Reporter: RonnyLatYa

Die Möglichkeit, eine sogenannte COVID-19-Verlängerung zu erhalten, wurde erneut bis zum 25. März 2022 verlängert. Das bedeutet, dass die Einwanderungsbehörden in diesem Zeitraum eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer um 60 Tage statt um 30 Tage genehmigen können.

Grundsätzlich könnten Sie dann bis zum 23 bleiben, wenn Sie die Verlängerung noch am 22 beantragen. Bitte beachten Sie, denn diese Verlängerung tritt am Tag der Antragstellung in Kraft. Ist eigentlich nicht korrekt und sollte normalerweise eine Verbindung herstellen (deshalb handelt es sich um eine Erweiterung), aber das scheint landesweit für diese COVID-Erweiterung angewendet zu werden.

Im Gegensatz zu anderen Verlängerungen ist es daher besser, diese nicht zu schnell zu beantragen, es sei denn, Ihr Austritt musste natürlich damit gedeckt werden. Der Preis beträgt wie bei jeder Verlängerung 1.900 Baht.

Wie beim letzten Mal wurde auch der Grund für die Verlängerung etwas verschärft. Aber im Moment gibt es diesbezüglich noch einige Unklarheiten, die die Einwanderungsbehörde morgen in einer gesonderten Mitteilung oder Ankündigung klären würde.

Also vorbehaltlich:

– Ausländer, die beispielsweise mit einem Touristenvisum nach Thailand eingereist sind, sollten zunächst ihre regulären 30 Tage beantragen, wenn sie länger bleiben möchten. Danach wird nur noch geprüft, ob noch Anspruch auf eine COVID-Verlängerung um 60 Tage besteht.

– Personen, die als Nichteinwanderer hier ankommen/bleiben, können nur eine Verlängerung gemäß der Polizeiverordnung 327/2014 erhalten.

Mit anderen Worten handelt es sich hierbei um die normale Verlängerung, beispielsweise um eine Jahresverlängerung, beispielsweise „Ruhestand“. Dies bedeutet, dass sie diese Option nur nutzen können, um länger zu bleiben und von dieser COVID-Verlängerung ausgeschlossen zu werden.

Die normalen Verlängerungen im Sinne der Polizeiverordnung 327/2014 können Sie hier nachlesen. Visumverlängerung – สำนักงานตรวจคนเข้าเมือง – Einwanderungsbehörde

– Die Befreiung von der Visumpflicht, die unter anderem für Niederländer und Belgier gilt, wird nicht erwähnt. Auf das Visum bei der Ankunft gehe ich aber nicht näher ein, da dies unter anderem nicht für Niederländer und Belgier gilt.

Letztendlich wird es auch von der jeweiligen IO abhängen, wie streng dies angewendet wird, aber sobald ich weitere Informationen von offizieller Seite lese, werde ich Sie in einer Ergänzung zu diesem TB Immigration Infobrief darüber informieren

Quelle: Richard Barrow – https://www.facebook.com/photo?fbid=497102365109365&set=a.212825276870410


Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

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