie dazu, sich gegenseitig zu helfen.
      Und sicherlich kein Ort, an dem man sein eigenes Recht über alles stellen kann, und lesen Sie es sorgfältig durch, sagte ich in meiner Antwort. OA und das bedeutet unter anderem. Und das ist kein vollständiger Überblick.
      Bitte hören Sie auf, darüber zu reden, und tun Sie, was dieser Blog tun soll: Helfen Sie sich gegenseitig.
      Und jetzt ein PUNKT.

      P,s Peter ist sich meiner Bitte durchaus bewusst.

      Ad

  41. Leo Bosch sagt oben

    Liebe Anzeige,

    Mit der Einreichung der von Ihnen beschriebenen Dokumente haben Sie die von den Steuerbehörden festgelegten Standards für eine Steuerbefreiung erfüllt, aber das ist wirklich kein unwiderlegbarer Beweis, wie Peter angibt, dass Sie tatsächlich dauerhaft hier leben, und schon gar nicht ein Beweis dafür, dass Sie es sind auch hier steuerpflichtig.

    Jeder, der in Thailand eine Beziehung hat, eine Frau oder eine Freundin, kann grundsätzlich in den Niederlanden leben. Abmelden lassen, hier ein Auto oder Motorrad kaufen, eine Eigentumswohnung mieten, Strom und Wasser bezahlen, alles in seinem Namen, Nachweise (Rechnungen, Verträge) beim Finanzamt einreichen, Steuerbefreiung beantragen und den Großteil davon ausgeben Jahr in den Niederlanden. Übernachten Sie in einer Unterkunft und besuchen Sie beispielsweise zweimal im Jahr seine Freundin.
    Dies gilt aber für alle sogenannten Nachweise, wie zum Beispiel das gelbe Hausheft oder die Wohnsitzbescheinigung, mit denen Sie nachweisen können, dass Sie ein sogenannter „Steueransässiger“ Thailands sind.

    Dies zeigt, dass es dem Steuerabkommen zwischen den Niederlanden ähnelt. und Thailand wird von den Steuerbeamten in NL als Farce interpretiert.
    Denn kein Rentner ist hier in Thailand steuerpflichtig oder steueransässig, wie es die Steuerbehörden verlangen, es sei denn, er ist hier angestellt oder hat eine Firma.

    Aber das war übrigens nicht der Sinn meiner früheren Antwort vom 20. Februar.
    Der Kern meiner Antwort bestand darin, die Willkür der verschiedenen Steuerbeamten bei der Anwendung des Steuerabkommens aufzuzeigen.
    Der eine bekommt eine Befreiung, wenn er eine Wohnsitzbescheinigung vorlegt, der andere bekommt eine Befreiung, wenn er nachweist, dass er das gelbe Hausbuch besitzt, und wieder ein anderer muss einen Koffer voller Rechnungen, Führerscheine und Verträge schicken.

    Ganz zu schweigen davon, dass eine Person 3 Jahre, eine andere 5 Jahre und wieder andere 10 Jahre oder sogar eine unbegrenzte Befreiung erhält, ohne dass eine Erklärung dafür vorliegt, warum ein bestimmter Zeitraum verwendet wird.

    Übrigens haben Sie meine Frage nicht beantwortet, wie viele Jahre haben Sie schon eine Ausnahmegenehmigung erhalten?
    Wenn Sie das lieber nicht sagen möchten, kein Problem, aber sagen Sie es ehrlich.

    Grüße ,

    Leo Bosch.

  42. Jogchum sagt oben

    Jedes Mal bekomme ich vom Finanzamt eine Meldung mit der Aufschrift „Neue Abrechnung anfordern“.
    Befreiung gesendet. Es gibt nur 2 Fragen.
    A. Gilt man immer noch als Steuerinländer?
    B. einen Nachweis beilegen.
    Ich gehe dann zu der Gemeinde, bei der ich seit 2001 gemeldet bin.
    Der Gemeindebeamte tippt dann einen kleinen Zettel mit meiner Adresse und meinem Alter ein und steckt einen hinein
    Stempel drauf, dann lasse ich es bei einem anerkannten Übersetzungsbüro ins Englische übersetzen.
    Was ihm auch seinen Stempel aufdrückt. Beide Papiere >>Thailändisch und Englisch<< werde ich an senden
    Heerlen. Hatte nie ein Problem.

