Bericht: Yan

Betreff: Einwanderung Maptaphut (Rayong)

Gestern war ich bei der Einwanderungsbehörde in Maptaphut (Rayong), wo ich einen anwesenden Beamten gebeten habe, mir Informationen zur Verlängerung eines Ruhestandsvisums zu geben. Hier ist die Geschichte.

Der Beamte nahm eine Mappe mit den Anweisungen und nannte die folgenden drei Optionen:

  1. Die Verlängerung basiert auf den vorhandenen 800.000.-Thb auf dem Konto. Der Betrag muss hier 3 Monate vor Beantragung der Verlängerung und 3 Monate nach Erhalt der Verlängerung auf dem Konto sein. Das Konto sollte nie unter 400.000.-THB sinken und sie sagte mir, dass dies mit einer 1-Jahres-Rendite überprüft wird.
  2. Die Verlängerung basiert auf einem monatlichen Einkommen von mindestens 65.000.-Thb. Dieser Betrag muss jeden Monat nachweislich von einem ausländischen auf ein thailändisches Konto überwiesen werden.
  3. Die Kombinationsmethode: Einkommen unter 65.000.-Thb und Geld auf dem Konto. Es reicht nicht aus, nur eine „eidesstattliche Erklärung“ der Botschaft mit Angabe des „Einkommens“ einzureichen, sondern der Betrag muss auch monatlich auf das thailändische Konto überwiesen werden. Zusätzlich zum Betrag muss auch ein separates Konto eingereicht werden, dabei kann es sich um ein „Festkonto“ mit einem Betrag handeln, der zusammen mit dem Jahreseinkommen auch die 800.000.-Thb garantiert.

Sie riet mir, den Betrag noch höher anzusetzen, da man bei Währungsschwankungen möglicherweise nicht 800.000.- THB erreicht und dann das Recht auf eine Visumverlängerung erlischt. Sie gab außerdem an, dass die Kontrollen jeweils ein Jahr zurückliegend durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist bei der Einreichung des Bankbuches auch eine Bescheinigung der Bank vom selben Tag der Antragstellung vorzulegen.

In dem Maße, dass


Reaktion RonnyLatYa

Danke für die Benachrichtigung.

1. Nach den neuen Regeln beträgt die Frist für die Antragstellung 2 Monate.

2. Dies ist normalerweise die vierte Methode nach den neuen Regeln. Monatliche Einzahlungen aus dem Ausland von mindestens 65 Baht. Sie müssen kein Visa Support Letter oder ähnliches vorlegen.

3. Nach den Regeln muss bei der Kombinationsmethode für den Einkommensanteil ein Visa Support Letter o.ä. ausreichend sein. Tatsächliche Einzahlungen sollten nicht erfolgen.

Auch sehe ich bei der Kombinationsmethode keine Information darüber, ob der Bankbetrag nach drei Monaten teilweise genutzt werden darf und wie lange der Bankbetrag für die Beantragung darauf liegen muss?

4. Der Visa Support Letter oder ein gleichwertiger Nachweis als Einkommensnachweis von mindestens 65 Baht wird offenbar nicht akzeptiert. Entspricht nicht den geltenden Regeln. Das ist der Zweck eines solchen Visa Support Letters o.ä.

5. Anscheinend wird nur bei der Beantragung einer nachträglichen jährlichen Verlängerung geprüft. Lässt sich perfekt umsetzen. Nirgends steht, wann und wie oft eine Überprüfung erfolgen soll.

Und so sieht man, dass jeder die neuen Regeln so anwendet, wie er es für richtig hält. Das war schon immer so. Deshalb empfiehlt es sich, insbesondere bei neuen Regelungen, sich bei Ihrer Ausländerbehörde über die geltenden Regelungen zu erkundigen. Genau wie du. So wissen Sie, woran Sie sind.

Für Ihre Information. Es handelt sich um eine Verlängerung Ihres Aufenthaltszeitraums basierend auf „Ruhestand“….. kein „Ruhestandsvisum“ 😉

Hinweis: „Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur TB-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden. Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation"

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

13 Kommentare zu „TB Immigration Info Brief 071/19 – Immigration Maptaphut (Rayong) – Jahresverlängerung“

  1. Lambic sagt oben

    Es ist immer interessant, von einem Erlebnis zu lesen.
    Leider ist dies immer mehr nur das: eine persönliche Erfahrung,
    mit einem bestimmten Offizier,
    bei einer bestimmten Einwanderungsbehörde,
    zu einem bestimmten Zeitpunkt eingeschaltet.

