Sind das Zufälle oder handelt es sich um einen gezielten Angriff auf die Steuerbefreiung niederländischer Staatsbürger in Thailand? Es häufen sich Berichte, dass die niederländischen Steuerbehörden das Abkommen mit Thailand von 1975 zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung missachten.

Dies betrifft hauptsächlich die Auslandsabteilung des Dienstes in Heerlen. Einige Beamte dort weisen nachdrücklich darauf hin, dass keine Befreiung von der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen gewährt wird, wenn die betreffende Person nicht nachweisen kann, dass sie in Thailand steuerlich ansässig ist und aus den Niederlanden abgemeldet wurde. Heerlen ist zunehmend unzufrieden mit der bloßen Tatsache, dass laut Vertrag „der Mittelpunkt lebenswichtiger Interessen“ ein Grund für die Steuerbefreiung in den Niederlanden ist.

Den Niederländern in Thailand wird manchmal auch mitgeteilt, dass eine Befreiung nur unter der Bedingung gewährt wird, dass das Geld direkt auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen wird. Eine unsinnige Sache…

Steuerabkommen mit Thailand

Aus Quellen der Steuerbehörde in Den Haag geht nun hervor, dass der niederländischen Regierung das aktuelle Abkommen mit Thailand seit langem ein Dorn im Auge ist. Befreite Personen erhalten ihr Geld netto aus den Niederlanden, während die thailändische Regierung es nicht oder kaum besteuert. Die Niederlande möchten das Steuergeld durch eine Quellensteuer in der eigenen Tasche behalten. Allerdings ist die Änderung des Abkommens zur Verhinderung der Doppelbesteuerung eine komplizierte und zeitaufwändige Angelegenheit, während die thailändische Regierung es vorzieht, dass die Expats das Geld hier ausgeben, anstatt es in der niederländischen Staatskasse verschwinden zu lassen.

Nehmen Sie die Anfrage von K. aus Chumpon an. Nach einem heftigen Brief und einem scharfen Telefongespräch seinerseits halten sich die Menschen in Heerlen unverblümt an die (neue) Anforderung, einen Nachweis über die Registrierung im thailändischen Steuersystem vorzulegen. In seiner Verzweiflung ging er zum örtlichen Finanzamt in Chumpon. Er ist jetzt registriert und verfügt über eine thailändische Steuer-ID.

Er wurde sofort für 2014 veranlagt, zu zahlen: 0 Baht. Vermutlich, weil nur der Betrag besteuert wird, der tatsächlich nach Thailand überwiesen wird und er einen idiotisch niedrigen Betrag (120.000 Mrd.) angegeben hatte. Das wurde jetzt nicht überprüft, aber das könnte nächstes Jahr natürlich anders sein. In einem Brief an „Heerlen“ erklärte er:
…“Anscheinend ist es Ihrer derzeitigen Meinung nach nicht mehr von Bedeutung, dass mich sowohl der Vertrag zwischen den Niederlanden und Thailand als auch das thailändische Recht de facto und de jure als Steueransässigen in Thailand bezeichnen.“…   

Ablehnung aus Heerlen

Peter N. erhielt kürzlich auch eine Ablehnung seines Antrags auf Steuerbefreiung aus Heerlen. Das war bereits das zweite Mal, da der Beamte mit der ersten Bitte nicht zufrieden war. Er hat sich die Mühe gemacht, die Entscheidung telefonisch mitzuteilen. Dass die thailändischen Steuerbehörden in der Regel keine Steuernummer vergeben, interessierte ihn nicht. Wenn Peter es irgendwie schaffen würde, eine Steuerregistrierung zu erhalten, wäre die Befreiung bald eine Tatsache. Das ist das Spiel, das sind die Regeln und so sollte es gespielt werden. Entmutigt werden.

Bemerkenswert ist, dass sich der Aufschlagspieler von Heerlen nicht bereit zeigte, eine anfechtbare Entscheidung zu treffen. Peter kann erst protestieren, wenn seine Pensionskasse erstmals Steuern einbehält. Eine seltsame und völlig inakzeptable Sache.

Es stellt sich langsam die Frage, ob die Beamten der Steuerbehörden (und nicht nur in Heerlen) wissen, was sie tun. Der eine erhält keine Befreiung, der andere für drei, zehn Jahre oder ohne Ablaufdatum.

Einspruchsschreiben

Aus dem Brief eines anderen Niederländers, der Einspruch gegen die Ablehnung der beantragten Steuerbefreiung einlegte. Was prompt gewährt wurde.

