Allgemeines

Jeder Ausländer unterliegt der Visumpflicht. Das bedeutet, dass Sie vor der Einreise nach Thailand im Besitz eines Visums sein müssen. Aber wie es sich gehört, gibt es auch Ausnahmen.

Es gibt zum Beispiel die „Visa Exemption“ bzw. die Befreiung von der Visumpflicht. Dies gilt für bestimmte Nationalitäten. Die Niederländer und Belgier sind dabei.

Ziel

Sie können die „Visa Exemption“ nutzen, wenn es sich um einen Aufenthalt aus touristischen Gründen handelt.

Dauer des Aufenthaltszeitraums

Sowohl bei der Einreise am Flughafen als auch an einem Grenzübergang auf dem Landweg erhalten Sie eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen ununterbrochenem Aufenthalt.

Anwendung

Sie müssen die „Visa Exemption“ nicht im Voraus beantragen. Diese erhalten Sie automatisch bei der Einreise vom Einwanderungsbeamten. Zumindest, wenn in Ihrem Reisepass kein weiteres gültiges Visum eingetragen ist. In diesem Fall erhalten Sie die Aufenthaltsdauer, die Ihrem aktuellen Visum entspricht.

Der Einwanderungsbeamte kann jedoch jederzeit nachfragen, ob Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Für eine „Visa Exemption“ reicht es in der Regel aus, 10 Baht vorzuweisen, bzw. 000 Baht pro Familie. Kann in jeder Währung erfolgen. Daher ist es sinnvoll, bei der Ankunft ausreichend Bargeld dabei zu haben.

Der Einwanderungsbeamte kann Sie auch auffordern, ein Ticket (oder einen anderen Nachweis) vorzulegen, der beweist, dass Sie beabsichtigen, Thailand innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.

Allerdings sind sowohl die finanziellen Mittel als auch das Ticket selten gefragt. In der Regel gibt es einen Grund, z. B. die mehrmalige Einreise nach Thailand innerhalb kurzer Zeit aufgrund einer „Visumbefreiung“. Aber natürlich kann es immer einfach passieren.

Preis

Die „Visa Exemption“ ist immer kostenlos.

Anzahl der Einträge

Die maximale Anzahl der Ankünfte über einen internationalen Flughafen ist nirgendwo angegeben. Mit jeder neuen Einreise können Sie eine neue „Visa Exemption“ erhalten (sofern Sie kein anderes gültiges Visum in Ihrem Reisepass haben). Bitte beachten Sie, dass Sie bei mehrmaligem Eintreffen und insbesondere „Rücken an Rücken“ (aufeinanderfolgende) damit rechnen müssen, dass Sie für eine Weile zur Seite genommen werden. Möglicherweise werden Ihnen dann einige Fragen zum wahren Grund Ihres Aufenthalts gestellt. Eine sofortige Rücksendung wird nicht so schnell erfolgen, es sei denn, es gab natürlich einen Grund dafür. In diesem Fall erhalten Sie außerdem eine Erwähnung oder Warnung. Dies bedeutet, dass Sie bei Ihrer nächsten Einreise oder bei der Einreise innerhalb eines bestimmten Zeitraums zunächst ein Visum erwerben müssen.

Die Anzahl der Einreisen auf Grundlage der „Visa Exemption“ wurde über einen Grenzposten auf dem Landweg ermittelt. Dort ist die Teilnahme auf 2 Einträge pro Jahr beschränkt. Beim dritten Mal werden Sie zurückgeschickt und müssen entweder ein Visum beantragen oder am Flughafen einreisen. Letzteres kann wiederum die notwendigen Fragen aufwerfen.

Verlängern

Sie können eine „Visa Exemption“ einmalig bei einer Einwanderungsbehörde um 30 Tage verlängern. Dies kostet 1900 Baht.

Für die Antragstellung reicht eine Woche vor Ablauf der 30-tägigen Aufenthaltsdauer aus. Wenn Sie früher gehen, besteht die Gefahr, dass Sie aufgefordert werden, später wiederzukommen.