    • JosNT sagt oben

      Entschuldigung, aber es ist völlig richtig.
      Anfang Mai habe ich meinen 90-Tage-Bericht bei Immigration Korat erstellt. Anschließend ging ich in das andere Gebäude, um mich über eine Verlängerung meines Aufenthalts um ein Jahr zu erkundigen. Es war sehr viel los. Ich erkundigte mich bei einem Einwanderungsbeamten, der eine Gruppe von sieben Personen beaufsichtigte, die damit beschäftigt waren, Papiere auszufüllen. Sie verwies mich an einen anderen Kollegen im Raum, der anschließend die ausgefüllten Formulare überprüfen musste. Er schickte mich zurück zum ersten Diener. Auch der direkte Kontakt zu den Beamten am Schalter war mir nicht gestattet. Angesichts des Andrangs verständlich.
      Ich beließ es dabei und ging zurück.
      Ideal wäre es, wenn jedes Amt die Regeln gleich anwenden würde, dann gäbe es keine Unsicherheiten. Oder wenn die Voraussetzungen auf der Website der Einwanderungsbehörde klar erläutert wurden.

  2. cees sagt oben

    Ich habe nur ein AOW-Einkommen
    und versuchen Sie, am Monatsende über dem 1-Euro-Guthaben zu bleiben
    Ich habe keine Versicherung – keine Rücklagen
    Zahlen Sie eine niedrige Hausmiete und brauchen Sie nicht viel, Obst genug
    Freunde helfen mir drei Monate vor der Bewerbung mit 400.000 Baht
    dazu kommen die jährlichen 550.000 Baht
    reicht hier für mein Ruhestandsvisum
    Ich lebe hier seit 1999 und bin in meinem 83. Lebensjahr.
    wenn ich die neuen Anforderungen (damit) nicht erfülle
    Ich werde offenbar ausgewiesen
    Wo soll ich hin
    In den Niederlanden können Sie ausschließlich von der AOW.= leben

    Leistenbruch-Operation in diesem Jahr
    wurde von engen Freunden bezahlt (24.000 Baht)

    Hat jemand Erfahrung mit Abschiebungen?
    Also Panik, vielleicht einfach nach einem hohen (Teak0) Baum suchen?

    • khaki sagt oben

      Lieber Cees! Ich (wohne in den Niederlanden und lebe hauptsächlich von der staatlichen Rente) habe keine Erfahrung mit der Abschiebung in Thailand, lebe aber von der staatlichen Rente in den Niederlanden. Um nur von der staatlichen Rente leben zu können, dürfen keine weiteren Fixkosten anfallen, wie zum Beispiel eine Hypothek/Mietwohnung. Nur dann können Sie alleine von Ihrer gesetzlichen Rente leben. Auch in allen anderen Fällen müssen Sie Hilfe, Wohngeld, Zuschüsse etc. beantragen. Wenn Sie keine Besitztümer haben, wird es funktionieren, aber es wird einige Zeit dauern. Versuchen Sie also, Ihre Rückkehr rechtzeitig vorzubereiten. Vielleicht kann Ihnen die Botschaft in BKK einen Rat geben.
      Ich komme jedes Jahr nach Ban Phe, Rayong. Wenn Sie also weitere Fragen haben, können Sie mir eine E-Mail senden und/oder mich in Ban Phe besuchen.
      Viel Glück und beste Grüße, Haki

    • Chander sagt oben

      Lieber Cees,

      Wenn Sie in die Niederlande zurückkehren und weiterhin alleine und unabhängig leben möchten, können Sie weiterhin mit einer AOW-Leistung auskommen.

      Dann würde ich Ihnen Folgendes raten:
      – Legen Sie zunächst fest, in welcher Gemeinde Sie wohnen möchten.
      – Melden Sie sich JETZT bei den Wohnungsbaugesellschaften Ihrer Gemeinde an.
      Angenommen, Sie möchten in Rotterdam, Hoogvliet, Spijkenisse, Maassluis, Hellevoetsluis, Hoek van Holland, Barendrecht oder Schiedam wohnen, dann melden Sie sich dafür bei WOONNET RIJNMOND an.

      Die gleiche Geschichte gilt auch für Amsterdam und seine unmittelbare Umgebung. Auch für Almere und unmittelbare Umgebung, Utrecht und unmittelbare Umgebung, Den Bosch und unmittelbare Umgebung usw.

      Für Amsterdam und die unmittelbare Umgebung müssen Sie sich bei Woningnet Regio Amsterdam anmelden.
      Für Almere und die unmittelbare Umgebung müssen Sie sich bei Woningnet Almere anmelden.
      Für Utecht wird dies die Housing Network Region Utecht sein.
      Auf diese Weise können Sie sich bei allen Wohnungsbaugesellschaften in den Niederlanden für eine Wohnung anmelden.
      Für jede Anmeldung müssen Sie lediglich eine Anmeldegebühr entrichten. Das sind durchschnittlich 30 € pro JAHR.