In Ihrem Schreiben verlangen Sie unter anderem einen aktuellen Nachweis, dass ich in meinem Wohnsitzland als steuerlich ansässig angesehen werde. Gemäß dem Vertrag zwischen den Niederlanden und Thailand (www.jongbloed-fiscaaljuristen.nl/files/belastbelasten_09/thailand.pdf) gilt man immer als im Wohnsitzland steuerlich ansässig. Meiner Meinung nach ist dies daher eine irrelevante Frage. Sie geben außerdem an, dass man in den Niederlanden abgemeldet werden muss, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können. Auch dies wird im Vertrag nicht erwähnt und ist daher auch falsch. Eine Abmeldung kann auch bestimmen, in welchem ​​Land man wohnt, und dient nur als zusätzlicher Nachweis. Die bloße Abmeldung allein ist kein ausreichender Grund für die Feststellung des Wohnsitzlandes.

Im weiteren Verlauf dieses Briefes werde ich Ihnen anhand des Abkommens zwischen den Niederlanden und Thailand darlegen, warum mein steuerlicher Wohnsitz in Thailand liegt. In Artikel 4. Steueransässigkeit Absatz 1 heißt es:

„Im Sinne dieses Abkommens bezeichnet der Ausdruck ‚in einem der Staaten ansässige Person‘ jede Person, die nach dem Recht dieses Staates aufgrund ihres Wohnsitzes, Aufenthalts, Geschäftssitzes oder eines anderen Umstands dort steuerpflichtig ist.“ ähnlicher Art.“ . Für eine natürliche Person gilt daher als Wohnsitzstaat der Staat, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet.

Dass sich der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen von den Niederlanden nach Thailand verlagert hat, geht aus dem Folgenden hervor (eine Liste der Belege folgt).

Angesichts des Vorstehenden sollte klar sein, dass ich die Niederlande schon seit geraumer Zeit verlassen habe und der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in Thailand liegt. In Anbetracht der Bestimmungen von Artikel 4 des Abkommens zwischen den Niederlanden und Thailand gelte ich daher als „in Thailand ansässig und nach den Gesetzen Thailands bin ich dort aufgrund meines Wohnsitzes, meines Aufenthalts und anderer relevanter Zwecke steuerpflichtig.“ Daten, die darauf hinweisen, dass der Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in Thailand liegt. Mit anderen Worten: „Ich bin in meinem Wohnsitzland (Thailand) steuerpflichtig“ gemäß dem Abkommen. Daher sind meine Einkünfte gemäß Artikel 18 dieses Abkommens nur in einem Staat steuerpflichtig, nämlich in Thailand.

Vielleicht unnötigerweise möchte ich Folgendes anmerken:

Es kommt häufig vor, dass Menschen „steuerpflichtig“ mit „steuerpflichtig“ verwechseln, was dasselbe bedeutet wie „steuerpflichtig“. Bezüglich des Wohnsitzes erwähnt das Abkommen keine Steuerpflicht. Artikel 4 spricht von „steuerpflichtig“ und Artikel 18 spricht von „in diesem Staat steuerpflichtig“.

Es ist daher unerheblich, ob man in Thailand tatsächlich Steuern auf Einkünfte zahlt, für die Thailand gemäß diesem Abkommen Steuerbefugnis übertragen wurde! Diese Meinung wird auch von Ihrem Finanzamt geteilt, was sich aus den Angaben im LBB20-Formular unter „Allgemeine Informationen“ ergibt, in denen es heißt, „dass es einem auch freisteht, Belege usw. usw.“ vorzulegen.

In Anbetracht des Vorstehenden sowie auf der Grundlage der beigefügten Dokumente glaube ich, dass ich nachgewiesen habe, dass mein steuerlicher Wohnsitz in Thailand liegt, und bitte Sie dennoch, meinem Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuereinbehaltung stattzugeben.

38 Antworten auf „Die Steuer- und Zollverwaltung verlangt (entgegen dem Abkommen) eine steuerliche Registrierung in Thailand“

  1. danny sagt oben

    Eine sehr gute Verteidigung. Ich empfehle jedem, dies beizubehalten. Im Falle von! Man weiß nie.
    Übrigens musste ich vor 10 Jahren anhand dieser Karte nachweisen, dass ich steuerlich ansässig bin.
    Kein Sinn. 200 Baht und 10 Minuten später hatte ich es

    • edard sagt oben

      Wenn Thailand keine Steuernummer angibt und keine Steuern erhebt, darf der niederländische Staat trotzdem keine Steuern erheben, siehe Artikel 1-2-4-27, und die Niederlande selbst haben dies als Musterabkommen mit der OECD unterzeichnet – Man kann also einfach einen Einspruch einreichen.

  2. edard sagt oben

    Ich habe einen Einspruch beim Zentralen Berufungsgremium in Utrecht eingereicht und hoffe, dass mir viele folgen werden und wenn er erneut abgelehnt wird, legen Sie einfach erneut Berufung ein, bis die Steuerbehörden selbst die Bäume des Waldes nicht mehr sehen
    Ik ben dit al gewend geraakt en ook bezwaarschrift ingediend bij SVB betreffende AOW etc.

  3. RichardJ sagt oben

    Ich habe kürzlich einen ähnlichen Einspruch eingereicht wie der Niederländer oben, dem umgehend eine Befreiung gewährt wurde. Ich habe auch eine Befreiung erhalten, allerdings mit der unsinnigen Bedingung, dass die Rente von der Pensionskasse direkt nach Thailand überwiesen wird.

