(JPstock / Shutterstock.com)

Das Folgende ist der größte Fehler in der Steuergesetzgebung nach dem Zweiten Weltkrieg und betrifft die 2015 eingeführte Unterteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte ausländische Steuerzahler. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Steuergutschriften und -abzüge für persönliche Verpflichtungen. Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie keinen Anspruch darauf. So einfach ist das.

Ich erhalte regelmäßig Fragen von in Thailand lebenden Niederländern zum fehlenden Recht auf Steuergutschriften. Normalerweise fühlen sich Menschen diskriminiert.

Auch wenn sich diese unterschiedliche Behandlung zwischen einem gebietsansässigen und einem gebietsfremden Steuerpflichtigen diskriminierend anfühlen mag, ist sie nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zulässig, da diese unterschiedliche Behandlung nun auf dem Territorialitätsprinzip beruht (siehe u. a Schumacker-Urteil). Aus steuerlicher Sicht mag es richtig sein, aber das bedeutet nicht, dass es ethisch vertretbar ist.

Bevor ich ausführlich auf die Frage der Steuergutschriften eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass diese Gutschriften aus zwei Teilen bestehen, nämlich dem Steuerteil und dem Prämienteil. Da Sie bei einem Aufenthalt in Thailand keine Sozialversicherungsbeiträge schulden, geht es in meiner folgenden Betrachtung nur um den Steueranteil, der etwa 50 % des Gesamtbetrags beträgt, der für Steuergutschriften gilt. Dadurch wird das Problem deutlich geringer. Aber auch „ein bisschen stehlen“ (das Wegnehmen des Steueranteils der Steuergutschriften) ist meiner Meinung nach in manchen Fällen nicht erlaubt.

Die Situation qualifizierter gebietsfremder Steuerzahler vor der Einführung der Regelung

Die Verordnung über qualifizierte nichtansässige Steuerzahler, die mit dem Steuerjahr 2015 in Kraft trat, ersetzte die bis dahin geltende Möglichkeit für nichtansässige Steuerzahler überall auf der Welt, wie gebietsansässige Steuerzahler mit Anspruch auf Steuergutschriften und Steuern behandelt zu werden Abzüge.

Diese Regelung war zunächst nicht EU-tauglich, wurde aber vor dem Übergang zum System der steuerlichen Anerkennung als Steuerausländer in Einklang mit dem EU-Recht gebracht.

Gegenüber ausländischen Steuerzahlern ist Ihrer Meinung nach nichts auszusetzen. Der Regierung stand ein gutes Instrument zur Verfügung, um im Ausland lebende niederländische Staatsangehörige in die Einkommensteuer einzubeziehen. Allerdings hielt es die Rutte-II-Regierung dennoch für notwendig, hierfür ein umfangreiches und komplexes neues Instrumentarium in Form einer Unterteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte ausländische Steuerzahler zu schaffen.

Warum sollte man es einfach halten (das Wahlrecht), wenn es auch schwierig sein kann (Unterteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte ausländische Steuerzahler)?

Wann sind Sie ein qualifizierter ausländischer Steuerzahler?

Um sich zu qualifizieren, einschließlich des Rechts auf Steuergutschriften und -abzüge für Zwecke der Einkommensteuer, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen, nämlich:

  1. Sie müssen in der EU, Island, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein oder auf einer der BES-Inseln leben;
  2. Grundsätzlich müssen 90 % Ihres Welteinkommens in den Niederlanden versteuert werden;
  3. Sie müssen eine Einkommenserklärung Ihres Wohnsitzlandes vorlegen können.

Ursprünglich war beabsichtigt, alle ausländischen Steuerzahler von Steuergutschriften und -abzügen auszuschließen, was jedoch nicht mit der Zustimmung der Europäischen Kommission rechnen konnte, da es im Widerspruch zum freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU stand. Aus diesem Grund wurde die unter a. genannte Ausnahme gemacht. Um sich zu qualifizieren, hat die niederländische Regierung jedoch einen extrem hohen Prozentsatz von 90 % Ihres weltweiten Einkommens festgelegt.

Die Aufteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte Steuerzahler wurde ursprünglich von Geert Wilders von der PVV im Kabinett Rutte I (14. Oktober 2010 – 5. November 2012) eingeführt, was er tolerierte, und als diese Toleranz sehr schnell endete, war sie es auch von Rutte II. übernommen.

„Manchmal hat Wilders eine gute Idee“, muss sich Premierminister Rutte gedacht haben, doch ob das wirklich eine gute Idee war, darf bezweifelt werden, wie weiter unten deutlich wird.