  43. Leo Bosch sagt oben

    @jogchum,

    Das ist die x-te Variante als Nachweis für die Steuerbehörden, dass Sie in Thailand leben.
    Du bist ein glücklicher Jogchum.

    Wenn Sie die Antworten zu diesem Thema verfolgt haben, sollten Sie wissen, dass es vielen Menschen schwerer fällt, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
    Einige versenden Pakete mit Dokumenten, um zu beweisen, dass sie in Thailand leben, und verbreiten dies auch an andere.

    Damit hat sich zum x-ten Mal gezeigt, dass jeder Beamte andere Anforderungen hat und wenn man sich darauf einlässt, ist man der völligen Willkür ausgeliefert.

    Leo Bosch.

  44. Teun sagt oben

    Menschen,

    Was für ein Aufwand. Ich bin von den niederländischen Steuerbehörden befreit, solange ich in Thailand lebe. damit du weiter jammern und darüber reden kannst. Beauftragen Sie einen Experten und DNA wird alles klären. Nur: Man muss ein paar grundsätzliche Entscheidungen treffen. Solange Sie alle Vorteile der Niederlande und alle Vorteile Thailands nutzen möchten, wird es einfach nicht funktionieren!

    • Rob N. sagt oben

      Qte
      Autor: Teun
      Kommentar:
      lieber Löwe,

      Zunächst einmal akzeptiere ich nicht, dass es nur eine Frage des Glücks ist. Auf diese Weise können zwischenstaatliche Verträge nicht umgesetzt werden.

      Grundlegende Auswahlmöglichkeiten sind:
      1. 100 % wandern nach (in diesem Fall) Thailand aus
      2. die Vorteile des niederländischen Systems (Versicherung usw.) nicht mehr nutzen möchten. Schließen Sie also einfach eine Krankenversicherung in Thailand ab (und wenn das aufgrund einer bestehenden Krankheit nicht möglich ist, dann können Sie nicht auswandern. Sie behalten dann Ihre niederländische Versicherung, unterliegen aber auch weiterhin dem niederländischen Steuersystem).

      und ich habe den Namen und die Adressdaten meines Steuerberaters bereits an Hans Bos (Asian Press, Hua Hin) gesendet. Sie können sie also möglicherweise kontaktieren. Und noch einmal: Ich habe eine Ausnahmeregelung „solange ich in Thailand lebe“.
      Unqte

      Liebe Teune,
      Ich werde mich nicht auf ein Wortgefecht einlassen, aber ich werde hier noch einmal meine eigenen Erfahrungen niederschreiben, so wie Sie auch Ihre eigenen Erfahrungen erwähnen.
      Am 18. Dezember 2006 aus den Niederlanden abgemeldet, Steuerjahr 2006 endete am 31. Dezember desselben Jahres.
      Abreise nach Thailand am 31. Dezember 2006, Ankunft dort am 1. Januar 2007.
      Ich habe eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen beantragt, zusammen mit der Wohnsitzbescheinigung geschickt und bis zum 1. Dezember 2007 eine Befreiung erhalten, da der Name meiner Leistung an diesem Tag von „Überschussleistung“ in „Vorrente“ geändert wurde.
      Erneut eine Befreiung beantragt und dieses Mal gültig bis Juni 2011, also bis 1 Tag vor meinem 65. Geburtstag.
      Habe im Januar 2011 einen neuen Antrag gestellt und dieses Mal eine Befreiung bis zum 30. Juni 2016 (also 5 Jahre) erhalten.
      Fügen Sie allen meinen bisherigen Bewerbungen eine Wohnsitzbescheinigung (Thai plus offiziell übersetzte englische Version) bei.
      Das Komische ist, dass mein Haus erst im September 2007 verkauft wurde, ich also 2007 zwar eine Immobilie in den Niederlanden hatte, aber trotzdem eine Ausnahmegenehmigung bekam.
      Allerdings habe ich auch gehört (nicht offiziell bestätigt), dass Personen, die eine ABP-Rente beziehen, tatsächlich eine Befreiung für die Dauer ihres Aufenthalts in Thailand gewährt wurde. Ich weiß natürlich nicht, ob dies auch für Sie gilt.