    Gibt es keine Möglichkeit zu messen oder schikanieren sie uns nur?

  4. Joost sagt oben

    Der Kern des Problems besteht darin, dass einige kleingeistige Köpfe in Heerlen aus Eifersucht nicht akzeptieren können, dass Rentner in Thailand keine Steuern zahlen, weil die thailändische Regierung daran kein Interesse hat. Es gibt jetzt eine offizielle Beschwerde (von mir eingereicht), die zweifellos beim Nationalen Ombudsmann weiterverfolgt wird. Auch hierüber wird das Gericht zu gegebener Zeit zu entscheiden haben. Aber hoffentlich wird der Bürgerbeauftragte vorher der schockierenden Anarchie einiger eifersüchtiger Beamter in Heerlen ein Ende bereiten.
    Ich stimme voll und ganz mit dem überein, was in dem Artikel zu den Aspekten des Vertrags gesagt wurde. Dabei geht es um die theoretische Besteuerung, weil man in Thailand ansässig ist und nicht darum, ob man dort tatsächlich Steuern zahlt.
    Im Übrigen wird empfohlen, sich aus den Niederlanden abzumelden, um nachzuweisen, dass man die Niederlande „mit Terwoon“ verlassen hat (auch wenn dies keine vertragliche Verpflichtung ist).

  5. Harrybr sagt oben

    Wer fordert, beweist.

    Sie behaupten, in Thailand ansässig zu sein und dort steuerpflichtig zu sein, denn DAS ist die Regel. Die Tatsache, dass die erhobene Steuer NULL ist, ist nebensächlich. Übrigens genauso, als ob Sie in einem anderen Nullsteuerland wohnen würden.

    Tut mir leid, aber ich halte es für normal, dass ein Nachweis über die Registrierung, in diesem Fall Thailand, vorgelegt wird. War auch 1994 bei mir, als ich die Steuerbefreiung für mein mitgebrachtes Geld beantragte, das ich in TH und Südostasien verdient hatte.
    Und dann war die NL-Abgabe: NIUL.

  6. William P. sagt oben

    Es ist mir ein Dorn im Auge, dass die meisten ehemaligen niederländischen Einwohner mit ihren Leistungen und/oder Rente und/oder AOW Zuflucht suchen. Zahlen Sie einfach Steuern in den Niederlanden, wenn Sie einen niederländischen Pass besitzen oder als Thailänder eingebürgert sind oder in einem anderen Land, in dem Sie leben. Vielleicht kurzsichtig, aber so sollte es meiner Meinung nach global geregelt werden.

    • RichardJ sagt oben

      Tut mir leid, Willem, leider sind die Dinge für dich derzeit weltweit anders geregelt. Es ist ein international anerkannter Grundsatz, dass Sie Steuern in Ihrem Wohnsitzland zahlen, d. h. in dem Land, in dem Sie mehr als 182 Mal im Jahr wohnen.

      Es ist auch beabsichtigt, dass niederländische Auswanderer in Thailand Steuern zahlen. Es ergibt sich lediglich der Umstand, dass die thailändische Regierung daran kein Interesse hat.

    • willem sagt oben

      William P.

      Ich lebe immer noch in den Niederlanden und zahle hier viel Steuern. Das hat natürlich einen Grund.
      Die Hauptfunktion der Steuer ist die Haushaltsfunktion. Das bedeutet, dass mit den Einnahmen aus der Abgabe öffentliche Güter und Dienstleistungen finanziert werden sollen, deren allgemeine Zugänglichkeit politisch festgelegt ist. Beispiele hierfür sind Themen wie Verteidigung, Polizei, Rechtspflege, Straßennetz, soziale Sicherheit, Hilfe, Gesundheitswesen, Subventionen, Kunst und Kultur.

      Jeder, der nicht mehr in den Niederlanden lebt. Sein Wohnsitz an einem anderen Ort wird die oben beschriebenen kollektiven Güter und Dienstleistungen nicht mehr nutzen. Deshalb halte ich es für völlig richtig, dass Menschen, die im Ausland leben, dort steuerpflichtig sind. Manchmal ist das mehr und manchmal weniger als in den Niederlanden.

      Lassen wir Neid nicht zum Anlass für Kritik an völlig gerechtfertigten Rechtsverträgen werden.

      Die, wie Sie sie nennen, ehemaligen Einwohner haben ihr gesamtes Arbeitsleben in den Niederlanden für ihre Steuern und Beiträge bezahlt und nutzen nun überhaupt keine Rückstellungen mehr.

      Gr.