Qualifizierte und nicht qualifizierte ausländische Steuerzahler im Lichte des internationalen Steuerrechts

Im internationalen Steuerrecht herrscht die Auffassung vor, dass der Wohnsitzstaat verpflichtet ist, seinen Einwohnern Steuererleichterungen zu gewähren, sofern der Wohnsitzstaat berechtigt ist, die Einkünfte des Ausländers zu besteuern. Das Quellenland zieht sich dann (ggf. anteilig) zurück, wenn es um die Gewährung von Steuererleichterungen geht. Denn dann gibt es für das Quellenland kaum oder gar nichts zu erheben und es besteht daher überhaupt kein Grund, Steuergutschriften und Steuerabzüge in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen oder volle Steuererleichterungen zu gewähren.

Eine so begründete Einteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte ausländische Steuerzahler ist in jeder Hinsicht zu vertreten. Allerdings sollte sich diese Aufteilung nicht an das Land knüpfen, in dem Sie gerade leben, sondern daran, welches Land berechtigt ist, Steuern auf Ihr Einkommen zu erheben und welches Land daher Steuererleichterungen gewähren muss.

Wenn Sie Einkünfte beziehen, die nur in Thailand erhoben werden dürfen, besteht in den Niederlanden keinerlei Anspruch auf Steuergutschriften. Schließlich gibt es nichts zu verkürzen. Wenn Sie jedoch über ein Einkommen verfügen, zu dessen Erhebung nur die Niederlande befugt sind, können Sie die thailändischen Steuererleichterungen nicht nutzen. Meiner Meinung nach sollten die Niederlande dies durch die Gewährung des Rechts auf Steuergutschriften und -abzüge ersetzen.

Wenn Sie über mehrere Einkommensquellen verfügen und sowohl die Niederlande als auch Thailand berechtigt sind, Steuern auf einen Teil dieser Einkünfte zu erheben, sollten Sie Anspruch auf Steuergutschriften und Steuerabzüge anteilig haben. Dies alles unabhängig von dem Land, in dem Sie leben, sondern ausschließlich an das Land, das Steuern auf Ihr Einkommen erheben darf.

Die Situation im Rahmen des neuen Vertrags wurde mit Thailand vereinbart

Ich gehe davon aus, dass inzwischen bekannt ist, dass aller Voraussicht nach am 1. Januar 2024 ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Kraft treten wird. In diesem neuen Vertrag haben die Niederlande eine Quellenstaatsabgabe für alle niederländischen Einkommensquellen festgelegt. So auch für Betriebsrenten und Renten, die von Thailand weiterhin besteuert werden dürfen.

In diesem Fall entfällt die Erhebung der thailändischen Einkommensteuer auf Ihr niederländisches Einkommen und Sie können die thailändischen Steuererleichterungen nicht mehr nutzen.

Dann dürften Sie meiner Meinung nach wieder Recht haben

über die niederländischen Steuererleichterungen, aber nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Sie stehen völlig leer da: keine Steuererleichterungen aus Thailand und keine Steuererleichterungen aus den Niederlanden!

Wie viel Sie das unter dem neuen Vertrag kosten könnte, zeige ich Ihnen im folgenden Rechenbeispiel. 

Ein Rechenbeispiel

Nachfolgend gebe ich ein Berechnungsbeispiel für zwei einzelne AOW-Empfänger, die jeweils in den Niederlanden und Thailand leben. Beide verfügen über ein Einkommen von 27.500 € pro Jahr, bei einem Einkommensteuersatz von 9,42 % (Norm 2022). Bei beiden geht es um den Ehegattenunterhalt und die Hypothekenzinsen für ein Eigenheim.

Beschreibung Niederlande Thailand
AOW-Vorteil € 12.500 € 12.500
Betriebsrente € 15.000 € 15.000
Unten: Partnerunterhalt € – 5.000 0 €
Minus: Hypothekenzinsen € – 5.000 0 €
Steuerpflichtiges Einkommen € 17.500 € 27.500
Darauf ist eine Einkommensteuer von 9,42 % zu entrichten.  

1.648 €

 

2.590 €

Abzüglich: Steueranteil der Steuergutschriften  

€ – 1.560

 

0 €

Einkommensteuer im Saldo 88 € 2.590 €

Sehen Sie den extremen Unterschied, dass Sie möglicherweise mehr Einkommenssteuer zahlen, weil Sie nicht in den Niederlanden, sondern in Thailand leben. Logisch (oder auch nicht)!

