Auf Thailandblog tauchen regelmäßig Fragen zu thailändischen Visa auf. Ronny Mergits (alias RonnyLatPhrao) hielt dies für einen guten Grund, eine Akte darüber zu erstellen, und wurde dabei von Martin Brands (alias MACB) unterstützt.

Nachfolgend finden Sie die Einleitung des Dossiers; Die Vollversion der Datei befasst sich mit den Details. Diese Informationen richten sich einerseits an Niederländer und Belgier, die als Urlauber nach Thailand reisen und sich dort für eine relativ kurze Zeit aufhalten, und andererseits an Rentner oder verheiratete Thailänder, die beabsichtigen, länger zu bleiben. Visa für Studium, Praktika, Freiwilligenarbeit und Arbeit im Allgemeinen werden schlecht behandelt. Aufgrund der oft spezifischen Anforderungen empfehlen wir Ihnen, sich an die thailändische Botschaft oder das thailändische Konsulat zu wenden.

Achtzehn häufig gestellte Fragen werden kurz beantwortet. Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die für Sie wichtigsten Visumarten und wesentlichen Bedingungen; Auf einen Blick finden Sie das für Sie passende Visum.

Für die meisten von Ihnen nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber berichten wir, dass wir den Visaproblemen von „digitalen Nomaden“ und vergleichbaren Personengruppen, die fast kontinuierlich („back-to-back“) reisen, ebenfalls wenig oder gar keine Aufmerksamkeit schenken eine Visumverlängerung oder ähnliches erforderlich ist. Diese Gruppen wissen, was das bedeutet. Für sie ist www.thaivisa.com eine gute Website mit vielen Tipps.

Um ein thailändisches Visum zu beantragen, müssen Sie sich an eine thailändische Botschaft oder ein thailändisches Konsulat wenden. Um Ihr Visum zu verlängern (und andere Angelegenheiten; das wird später erklärt), müssen Sie sich an eine Einwanderungsbehörde in Thailand wenden. Obwohl es offizielle Gesetze, Regeln und Vorschriften gibt, kommt es leider häufig vor, dass eine konsularische Vertretung oder Einwanderungsbehörde ihre eigene Auslegung verwendet, was bedeutet, dass zusätzliches Material von Ihnen angefordert werden kann. Jeder Beamte hat außerdem das Recht, zusätzliche Anforderungen zu stellen, wenn er dies für erforderlich hält.

Denken Sie immer daran, dass der Beamte, der Ihnen hilft, möglicherweise (noch) nicht alle Regeln vollständig kennt. Das kann schlimme Folgen haben und oft kann man wenig dagegen tun. In großen Büros (wie in Bangkok, Pattaya, Phuket, Chiang Mai) sind die Leute erfahrener als in Provinzbüros, wo Englisch oft ein sehr großes Problem darstellt. Seien Sie freundlich und respektvoll, denn das sind immer wichtige Voraussetzungen für den Erfolg.
Da dieses Dossier auch auf der Website der Niederländischen Vereinigung Thailand – Pattaya veröffentlicht ist, enthält es auch einiges Material, das speziell in Pattaya anwendbar ist; dies wird dann explizit angegeben.

Achtung: Diese Einführung basiert auf bestehenden Vorschriften. Thailandblog oder NVTP übernehmen keine Verantwortung, wenn in der Praxis davon abgewichen wird.

Die Vollversion des herunterladbaren Dossiers Visa Thailand enthält diese Einführung sowie einen ausführlichen Anhang. Klicken Sie hier für die vollständige Datei. Das Dossier enthält folgende zusätzliche Kapitel:

Visabestimmungen nach Hauptthema

  • Allgemeines, einschließlich Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer, Arbeiten in Thailand
  • Visadetails
  • Visa-Typen und -Kategorien
  • Kosten pro Visumart (Juli 2014)
  • Beantragung eines Visums, insbesondere in den Niederlanden und Belgien
  • Ausstellungsbedingungen je Visumtyp
  • Aktivieren und verlängern Sie ein Visum
  • Visarun oder ein Rückflug am selben Tag
  • „Jahresvisum“ ab 50 Jahren oder verheiratet mit einem Thailänder
  • Grundlegende Dokumente, Erklärungen, Beglaubigungen und Legalisierungen
  • Meldepflicht, 90-Tage-Meldung, Wiedereinreise, Aufenthaltsüberschreitung
  • Wichtig: Worauf sollten Sie besonders achten?
  • Obligatorische Meldepflicht und 90-Tage-Meldung
  • Obligatorische Wiedereinreisegenehmigung
  • Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer ist niemals gestattet
  • Andere Informationen
    • An- und Abreise am Flughafen Suvarnabhumi
    • Nützliche Links
    • Englische Texte der Anforderungen für „Retirement Visa“ und „Thai Women Visa“

Lesen Sie hier die vollständige Datei als PDF

ACHTZEHN HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM VISA FÜR THAILAND

Die folgenden Antworten geben eine kurze Antwort auf häufig gestellte Fragen von Reisenden, die Thailand als Tourist besuchen oder länger in Thailand bleiben möchten. Kurzaufenthalte aus touristischen Gründen sind problemlos und für nahezu jeden möglich. Ein längerer Aufenthalt ohne komplizierte Verfahren ist eigentlich nur für Personen möglich, die 50 Jahre oder älter sind oder mit einem Thailänder verheiratet sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Für fast alle anderen Ausländer ist die Aufenthaltsdauer in Thailand tatsächlich per Definition begrenzt (lediglich die sehr teure „Elite Card“ bietet eine Lösung, vgl Visum/Thailand-Elite-Mitgliedschaft/)

1 Benötige ich ein Visum für Thailand?
Ja. Thailand ist ein Land, in dem für niederländische und belgische Staatsbürger ein Visum erforderlich ist. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Visumpflicht. Thailand hat mit bestimmten Ländern ein Abkommen geschlossen, wonach Passinhaber dieser Länder von der üblichen Visumpflicht befreit sind (Visa Exemption), wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dieses Abkommen ermöglicht Niederländern und Belgiern, die aus touristischen Gründen mit dem Flugzeug nach Thailand einreisen, einen ununterbrochenen Aufenthalt von 30 Tagen in Thailand. Bei einer Einreise auf dem Landweg, z. B. per Bahn/Bus/Auto, sind das 15 Tage.

Dieser Zeitraum kann einmalig bei der Einwanderungsbehörde um 30 Tage verlängert werden, ohne Thailand zu verlassen (Kosten: 1900 Baht). Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine neue Visumbefreiungsfrist zu erhalten, indem Sie Thailand verlassen. Dies ist nur einmal möglich. Wenn Sie ein Touristen-, Transit- oder Nichteinwanderungsvisum besitzen, unterliegen Sie den Verlängerungsregeln, die für diese Visumarten gelten.

Hinweis: Wer länger als 30 Tage ununterbrochen in Thailand bleiben möchte, muss vor der Reise nach Thailand tatsächlich noch ein Visum erwerben.

2 Ich bin ohne Visum nach Thailand eingereist. Ist der Stempel, den ich bei der Einwanderung erhalte, ein „Visum bei Ankunft“?
Nein, der Stempel in Ihrem Reisepass bei der Einreise ist ein Ankunftsstempel; Jeder bekommt so einen Stempel. Ein Visum bei der Ankunft ist ein Visumtyp für Passinhaber bestimmter Länder; Die Niederlande und Belgien gehören nicht dazu und wir sind daher nie teilnahmeberechtigt.

3 Wo kann ich ein Visum beantragen?
Für einen kurzen touristischen Aufenthalt benötigen Sie kein Visum; siehe Frage 1. Für einen längeren Aufenthalt gibt es das Touristenvisum und in begrenzten Fällen ein Nichteinwanderungsvisum. Diese Visa müssen bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat beantragt werden = Sie müssen sich außerhalb Thailands befinden. Am besten machen Sie das in Ihrem Wohnsitzland; Normalerweise sind das die Niederlande oder Belgien. Der Erfolg in anderen Ländern (z. B. in Südostasien) ist nicht immer von vornherein garantiert.