      Für das Rotterdamer Gesetz müssen Sie übrigens nichts tragen. Auch nicht aus der verbindlichen Vorgabe anderer Kommunen.
      Ein Rentner kann überall in den Niederlanden wohnen.

      Bei den Wohnbedürfnissen entscheiden Sie sich selbstverständlich für Seniorenwohnungen mit einer Grundmiete von bis zu 620 € pro Monat, verbunden mit Wohngeld. Und Sie haben Anspruch darauf zu 100 %, sofern Sie alleine wohnen (also kein Mitbewohner sind).
      Und wenn Sie Anspruch auf Mietzuschuss haben, haben Sie auch Anspruch auf Krankenversicherungsbeihilfe.
      Mietzuschuss + Krankenversicherungszuschuss können in Ihrer Situation zusammen 400 € pro Monat betragen.
      War das nicht inklusive?

      Noch ein paar wichtige Hinweise.
      Ab 2015 müssen Menschen eine Indikation haben, um Anspruch auf Pflege zu haben.
      Es gibt 2 Arten von Indikationen.
      Die WMO-Angabe erfolgt durch die Gemeinde, in der Sie leben.
      Die WLZ-Angabe wird von der nationalen Regierung bereitgestellt.

      Alles zur WMO finden Sie hier:
      https://www.regelhulp.nl/ik-heb-hulp-nodig/wet-maatschappelijke-ondersteuning-wmo

      Alles rund um WLZ finden Sie hier:
      https://www.ciz.nl/

      Ich wünsche Ihnen viel Glück.

      Chander

      • Erik sagt oben

        Chander, was ist das für ein wilder Schrei von dir? „…Ab 2015 müssen Menschen eine Indikation haben, um Anspruch auf Pflege zu haben…“

        Sobald Sie sich in den Niederlanden anmelden, müssen Sie eine Krankenversicherung bei einem der vielen Anbieter in den Niederlanden abschließen. Voraussetzung hierfür ist ein Aufschlag auf Ihr Einkommen, ein Zuschlag pro Monat und eine Selbstbeteiligung von derzeit maximal 385 Euro. Sobald Sie einen Versicherungsnachweis haben, können Sie einen Arzt aufsuchen, Medikamente erhalten, sich fachärztlich behandeln lassen und ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dann sind Sie versichert!

        WMO und WLZ sind für andere Angelegenheiten als die gewöhnliche Pflege zuständig. Daran sind Bedingungen geknüpft, an eine normale Pflege jedoch nicht. Bitte führen Sie die Leute in diesem Blog also nicht in die Irre.

  3. khaki sagt oben

    Ich habe vergessen, in meiner Antwort meine E-Mail-Adresse anzugeben (siehe oben): [E-Mail geschützt]

  4. george sagt oben

    Ist es so, dass man für Rayong keine eidesstattliche Versicherung braucht oder muss man dies nachweisen können?
    Ich habe auf diesem Blog schon öfter gelesen, dass man bei einigen Einwanderungsbehörden neben der eidesstattlichen Versicherung auch die Einzahlungen auf ein thailändisches Konto nachweisen können muss.
    Muss man bei der Kombinationsmethode zwei Konten haben? Eines mit dem Festbetrag und eines mit den monatlichen Einzahlungen?
    In meinem Fall stimmen der Betrag auf der eidesstattlichen Erklärung (Visa-Unterstützungsschreiben) und die tatsächliche monatliche Anzahlung nicht überein, da ich immer noch einen Teil meines Einkommens in den Niederlanden zahlen muss. Ich erhalte zwar den Gesamtbetrag meiner Kombination von 800.00 Baht, aber ich frage mich, ob die Leute ein großes Aufhebens machen, wenn sie einen Nachweis über die monatlichen Einzahlungen verlangen.
    Kann ich dies ggf. der Botschaft mitteilen, damit sie mein Einkommen nach unten korrigiert, sodass der tatsächliche Betrag, den ich jeden Monat einzahle, der Höhe meines Einkommens entspricht?