Es ist völlig verständlich, dass die Niederlande im Rahmen des neuen Vertrags das Recht auf Besteuerung aller Renten und Renten entziehen werden. Schließlich werden diese Einkünfte in den Niederlanden in der Ansammlungsphase steuerlich begünstigt, in der Erwartung, dass sie in der Ausschüttungsphase besteuert werden. Das heißt aber nicht, dass Sie, wenn Sie nun im Ausland leben, keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften und Steuerabzüge haben. Meiner Meinung nach sollte dieses Recht nicht an das Land gebunden sein, in dem man gerade lebt, sondern an das Land, das berechtigt ist, Steuern auf das Einkommen zu erheben.

Zeit zum Handeln

Es ist höchste Zeit, dass Verbände der Niederländer im Ausland politisch aktiv werden. Sie müssen sich nicht an Mark Rutte oder Geert Wilders wenden, sondern beispielsweise an den unabhängigen Parlamentsabgeordneten Pieter Omtzigt.

Pieter Omtzigt zieht oft in den Krieg, wenn es um Missbräuche geht, und das ist hier eindeutig der Fall.

Siehe unter anderem: https://www.facebook.com/pieteromtzigtcda/?locale=nl_NL

Eine andere Möglichkeit besteht darin, an den Verein zur Interessenvertretung der Niederländer im Ausland (VBNGB) zu schreiben. Siehe hierzu die Website: https://vbngb.eu/.

Auch die Stiftung Grenzeloos Onder Een Dak (Stichting GOED) kümmert sich um die Belange der im Ausland lebenden Niederländer.

Siehe hierzu die Website: https://www.stichtinggoed.nl/

Manchmal stoße ich auch auf den Vorschlag, den Nationalen Ombudsmann zu kontaktieren, aber das scheint mir zum jetzigen Zeitpunkt keine realistische Option zu sein. In den Niederlanden ist der Nationale Ombudsmann ein unabhängiger Ombudsmann, der Beschwerden von Bürgern über unzulässiges Vorgehen der Regierung bearbeitet.

Von einem Fehlverhalten der Steuer- und Zollverwaltung kann jedoch nicht die Rede sein, solange diese das Gesetz umsetzt. Nur die Politiker sind an der Reihe, der unerwünschten Praxis der Qualifizierung und Nichtqualifizierung ausländischer Steuerzahler ein Ende zu setzen.

Eine Lösungsrichtung

Meiner Meinung nach gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  1. die Wiedereinführung des Wahlrechts, als inländischer Steuerpflichtiger behandelt zu werden, unter Wegfall der unter anderem im Gielen-Urteil dargelegten Einwände des EuGH, d Es wurde eine Verordnung über qualifizierte Steuerzahler eingeführt und die Art und Weise ausgearbeitet, oder
  2. Gewährung von Steuergutschriften und Steuerabzügen im Verhältnis zur Verteilung der Steuerrechte auf die Niederlande und das Wohnsitzland.

Ich bevorzuge Option B. denn meiner Meinung nach wird eine solche Regelung einer angemessenen Abgabe am meisten gerecht

Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

23 Antworten auf „Der größte Patzer im Steuerrecht der Nachkriegszeit“

  1. emiel sagt oben

    Lieber Lammert de Haan, ich habe mit Interesse Ihre Erklärung und Ihr Berechnungsbeispiel gelesen, ich frage mich, wie es im neuen Abkommen technisch möglich ist, dass Steuergutschriften nicht mehr gewährt werden,
    Für eine staatliche Rente in Thailand ist das ein schöner Betrag, den man jedes Jahr zurückbekommt

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Emile,

      Sofern Sie nicht auch über ein ausländisches Einkommen verfügen, erfüllen Sie zwar die „90 %-Anforderung“ des neuen Vertrags, leben aber außerhalb des Länderkreises der EU, Island, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein oder den BES-Inseln und sind daher nicht anspruchsberechtigt Als ausländischer Steuerpflichtiger haben Sie keinen Anspruch auf Steuergutschriften und Steuerabzüge.

      Nach dem neuen Vertrag erheben nur die Niederlande Steuern auf Ihre Einkünfte aus den Niederlanden. Das bedeutet, dass Sie die thailändischen Steuererleichterungen haben, wie zum Beispiel:
      a. Befreiung von 50 % bis maximal 100.000 THB Ihres nach Thailand gebrachten Einkommens;
      B. die Ermäßigung von 190.000 THB im Alter von 65 Jahren oder älter;
      C. der persönliche Abzug von THB 60.000 und
      C. die 0 % aufgrund der ersten Rate von 150.000 THB
      kann nicht monetarisiert werden.