      Der Abschluss einer Krankenversicherung in Thailand ist nicht einfach, die meisten Versicherungen enden mit 69 Jahren. Schließen Sie Ihre eigene Krankenversicherung bei Asia Expats ab. Es gibt auch Menschen, die dauerhaft in Thailand leben, aus einem europäischen Wohnsitzland abgemeldet wurden und das Risiko für etwaige medizinische Kosten selbst tragen. Eine Auswanderung ist also möglich, wenn man bereit ist, ein Risiko hinsichtlich der medizinischen Kosten einzugehen. Um es klarzustellen: Ich wollte das nicht und bin gut versichert

      Ich brauchte keinen Steuerberater, weil ich selbst etwas von Steuern wusste.
      Wer es braucht, für den ist ein Steuerberater ein guter Rat.

      Grüße,
      Rob N.

  45. Leo Bosch sagt oben

    Nein, lieber Teun, wenn Ihr Experte einen Steuerbeamten getroffen hätte, der das Steuerabkommen auf seine Weise ausgelegt hätte, hätte Ihr Experte (d. h. Sie) die gleichen Probleme haben können.
    Es hat sich herausgestellt, dass jedes Büro oder jeder Beamte seine eigene Erklärung dazu abgibt, wie Sie nachweisen müssen, dass Sie tatsächlich in Thailand ansässig sind.

    Und wenn Sie denken, dass Sie so gut wissen, welche grundlegenden Entscheidungen Sie treffen müssen, warum teilen Sie diese Weisheit nicht mit uns Menschen, die immer nur jammern und reden?
    Ich bin gespannt, was Sie uns zu sagen haben.

    Leo Bosch.

    • Teun sagt oben

      lieber Löwe,

      Zunächst einmal akzeptiere ich nicht, dass es nur eine Frage des Glücks ist. Auf diese Weise können zwischenstaatliche Verträge nicht umgesetzt werden.

      Grundlegende Auswahlmöglichkeiten sind:
      1. 100 % wandern nach (in diesem Fall) Thailand aus
      2. die Vorteile des niederländischen Systems (Versicherung usw.) nicht mehr nutzen möchten. Schließen Sie also einfach eine Krankenversicherung in Thailand ab (und wenn das aufgrund einer bestehenden Krankheit nicht möglich ist, dann können Sie nicht auswandern. Sie behalten dann Ihre niederländische Versicherung, unterliegen aber auch weiterhin dem niederländischen Steuersystem).

      und ich habe den Namen und die Adressdaten meines Steuerberaters bereits an Hans Bos (Asian Press, Hua Hin) gesendet. Sie können sie also möglicherweise kontaktieren. Und noch einmal: Ich habe eine Ausnahmeregelung „solange ich in Thailand lebe“.

  46. Jogchum sagt oben

    @Leo Bosch,

    Ich habe bei einem Metallunternehmen in den Niederlanden gearbeitet. Die letzten Jahre waren sehr schlimm. Viel
    zu wenige Bestellungen. Zunächst wurden die Jugendlichen entlassen. Eines Tages kam auch der Direktor
    zu mir und fragte…..willst du auch raus, Jogchum? Das hast du immer gesagt, wenn du dabei bist
    Du kannst dich sofort nach Thailand zurückziehen, ich gebe dir jetzt die Chance.
    Meine Antwort war „Ja“, aber was ist mit dem Geld? Naja, das werden wir arrangieren...
    Komm in mein Büro.

    Diese Geschichte spielte sich ab, als die „VUT“ noch existierte. Ich war 58 Jahre alt.
    Ich bin dann in die frühe VUT eingestiegen. Ich erhielt damals weniger, aber mein Arbeitgeber ergänzte das bis zu meinem 65. Lebensjahr durch die Amerfore-Versicherung.

    Außerdem durfte ich auf seine Kosten eine Steuerberatung aufsuchen. Das kann ich benennen
    Schreibtisch nicht gut, aber es ist heiß, so etwas wie ;; Loyd und Toutch. Dieser Schreibtisch hat eine Vorderseite
    Ich habe in NL alles für mich arrangiert. Dieser Schreibtisch gab mir dieses Gefühl, sobald ich in Thailand ankam
    Melden Sie sich schnellstmöglich bei der Gemeinde an, in der mein Wohnsitz liegt.