      Willem

  7. Christian H sagt oben

    Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung scheut keine Mühen, um überall Geld eintreiben zu können. Und all dieser Aufwand ist mit hohen Kosten verbunden.
    Möchte man den Steuerbetrag mit Thailand nicht mehr einhalten, muss sich die Regierung zunächst mit der thailändischen Regierung einigen.
    Toen ik aankondigde destijds,dat ik verhuisde naar Thailand, kreeg ik zwart op wit, dat Thailand dan mij fiscaal mocht aanslaan met uitzondering over de AOW-uitkering

  8. Sir Charles sagt oben

    Habe wenig Ahnung von Steuern, betrachte es aber aus einer pragmatischen Sicht, denn wenn kein Nachweis erbracht werden kann, ist es nicht verwunderlich, dass vorerst keine Befreiung von Einkommens- und Sozialversicherungsbeiträgen gewährt wird.
    Vorausgesetzt, dass die Steuer- und Zollverwaltung in dieser Hinsicht sicherlich Fehler macht, liegt die Schuld oft auch beim Einreicher.

    Übrigens haben Sie aus „Quellen“ bei der Steuer- und Zollverwaltung gehört, dass das aktuelle Abkommen ein Dorn im Auge für die niederländische Regierung ist, das wird wahrscheinlich auch der Fall sein, aber nennen Sie bitte auch diese Quellen, sonst kann es nur interpretiert werden als aufgestaute Frustration gegenüber derselben niederländischen Regierung oder den Steuerbehörden.

    • RichardJ sagt oben

      An Pragmatik ist hier nicht zu denken!

      Wir haben es mit Steuerabkommen zwischen zwei Ländern zu tun und die niederländischen Steuerbehörden müssen diese umsetzen. Sofern der Antragsteller gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen einen Nachweis vorlegt, muss eine Befreiung gewährt werden.
      Es ergibt sich nun der Umstand, dass die niederländischen Steuerbehörden alle Arten von Beweisen verlangen, die laut Abkommen nicht vorgelegt werden müssten. Kurz gesagt, die Steuerbehörden sind aus dem Takt geraten.

  9. Hans Boss sagt oben

    Lieber Wilhelm. Die Befreiung von der Steuer kann Ihnen ein Dorn im Auge sein, aber dies wird einfach in Verträgen zwischen den gegenseitigen Regierungen geregelt.
    Zudem ist eine Einbürgerung ins Thailändische grundsätzlich ausgeschlossen. Und was ist mit den Prämien, die jemand sein ganzes Leben lang gezahlt hat, in dem Glauben, dass sein Alter versichert sei?
    Wenn es jedoch hart auf hart kommt und alle Gelder aus den Niederlanden versteuert werden müssen, umfassen die Pflichten auch die Rechte, beispielsweise die Krankenversicherung. Die Regierung kann nicht mit zweierlei Maß messen und es in beide Richtungen ausnutzen.

  10. Jacques sagt oben

    Ik zat al even te wachten of er weer een Nederlander zou zijn die vindt dat er altijd en overal belasting moet worden afgedragen in Nederland en ja hoor er is er weer een. Ik adviseer deze heer om de overige en voorgaande berichten met betrekking tot het verdrag tussen Nederland en Thailand eens rustig door te nemen. Het is erg duidelijk en niet zo moeilijk te vatten. De belastingdienst in Nederland is op bepaalde punten ziekelijk bezig en respecteert het verdag niet. De arrogantie ten top. Overigens worden gepensioneerde ambtenaren, langdurig verblijvende in Thailand, ook gediscrimineerd, want die moeten wel belasting betalen in Nederland. Bij deze groep wordt er dus niet Bruto, netto uitgekeerd. Wat dit betreft is dit wettelijk geregeld en moeten er sommige mensen in slaap zijn gevallen tijdens het overleg jaren geleden.Ik heb deze zaak al aangekaart bij mijn bondsvertegenwoordigers en het is weer onderwerp van gesprek. Het is nog onduidelijk of er een rechtzaak van gemaakt wordt want het ligt gevoelig, omdat er natuurlijk veel geld gevonden moet worden en de verplichte bijdragen van de ex ambtenaren is hierbij zeker van belang ten einde alle (gelukzoekende en terechte ) asielzoekers te kunnen betalen en ja die gaan toch voor in Nederland.

  11. petervz sagt oben

    Er lijkt onduidelijkheid te bestaan over het belastingverdag, of beter gezegd, het verdrag ter voorkomen van dubbele belasting. Dit bedrag betekent niet dat er geen belastingplicht meer bestaat, maar dat over datgene van het inkomen dat in het ene land belasting wordt betaald in het andere land niet nogmaals belast mag worden. Als men meer dan 180 dagen in Thailand verblijft dan volgt belastingplicht in Thailand. Belastingplicht hoeft niet te betekenen dat ook daadwerkelijk belasting betaald moet worden. Dat is aan de autoriteit van het land waar belastingplicht is. Echter, als over een (deel van) het inkomen in het ene land geen belasting betaald is dan heeft het andere land het recht dat (deel van het) inkomen alsnog te belasten.

