Reporter: Jan Ruigrok

Hier ist meine Erfahrung mit der Beantragung einer Visumverlängerung aufgrund der Betreuung eines thailändischen Kindes. Früher hatte ich eine Verlängerung aufgrund einer thailändischen Heirat, aber meine Frau ist letzten September verstorben.

Ich wollte diese Option zuerst ausprobieren, anstatt in den Ruhestand zu gehen. Ich bin weit davon entfernt, Anspruch auf eine Rente zu haben (also > 50 Jahre) und finde es schade, im Moment 800 auf der Bank zu haben.

Eine Verlängerung aufgrund der Betreuung einer thailändischen Staatsangehörigen ist bis zur Volljährigkeit (20 Jahre) möglich. Unsere Tochter ist jetzt 6 Jahre alt.

Kurz nach dem Tod meiner Frau fragte ich Ronny hier auf Thailandblog, ob die aktuelle Verlängerung bis zur nächsten Verlängerung (Mai 2021) gültig bleiben würde. Ronny und auch die Einwanderungsbehörde konnten dies bestätigen. Auf diese Weise hatte ich auch nicht den Stress, schnell ein weiteres Visum beantragen zu müssen.

Im letzten 90-Tage-Bericht für die Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde fragte Phetchabun, was für den Verlängerungsantrag benötigt werde. Ich wurde freundlich von einem leitenden Beamten begrüßt, der gut Englisch spricht. Vom Papierkram her entspricht es im Großen und Ganzen einer thailändischen Eheverlängerung. Der Einwanderungsbeamte hatte auch telefonischen Kontakt mit meiner Schwägerin, um mir alles zu erklären. Schade nur, dass meine Schwägerin kaum Englisch spricht, also habe ich es dieses Mal zugelassen.

Zuerst nach Amphur für einen Auszug aus der Geburtsurkunde der Tochter und der Sterbeurkunde der Ehefrau.

Am Tag der Antragstellung zunächst bei der Bank. Aufgrund der Reisezeit und für den Fall, dass etwas nicht stimmt und wir zurück zur Bank müssen, machen wir das immer in der Phetchabun-Filiale neben der Einwanderungsbehörde. Nun gab es ein Problem mit den Registriernummern des Sparbuchs und im System. Ein Update konnte nicht durchgeführt werden. Musste vom eigenen Büro gelöst werden. Es ist also nicht alles vollständig und es ist nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

Wir besuchten die Einwanderungsbehörde, um die anderen Formulare überprüfen zu lassen. Ein weiteres Foto des Hauses musste ebenfalls hinzugefügt werden.

Hinweis: Ich war immer verwirrt zwischen dem Kontoauszug und dem Zertifikat. Ich habe immer um eine Bescheinigung (Kontoauszug mit Betrag zu diesem Datum) gebeten und diese wurde in Kombination mit einer Kopie des Bankbuchs immer mit dem Antrag akzeptiert.

Wegen des Problems mit der Registrierung habe ich meine eigene Bank aufgesucht. Es stellte sich heraus, dass auf der ersten Seite die richtige Nummer gekritzelt war. Meine Frau wusste das, aber ich habe es vergessen. Am Tag der Antragstellung zurück zur Bank. Meine Schwägerin hatte vom Einwanderungsbeamten eine Mitteilung darüber erhalten, was benötigt wurde. Nach einigem Unmut mit dem Bankmitarbeiter eine Bescheinigung UND Abrechnung (Übersicht der Transaktionen pro Monat) der letzten 4 Monate.

Weiter zur Einwanderungsbehörde in Phetchabun mit der Familie. Meine Tochter, weil es auf der thailändischen Staatsangehörigkeit basiert. Meine Schwägerin musste Dokumente über meine Frau unterschreiben. Der Sohn meiner Frau in den Unterlagen des Hauses. Dieses Mal habe ich nicht gefragt, warum sie unterschreiben mussten, weil ich froh war, dass es gut gelaufen ist. Nach 3 Stunden war der ganze Papierkram erledigt. Zum Glück war im Büro nicht viel los.