4 Müssen auch Kinder ein Visum beantragen?
Ja, für Kinder gilt das Gleiche wie für Erwachsene. Wenn sie
Wer über einen eigenen Reisepass verfügt, muss über ein eigenes Visum verfügen. Wenn sie im Reisepass der Eltern stehen, wird das Visum darin vermerkt. Kinder zahlen das gleiche wie Erwachsene.

5 Kann ich ohne Visum einen einzigen Flug nach Thailand nehmen?
Ja, im Prinzip ja, aber eine Fluggesellschaft ist für die Personen verantwortlich, die sie in ein Land befördert, und hat daher die Pflicht und das Recht, zu überprüfen, ob Sie die Visumpflicht einhalten. Ohne Visum (= Sie nutzen das Visumbefreiungssystem) können Sie einen Nachweis verlangen, dass Sie Thailand innerhalb von 30 Tagen verlassen werden, z. B. mit einem anderen Flug; siehe Frage 1. Fragen Sie beim Kauf eines One-Way-Tickets nach, welche Anforderungen an Sie gestellt werden.

6 Wie lange ist ein Visum gültig und wie lange darf es bleiben?
Gültigkeitsdauer und Aufenthaltsdauer werden oft verwechselt. Allerdings gibt es zwei Dinge, die Sie klar voneinander trennen sollten:

a) Die Gültigkeitsdauer des Visums ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Nutzung des Visums beginnen muss, einschließlich vorausbezahlter zusätzlicher Einreisen. Dieser Zeitraum ist auf dem Visum unter „Eintragen vor…“ als Enddatum angegeben. Beispielsweise beträgt die Gültigkeitsdauer 3 oder 6 Monate oder länger; Dies hängt von der Art des Visums ab und wird von der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat durchgeführt. Das Enddatum wird in den Niederlanden ab dem Datum der Antragstellung berechnet, in Belgien ab dem Datum der Ausstellung des Visums. Beantragen Sie das Visum daher nicht zu früh, denn dann ist die Gültigkeitsdauer möglichst lang. Achtung: Wenn Ihr Visumtyp mehrere Einreisen zulässt, müssen Sie mit der letzten Einreise vor dem Enddatum Enter before ... beginnen!
b) Die Aufenthaltsdauer ist der Zeitraum, den Sie sich nach der Einreise in Thailand aufhalten dürfen. Das Enddatum der Aufenthaltsdauer wird vom Einwanderungsbeamten in den Einreisestempel eingetragen. Dieses Datum hängt von der Art des Visums und der maximal zulässigen aufeinanderfolgenden Aufenthaltsdauer für diese Art von Visum ab. Achten Sie darauf, dass der Beamte das korrekte Enddatum auf dem Stempel einträgt! Was auch immer passiert, überschreiten Sie niemals dieses Datum.

7 Ich möchte aus touristischen Gründen und länger als 30 Tage nach Thailand reisen. Welches Visum benötige ich?
Dafür gibt es das Touristenvisum. Mit einer einmaligen Einreise (= 1 Einreise) können Sie 60 Tage in Thailand bleiben; Das Visum ist 3 Monate gültig. Bei einer doppelten Einreise können Sie 2 x 60 Tage in Thailand bleiben, bei einer dreifachen Einreise sind es 3 x 60 Tage; In beiden Fällen ist das Visum 6 Monate gültig. Bei der Beantragung einer doppelten oder dreifachen Einreise müssen Sie einen Reiseplan in den Niederlanden (noch nicht in Belgien) einreichen. Sie müssen die 2. und 3. Einreise aktivieren, indem Sie die Grenze überqueren und erneut nach Thailand einreisen, beispielsweise mit einem Visumlauf oder einem Rückflug am selben Tag.

Jede Einreise (1, 2 oder 3) kann auch bei der Einwanderungsbehörde in Thailand für 1900 Baht um 30 Tage verlängert werden. Sie können also Ihren Aufenthalt in Thailand bei 3 beantragten Einreisen theoretisch auf 3 x (60 + 30) = maximal 270 Tage verlängern. In diesem Fall müssen Sie genau auf die Gültigkeitsdauer des Visums achten (Frage 6-a). Wenn diese endet, können Sie den Eintritt nicht mehr aktivieren, da dies vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgen muss!