    • willem sagt oben

      Er volgt niet automatisch belastingplicht na 180 dagen verblijf in Thailand. Men moet wel eerst uit het Nederlandse bevolkingsregister uitgeschreven zijn. Velen verblijven tot 8 maanden per jaar in Thailand en zijn officieel volledig woonachtig in Nederland.

      • Petervz sagt oben

        De 180 dagen heeft betrekking op zgn ’tax residence’, niet te verwarren met de officiele woonplaats.

  12. Joop sagt oben

    Die Steuerermäßigung (Befreiung) wird nur auf den Betrag gewährt, der tatsächlich nach Thailand überwiesen wird. Dies ist im Abkommen in Artikel 27 festgelegt: Beschränkung der Steuerermäßigung.

  13. Leo E. Bosch sagt oben

    Die Steuer- und Zollverwaltung Heerlen wendet die Regeln rein willkürlich an.
    Einige Rentner erhalten eine Befreiung für 3 Jahre, andere für 5 oder 10 Jahre.
    Ich kenne jemanden, dem sogar eine unbegrenzte Befreiung gewährt wurde, solange er in Thailand lebt.

    Manche erhalten auf Antrag problemlos eine sofortige Befreiung, andere müssen vor Gewährung der Befreiung zahlreiche Nachweise über ihre steuerliche Ansässigkeit erbringen.

    Bei meinem ersten Antrag (im Jahr 2005), nachdem ich in den Niederlanden abgemeldet wurde, erhielt ich sofort eine Befreiung für 3 Jahre, indem ich ein „Certificate of Residence“ von der Einwanderungsbehörde mit dem Nachweis beifügte, dass ich steuerlich ansässig bin.
    Im Jahr 2008 habe ich mit demselben Zertifikat erneut eine 3-Jahres-Befreiung beantragt und diese ohne Probleme erhalten.

    Bei meinem nächsten Antrag im Jahr 2011 erhielt ich die Nachricht, dass eine Aufenthaltsbescheinigung kein Beweis dafür sei, dass ich als in Thailand steuerlich ansässig angesehen werde.
    Nach verschiedenen Briefwechseln und Telefongesprächen blieb die betreffende Beamtin (eine Dame) standhaft; also keine Steuerbefreiung mehr.
    (Die beiden vorherigen Bewerbungen hatte ich mit männlichen Beamten zu tun).

    In meiner Verzweiflung beschloss ich, hier Steuern zu zahlen, um nachzuweisen, dass ich steuerlich ansässig war.
    (Die Steuersätze in Thailand sind übrigens eine Kleinigkeit!)

    Nun, das war an sich schon ein Problem, das hinbekommen zu können.
    Erstens schickten sie mich von einem Finanzamt zum anderen, immer von einer höheren Ebene aus.

    Als ich beim richtigen Büro war, stellte sich heraus, dass ich erst nach 6 Monaten mit der Steuerzahlung beginnen konnte und daher erst dann einen Nachweis über die steuerliche Ansässigkeit erhalten konnte.
    Ich teilte Heerlen dann telefonisch mit, dass ich erst nach 6 Monaten einen Nachweis über die „steuerliche Ansässigkeit“ erbringen könne.
    Dieselbe Dame sagte mir, sie würde meine Akte entgegennehmen.
    Wie schetst mijn verbazing toen ik te horen kreeg dat ik geen moeite meer hoefde te doen omdat,
    (je wil het niet geloven)……..MIJN BELASTINGONTHEFFING INMIDDELS AL WAS VERLEEND EN NOG WEL VOOR 5 JAAR.
    Die Bestätigung war bereits unterwegs.

    Nächstes Jahr muss ich mich also erneut bewerben.
    Ich habe jetzt das „Gelbe Hausbuch“, das werde ich wohl als Beweis mitschicken.
    Es scheint, dass es Rentner gibt, die damit Erfolg haben.

    • Petervz sagt oben

      Tatsächlich sind Sie nur dann ein Steuerinländer, wenn Sie mindestens 180 Jahre pro Steuerjahr bleiben.

  14. Leo E. Bosch sagt oben

    @ Joop, wie Sie lesen können, habe ich seit 10 Jahren eine Befreiung, aber mein gesamtes Einkommen (Rente und staatliche Rente) wird an meine niederländische Bank überwiesen.

    • Joop sagt oben

      Wenn die Steuerbehörden, wie ich es kürzlich getan habe, verlangen, dass die Einkünfte nach Thailand transferiert werden müssen, dann hat Heerlen das Recht dazu und führt einfach den Vertrag aus.
      Artikel 27 ist es wirklich.

  15. Rene sagt oben

    Als Steuerberater in den Niederlanden möchte ich mich zumindest in einer Sache einmischen, die Abzüge von der Aow werden immer den Niederlanden zugeordnet, egal wo man gemeldet ist. Für die anderen Leistungen sind verschiedene Bestimmungen zur Lohnsteuer in den Niederlanden wichtig und können nur persönlich eingesehen werden.