Es wurde sofort gesagt, dass die Leute auch nach Hause kommen würden, weil es jetzt eine weitere Grundlage für die Erweiterung sei. An einem Karfreitag kamen also zwei Beamte vorbei, um nachzusehen. Wieder jede Menge Papierkram und 2 Zeugen (Bürgermeister und Nachbar), die aussagten, dass ich ein guter Mann sei. Nach der Übergabe des Benzingeldes war es in einer halben Stunde erledigt.

Dieses Büro ist eine Abteilung der Einwanderungsbehörde Chiang Mai und alle Unterlagen müssen weitergeleitet werden. Der Regeltermin für die Einziehung der Fristverlängerung ist ein Monat nach Ablauf der Fristverlängerung, also nicht 4 Wochen nach Einreichung des Antrags.

Ich vermute, sie wollen es sich einfach machen und nicht gefragt werden, ob die Verlängerung bereits genehmigt wurde.

Frag Ronnie:

  • Was würde es bedeuten, wenn wir uns von der Familie entfernen würden?
  • Dann habe ich keinen Thailänder, der die Dokumente meiner Frau unterschreibt?
  • In Bezug auf das Haus (Miete/Kauf?) Müsste der Eigentümer mitkommen?
  • Wird es schwieriger sein, Zeugen bei Hauskontrollen zu finden, insbesondere an einem neuen Ort?
  • Eigentlich eine Situation vergleichbar mit einer Scheidung, bei der man sich um die Kinder kümmert.

Auf dem Stempel der Verlängerung stehen 2 Daten: (siehe Anhang)

07. Juni 2021 und 28. Juni 2021. Der 28. ist der Tag, an dem ich die Verlängerung bekommen habe. Es wäre der 7. Tag, an dem die Verlängerung vom Büro in Chiang Mai genehmigt wird. Theoretisch würde das bedeuten, dass ich es früher abholen kann.

PS: die bekannte Zeile eines Liedes von De Dijk „Man weiß nur, was man verpasst, wenn sie nicht da ist“. Man sieht oft Paare, die sich in der Einwanderungsbehörde streiten, weil der Ausländer glaubt, er wüsste es besser und die Regeln seien dumm. Der thailändische Partner gerät dann in die Zwickmühle und muss sich oft diplomatisch mit dem Einwanderungsbeamten auseinandersetzen. Daher ist eine besondere Wertschätzung für den Partner angebracht.

Nachfolgend finden Sie die Liste der von mir bereitgestellten Dokumente (siehe Anhang).


Reaktion RonnyLatYa

1. Ich weiß auch nicht, welche Dokumente Ihre Schwägerin unterschreiben musste. Es kann durchaus sein, dass es erst das erste Mal nach dem Tod ist, sonst muss sie an Ihren neuen Wohnort kommen.

Es hätte auch einfach eine Zeugin sein können, die bestätigt, dass es sich tatsächlich um Ihre Tochter handelt und dass sie bei Ihnen lebt. Schauen Sie sich für die Zukunft zunächst Ihren Wohnort an und betrachten Sie ihn von dort aus für die nächste Jahresverlängerung.

2. Was das Haus betrifft. Wenn Sie nicht mehr dort wohnen, muss der neue Eigentümer das TM30 fertigstellen und wahrscheinlich auch bestätigen, dass Sie dort mieten. Möglicherweise müssen Sie auch einen Mietvertrag vorlegen. Aber das hängt wiederum davon ab, wo Sie wohnen und welche Regeln dort gelten. Schauen Sie vielleicht rechtzeitig dort vorbei.