      Die niederländischen Steuererleichterungen wie Steuergutschriften und Abzüge für persönliche Verpflichtungen sollten dies ersetzen, aber leider ist dies nach der aktuellen Steuergesetzgebung nicht der Fall.

  2. was sagt oben

    Viel Respekt für deine Einsendung. Ihr klares Beispiel mit extrem hohen später zu zahlenden Steuern, wenn Sie als niederländischer Rentner Thailand als Wohnsitzland haben, spricht für sich. Auch Ihre Lösungsrichtung ist klar. Und obwohl ich Ihrem Rat, die Vertreter der im Ausland lebenden niederländischen Staatsangehörigen zu bitten, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden, voll und ganz zustimme, bezweifle ich, dass dies Erfolg haben wird. Der Grund für meinen Pessimismus liegt darin, dass nur wenige in den Niederlanden, sowohl Politiker als auch Bürger, die Dringlichkeit und Unzumutbarkeit des Problems verstehen. Meiner Meinung nach wird sich die Politik nicht darauf freuen, auf einer Korrektur der Steuergesetzgebung zu bestehen. Einerseits, weil so viele andere Fälle Priorität beanspruchen, und andererseits, weil es für sie angesichts der relativ kleinen Opfergruppe wahrscheinlich nicht interessant genug ist. Und der niederländische Staatsbürger wird am schlechtesten sein, wenn es um die Auswanderungsgesetzgebung geht. Landsleute, die ihren ständigen Wohnsitz in Thailand haben, gelten ohnehin als privilegiert und manchmal sogar als Profiteure abgestempelt, die ihre staatliche Rente und Rente im Ausland „missbrauchen“, anstatt sie in den Niederlanden auszugeben. Darüber hinaus stelle ich fest, dass Niederländer, die außerhalb Europas, einschließlich Thailand, leben, seit einigen Jahren keine Rechte mehr aus der niederländischen Krankenversicherung ableiten können. Meiner Meinung nach auch äußerst ungerecht, was ist der Unterschied, ob ich in Bezug auf die medizinischen Kosten in Spanien oder Thailand lebe? Herr De Haan, ich hoffe, dass mein Pessimismus nicht wahr wird. Neben Respekt vielen Dank für Ihre Bemühungen!

  3. RuudJ sagt oben

    Lieber Lammert, vielen Dank für Ihre Erläuterung, wie Rutte Niederlande Rentner steuerlich behandeln sollte, da wir in vielerlei Hinsicht lieber unseren Lebensabend in einem wärmeren Klima verbringen. Auch ich bin der Meinung, dass der allgemeine Steuerfreibetrag und der Seniorenabsetzbetrag einfach für Rentner mit gesetzlicher Rente und Rente gelten sollten. Warum sollten wir nicht in den Genuss von Steuererleichterungen kommen, nachdem wir jahrelang gearbeitet und unsere Beiträge geleistet haben? Nicht nur finanziell. Gleichzeitig sollte Rentnern, die in Thailand oder anderswo leben, der Zugang zur Krankenversicherung nicht verwehrt werden. Einfach versichert bleiben, monatliche Prämien zahlen und den ZVW-Beitrag jährlich über die Steuererklärung abführen. Aber abgesehen davon.
    Da ich glaube, dass ich in Thailand auch Steuern schulde, weil ich deren Dienste (wenn auch manchmal unvollkommen) als Einwohner in Anspruch nehme, halte ich Option B tatsächlich für eine gute Lösung.
    Ich kenne die von Ihnen erwähnten Stiftungen zur Interessenvertretung von Rentnern im Ausland sehr gut und hatte kürzlich die Ehre, auf eine neue Stiftung aufmerksam zu machen: https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/pensioen/steun-de-stichting-pensioen-voldoen-uw-claim-om-pensioenindexatie-recht-te-doen-lezersinzending/ Der Beitrag hat viele Reaktionen hervorgerufen.

    Dennoch habe ich ein paar Fragen zu Ihrer Berechnung: Sie gehen in Ihrem Beispiel von einem AOW-Rentner in den Niederlanden aus, der nur 9,42 % Steuern zahlt. Aber sind das nicht 19,17 %? In den Niederlanden zahlt jeder AOW-Rentner diesen Prozentsatz bis zu einem Betrag von 36.410 €, oder? Das bedeutet einen Steuerbescheid von 3355 € (statt 1648 €). Abzüglich Steuergutschriften beträgt der zu zahlende Steuerbetrag 1795 € statt 88 €.
    Weitere 5,5 % werden vom ZVW-Beitrag abgezogen = 963 €. Wer in Thailand lebt, muss diesen Beitrag nicht zahlen.
    Der gesamte Steuerbescheid in den Niederlanden beträgt dann 2757 €.
    Der in Thailand lebende Staatsrentner ist in der aktuellen Situation etwas günstiger. Ist meine Argumentation richtig?