    Meine thailändische Frau und ich gingen direkt nach dem Ankunftstag zur Gemeinde
    gegangen. Der Beamte tippte eine kurze Notiz mit meiner Adresse und meinem Alter. Dann gehe
    ins Englische übersetzen.

    Schicken Sie beide Unterlagen schnellstmöglich an die Beratungsstelle in den Niederlanden. Meine Frau
    lebte damals auch in NL

    Mein Rat ist daher, dies von einem beratenden Finanzbüro erledigen zu lassen, was in meinem Fall der Fall ist
    war völlig kostenlos. Ich weiß nicht, wie hoch der tatsächliche Preis in einem solchen Büro ist
    aber dafür muss man auch sehr wenig tun.

    Ich bin jetzt 69 Jahre alt, lebe seit fast 12 Jahren in Thailand und bin bis zum 1. Juli 2015 von der Steuer befreit. Letztes Mal habe ich eine 5-Jahres-Befreiung erhalten.

  47. Leo Bosch sagt oben

    Liebe Teune,

    Ob es einem gefällt oder nicht: Wenn man den Beitrag von Hans Bos und die Reaktionen diverser Blogger darauf genauer liest, könnte man zu dem Schluss kommen, dass nicht alle jammern und reden, sondern dass die Steuerbehörden das regeln Steuerabkommen auf ganz unterschiedliche Weise prüfen und dass ein Inspektor andere Anforderungen an den Nachweis stellt, dass Sie in Thailand ansässig sind als ein anderer.
    Oder sind Hans Bos und all diese Blogger so dumme Kerle?

    Was Sie behaupten, dass Sie prinzipielle Entscheidungen treffen müssen, macht überhaupt keinen Sinn.
    Eine Auswanderung ist nur zu 100 % möglich.
    Das ist keine Wahl.
    Denn wenn Sie sich aufgrund der Auswanderung nach Thailand bei der GAB abmelden, werden Sie automatisch aus der Krankenversicherung ausgeschlossen.
    Dabei haben Sie keine Wahl.

    Und wenn es Leute gibt, die viel Geld für einen Experten ausgeben wollen, sollten sie das selbst wissen, aber es ist nicht notwendig,
    Selbst wenn Sie MAVO nur mit einem Spaßpaket haben, ist es ganz einfach, es selbst zu machen.

    Im Prinzip ist die Vorgehensweise recht einfach.
    Sie beantragen beim Finanzamt ein Antragsformular für die Steuerbefreiung im Zusammenhang mit der Auswanderung nach Thailand.
    Um das auszufüllen, braucht man wirklich keine VWO-Ausbildung.
    Anschließend schicken Sie es zusammen mit Ihrem Nachweis über die Abmeldung vom GAB und einer Bescheinigung der thailändischen Einwanderungsbehörde (Certificate of Residence) ein.
    Das ist alles.

    Leo Bosch.

    • Teun sagt oben

      Lieber Löwe,

      Es ist also scheinbar einfach. Weil der Vertrag klar ist. Dann ist meine Frage einfach: Warum „jammern“ alle darüber? Befolgen Sie einfach Ihren Rat und wir können dieses Thema als abgeschlossen betrachten. Außerdem: Wie können Sie wissen, wie viel Geld ich für meinen Berater in dieser Angelegenheit ausgegeben habe oder nicht? Ich habe dazu nie einen Hinweis gegeben.
      Und ich habe mich nie zum erforderlichen Bildungsniveau geäußert. Warum glauben Sie, dass ich Hans Bos den Namen und die Anschrift meines Beraters mitgeteilt habe? Richtig. Denn er selbst hat mich per E-Mail darum gebeten.

      Nachdem Sie und ich nun unsere Ausnahmegenehmigung erhalten haben, schlage ich vor, dass Sie das Leben in Thailand weiter genießen.

  48. Leo Bosch sagt oben

    Lieber Teun

    Das ist das Letzte, was ich dazu sagen möchte.
    Wieder einmal scheint es, dass Sie es nicht richtig lesen.
    Ich habe gesagt, dass das Verfahren zur Beantragung einer Befreiung recht einfach ist.
    Ich habe nicht behauptet, dass der Vertrag einfach sei.