8 Ich möchte während meines Aufenthalts auch nach Laos oder Kambodscha reisen. Welche Visa benötige ich?
Für beide Länder ist ein Visum erforderlich, das in den Niederlanden oder Belgien, in Bangkok, an der Grenze (an nationalen Grenzposten nicht immer möglich) oder am Ankunftsflughafen beantragt werden kann. Es gibt auch ein kombiniertes Visum für Thailand und Kambodscha.

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Thailand verlassen: Wenn Sie ein Touristenvisum für die einmalige Einreise oder ein Nichteinwanderungsvisum für die einmalige Einreise besitzen, wurde dieses bereits bei Ihrer ersten Einreise nach Thailand verwendet. Die erhaltene Aufenthaltsdauer endet dann, sobald Sie das Land verlassen = die restlichen Tage können nicht bei einer späteren Einreise mitgenommen werden (siehe jedoch Tipp)! Bei einer erneuten Einreise erhalten Sie dann eine Visumsbefreiung von 30 bzw. 15 Tagen (siehe Frage 1 und Kapitel 8). Wenn Sie über ein Touristenvisum für die mehrfache Einreise oder ein Nichteinwanderungsvisum O für die mehrfache Einreise (oder OA) verfügen, erhalten Sie eine neue Aufenthaltsdauer von 60 oder 90 Tagen bzw. sogar 1 Jahr (OA), unabhängig davon, wie Sie sich bewerben Wiedereinreise nach Thailand (kann per Bus, Flugzeug usw. erfolgen).

Tipp: Sie können das Enddatum Ihrer Einreise als Tourist oder Nichteinwanderer einhalten, indem Sie vor Ihrer Ausreise aus Thailand eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Dies lohnt sich natürlich nur, wenn bis zur Einreise als Tourist oder Nichteinwanderer noch einige Tage verbleiben. Bei Ihrer Rückkehr nach Thailand erhalten Sie dann das gleiche Enddatum wie die Aufenthaltsdauer, die Sie ursprünglich bei Ihrer früheren Einreise erhalten hatten. Eine (einmalige) Wiedereinreisegenehmigung kostet 1000 Baht.

9 Was passiert, wenn ich für einen längeren Zeitraum in Thailand bleiben möchte und mein Ziel kein Touristenziel ist?
Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, sind eine Reihe von Nichteinwanderungsvisa erforderlich, zum Beispiel das Nichteinwanderungsvisum B, wenn Sie arbeiten oder Geschäfte machen möchten, das Nichteinwanderungsvisum ED für Studienzwecke und das Nichteinwanderungsvisum O oder OA Dazu gehören Familienbesuche oder im „Rentenalter“ (50 Jahre oder älter). Sie können eine Kategorie anfordern, die dem Zweck Ihres Besuchs entspricht. Selbstverständlich müssen Sie die Anforderungen erfüllen, die für ein bestimmtes Visum gelten.

10 Ich möchte einfach das Leben genießen und möchte deshalb länger in Thailand bleiben. Was für ein Visum benötige ich?
Wenn Sie 50 Jahre oder älter sind oder Familie in Thailand haben, beantragen Sie ein Nichteinwanderungsvisum O. In den Niederlanden müssen Sie ein monatliches Einkommen von 600 € pro Person nachweisen, insgesamt 1200 €, wenn der mitreisende Ehegatte kein Einkommen hat. Die Beträge für Belgien sind nicht klar, es wird jedoch mit einem Betrag in der Nähe von 1500 €/65000 Baht gerechnet.

Dieses Visum ist als einmalige Einreise = Aufenthalt bis zu 90 Tage oder als mehrfache Einreise = Aufenthalt bis zu 15 Monate erhältlich, aber innerhalb aller 90 Tage müssen Sie Thailand für einen kurzen oder längeren Besuch in einem anderen Land verlassen, beispielsweise mit einem Visum Hin- und Rückflug am selben Tag (siehe Frage 7), um einen neuen Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen zu aktivieren. Ab 50 Jahren ist auch ein Nichteinwanderungsvisum OA möglich; Es gelten höhere Anforderungen (Kapitel 6-C). Mit OA müssen Sie das Land nicht verlassen; Melden Sie sich alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde (Frage 14).