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Ruud,

      Ihre Berechnung ist falsch. Der von Ihnen genannte Prozentsatz von 19,17 % setzt sich zusammen aus 9,42 % Lohnsteuer/Einkommensteuer und 9,75 % Sozialversicherungsbeiträgen (9,65 % Prämie nach dem Langzeitpflegegesetz und 0,10 % Prämie nach dem Allgemeinen Hinterbliebenengesetz). Wenn Sie jedoch in Thailand leben, sind Sie nicht für die Wlz und die Anw versichert. Im Vergleich zwischen Thailand und den Niederlanden sollten Sie daher die geltenden Prozentsätze außer Acht lassen. Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.

      • RuudJ sagt oben

        Lieber Lammert, vielen Dank für deine Antwort. Aber ist das nicht die Argumentation des niederländischen Gesetzgebers, dass wir anstelle von Steuergutschriften keine Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge mehr zahlen, weil wir sie nicht nutzen dürfen (oder dürfen), so dass wir netto trotzdem gut abschneiden? ? Ist das nicht juristisch anfechtbar? Denn Rentnern den Anspruch auf Steuergutschriften nur dann zu gewähren, wenn sie in den in Ihrer Erklärung unter 1. genannten Ländern leben, kann doch doch nur willkürlich bzw. willkürlich sein, oder? Welcher Argumentation ist der Gesetzgeber hier gefolgt? Ist Ihnen das bekannt?

        • Lammert de Haan sagt oben

          Hallo RuudJ,

          Wenn Sie in Thailand leben, werden von Ihrem niederländischen Einkommen tatsächlich keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, was bedeutet, dass Sie „gut davonkommen“ werden. Dies ist jedoch ein offensichtlicher Vorteil, da Sie nicht mehr in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert sind. Nicht umsonst schließen Auswanderer häufig eine freiwillige AOW-Versicherung bei der SVB ab, um einen AOW-Defizit zu vermeiden oder zu begrenzen.

          Und da Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf den Prämienanteil der Steuergutschriften.

          Bisher läuft alles korrekt.

          Nach dem neuen Steuerabkommen mit Thailand sind die Niederlande das einzige Land, das Steuern auf Ihr niederländisches Einkommen erheben darf. Thailand steht komplett im Abseits. In diesem Fall sollten Sie meines Erachtens Anspruch auf den Steueranteil der Steuergutschriften haben.

          Die Tatsache, dass Niederländer, die im oben genannten Länderkreis leben, Anspruch auf den Steueranteil der Steuergutschriften haben, sofern ihr Welteinkommen zu 90 % oder mehr in den Niederlanden besteuert wird, hängt mit dem EU-Recht zusammen, das jedoch keine Anwendung findet für Sie, wenn Sie in Thailand leben. Man kann dies zwar als diskriminierend bezeichnen, ist aber aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (u. a. des Schumacker-Urteils) zulässig, da es sich nun um das Territorialitätsprinzip (Leben im oben genannten Länderkreis versus Leben in Thailand) handelt.

          Die Argumentation der Regierung ist daher leicht zu erraten. Am liebsten hätte sie den Anspruch auf Steuergutschriften für jeden im Ausland lebenden Niederländer ausgeschlossen. Dies würde jedoch gegen EU-Recht verstoßen. Aus diesem Grund wurde unter weiteren Voraussetzungen eine Ausnahme für Einwohner der EU, EE, der Schweiz und der BES-Inseln gemacht.

          Ich bin nach wie vor der Meinung, dass bei einem Aufenthalt im Ausland das Recht auf Steuererleichterungen wie Steuergutschriften und -abzüge möglicherweise anteilig an das Land gebunden sein sollte, das berechtigt ist, Steuern auf Ihr Einkommen zu erheben, und nicht an das Land, in dem Sie sich aufhalten leben. lebt!