    Ich weiß nicht, wie viel Geld Sie für einen Berater ausgegeben haben, ich bin nicht interessiert und habe es auch nie behauptet.
    Ich sagte, wenn es Leute gibt, die viel Geld für einen Berater ausgeben wollen, sollten sie das selbst entscheiden.
    Und außerdem sieht man immer noch nicht, dass all diese Blogger, die Probleme mit dem Finanzamt haben, sich nicht über deren Steuerbefreiung beschweren, sondern dass sie sich, und das ist meines Erachtens zu Recht, darüber beschweren, dass es eine Reihe von Steuerbeamten gibt, die das tun Es ist äußerst schwierig, eine Steuerbefreiung zu gewähren.

    Gott segne dich, Mann, dass du ein gutes gefunden hast.

    Ich kritisiere die Steuerbehörden, weil es mich sehr irritiert, dass wir Pensionadas bei der Steuerbefreiung nicht gleich behandelt werden.
    Aber ich bin froh, dass mir nun ohne großen Aufwand (bis auf ein kleines Problem) eine Ausnahmegenehmigung für 11 Jahre gewährt wurde.

    Besten Wünsche.

    Leo Bosch.

  49. Teun sagt oben

    Lieber Löwe,

    Das Glück zwingt dich. UND es kann nicht sein, dass Sie und ich auf relativ einfache Weise die gewünschte Befreiung haben, während „andere“ viele Probleme haben.
    Das ist wirklich das Letzte, was ich dazu sagen werde: SO KANN ES EINFACH SEIN.
    Entweder man bastelt selbst oder man stellt (einen guten) Menschen ein.
    Hallo!! Besten Wünsche. Für diejenigen, die immer noch Probleme haben:

    1. Machen Sie es wie Leo
    2. oder ziehen Sie einen echten Experten hinzu.

    Außerdem wünsche ich allen ein „glückliches Leben“ im schönen Thailand.

    Teun

  50. Eric Kuypers sagt oben

    Ich habe nach meinen Reaktionen weitergelesen und den Eindruck gewonnen, dass es in den Niederlanden nicht anders ist als in Thailand. Kein Festnetzanschluss, wie wir ihn auch hier bei der Fremdenpolizei haben. Jedes Büro hat seine eigenen Regeln.

    Ich kann mir vorstellen, dass Sie bei der ersten Beantragung einer Ausnahmegenehmigung weitere Nachweise verlangen; Menschen wollen ihre Pappenheimer kennenlernen. Das hat aber nur dann einen Effekt, wenn man immer vom selben Beamten behandelt wird.. und das ist eine Illusion. Ich habe für den ersten Antrag mehr geschickt, als Sie sagen, aber danach nur noch Passstempel und eine Erklärung, und es war ein Kinderspiel. Jetzt habe ich eine Befreiung für 10 Jahre. Ich habe sogar eine Befreiung von der AOW-Leistung und das ist nicht möglich, AOW fällt unter die nationale Gesetzgebung …

    In den Niederlanden gibt es Probleme mit einigen Steuerabkommen. Der Vertrag mit Thailand ist einer davon. Im Abkommen fehlt die neue Bestimmung, dass Sie im zahlenden Land keine Befreiung erhalten können, wenn das neue Wohnsitzland keine Abgaben erhebt. Thailand erhebt, das sage ich mit Nachdruck, noch keine Betriebsrenten und Renten aus den Niederlanden. Aus diesem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist also ein Abkommen geworden, in dem es überhaupt nicht darum geht, Steuern zu zahlen … und das war nie die Absicht. Aber die Änderung eines Vertrags dauert bis Sint Juttemis……

    Es würde den niederländischen Steuerbehörden zugute kommen, wenn sie klar angeben würden, welche Dinge sie als Auswanderungsnachweis sehen wollen. Aber selbst dann… bekommt man diese Belege nicht überall in Thailand. In der Gemeinde, in der ich wohne, wird nie eine Stellungnahme abgegeben; Das Finanzamt weigert sich hier, mich anzumelden, die Fremdenpolizei stellt keine Wohnsitznachweise aus, außer Führerschein oder Kauf eines Kraftfahrzeugs. Übrig bleiben andere Dinge wie Passstempel oder besser: deren Fehlen. Denn dann können Sie nachweisen, dass Sie dieses Land nicht wieder verlassen werden.

    Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass der Dienst in Heerlen Rückstände hat. Und dann möchte man einen unvollständigen Antrag oder Unklarheiten mit einem „Nein“ begleichen. Sie sind auch nur Menschen, wissen Sie.