Sie müssen die folgenden Dokumente oder Nachweise vorlegen (am häufigsten verlangt und nicht erschöpfend):

1. Formular TM7 – Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich – ausgefüllt und unterschrieben.

https://www.immigration.go.th/download/ zie Nr 14

2. Aktuelle(s) Passfoto(s) (4×6)

3. 1900 Baht für die Verlängerung (kann nach Einreichung nicht zurückerstattet werden)

4. Reisepass

5. Passseite mit persönlichen Daten kopieren

6. Passseite mit „Ankunftsstempel“ kopieren

7. Kopie der TM6-Abfahrtskarte

8. Adressnachweis

9. Kopie des TM30 – Benachrichtigung für Hausmeister, Eigentümer oder Besitzer der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat (nicht überall)

10. Finanzielle Mittel von mindestens 10.000 Baht bzw. 20 Baht pro Familie. (nicht überall)

11. Nachweis (z. B. ein Flugticket), dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden. (nicht überall)

Es ist durchaus möglich, dass im Falle der Beantragung von Punkt 10 die Verlängerung beispielsweise anhand Ihres Flugtickets berechnet wird. Sie erhalten nicht die vollen 30 Tage, sondern nur bis zu Ihrem Abreisetag. Allerdings wird es sehr selten passieren (ich habe es einmal in Pattaya gesehen) und meistens bekommt man nur die vollen 30 Tage, aber ich möchte es trotzdem erwähnen.

Verlängerung abgelehnt

Sollte die beantragte Verlängerung, aus welchen Gründen auch immer, verweigert werden, wird in der Regel dennoch ersatzweise eine Fristverlängerung von 7 Tagen gewährt.

An sich ist dies natürlich auch eine Verlängerung Ihres Aufenthalts. Tatsächlich dient diese Frist jedoch dazu, dem Reisenden die Möglichkeit zu geben, Thailand innerhalb einer gesetzlichen Frist nach Ablehnung einer Verlängerung zu verlassen.

Kommentare

1. Wenn Sie nach Thailand ausreisen und dann aufgrund der „Visumbefreiung“ nach Thailand einreisen, sollten Sie Folgendes berücksichtigen.

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, unter Androhung einer Geldstrafe zu überprüfen, ob ihre Reisenden über einen gültigen Reisepass und ein gültiges Visum für die Einreise verfügen. Wenn Sie aufgrund einer „Visa Exemption“ nach Thailand einreisen möchten, können Sie natürlich kein Visum vorweisen. Möglicherweise werden Sie dann aufgefordert, nachzuweisen, dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden.

Der einfachste Nachweis ist natürlich Ihr Rückflugticket, Sie können aber auch mit einem anderen Flugticket nachweisen, dass Sie innerhalb von 30 Tagen in ein anderes Land weiterfliegen. Einige Fluggesellschaften akzeptieren auch eine Erklärung von Ihnen, die sie im Falle einer Ablehnung von allen Kosten und Konsequenzen befreit. Wenn Sie Thailand auf dem Landweg verlassen, ist es fast unmöglich, dies zu beweisen, und eine Erklärung kann manchmal eine Lösung bieten.

Noch verlangen oder überwachen nicht alle Fluggesellschaften dies. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Fluggesellschaft und fragen Sie, ob Sie einen Nachweis vorlegen müssen und welche Nachweise sie ggf. akzeptiert. Erfragen Sie dies vorzugsweise per E-Mail, damit Sie später beim Check-in einen Nachweis über die Antwort haben.

2. Möglicherweise können Sie eine „Visa-Befreiung“ in Thailand bei der Einwanderung um 30 Tage verlängern. Sein Zweck ist und bleibt jedoch die Absicht, aus touristischen Gründen einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen bei der Einreise zu ermöglichen. Wenn Sie bereits bei der Einreise einen längeren Aufenthalt planen, sollten Sie in der Regel vor der Einreise ein Touristenvisum erwerben. Allerdings wird dies bei der Einwanderung selten überprüft. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei der Einreise möglicherweise gefragt werden, wie lange Sie bleiben möchten.