  16. Christian H sagt oben

    Lieber LeoBosch,

    Sie beschreiben gut, wie die „Richtlinie“ bei den Steuerbehörden aussieht. Zufälligkeit!

    Auf die Frage, warum dieses Mal 5 Jahre und dann wieder 3 Jahre, obwohl ich immer die gleichen Daten inklusive gelbem Heft verschicke, bekommt man ausnahmslos die Antwort „das ist unsere Politik“.
    Außerdem lasse ich meine Renten auf eine niederländische Bank überweisen, da es auch sehr schwierig ist, Steuern aus Thailand in die Niederlande zu zahlen. Ich habe seit 14 Jahren eine Ausnahmegenehmigung, aber aus verschiedenen Veröffentlichungen erfahre ich, dass diese Ausnahmegenehmigung angefochten wird. Es könnte in 2 Jahren einfach anders sein.

  17. l.geringe Größe sagt oben

    Dies sind die neuesten Nachrichten, die ich zum Thema Steuernachrichten erhalten habe.

    Steuern.
    Bij alle Nederlanders die in Thailand wonen is de AOW aan Nederland toegewezen, men zal ook vanaf 2016 10% belasting gaan betalen over de AOW omdat vanaf 2016 geen heffingskortingen etc meer van toepassing zijn. Mensen die in Nederland ambtenaar of in dienst van de overheid zijn geweest , blijven loontechnisch altijd belastingplichtig in Nederland.

    Freundlichen Grüßen,
    Louis

  18. RichardJ sagt oben

    Fragen Sie Leo:

    Ich kenne die Wohnsitzbescheinigung als das Dokument, das von den thailändischen Steuerbehörden ausgestellt wird, nachdem Sie Steuern gezahlt haben.

    Meinst du dieses Dokument?

    Oder meinen Sie das Dokument, das die Einwanderungsbehörde zur Bestätigung Ihrer Wohnadresse ausstellt?

    • Joop sagt oben

      Lieber Richard, das Abkommen sieht vor, dass die Besteuerung dem „Wohnsitzstaat“ zugewiesen wird. Wenn Sie noch in den Niederlanden gemeldet sind, ist dies Ihr Wohnsitzland. Wenn Sie abgemeldet wurden und in Thailand leben, müssen Sie diesen Nachweis in Heerlen einreichen. Dabei handelt es sich um die Wohnsitzbescheinigung, die Sie bei der Einwanderungsbehörde erhalten können, sofern Sie die Bedingungen erfüllen. Alle Arten von Dokumenten der thailändischen Steuerbehörden sind nicht beteiligt. Der Vertrag erwähnt nur „Wohnsitz“.

    • l.geringe Größe sagt oben

      Lieber Richard,

      So wie es in den Niederlanden einen Nachweis über die Abmeldung über die Gemeinde gibt, so gibt es in Thailand einen Nachweis über die Anmeldung mit Wohnadresse, mit 2 thailändischen Zeugen, dem sogenannten Certificate of Residence.
      Der thailändische Anrufdienst stört das nicht.

      Die Einwanderungsbehörde überprüft alle 90 Tage die Heimatadresse.

      Freundlichen Grüßen,
      Louis

  19. Jan sagt oben

    Jemand, der sein Geld in den Niederlanden verdient hat und sein Geld aus den Niederlanden erhält, sollte überall dort Steuern zahlen, wo er in den Niederlanden wohnt.

    • Wibar sagt oben

      Warum sollten Sie sich als Land natürlich an das Gesetz halten müssen, das Sie selbst unterzeichnet haben (was sarkastisch bedeutet)? Jan, hast du die Stücke einfach noch nicht gelesen? Die Niederlande haben ein Steuerabkommen unterzeichnet. Es spielt keine Rolle, ob Sie im Nachhinein zustimmen oder nicht. Dadurch wird das Gesetz nicht weniger wirksam. Und sicherlich muss die Regierung (dh die Steuerbehörden) dieses Gesetz einhalten. Wenn nicht, müssen sie korrigiert werden. Es ist bekannt, dass die niederländische Regierung überall so viel Geld wie möglich ausgeben möchte, aber das ist keine Entschuldigung für Gesetzesverstöße.
      Ich schaue mit Interesse auf das rechtliche Verfahren, von dem ich weiß, dass es eingeleitet wurde, und bin gespannt, was der nationale Ombudsmann damit machen wird.

    • Teun sagt oben

      John, ich glaube, du hast es falsch verstanden. Wenn Ihre Aussage zutrifft, sollten Sie auch in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen können. Und genau das ist das Problem. In NL sind Sie lediglich dazu verpflichtet, sich für eine bestimmte Mindestdauer im Land aufzuhalten. Wenn nicht, werden Sie abgemeldet. Und Ihre Krankenversicherung läuft aus. Aber dann Steuern?