Wenn Sie jünger als 50 Jahre sind und nicht mit einem Thailänder verheiratet sind („Ehegemeinschaft“ zählt nicht), ist für einen längeren touristischen Aufenthalt nur ein Touristenvisum möglich; siehe dazu Frage 7.

11 Kann ich länger als 90 Tage oder 1 Jahr in Thailand bleiben?
Ja, dies ist aufgrund des Alters (50 Jahre oder älter) oder (siehe Frage 12) aufgrund der Heirat mit einem Thailänder möglich. Als Grundlage benötigen Sie ein Nichteinwanderungsvisum O oder OA. Wenn Sie ein Touristenvisum besitzen, kann dieses für 2000 Baht in ein Non-Immigrant Visum O umgewandelt werden. Wenn Sie auch die weiteren Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Aufenthalt bei der Einwanderungsbehörde jedes Jahr um maximal 1 Jahr verlängern.

Eine altersabhängige jährliche Verlängerung wird auch als „Retirement Visum“ bezeichnet; kostet 1900 Baht. Eine Hauptvoraussetzung ist, dass Sie über ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht oder ein thailändisches Bankkonto mit 800.000 Baht oder eine Kombination aus beidem verfügen. Mit dieser Verlängerung müssen Sie Thailand nie verlassen, müssen sich aber alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden (siehe Frage 14).

12 Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Kann ich auf dieser Grundlage längere Zeit in Thailand bleiben?
Ja, Sie haben auch Anspruch auf eine einjährige Verlängerung Ihres Nichteinwanderungsvisums O oder OA; Dies ist jedes Jahr möglich, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies wird auch „Thai-Frauenvisum“ genannt. Auch hier ist die Verlängerung mit einem Touristenvisum möglich, das dann bei der Einwanderung zunächst in ein Non-Immigrant Visum O (1 Baht) umgewandelt wird.

Sie müssen über ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 Baht oder ein Bankkonto mit einem Betrag von 400.000 Baht verfügen. Es bestehen die notwendigen Zusatzvoraussetzungen; siehe Kapitel 9. Nochmals: Mit dieser Verlängerung müssen Sie Thailand nie verlassen, müssen sich aber alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden (siehe Frage 14). Kosten 1900 Baht.

13 Mir wurde eine Verlängerung meines „Ruhestandsvisums“ oder „Thai-Frauenvisums“ um ein Jahr gewährt, ich möchte Thailand jedoch gelegentlich verlassen. Hat dies Auswirkungen auf meine Verlängerung?
Ja, jeder, der eine Jahresverlängerung erhalten hat (siehe Fragen 11 und 12), muss vor der Ausreise aus Thailand immer eine Wiedereinreisegenehmigung haben. Dies kann eine einmalige Wiedereinreise (für 1 Hin- und Rückfahrt) oder eine mehrfache Wiedereinreise (unbegrenzt) sein. Achtung: Ohne Wiedereinreisegenehmigung verfällt Ihre jährliche Verlängerung und Sie müssen wieder von vorne beginnen!

14 Was versteht man unter der 90-Tage-Meldepflicht?
Jeder Ausländer, der sich 90 aufeinanderfolgende Tage in Thailand aufhält, muss sich bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies muss dann alle 90 Tage wiederholt werden, solange Thailand nicht verlassen wird. Wie fast überall auf der Welt möchte die thailändische Regierung wissen, wo Sie als Ausländer wohnen. es gibt Bußgelder. Für Nichteinwanderungs-O-Jahresvisa: Wenn Sie Thailand verlassen, endet die 90-Tage-Zählung; dies beginnt erneut beim Betreten; Ihre Ankunft = Tag 1.