3. Eine „Visumbefreiung“ gibt niemals die Möglichkeit, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Jede Form von Arbeit, auch ehrenamtliche Arbeit, ist untersagt.

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation".

12 Antworten zu „TB Immigration Infobrief 012/19 – Das thailändische Visum (4) – Die „Visa Exemption“ (Visumbefreiung)“

  1. RonnyLatYa sagt oben

    Habe noch etwas vergessen.
    Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind, können Sie die Aufenthaltsdauer auch mit einer „Visa Exemption“ um 60 Tage verlängern.

    Sie müssen die folgenden Dokumente oder Nachweise vorlegen (am häufigsten verlangt und nicht erschöpfend):

    1. Formular TM7 – Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts im Königreich – ausgefüllt und unterschrieben.
    https://www.immigration.go.th/download/ siehe Nr. 14
    2. Aktuelle(s) Passfoto(s) (4×6)
    3. 1900 Baht für die Verlängerung (Achtung, kann nach Einreichung nicht erstattet werden)
    4. Reisepass
    5. Passseite mit persönlichen Daten kopieren
    6. Passseite mit „Ankunftsstempel“ kopieren
    7. Kopie der TM6 – Abfahrtskarte
    8. Adressnachweis des thailändischen Partners, dh eine vom thailändischen Partner unterzeichnete Kopie des Tabien Baan (Adressbuch).
    9. Kopie des thailändischen Personalausweises des thailändischen Partners und vom thailändischen Partner unterschrieben
    10. Kopie des TM30 – Benachrichtigung für Hausmeister, Eigentümer oder Besitzer der Wohnung, in der sich der Ausländer aufgehalten hat (nicht überall)
    11. Finanzielle Mittel von mindestens 10.000 Baht (nicht überall)
    12. Nachweis (z. B. ein Flugticket), dass Sie Thailand innerhalb von 60 Tagen verlassen werden. (nicht überall)

    • RonnyLatYa sagt oben

      13. Beweis für die Ehe

    • Buyl zurückgewinnen sagt oben

      Lieber Ronnie,
      Ich habe gerade hier gelesen, dass ich eine „Visa Exemtion“ habe (Einreise nach Thailand ohne Visum).
      kann eine Verlängerung um 60 Tage beantragen (verheiratet mit einer Thailänderin).
      bei einem Gesamtaufenthalt von 120 Tagen = 3 Monate.
      Wenn ich das richtig verstehe, muss ich nie ein Visum beim thailändischen Konsulat in Antwerpen beantragen?
      3 Monate bei meiner Familie in Thailand bleiben zu können. (Insgesamt 90 Tage.)
      Ich bekomme sowieso keine Erlaubnis vom FPS. länger als 6 Monate im Kalenderjahr zu bleiben,
      denn sonst verliere ich meine Invaliditätsrente.
      Mein Aufenthalt in Thailand ist erlaubt, 2 mal für 3 Monate, = 2 mal 90 Tage
      oder 1 mal 180 Tage = 6 Monate.)
      Die Verlängerung im Bereich „Visa Exemtion“ wird mich 1.900 THB kosten. +- 53 Euro. Wenn ich nach Antwerpen gebracht werden muss + die Kosten für das Visum und den Versand per Einschreiben,
      Es kostet mich das Dreifache.!
      Können Sie bitte bestätigen, dass meine Argumentation richtig ist?
      Vielen Dank im Voraus.
      Grüße.
      Wiedergewinnen.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Ja, Sie können es tatsächlich um 60 Tage verlängern.
        Wenn Sie verheiratet sind und Ihre Frau offiziell an einer Adresse in Thailand gemeldet ist und Sie auch an dieser Adresse wohnen.
        Die Entscheidung bleibt natürlich immer beim Einwanderungsbeamten, aber das ist bei jeder Verlängerung der Fall.