      Ich hatte 3 Ausnahmen. Die ersten beiden verliefen relativ einfach. Beim dritten gab es Probleme. Ich habe einen Brief aus Heerlen an meine Adresse in Thailand erhalten, in dem ich um einen Nachweis gebeten habe, dass ich in Thailand lebe.... Nach langem Hin und Her mit Anrufen/Korrespondenzen wurde mir die dritte Ausnahmegenehmigung für 2 Jahre (!!!???) gewährt. während die beiden früheren gelten, solange ich in Thailand lebe.

      Den Haag will in beide Richtungen essen. Keine Vision/kein Realitätssinn.

  20. ruud sagt oben

    Dieses Problem wird auch nächstes Jahr für mich eine Rolle spielen.
    Dann wird eine Rentenversicherung ausgezahlt.
    Ich muss in den Niederlanden von Heerlen aus keine Steuern mehr zahlen,
    Auch ich habe als ausländischer Steuerpflichtiger eine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten.
    Für diese Rente muss ich jedoch eine Befreiung beantragen und dafür eine Registrierung bei den thailändischen Steuerbehörden haben, die dies bereits zweimal abgelehnt haben.

    Eigentlich vermisse ich das alles ein bisschen.

    Ich werde bald wieder anrufen.
    Ich muss auch sicherstellen, dass die Niederlande diese Rente nicht selbst besteuern.
    Es kursiert auch das Gerücht, dass die Rente zu Lasten des Gewinns des Versicherers geht und dann in den Niederlanden besteuert wird.

  21. theos sagt oben

    Ich zahle Steuern an das Land, aus dem ich mein Geld bekomme. In diesem Fall ist mein Land also die Niederlande. Die AOW wird ohnehin in und von den Niederlanden besteuert und ich zahle von meiner Rente Steuern an die Niederlande. Das ist niederländisches Geld, das in den Niederlanden verdient wird, und meiner Meinung nach hat Thailand kein Recht darauf.

  22. Leo E. Bosch sagt oben

    @RichardJ
    Ich dachte, ich hätte in meiner Antwort deutlich geschrieben, dass ich mit meinem Antrag auf Steuerbefreiung eine Wohnsitzbescheinigung von der Einwanderungsbehörde geschickt hatte.

  23. RichardJ sagt oben

    Leider muss ich zu dem Schluss kommen, dass der Begriff Wohnsitzbescheinigung falsch verwendet wird.

    Die Wohnsitzbescheinigung ist das von den thailändischen Steuerbehörden ausgestellte Dokument.

    Das von der thailändischen Einwanderungsbehörde ausgestellte Dokument ist eine Adressbescheinigung.

    Siehe auch: die Steuerdatei für Postaktivisten.

  24. So sagt oben

    In einer Angelegenheit wie dieser spielen allerlei Überlegungen eine Rolle, die eine richtige Sicht auf die Angelegenheit verdecken. Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein Rentner in TH von der niederländischen Besteuerung befreit wäre, weil er in TH steuerlich ansässig ist. Man verweist dann auf das NL-TH-Steuerabkommen. Auch der TH-Fiscus hätte kein Interesse an einem Rentner.

    Letztlich kommt es aber auf eine dritte Überlegung an: Wenn man die erste (nämlich wenn man in TH wohnt, ist man steuerlich der TH unterworfen) mit der zweiten (also: der TH Fiscus hat kein Interesse an einer Rentner), dann haben Sie die Chance, überhaupt keine Steuern zu zahlen, sodass Ihr NL-Einkommen nahezu 100 % bleibt. Abgesehen von der staatlichen Rente, denn diese unterliegt immer (!) dem niederländischen Steuersystem. Ich möchte einen vierten Erwägungsgrund hinzufügen. Siehe weiter.

    Überlegung 1: Wenn jemand von den Gemeindeämtern in NL abgemeldet ist und vollständig in TH wohnt, gilt er als in TH steuerpflichtig. Es werden jedenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Dafür müssen Sie nichts tun. Es ist möglich, dass im ersten Jahr noch Prämien abgezogen werden, dies aber im Folgejahr über die Steuererklärung/Veranlagung vollständig nachgeholt wird. Die Einkommensteuer wird einbehalten, auch wenn man in TH steuerpflichtig ist. Man muss nachweisen, dass man in TH tatsächlich Steuern zahlt. Im Steuerabkommen heißt es, es sei verwirrend, wie dies zu bewerkstelligen sei, daher gebe es unterschiedliche Auslegungen, was zu (hitzigen) Diskussionen mit der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung führe.
    Waarom zijn er die discussies? Omdat als je niet in NL belasting betaalt, je wordt geacht dat in TH te doen. Ook dat gegeven zit in de geest van het verdrag. Dat men in TH belasting betaalt dient men aldus te bewijzen. Maar het gaat menigeen er juist om om belastingbetaling aan TH te vermijden! Want daar zit de clou! In NL belastingvrijstelling, in TH geen belastingbetaling.