3. Die Stempel und das Datum (siehe Anhang)

– 14. Mai 21 – das Datum, an dem Sie den Antrag eingereicht haben (oberer Stempel „Wird geprüft“)

– 28 – Enddatum „in Erwägung“ (oben Stempel „in Erwägung“)

– 17., 21. Juni – Datum der Gewährung der Verlängerung gemäß Verordnung Nr. usw.

– 28. und 21. Juni – Datum, an dem es in Ihren Reisepass eingetragen wurde

– 28., 22. Mai – Enddatum Ihrer Verlängerung für das neue Jahr

Ihre Verlängerung wurde am 17. Juni genehmigt, aber werden Sie sie dann bekommen? Vielleicht ja, aber Sie kennen das zulässige Datum erst, wenn Sie den endgültigen Stempel erhalten. Könnte später oder früher im nächsten Jahr sein. Gehen Sie einfach zum geplanten Termin. Dir geht es sowieso gut.

4. „Der Regeltermin für die Einziehung der Fristverlängerung ist ein Monat nach Ablauf der Fristverlängerung, also nicht 4 Wochen nach Einreichung des Antrags.“

In Ihrem Fall haben sie mit einem Stempel „wird geprüft“ gearbeitet, der bis zum 28. Juni läuft, und das ist richtig. Das war die maximale Dauer. Ein „In Prüfung“-Stempel kann bis zu einem Monat nach dem Enddatum der alten Jahresverlängerung gültig sein. In Ihrem Fall haben sie diesen gesamten Zeitraum genutzt, und daher lief Ihr „in Betracht gezogener“ Zeitraum vom 14. Mai bis zum 28. Juni, also sechs Wochen. In der Regel einen Monat nach der Anwendung, aber vielleicht weil ein Kind beteiligt ist, haben sie die Periode etwas länger in Anspruch genommen. Allerdings gibt es nichts zu beanstanden, sie haben alles innerhalb der gesetzlichen Frist erledigt.

Wenn ich das alles so lese, offenbar Einwanderungsbeamte, die ihr Handwerk verstehen.

5. Praktisch eine solche Überprüfung oder Liste (siehe Anhang) Vielen Dank im Namen des Lesers.

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Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

Anhänge:

https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Extension-op-basis-van-Thais-kind.pdf

https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/extensie-op-basis-van-thais-spouse-foto-extension.pdf

6 Antworten auf „TB Immigration Infobrief Nr. 046: Verlängerung basierend auf thailändischem Kind“

  1. Willem sagt oben

    Lieber Jan oder Ronny
    So wie ich es lese, meint Jan, sich von der jetzigen (Schwieger-)Familie zu trennen
    Er könnte immer noch ein Ruhestandsvisum (50+) auf der Grundlage des Einkommens oder einer Kombination von Einkommen auf dem Bankguthaben erhalten und hätte daher zu Hause keine Kontrolle mehr und kann dort leben, wo er sich am wohlsten fühlt. Jedoch?

    Willem

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ja, aber als Vater eines thailändischen Kindes entscheidet er sich dafür. Dabei handelt es sich um die gleichen Bedingungen wie bei einer thailändischen Eheschließung, sie sind völlig legal und auch in der Gesetzgebung vorgesehen. Er kann auch leben, wo er will. Die (Schwieger-)Familie hat dazu nichts zu sagen oder zu entscheiden.

      Übrigens kann ich Ihnen sagen, dass Sie, wenn Sie als Rentner in Kanchanburi eine Verlängerung beantragen, auch zu Hause Besuch bekommen. Habe es selbst erlebt. So gehen sie vor Ort vor, und als Rentner gibt es keine Garantie dafür, dass Sie keinen Besuch erhalten oder dass Sie sich nicht mit einem in Betracht gezogenen Stempel befassen müssen.

