Nachricht: Dirk

Betreff: Einwanderung Hua Hin

Nichteinwanderungsvisum für den Ruhestand in Hua Hin. Notwendige Unterlagen (Mehrfacheintrag), Kopie x2 von:

  • Reisepass (Hauptseite + alle Blätter mit Stempeln und Visa (aufgeklebt)).
  • TM 6 vom letzten Eintrag Thailand.
  • Ausgefülltes TM7-Formular
  • Ausgefülltes TM 8-Formular
  • Sparbuch alle Seiten, auf denen etwas gedruckt ist.
  • Adressnachweis in Thailand.
  • 2 Passfotos (für TM7- und TM8-Formulare).

Wartezeit inklusive, das beantragte Visum hatte ich nach 1,5 Stunden. Also schnell helfen. Als ich fragte, wie das Bankbuch überprüft werden würde (3 Monate nach dem Visum 800 THB – Rest des Jahres (400 THB) bis 2 Monate vor dem neuen Visum (wieder 800 THB), erhielt ich folgende Antwort:
„Die Einwanderungsbehörde kann Sie jederzeit auffordern, Ihr Bankguthaben nachzuweisen. Dies geschieht auf die gleiche Weise wie bei der Erlangung des Visums. Also mit Sparbuch und Brief der Bank.

Ich gehe davon aus, dass sie dies im Zweifelsfall oder bei Personen tun, die in der Vergangenheit nicht immer in Ordnung waren (Overstay, 90-Tage-Benachrichtigung,…). Zumindest machte es der Beamte so.


Reaktion RonnyLatYa

 Danke für den Bericht, Dirk.

Was diese Beweise betrifft. Jede Einwanderungsbehörde wird dies auf ihre eigene Art und Weise handhaben. Auch in den Vorschriften steht nirgendwo, wann und ob dies überprüft werden sollte. Aber wenn Sie etwas verlangen, sollten Sie es natürlich auch besser prüfen. Einer wird dies bei einer oder mehreren 90-Tage-Benachrichtigungen tun, andere nennen ein Datum, andere kontaktieren Sie möglicherweise und sagen, ob Sie mit einem Bankbrief oder einfach nur einer Aktualisierung des Bankbuchs kommen sollen oder nicht, wieder andere werden einfach darum bitten Warten Sie beim nächsten Mal auf eine jährliche Verlängerung und schauen Sie dann, was im Laufe des Jahres mit dem Betrag passiert ist. Wenn Sie dem nachkommen, können Sie eine Verlängerung um ein neues Jahr beantragen. Wenn nicht, können sie es ablehnen.

Also, wie Sie es getan haben, fragen Sie am besten sofort nach. Seien Sie nicht überrascht.

Hinweis: "Reaktionen zu diesem Thema sind sehr willkommen, aber beschränken Sie sich hier auf das Thema dieses „Infobriefs zur Tuberkulose-Einwanderung“. Wenn Sie weitere Fragen haben, ein behandeltes Thema sehen möchten oder Informationen für die Leser haben, können Sie diese jederzeit an die Redaktion senden.  

Nur hierfür verwenden www.thailandblog.nl/contact/. Danke für dein Verständnis und die Kooperation"

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

8 Antworten auf „TB Immigration Info Brief 038/19 – Immigration Hua Hin – Jahresverlängerung“

  1. Sylvester sagt oben

    Ich hatte noch eine Frage zu den 800.000 Bädern, die Sie drei Monate lang nicht bekommen können. Wenn Sie nach diesem Zeitraum von drei Monaten Geld von diesem 3 Bäder-Konto verwenden möchten, müssen Sie diese 3 Bäder rechtzeitig aufladen? Ihr neuer Rentenantrag? ?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Selbstverständlich müssen Sie es erneut ausfüllen, bevor Sie einen neuen Antrag stellen.
      Schließlich muss der Betrag von 800 Baht mindestens 000 Monate vor Beantragung einer Verlängerung drauf sein.

      In der Realität wird Ihnen die Einreise dort mindestens 5 Monate lang nicht gestattet, also 2 Monate vor Antragstellung bis 3 Monate nach Gewährung der Verlängerung. Wenn Sie das Pech haben, dass mit einem „In Prüfung“-Stempel von einem Monat gearbeitet wird, dürfen Sie möglicherweise erst nach 6 Monaten anreisen, da es 3 Monate nach der Vergabe sind. Die restlichen Monate können Sie dann, wenn Sie möchten, auf 400 Baht reduzieren.

  2. Haben sagt oben

    Vielleicht irre ich mich, aber war es nicht so, dass bei der ersten Jahresverlängerung das Geld zwei Monate im Voraus auf der Bank sein musste, bei späteren Wiederholungen jedoch drei Monate?

    • RonnyLatYa sagt oben

      Nach den neuen Regeln soll dies nicht mehr gelten.
      Wenn sich eine Ausländerbehörde weiterhin daran hält, also wie bisher 2 Monate beim ersten Antrag und 3 Monate bei Folgeanträgen, dann ist das etwas, was sie vor Ort vorschreiben, aber es ist sicherlich nicht etwas, was in den neuen Vorschriften vorgeschrieben ist.

      also zum x-ten Mal…..

      „Mindestens 2 Monate vor dem Anmeldetag und mindestens 3 Monate nach Erteilung der Erlaubnis muss der Ausländer über ein Guthaben von mindestens 800,000 THB bei einer Bank in Thailand verfügen. Der Ausländer kann das Geld 3 Monate nach Erteilung der Genehmigung abheben und der Restbetrag darf nicht weniger als 400,00 THB betragen

      https://www.thailandblog.nl/visumvraag/nieuwe-retirement-regels/

  3. RonnyLatYa sagt oben

    Nach den neuen Regeln soll dies nicht mehr gelten.
    Wenn sich eine Ausländerbehörde weiterhin daran hält, also wie bisher 2 Monate beim ersten Antrag und 3 Monate bei Folgeanträgen, dann ist das etwas, was sie vor Ort vorschreiben, aber es ist sicherlich nicht etwas, was in den neuen Vorschriften vorgeschrieben ist.

    also zum x-ten Mal…..

    „Mindestens 2 Monate vor dem Anmeldetag und mindestens 3 Monate nach Erteilung der Erlaubnis muss der Ausländer über ein Guthaben von mindestens 800,000 THB bei einer Bank in Thailand verfügen. Der Ausländer kann das Geld 3 Monate nach Erteilung der Genehmigung abheben und der Restbetrag darf nicht weniger als 400,00 THB betragen

    https://www.thailandblog.nl/visumvraag/nieuwe-retirement-regels/

    • RonnyLatYa sagt oben

      Anscheinend wurde die Antwort an Han zweimal gesendet.

  4. Teun sagt oben

    Nur eine Frage: Warum sollten Sie bei der Erneuerung Ihres Jahresvisums ein ausgefülltes TM 8-Formular vorlegen? Das ist meines Wissens nach keine Voraussetzung.
    Es kann hilfreich sein, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Visumverlängerung wissen, wann Sie ins Ausland reisen.
    Aber an sich ist TM 8 kein erforderliches Dokument für die jährliche Visumverlängerung.

    • RonnyLatYa sagt oben

      Nein, das ist bei einer jährlichen Verlängerung nicht notwendig.
      Aber es heißt, dass er auch seine „Wiedereinreise“ beantragt hat (obwohl er es mehrfache Einreise nennt).
      Er hat gerade eine Verlängerung um ein Jahr und gleichzeitig einen „Wiedereinstieg“ beantragt


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