        Seien Sie natürlich vorsichtig, wenn Sie gehen. Siehe Anmerkung 1.

  2. Theo Timmermans sagt oben

    Ich kam am 16. Februar am Flughafen Bangkok an und wurde bei der Passkontrolle darüber informiert, dass ich maximal 3x im Jahr eine Verlängerung der Visumsbefreiung erhalten kann. Die Ankündigung erfolgte, nachdem ein früherer Verlängerungsstempel gesehen wurde. Diese Einreisebeschränkung auf dem Luftweg war mir bisher unbekannt.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Zuerst höre ich auch davon.

      • Stevenl sagt oben

        Ähnliches habe ich schon einmal gehört. Es handelt sich jedoch weder um eine offizielle Regel noch um einen Brauch.
        Die Absicht ist klar: Die visumfreie Einreise ist für den Tourismus gedacht, jemand, der innerhalb eines Jahres mehr als 1x visumfrei einreist und das sind auch längere Aufenthalte in Thailand für 3 Tage und somit möglicherweise (oder wahrscheinlich) kein Tourist, sondern jemand wer dort wohnt und/oder arbeitet.

        • RonnyLatYa sagt oben

          Das war früher eine Regel.
          Anschließend durften Sie auf der Grundlage der „Visa Exemption“ maximal 180 Tage in einem Zeitraum von 90 Tagen in Thailand bleiben.
          Ich glaube, diese Regel wurde irgendwann im Jahr 2008 abgeschafft. Vielleicht haben das einige Einwanderungsbeamte immer noch nicht herausgefunden 😉

  3. John sagt oben

    Hatte eine seltsame Erfahrung mit Lufthansa. Ticket für Hin- und Rückfahrt mit 50 Tagen Abstand zwischen Hin- und Rückflug gebucht. Sie können 24 Stunden vor Abflug über das Internet einchecken. „Kontaktieren Sie den Service Desk“ konnte nicht gesagt werden.
    Es stellte sich heraus, dass sie davon ausgingen, dass ich die Befreiung von der Visumpflicht in Anspruch nehmen würde, und das entspricht nicht mehr als 30 Tagen. Daher ist ein Vorab-Check-in über das Internet nicht möglich.! Am Flughafen konnte ich mir also nur noch einen freien Sitzplatz aussuchen! Nebenbei: Jahresvisum gehabt!!

    Hinweis an den Moderator: Wenn es nicht in die Einschränkungen des „Newsletters“ passt, werde ich es bemerken.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Ich kenne nicht alle Details, die beim Check-in-Vorgang eingegeben werden müssen, gehe aber davon aus, dass es eine Nummer v gibt
      Haben Sie schon einmal versucht, die Nummer Ihres „Wiedereintritts“ einzugeben?

    • RonnyLatYa sagt oben

      (Vollständiger Text)

      Ich kenne nicht alle Informationen, die beim Check-in über das Internet eingegeben werden müssen, gehe aber davon aus, dass irgendwo eine Visumnummer eingegeben werden muss, wenn man länger als 30 Tage reist. Andernfalls könnte niemand mit einem Visum über das Internet einchecken.
      Haben Sie bei einer Verlängerung um ein Jahr auch versucht, Ihre ursprüngliche Visumnummer zu verwenden? Oder möglicherweise die Nummer Ihrer jährlichen Verlängerung oder Ihres „Wiedereintritts“. Es ist eine andere Kombination, aber wer weiß?

      Vielleicht funktioniert das so?

  4. William van Beveren sagt oben

    Ich habe jetzt seit 7 Jahren ein Ruhestandsvisum in Thailand und frage mich, welche Möglichkeiten es gäbe, wenn ich halb in Thailand und halb in Vietnam leben würde.
    Jetzt muss ich ständig 800.000 Baht auf dem Bankkonto haben, sonst könnte ich damit ein paar lustige Dinge machen.
    Gibt es Menschen, die halb in Thailand und halb irgendwo leben?


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