Reporter: RonnyLatYa

Ich habe heute zufällig gesehen, dass die thailändische Botschaft in Brüssel ihre Visa-Seite auf der Website geändert hat.

Visa-Service – Königlich Thailändische Botschaft Brüssel

Positiv ist, dass nun endlich auch von Non-immigrant O (Retired) die Rede ist.

NICHT-EINWANDERER „O“ (Ruhestand) Einmalige Einreise – Königlich Thailändische Botschaft Brüssel

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

6 Antworten auf „Informationsschreiben zur Tuberkulose-Einwanderung Nr. 053/21: Thailändische Botschaft Brüssel – Website zur Anpassung“

  1. Walter sagt oben

    Anscheinend ist für den Nichteinwanderer-O-„Rentner“ nun die gleiche Versicherung erforderlich wie für das OA-Visum.
    Dann ist es einfacher und günstiger, mit einem Touristenvisum (besser noch: mit Visumbefreiung) auszureisen und vor Ort ein Nichteinwanderungs- oder „Retired“-Visum zu beantragen?

    • fred sagt oben

      Es scheint mir viel komplexer zu sein. Ich frage mich, wer letztendlich die Nase vorn hat, vor allem wenn man bedenkt, dass es sich hier um ein Visum für Rentner handelt, von denen die meisten überhaupt keine Digitalexperten sind. Und ich habe überall gelesen, dass es etwas Lockerungen geben soll, um den Tourismus wieder anzukurbeln, insbesondere um Rentner anzulocken.

  2. Ron sagt oben

    Ein Lebenslauf ist Wahnsinn, hahahaha
    Welchen Sinn hat die Vorlage eines Rentenausweises? 🙂

    Dieses medizinische Dokument … Ich frage mich, was mit dem zweiten Direktor gemeint ist

    • RonnyLatYa sagt oben

      Dieses medizinische Dokument ist für ein STV.
      Wird auch für ein Non-OA-Visum beantragt.
      Dass Sie gemäß der Ministerialverordnung Nr. 14 (BE 2535) nicht an einer gefährlichen Infektionskrankheit leiden.
      Hat nichts mit COVID zu tun

      Ein Beispiel hierfür finden Sie auf der Website der thailändischen Botschaft in Den Haag.
      https://image.mfa.go.th/mfa/0/SRBviAC5gs/medical_certificate.pdf

  3. Ron sagt oben

    Zum 60-Tage-Touristenvisum habe ich auf der Website der Brüsseler Botschaft gelesen

    „1 Kopie einer bestätigten Hotelreservierung ODER ein Einladungsschreiben/-post von einer Person in Thailand mit vollständiger Adresse und 1 Kopie des Personalausweises dieser Person + Nachweis, dass diese Person in Thailand lebt“

    Nun, ich habe eine Eigentumswohnung in Jomtien. Die Eigentumsurkunde und das Booklet befinden sich im Safe.
    Deshalb habe ich den Verwalter des Gebäudes gefragt, ob er bestätigen könne, dass ich der Eigentümer bin.
    Ich habe einen Brief von ihm auf Briefkopf aus dem Gebäude, in dem es heißt, dass ich eine Eigentumswohnung besitze
    In meinem Namen. Ich weiß nicht, ob das akzeptiert wird...

    • RonnyLatYa sagt oben

      Bittet ihn, eine Kopie seines Personalausweises beizufügen. Sollte für sie reichen, schätze ich.


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