    Ich denke, man muss lernen, damit zu leben und seine Bewerbung den Anforderungen anzupassen. Nun, wenn man in Thailand lebt, muss man sich an so viele Dinge anpassen, dass auch eine zusätzliche Kopie möglich ist. Nicht ?

    • Teun sagt oben

      Erik,

      Sie geben an, dass Sie „sogar“ eine Befreiung von Ihrer AOW haben und dass dies nicht möglich ist, da die AOW der nationalen Gesetzgebung unterliegt. Das erschien mir unlogisch, denn warum sollte das mit der „normalen Betriebsrente“ „möglich sein“ (= immerhin das gleiche System, also Prämienabzug und versteuerte Leistungen wie bei der AOW).

      Deshalb habe ich gerade eine E-Mail an die SVB (AOW-Leistungsträger) geschickt und gefragt, ob ich zu gegebener Zeit auch meine AOW brutto = netto erhalte.
      Ich möchte die Antwort nicht vorenthalten:
      "
      Lieber Herr,

      Ihre AOW-Leistung wird brutto und netto ausgezahlt. Wir bitten Sie, sich ca. 6 Monate vor Ihrem 65. Lebensjahr mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen die notwendigen Formulare für die Beantragung der AOW-Leistung zukommen lassen können.
      Aus der Antwort auf diese E-Mail können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Frau T. Pangad
      Abteilung für Dienstleistungen
      Sozialversicherungsbank Roermond
      "
      Daher denke ich, dass dies eine beruhigende Nachricht für Sie ist. Sie erhalten zu Recht Ihre staatliche Rente ohne Abzüge von Sozialabgaben, Steuern usw.

  51. Chris Hammer sagt oben

    Lieber Erik,

    Die niederländischen Steuerbehörden werden Ihnen nie genau sagen, wie alles funktioniert und was genau als Nachweis verlangt wird. Der Mensch behält gerne die Zügel im Griff und lässt sich nicht auf genaue Regeln festlegen. Das ist eine bewusste Taktik oder Politik.

  52. Leo Bosch sagt oben

    Hallo Eric Kuijpers,

    Ihre Erfahrungen zeigen auch einmal mehr, was mit der NL falsch läuft. Steuerbehörden.
    Ich verstehe nicht, dass es immer noch Leser dieses Blogs gibt (und ich möchte keine Namen nennen), die diese negativen Erfahrungen ebenfalls lesen und immer noch denken, dass die Steuerbehörden unfehlbar sind und ihre Politik mit Feuer und Schwert verteidigen.

    Ich wünschte, all diese Antworten würden von den Führungskräften der Steuerbehörden gelesen.
    Vielleicht würde sich dann etwas ändern.

    Leo Bosch.

  53. Eric Kuypers sagt oben

    Nun ja, aber es kann durchaus sein, dass es viel Betrug gibt und die Leute daher alles, was geliefert wird, mit Argwohn betrachten. Bisher hatte ich keine Probleme mit meinen Anfragen und der telefonische Kontakt mit einem der Ansprechpartner vor Ort ist immer hervorragend. Aber lassen Sie mich ehrlich sein: Ich komme aus der Steuerdienstleistungsbranche und kenne die Verfahren, denen sie folgen, und handle in diesem Sinne.

    In meiner Heimatstadt hier in Thailand wird so viel von oder um Farang gepoltert, dass die Einwanderungspolizei hier sogar den von der Botschaft beglaubigten Brief vom Konsulardienst des thailändischen Außenministeriums prüfen lassen will … Damit nehmen sie eine einzigartige Position ein , aber ja, ich lebe in dieser Provinz und habe sie „geheiratet“, ob es mir gefällt oder nicht. Grinsen Sie und ertragen Sie es, wie so vieles in diesem wunderbaren Land.