15 Warum kann ich nicht länger als 90 Tage in Thailand bleiben?
Dies gilt für Nichteinwanderungsvisa (außer Typ OA) und Touristenvisa mit einer Verlängerung (= 60 + 30 Tage). Es handelt sich um eine alte Regel, die Sie nur Geld kostet (weil Sie das Land für eine Weile verlassen müssen, aber sofort zurückkehren können) und der Einwanderung zusätzliche Arbeit bereitet. Es würde uns nicht wundern, wenn dies irgendwann durch eine 90-Tage-Meldung bei der Einwanderungsbehörde ersetzt würde (siehe Frage 14), aber wir sind noch nicht so weit, Sie müssen also wirklich alle 90 Tage das Land verlassen!

Tipp: Wenn Sie ein Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise haben, gewähren Ihnen einige Einwanderungsbehörden weitere 90 Tage, ohne dass Sie das Land verlassen müssen! Das ist zwar nicht ganz regelkonform, aber legal. Es lohnt sich daher, bei Ihrer Ausländerbehörde nach dieser Möglichkeit zu fragen.

16 Kann ich die offizielle Aufenthaltsdauer überschreiten?
Nein, niemals = niemals! Eine sogenannte Überschreitung Ihrer Aufenthaltsdauer ist in Thailand verboten, unabhängig davon, was Ihnen gesagt wird. Sie verstoßen gegen thailändisches Recht, weil Sie in Thailand illegal sind und mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Baht und/oder einer Gefängnisstrafe von bis zu 2 Jahren belegt werden können.
Wenn Sie 90 Tage oder mehr überschreiten, kann Ihnen die Einreise nach Thailand für mindestens ein Jahr verweigert werden; siehe Kapitel 1. Überschreiten Sie auf keinen Fall die zulässige Aufenthaltsdauer!

Wenn Sie jedoch aufgrund von Krankheit, Streik oder einem anderen wichtigen Grund das Aufenthaltsdatum überschreiten müssen, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Einwanderungsbehörde. Im Falle höherer Gewalt haben Sie nichts zu befürchten. Indem Sie die Einwanderungsbehörde rechtzeitig benachrichtigen, machen Sie Ihre guten Absichten deutlich und werden auch als solche behandelt.

17 Kann ich in Thailand arbeiten?
Ja, aber Sie müssen zunächst ein Visum haben, das Ihnen die Arbeit erlaubt, und was genauso wichtig ist, Sie müssen anschließend auch eine Arbeitserlaubnis einholen; Ihr Arbeitgeber wird Ihnen dabei helfen. Beginnen Sie auf keinen Fall ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten, auch wenn Sie ein Visum haben, das Ihnen die Arbeit erlaubt!
Digitale Nomaden (= diejenigen, die in Thailand über das Internet arbeiten) können dies tun, sofern es sich nicht um eine Arbeit für ein thailändisches Unternehmen/eine thailändische Institution/Person handelt oder von ihnen bezahlt wird. Selbstverständlich müssen sie immer über ein gültiges Visum inklusive aller damit verbundenen Anforderungen verfügen; Aufeinanderfolgende Touristenvisa sind nicht möglich.

18 Muss ich meinen Reisepass immer bei mir tragen?
Nein, aber wir empfehlen Ihnen, zumindest eine Kopie der Passseiten mit Ihrem Foto und dem neuesten Stempel mit der zulässigen Aufenthaltsdauer bei sich zu haben. Dadurch ersparen Sie sich bei einer eventuellen Kontrolle viele Wege, da Sie dann ggf. (später) den Reisepass vorzeigen müssen; das ist nichts Besonderes. Ein thailändischer Führerschein ist ebenfalls gut.

Was ist das beste Visum für Sie?

Welche Option für Sie die beste ist, hängt vom Reiseziel und Ihren persönlichen Umständen und Wünschen ab:

• Das Visumbefreiungssystem ist für einen kurzen Zeitraum (30 Tage) geeignet. Dieser Zeitraum kann einmalig um 30 Tage verlängert werden, ohne Thailand zu verlassen. Wenn Sie Thailand für eine Weile verlassen, können Sie auch eine einmalige neue Befreiungsfrist von der Visumpflicht erhalten (15 oder 30 Tage; siehe Abschnitt 7-A); Wir empfehlen diese letzte Methode nicht, wenn Sie damit länger als 30 Tage in Thailand bleiben möchten. Es besteht die Möglichkeit, dass sich in Ihrem Reisepass ein Vermerk befindet, der bei späteren Einreisen zu Problemen führen kann.