    Überlegung 2: Die TH-Steuer- und Zollverwaltung verfolgt keine aktive Politik in Bezug auf die Zahlung von Steuern unter anderem durch niederländische Rentner. Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in TH haben, werden nicht aktiv gesucht und können daher als Steuerpflichtige angesehen werden. Das könnte man leicht über die Computer der Einwanderungsbehörde machen. Nach 2 x 90-Tage-Meldungen kann nachgewiesen werden, dass jemand seit 180 Tagen in TH lebt und somit steuerlich gemeldet und angerechnet werden kann. Soweit ich weiß, sind Rentner nur kleine Fische. Angenommen, jemand zahlt eine Rente von 1500 Euro im Monat ein, dann kommt er nach allen möglichen Befreiungen auf etwa 1.300 Baht Steuerabgabe pro Monat, also 15,5 Tausend Baht pro Jahr. Dafür gibt es in TH keinen Knopf. Wenn diese Person auch TH-Krankenversicherungsprämien für ihre TH-Frau und ihre Kinder zahlt, kommt sie mit 0 Baht raus. Sowohl pro Monat als auch pro Jahr.
    Wenn sich aber dennoch jemand registrieren lassen möchte, ist er an der Rezeption herzlich willkommen. Aber wenn Du nicht (!) an der Theke erscheinst, ist das auch in Ordnung!

    Overweging 3: Stel je hebt een TH-fiscusinschrijving en je wilt NL-belastingvrijstelling, dan zou het leuk zijn als de NL-Fiscus die inschrijving meer dan voldoende acht, naast het feit dat je inwoner bent van TH, om jou die vrijstelling te verlenen. Dan nog eens te bedenken dat de TH-Fiscus je niet op de hielen zit, dan wordt deze kwestie zeer lucratief als jouw inkomen niet 1500 euro p. mnd bedraagt, maar ettelijke factoren hoger. En dat is wat ik voortdurend tussen de regels door lees in vele postings en reacties gedurende meer dan afgelopen jaren. Maar wat scheelt het? Heb je zoals boven vermeld een pensioen van 18 duizend euro, dan betaal je in 2016 een aanslag van zo’n 16 duizend baht, is 425 euro. In NL zou je, nou vooruit voor het gemak, 1625 euro betalen. Heel de manoeuvre scheelt je amper 1200 euro p. jaar, zijnde 100 euro p.mnd. NL-bedragen optimistisch berekend. Maar ja, wat moet je als je krap zit???? Het wordt dus interessant als het inkomen beduidend hoger ligt, en ook in NL beduidend meer belastingafdracht plaatsvindt. In TH aldus niet. Zie hier de kern van de discussie.

    Neue Überlegung 4: In NL haben wir Steuern gezahlt, weil sie unter anderem Gesundheitsversorgung, Bildung, Infrastruktur, Polizei, Justiz und Verteidigung finanzieren. Nun ist es so, dass ich es nicht mehr nutze und auf die kollektiven Institutionen der TH verlasse. Ich wende mich aber nicht an die Krankenkasse, weil ich im Ausland sehr gut versichert bin, mir Bildung keinen Spaß mehr macht, die Infrastruktur meiner Meinung nach nur mittelmäßig ist, ich meine Zweifel an der Polizei und der Justiz habe und ein gutes Wort für die Verteidigung habe. Kurz gesagt: Ich glaube, dass ich mit meinen Ausgaben in TH, inkl. indirekter Steuern inklusive Mehrwertsteuer, und mit meinen Investitionen in Haus und Herd einen ausreichenden Beitrag zum TH-Lebensraum trage. Auch wenn ich in der günstigen Situation bin, außerhalb der Aow mehr als nur eine Rente zu haben, bin ich dennoch der Meinung, dass jeder, der ein Einkommen hat, trotzdem Steuern nach seinen Mitteln zahlen sollte. Aber das gebe ich NL zu: Erstens zahle ich nicht so viel mehr, als wenn ich noch in NL leben würde, und zweitens: Ich habe NL viel zu verdanken, so viel, dass ich jetzt in TH ein gutes Gesamteinkommen genießen kann, obwohl meine TH-Frau und ich jahrelang hart dafür gearbeitet haben. Denn das bin ich auch NL schuldig. Denn: Egal wie man es betrachtet: NL ist gar nicht so schlecht. Schauen Sie sich einfach um!
    TH ist in Ordnung, Sie werden mich nichts dazu sagen hören, aber ich bin es NL schuldig.

  25. Leo E. Bosch sagt oben

    Lieber Richard J

    Das Formular, mit dem Sie bei der Einwanderung eine Bestätigung Ihrer Wohnadresse in Thailand anfordern, trägt den Titel:

    „Antragsformular für eine Aufenthaltsbescheinigung in Thailand“.

  26. Leo E. Bosch sagt oben

    @l.lagemaat

    Der Nachweis, dass Sie bei der Gemeindeverwaltung gemeldet sind, ist das sogenannte „Gelbe Hausbuch“.

    Laut der offiziellen englischen Übersetzung mit dem Titel: „HOUSE REGISTRATION Thor.Ror.13“.


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