  4. Hank Hollander sagt oben

    Zu Beginn, im Jahr 2015, habe ich bereits politische Parteien und die Stichting Goed angeschrieben bzw. ihnen E-Mails geschickt. Die politischen Parteien hielten es nicht einmal für nötig, darauf zu antworten. St. Goed hielt es nicht für ihre Aufgabe, diesbezüglich Maßnahmen zu ergreifen, und schon gar nicht, weil ich noch keine Spende geleistet hatte. Von Action erwarte ich jetzt, 8 Jahre nach dem Start, überhaupt nichts mehr. Vielleicht, wenn Rutte endlich verschwunden ist. Aber das wird noch etwa 10 Jahre dauern.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Henk,

      Sie waren 2015 etwas zu früh dran. Ich stelle fest, dass sich der VNGB und die Stichting GOED inzwischen des Problems der Unterteilung in qualifizierte und nicht qualifizierte gebietsfremde Steuerzahler bewusst sind. Und das gilt insbesondere für den VNGB, wo der Großteil der Expertise untergebracht ist.

      In meinem Artikel habe ich ganz bewusst darauf verzichtet, Kontakt zu einer politischen Partei aufzunehmen. Ich sehe darin keinen Sinn. Ich habe ganz bewusst den Namen von Pieter Omtzigt erwähnt, dem ehemaligen CDA-Politiker und jetzt unabhängigen Parlamentsabgeordneten.
      Omtzigt ist ein sehr engagierter und kritischer Abgeordneter, der häufig Missbräuche anprangert.

      Als bei der Kabinettsbildung auch sein Name ins Spiel kam, kam nicht umsonst die Meldung: „Omtzigt Funktion woanders?“ Als Mann mit klaren Prinzipien galt er als zu schwierig.
      Anschließend blieb er als unabhängiger Abgeordneter im Parlament tätig.

      Zuvor hatte er dafür gesorgt, dass die CDA nach den Wahlen nicht minimiert wurde, indem er der CDA im Alleingang drei Sitze im Parlament mit für ihn abgegebenen Vorzugsstimmen verschaffte.

  5. Januar sagt oben

    Es ist eine klare Erklärung der eingeführten Ungleichheit.
    Wenn man aber mehr als 50 Jahre gearbeitet und Steuern gezahlt hat, ist das ausländische Finanzamt der Meinung, dass ich etwas falsch ausgefüllt habe. Hatte kein Problem, bis ich letztes Jahr plötzlich einen Brief erhielt, dass sie meine Steuererklärung nicht richtig beurteilen konnten und sofort eine Verwertungsfrist von maximal 3 Jahren angegeben wurde.

    Das scheint sehr seltsam

    • Chris sagt oben

      Es gibt viel Ungleichheit auf der Welt.
      Manchmal ist dies für den Expat ungünstig, manchmal günstig.
      Manchmal läuft es für den einen Expat gut und für den anderen nicht. (verheiratet oder nicht, zusammenlebend oder nicht, Partner mit Einkommen oder nicht)
      Vieles hat damit zu tun, dass die Regierung (auf unseren aller Wunsch hin) so viele Regeln und Ausnahmen erlassen hat, dass wir den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen können. Das Leben ist nicht so kompliziert wie die Regeln der (in diesem Fall niederländischen) Regierung.
      Ich muss sagen, dass ich – ich lebe in Thailand – froh bin, dass ich nicht die gleichen Bedingungen erfüllen muss wie thailändische Staatsbürger, die (mit ihrem Partner) in den Niederlanden leben möchten. Ich denke, dass viele Auswanderer hier eine thailändische Integrationsprüfung nicht bestehen würden und die thailändische Sprache beherrschen würden, mit der Strafe, in die Niederlande zurückzukehren.
      Letzte Woche habe ich in Udonthani einen Thailänder getroffen, der angefangen hat, Niederländisch mit mir zu sprechen, als er hörte, dass ich aus den Niederlanden komme. Er arbeitete 20 Jahre lang als Koch in Maastricht und musste die niederländische Sprache lernen, um bleiben zu können.

      • So sagt oben

        Ihren eigenen Angaben zufolge sind Sie seit vielen Jahren nicht mehr in den Niederlanden, haben als Lehrer in Thailand gearbeitet, haben mindestens AOW- und dito NL-Rente, Sie haben eine unbedeutende thailändische Rente, freuen sich aber über eingehende finanzielle Beiträge aus Ressourcen für Ihre thailändische Frau. Bußgeld! Aber warum lässt man sich immer noch auf solche Diskussionen ein, obwohl man damit (mehr) keinen Kontakt mehr hat?

        • Chris sagt oben

          Verzeihung? Glauben Sie, dass ich in den Niederlanden keine Steuern mehr zahle?

    • ruud sagt oben

      Sie könnten den Auslandsdienst anrufen und fragen, wo das Problem liegt, und dann könnten Sie es vielleicht schnell beheben.