Tipp: Wenn Sie bereits im Voraus wissen, dass Sie länger als 30 Tage ohne Unterbrechung in Thailand bleiben werden, machen Sie sich keine Mühe und beantragen Sie ein Touristenvisum.

• Für einen längeren Aufenthalt nutzen Sie ein Touristenvisum (dreifach = theoretisch maximal 270 Tage) oder ein Nichteinwanderungsvisum O (Sie müssen mindestens 50 Jahre alt sein; bei mehrfacher Einreise bis zu 1 Jahr gültig). Ein Non-Immigrant Visum OA ist ebenfalls möglich, stellt jedoch höhere Anforderungen.

• Ein Touristenvisum und ein Nichteinwanderungsvisum O können bei jeder thailändischen Botschaft oder jedem thailändischen Konsulat beantragt werden; das Beste in Ihrem Wohnsitzland. In benachbarten thailändischen Ländern ist es nicht immer sicher, dass dem Antrag stattgegeben wird; die Zuteilungsregeln hierfür ändern sich regelmäßig („heute ja, nicht morgen“). Das Non-Immigrant Visum OA kann nur in Ihrem Wohnsitzland beantragt werden.

• Wenn Sie längere Zeit oder dauerhaft in Thailand bleiben möchten, 50 Jahre oder älter sind oder mit einer thailändischen Person verheiratet sind und weitere Voraussetzungen erfüllen können, können Sie in Thailand eine Verlängerung auf der Grundlage eines beantragen Nichteinwanderungsvisum O oder OA für ein Jahr, auch bekannt als „Retirement Visa“ und „Thai Women Visa“. Beide können dann in Thailand jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Sie müssen Thailand dann nicht mehr verlassen. In diesem Fall benötigen Sie vorab eine Wiedereinreisegenehmigung.

• Für die Geschäftstätigkeit/Arbeit (einschließlich Freiwilligenarbeit)/Studium/Praktikum in Thailand gelten unterschiedliche, strenge Regeln. Das ist eine andere Geschichte, die in diesem Dokument nur teilweise besprochen wird. Siehe Kapitel 6.

• Was auch immer Sie tun, stellen Sie sicher, dass Ihr Aufenthalt in Thailand immer legal ist. Unerlaubter Aufenthalt (siehe Frage 15) oder Arbeiten ohne Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis ist niemals erlaubt und kann schwerwiegende Folgen haben!

• An allen Grenzübergängen und Flughäfen gibt es eine strengere Überwachung, um sicherzustellen, dass die Visabestimmungen korrekt angewendet werden. Versuchen Sie nicht, „praktisch“ zu sein, indem Sie Regeln verwenden, von denen Sie im Voraus wissen, dass sie „auf der Kippe“ sind. Früher oder später könnte es dabei zu ernsthaften Problemen kommen. Natürlich haben Touristen einen hohen Stellenwert, aber sie müssen sich an die Regeln halten.

Lesen Sie hier die vollständige Datei als PDF

2 Antworten auf „DOSSIER VISA THAILAND – Einführung mit 18 Fragen und Überblick über die am häufigsten verwendeten Visa“

  1. Herr Bojangles sagt oben

    Vielen Dank für die Mühe, Ronny.

  2. Redaktion sagt oben

    Da es Kommentatoren gibt, die es besser wissen, schließen wir die Kommentarfunktion, um Verwirrung zu vermeiden. Die Redaktion von Thailandblog steht zu 100 % hinter diesem Dossier, das von Experten auf dem Gebiet der Visa für Thailand erstellt wurde.
    Ronny und Martin, im Namen der Herausgeber und aller Leser: Vielen Dank für dieses umfangreiche und hervorragende Dokument!


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