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Georg,
      Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung oder ein Unterstützungsschreiben verwenden, sollten Sie tatsächlich keine monatlichen Einzahlungen nachweisen müssen. Wenn ja, können Sie das Problem ganz einfach lösen:
      Wenn Sie zwei unterschiedliche Einkommensquellen haben, z. B. AOW + Rente, dann geben Sie der Botschaft nur die Einkünfte aus der AOW als Einkommen an. Sie sind nicht verpflichtet, der Botschaft Ihr gesamtes Einkommen zu melden. Die Botschaft stellt dann eine Unterstützungsbescheinigung aus, in der nur die Höhe der staatlichen Rente als Einkommen aufgeführt ist. Was Ihnen im Unterstützungsschreiben fehlt, ergänzen Sie durch einen Bankkredit. Wenn die Einwanderungsbehörde dennoch monatliche Einzahlungen sehen möchte, kann sie Sie nur auffordern, den Betrag aus Ihrem Unterstützungsschreiben einzuzahlen.

      • george sagt oben

        Liebe Addie

        Zunächst einmal vielen Dank fürs Mitdenken, leider nicht die richtige Lösung für mich.
        Ich glaube auch nicht, dass man hier in Phetchaburi monatliche Einzahlungen nachweisen muss.
        Aber ich denke voraus, nur für den Fall, wenn, wenn usw. usw.
        Das Ärgerliche ist, dass dies wie oben angedeutet auch in Rayong der Fall ist. Und ich habe es hier auf thailandblog schon öfter gelesen.
        Ich müsste dann meinen Gesamtbetrag auf ein thailändisches Konto überweisen und dann einen Teil natürlich mit allen zusätzlichen Kosten auf mein niederländisches Konto zurücküberweisen.

        Nun, ich muss am 11. zur Botschaft gehen, um mein Visum-Unterstützungsschreiben zu erhalten, und werde dort nachfragen.

        Grüße Georg

        • RonnyLatYa sagt oben

          Falls Ihre Einwanderungsbehörde eine tatsächliche Anzahlung sehen möchte, zählt nur der tatsächlich eingezahlte Betrag und nicht der Inhalt des Visumunterstützungsschreibens.
          Das Visumunterstützungsschreiben gilt dann lediglich als Nachweis, dass Sie über Einkünfte aus dem Ausland verfügen.

          Der Betrag, den Sie tatsächlich überweisen, muss nicht mit Ihrem tatsächlichen Einkommen übereinstimmen.

          Wenn Ihr Gesamteinkommen etwa 90 Baht (AOW + Rente) beträgt, müssen Sie diese 000 Baht nicht jeden Monat überweisen, wenn Sie dies nicht möchten. Nur die 90 Baht, die erforderlich sind, um die Anforderungen eines „Rentners“ zu erfüllen.

          Wenn Sie die Kombinationsmethode nutzen und über ein Einkommen von etwa 60 Baht verfügen, müssen Sie diese 000 Baht nicht vollständig überweisen, wenn Sie dies nicht möchten.
          Sie können beispielsweise tatsächlich 40 Baht überweisen und die Berechnung erfolgt auf dieser Grundlage. Den Rest müssen Sie dann mit einem Bankbetrag abgleichen.
          In diesem Fall sind es 40 x 000 = 12. Sie müssen dann 480 Baht mit einem Bankbetrag aufladen.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Was das Bankkonto betrifft. Dies kann alles über ein und dasselbe Konto erfolgen. Muss nicht getrennt werden

            Was eine Gewinn- und Verlustrechnung betrifft. (Visa-Unterstützungsschreiben oder Einkommensnachweis des österreichischen Konsuls usw.)
            Das erklärt nur, wie hoch Ihr Einkommen ist.
            Sie erklären daher nicht, ob Sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen oder nicht.
            Ob dieser Betrag ausreicht, entscheidet allein die Einwanderungsbehörde.

    • Yan sagt oben

      George,
      Ich war letzte Woche zweimal bei der Einwanderungsbehörde in Rayong, weil die Informationen, die ich beim ersten Mal erhalten habe, laut Ronny nicht ganz korrekt waren (richtiger Kommentar von Ronny). Deshalb bin ich noch einmal zurückgegangen und nach einem mehr als einstündigen Gespräch kam das Ergebnis für die Kombinationsmethode wie folgt heraus:
      Eine eidesstattliche Erklärung der Botschaft über die Rente sowie ein Konto (ggf. ein Festkonto), das mindestens 2 Monate vor der Antragstellung eröffnet werden muss. Das Konto muss die Ergänzung zur Rente darstellen und darf THB 800.000 deutlich übersteigen. In diesem Fall müsste kein Nachweis über die monatliche Zahlung erbracht werden.
      Bitte beachten Sie: Wenn Sie dasselbe Konto verwenden, das Sie zuvor mit einer Einzahlung von 800.000.-Thb verwendet haben, dürfen Sie mit diesem Konto nicht unter 400.000.-Thb sinken; Daher ist es interessanter, wie oben beschrieben ein neues Konto zu eröffnen.
      mvg,
      Yan


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