      Auch wenn ich in der Vergangenheit negative Berichte über den Auslandsdienst gelesen habe, habe ich mit den Mitarbeitern stets gute Erfahrungen gemacht.
      Aber seien Sie natürlich freundlich und höflich.

    • Eric Kuypers sagt oben

      Jan, leider sagst du nicht, was der Dienst in diesem Brief von dir verlangt hat. Haben sie erklärt, WAS an Ihrer Erklärung falsch war? Das ist das Minimum, das Sie verlangen können.

  6. Eric Kuypers sagt oben

    Lieber Lammert, wir haben dieses Gesetz seit 2015 und war das nicht das Jahr, in dem die Koalition eine knappe Mehrheit im Senat hatte?

    Ich habe oben gelesen, dass „Rutte“ dafür verantwortlich gemacht wird, aber glücklicherweise hängt die Gesetzgebung in den Niederlanden immer noch von einer Mehrheit in beiden Kammern ab! Wir haben gerade am neuen Rentengesetz gesehen, dass die Opposition auch mit der Koalition stimmen will, wenn im Senat massenhaft negative Ratschläge ergehen. Wie der Vorsitzende der BBB-Senatsfraktion im Fernsehen sagte: „Wir urteilen nach dem Gesetzentwurf.“ Ich frage mich, ob in der neuen Zusammensetzung des Senats eine Mehrheit für einen ähnlichen Vorschlag „qualifizierter Steuerzahler“ gefunden werden würde.

    Ich habe keine Hoffnung, dass dieses Gesetz jemals durch ein gerechteres System ersetzt wird. Als das Krankenversicherungsgesetz (2006) in Kraft trat, habe ich einmal danach gefragt und von einer der politischen Parteien die Antwort erhalten: „Sie haben Ihr Geld auf dem Rücken in der Sonne…“. Nun, mit der Vorstellung, dass die spanische Sonne erlaubt ist (EU-Regeln) und die thailändische Sonne nicht, werden Sie nie dorthin gelangen ...

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Eric,

      Es ist sicherlich Wilders und letztendlich Rutte zu verdanken, dass wir jetzt mit einer solchen Monstrosität an Steuergesetzen konfrontiert sind. Es ist jedoch das Ergebnis eines Gesetzentwurfs, den das Rutte-II-Kabinett dem Repräsentantenhaus vorgelegt hat. Zu diesem Punkt war kein Initiativentwurf des Repräsentantenhauses zu erwarten.

      Bemerkenswert ist, dass diese Gesetzesänderung von beiden Kammern nahezu ohne Diskussion angenommen wurde.

      Erst mit dem Abschluss des neuen Steuerabkommens mit Deutschland kam es zu Diskussionen darüber, ob eine ausländische Steuerpflicht in Frage kommt oder nicht, und dem Repräsentantenhaus wurde eine Beispielrechnung vorgelegt, die leider ebenfalls fehlerhaft war.

      • Eric Kuypers sagt oben

        Lieber Lammert, genau das schreibst Du! Ich denke, dass die Rutte-Kabinette es vorziehen würden, alle Auswanderungserleichterungen abzuschaffen. Als erstes kam die Krankenversicherung, als nächstes die Steuergutschrift.

        In einem Artikel in diesem Blog wurden die Pläne der „Rechten“ erläutert, darunter die Schließung von Botschaften, was die Reisezeit von Migranten verlängern würde. Nach 2006 (der neuen Krankenversicherung) habe ich nie verstanden, warum die Niederländer in Thailand so massenhaft für die Rechte gestimmt haben wie für PVV, Forum und VVD.

        Was können wir noch erreichen, wenn der Rechtsruck anhält? Weitere Ablehnungen für Schengen-Visa? Das Ende der BEU-Verträge, wodurch alle AOW in den 50-Prozent-Satz gehen? Oder rückt der Länderfaktor in den Blick, wodurch sämtliche Leistungen aus der Sicherheit wegfallen? Die rechtlichen Möglichkeiten sind vorhanden und Sie werden nicht von EU-Richtern belästigt, da ihre Zuständigkeit an der Grenze der EU endet.