      • Willem sagt oben

        Danke Ronnie,
        Ich hatte selbst seit 9 Jahren noch nie eine Kontrolluntersuchung (Single)
        Aber ich dachte, ich hätte bei seiner ersten Frage an Sie gelesen, wie es wäre, wenn er von der Familie „wegziehen“ würde
        Mss ist die Band nicht so cool…….
        Bei der Pensionierung benötigen Sie lediglich eine Stellungnahme des Vermieters/Eigentümers und somit keinen Zeugen im Sinne einer (Schwieger-)Familie
        Aber viele Bezirke und viele andere kleine Regeln…
        Und doch ist es für den Leser nützlich zu lesen, dass „mehrere“ Ansichten oder Bestimmungen möglich sind

        • RonnyLatYa sagt oben

          Ich hatte schon früher die Frage, ob es möglich sei, eine Verlängerung aufgrund eines thailändischen Kindes zu erhalten. Dadurch bleiben die finanziellen Voraussetzungen erhalten, was auch für Bewerber ein Grund sein kann. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

          Normalerweise ist dies bis zum 20. Lebensjahr möglich und wenn das Kind offiziell bei Ihnen unterhält.
          Es kann sogar länger als 20 Jahre dauern, aber das hat natürlich einen Grund. Sie müssen dann nachweisen, dass Ihr Kind nicht selbstständig leben kann und Hilfe benötigt.

          https://www.immigration.go.th/en/?p=14714

          Scrollen Sie zu Nr. 18

          Kein Problem, egal aus welchem ​​Grund. Lass sie leben, wo immer sie wollen.
          Die Familie sollte dies nicht gutheißen.

          Ich vermute, dass seine Schwägerin jetzt nur noch unterschreiben musste, weil er zuvor bei der gleichen Einwanderungsbehörde eine thailändische Heirat beantragt hatte und nun auf der Grundlage eines thailändischen Kindes und was der Grund dafür ist. Wahrscheinlich hat sie dazu eine Erklärung abgegeben, in der sie bestätigte, dass dies auf den Tod seiner Frau zurückzuführen sei.

          Persönlich habe ich diese Einwanderungsbesuche nie als Belastung empfunden. Man muss dafür nicht extra zu Hause bleiben. Sie rufen am Vortag an und fragen, ob es für sie geeignet sei, am nächsten Tag vorbeizukommen. Dauert etwa 15 Minuten und ist immer sehr angenehm. Ich habe nie eine Anfrage für irgendeinen Beitrag erhalten. Auch kein Benzingeld…. Dieses Jahr war er übrigens allein. In den anderen Jahren meist mit einem oder mehreren Kollegen.

    • Jan si thep sagt oben

      Hallo William,
      Aus finanziellen Gründen wollte ich es auf Basis einer thailändischen Tochter machen. Das schien mir in meinem Fall am einfachsten zu sein.
      Ich denke, 800 auf der Bank sind jetzt einfach eine Schande und die Kombination mit Beweisen scheint auch mühsam zu sein. Und möglicherweise darf man mit diesem Visum etwas mehr bekommen als mit dem Ruhestand.
      Die Frage zum Umzug dient der Information. Es läuft jetzt gut, aber es ist eine seltsame Situation. Unser Haus liegt direkt neben dem Haus der Familie, das eigentlich kein Familienhaus mehr ist. Obwohl ich es finanziert habe, ist es rechtlich gesehen nicht mein Zuhause. Konnte wegen des Landestitels auch nicht (keine Chanote)
      Es ist ein kleines Dorf, in dem es nicht viel zu tun gibt.
      Abgesehen vom Visum weiß ich noch nicht, ob ich hier bleiben werde. Vor allem, wenn diese Situation mit Covid noch lange anhält. Meine Tochter erhält kaum Bildung. Die Impfung scheint noch eine Weile auf sich warten zu lassen, während die Möglichkeiten (z. B. Urlaub) ohne Impfung begrenzt sein werden.

      • RonnyLatYa sagt oben

        „Was eigentlich keine Familie mehr ist“
        Es ist schließlich immer noch eine Familie. Ihre Schwägerin ist immer noch die Tante Ihrer Tochter, nicht wahr?


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