  54. Teun sagt oben

    Lieber Löwe,

    Meiner Meinung nach ist es am besten, Namen zu nennen. Ich habe nie eine Meinung zur (Un)Fehlbarkeit der Steuer- und Zollverwaltung geäußert. Ich habe mich auch nie zu der von ihnen verfolgten Politik geäußert, geschweige denn, dass ich sie „mit Feuer und Schwert“ verteidigt habe.
    Ich habe nur dazu geraten, einen Experten hinzuzuziehen, um den großen Ärger zu vermeiden, den viele in diesem Blog erlebt haben. Du würdest doch nicht zulassen, dass der Metzger dich operiert, oder? Und ob diese Expertise Geld kostet, macht für mich Sinn. Oder hast du früher umsonst gearbeitet?
    Ich denke, dass Steuerberater nicht ohne Grund eine Daseinsberechtigung haben. Schon allein deshalb, weil sie neben Steuerkenntnissen auch über gute Kontakte innerhalb der Steuer- und Zollverwaltung verfügen.
    Endlich. Ich verstehe Ihren Wunsch, dass Führungskräfte der Steuer- und Zollverwaltung diesen Blog zu diesem Thema lesen würden, aber ich denke, das wird eine Utopie bleiben.

  55. Rob N. sagt oben

    QteAutor: teun
    Kommentar:
    Erik,

    Sie geben an, dass Sie „sogar“ eine Befreiung von Ihrer AOW haben und dass dies nicht möglich ist, da die AOW der nationalen Gesetzgebung unterliegt. Das erschien mir unlogisch, denn warum sollte das mit der „normalen Betriebsrente“ „möglich sein“ (= immerhin das gleiche System, also Prämienabzug und versteuerte Leistungen wie bei der AOW).

    Deshalb habe ich gerade eine E-Mail an die SVB (AOW-Leistungsträger) geschickt und gefragt, ob ich zu gegebener Zeit auch meine AOW brutto = netto erhalte.
    Ich möchte die Antwort nicht vorenthalten:
    "
    Lieber Herr,

    Ihre AOW-Leistung wird brutto und netto ausgezahlt. Wir bitten Sie, sich ca. 6 Monate vor Ihrem 65. Lebensjahr mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen die notwendigen Formulare für die Beantragung der AOW-Leistung zukommen lassen können.
    Aus der Antwort auf diese E-Mail können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Frau T. Pangad
    Abteilung für Dienstleistungen
    Sozialversicherungsbank Roermond
    "
    Daher denke ich, dass dies eine beruhigende Nachricht für Sie ist. Sie erhalten zu Recht Ihre staatliche Rente ohne Abzüge von Sozialabgaben, Steuern usw.
    Unqte

    Denken Sie, dass es bei der AOW-Auszahlung noch eine Überraschung geben kann. Ich habe tatsächlich einen Lohnsteuerabzug beantragt. Zuzugeben ist kein großer Betrag, rund 17 Euro. Ich habe dies bei der Quelle, dem Belastdienst Buitenland in Heerlen, nachgefragt und sie haben mir gesagt, dass sie auf die AOW die Lohnsteuer erheben, die also in den Niederlanden zu zahlen ist. Ist übersichtlich auf der Übersicht der SVB aufgeführt.

  56. Eric Kuypers sagt oben

    Was die SVB tut, ist grundsätzlich falsch; AOW unterliegt dem nationalen Recht, schließlich ist es NICHT Bestandteil des Abkommens, und das Finanzamt hat mir dies in einem Schreiben bestätigt

    In der Praxis wird für Personen, die eine Ermäßigung und keine gesetzliche Rente beziehen, die AOW-Leistung zusätzlich zur gesetzlichen Rente so gering sein, dass sich das System der (in diesem Fall begrenzten) allgemeinen Steuergutschrift und das System der Bemessungsgrenzen ergeben Null Quellensteuer. Auch ohne Ausnahme wäre es Null.

    AOW wurde aus steuerlichen Gründen den Niederlanden zugewiesen. Das ist beruhigend, wenn Thailand ebenfalls Abgaben erheben möchte, da die thailändischen Sätze ohne die Sozialversicherung höher sind als die niederländischen Sätze.

    Weiter; Wenn Sie zusätzlich zur AOW eine staatliche Rente beziehen, erfahren Sie, wo die AOW besteuert wird: in NL. Anschließend wird der Tarifsatz auf die Summe der Leistungen angewendet.

    Abschließend: Wenn es um die Steuerpflicht geht, fragen Sie doch mal das Finanzamt. Das habe ich getan, und ihre Antwort steht im Einklang mit dem Vertrag

    • Gringo sagt oben

      Kein Problem, Hans: Auf meine AOW und Rente von ABP fällt eine Lohnsteuer von 1,8 % an, die Befreiung gilt für meine Betriebsrenten.


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