        Ich befürchte, dass unsere „eigenen“ Migranten die Leidtragenden sein werden, wenn der Staatshaushalt weniger gut gefüllt ist und die Menschen anfangen, nach Möglichkeiten zu suchen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich über den Aufstieg der Linken bei den letzten Wahlen, obwohl man nie weiß, ob die Roten im Umgang mit Geld nachlassen werden. Und der gute alte Wim Kan wusste Letzteres bereits…

  7. eli sagt oben

    Rutte 2 war das Kabinett mit unseren Freunden von der PVDA, nicht wahr?
    Wahrscheinlich gab es deshalb im 1. Zimmer keine Probleme.
    Der Einfachheit und Klarheit halber muss man auch damit rechnen, dass man (logisch, da die Menschen in Thailand leben) keine Miete, Pflege und mögliche andere Leistungen bezahlen muss.
    Mit meinem Einkommen (2022) von knapp 20.000 € kann ich ab dem nächsten Jahr 1929 € Steuern zahlen.
    Als ich noch in den Niederlanden lebte, erhielt ich rund 5000 € Miete und Krankengeld (Zahlen 2016).
    Sie müssen sie nicht mehr bezahlen. Es ist in Ordnung, dass ich diese Leistungen nicht mehr bekomme, weil ich hier viel weniger Miete zahle und keine Krankenversicherung habe, aber der Staat gibt weniger für mich aus.
    Ich denke, diese Beträge sollten auch einbezogen werden.
    An sich habe ich keine Probleme damit, Steuern zu zahlen, aber das ist sehr schief.
    Und dann spreche ich noch nicht einmal von den „Zuidas“

  8. Gerard Lonk sagt oben

    Guten Tag Lammert,

    Danke für diese Erklärung. Diese Woche habe ich im Repräsentantenhaus Dokumente gelesen, aus denen hervorgeht, dass das neue Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand nun von der niederländischen Regierung unterzeichnet wurde. Der Beitritt hängt jetzt nur noch von der Unterschrift Thailands ab, was möglicherweise Ende 2023 oder 2024 erfolgen könnte. Ich lese jetzt das kürzlich geschlossene Steuerabkommen mit Chile, das auf dem gleichen Prinzip basiert. Das könnte ein interessanter Beitrag zur Vorbereitung des neuen Vertrags mit Thailand sein. Artikel 28 befasst sich mit der Frage, ob man „qualifiziert“ ist oder nicht. In der ersten Lesung sieht es so aus, als würden sich die Niederlande noch mehr Rechte zur Selbstbesteuerung aller Einkünfte, einschließlich Renten, einräumen.

  9. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Gerard,

    Ich gehe voll und ganz davon aus, dass der neue Vertrag am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Schließlich wurde dieser Vertrag auf Wunsch Thailands geschlossen und alle Wünsche Thailands wurden erfüllt.

    Ihre Schlussfolgerung ist absolut richtig. In der Pressemitteilung von BUZA zu diesem neuen Vertrag wurde bereits eine vollständige Quellenstaatsabgabe für alle niederländischen Einkommensquellen angekündigt. Dies steht völlig im Einklang mit dem Policy Memorandum 2020 des Fiskalvertrags.
    Dies bedeutet, dass Thailand kein Recht mehr hat, Einkünfte aus den Niederlanden zu besteuern, sodass Sie nicht mehr von den thailändischen Steuererleichterungen profitieren können. Da die Niederlande das einzige Steuerland sind, sollten Sie meiner Meinung nach Anspruch auf niederländische Steuererleichterungen wie Steuergutschriften und Abzüge aufgrund persönlicher Verpflichtungen haben. Allerdings sind diese Rechte nicht an das Land gebunden, das Steuern auf Ihr Einkommen erheben darf, sondern an das Land, in dem Sie gerade leben (EU+). Und da drückt der Schuh!

  10. Petervz sagt oben

    Lieber Lambert,

    Vielen Dank für diesen Artikel.
    Der Wechsel im Jahr 2015 hat mich Tausende von Euro gekostet. Am 1. Juni 2014 bin ich von meiner Position in der niederländischen Botschaft in Bangkok vorzeitig in den Ruhestand getreten. Vom 1. Juni bis 28. Oktober erhielt ich weder Einkommen noch Rente. Die Botschaftsrente begann erst am 28. Oktober.
    Ohne die Änderung hatte ich als ansässiger Steuerzahler Anspruch auf Mittel aus meinem Einkommen für die Jahre 2013–2015 (1 Jahr volles Gehalt, 1 Jahr 5/12 Gehalt und 1 Jahr Null). Leider wurde ich ab dem 1. Januar 2015 als Steuerausländer behandelt, sodass die Mittelung nicht mehr möglich war.

  11. Hans Boss sagt oben

    Ende August, nach 10 Jahren, läuft meine Lohnsteuerbefreiung in den Niederlanden aus. Heute heißt es in dem Schreiben der Steuerbehörden, dass die Befreiung bis zum 1. Januar 2024 verlängert wurde. Denn dann werde das neue Abkommen mit Thailand zur Verhinderung der Doppelbesteuerung in Kraft treten, so das Amt.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website