Liebe Leserinnen und Leser,

Die Schwester meiner Freundin hat die thailändische Staatsangehörigkeit, lebt und arbeitet seit mehreren Jahren in Italien (sie verfügt über eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Italien), ist jetzt in Thailand (nicht in Italien) mit ihrem italienischen Ehemann verheiratet und hat zwei Kinder mit italienischer Staatsangehörigkeit . Sie leben nun seit zwei Jahren in Thailand, nachdem die Erdbeben in Italien vor zwei Sommern sie gezwungen hatten, das Land eilig zu verlassen. Da der Wiederaufbau dort noch immer nicht in Gang gekommen ist, erwägen sie eine Ansiedlung in den Niederlanden.

Weiß jemand, ob sie ohne zusätzliche Genehmigungen in den Niederlanden leben und arbeiten kann? Ich glaube, ihr Mann und ihre Kinder dürfen sich ohne Einschränkungen in den Niederlanden niederlassen? Wir können ihrer Schwester einen Job anbieten, sodass das Einkommen garantiert ist.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

BRD. Michael.


Lieber Michel,

Da diese Dame (durch Heirat) mit einem EU-Bürger verwandt ist, der nicht in ihr eigenes Land reist, fallen sie unter die EU-Vorschriften. Die Richtlinie 2004/38/EG über die Freizügigkeit gibt EU-Bürgern und ihren unmittelbaren Familienangehörigen (in aufsteigender oder absteigender Linie) das Recht auf Zusammensein, wenn sie in ein anderes EU-Land als das Land reisen, dessen Staatsangehörigkeit der EU-Bürger besitzt von hat. Der italienische Partner kann sich daher auf diese Richtlinie berufen und seine Ehefrau leitet dann ihr Aufenthaltsrecht in den Niederlanden von ihrem italienischen Ehemann ab.

Was zu tun ist? Sofern die italienische Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist, kann sie damit in die Niederlande reisen. Selbst wenn der Aufenthaltsstatus in Italien tatsächlich abgelaufen ist, gibt es noch Möglichkeiten, schließlich hat sie über ihren Ehemann das Aufenthaltsrecht und die Fluggesellschaft kann ihren aktuellen Aufenthaltsstatus, wie er im italienischen Computer erscheint, nicht anhand des Wohnsitzes überprüfen erlauben. An der Grenze angekommen müssen Personen auch gemäß der oben genannten Richtlinie in die Niederlande aufgenommen werden.

Wenn ihr Aufenthaltsstatus abgelaufen ist, würde ich bei der niederländischen Botschaft ein kostenloses Visum beantragen. Dank der Richtlinie hat sie erneut Anspruch darauf, mit einem Minimum an Papierkram und einem beschleunigten Verfahren. Sie müssen Folgendes nachweisen:

  • Die Familie des Antragstellers ist durch eine rechtsgültige Ehe ein EU-Bürger. Konsultieren Sie daher die Heiratsurkunde. Ob diese Ehe nur in Italien, nur in Thailand oder in beiden Ländern bekannt ist, spielt formal keine Rolle. Eine Übersetzung ist auch deshalb sehr wünschenswert, weil der Entscheidungsträger weder Thailändisch noch Italienisch spricht.
  • Der Antragsteller reist zusammen mit dem EU-Partner in die Niederlande (oder in ein anderes EU-Land außer Italien). Eine schriftliche Stellungnahme des EU-Partners reicht aus, wenn dieser jedoch über eine Flugticketreservierung verfügt, ist das ein Bonus.
  • Sie und ihr Mann müssen sich mit ihren Reisepässen (Kopie) ausweisen können. Damit kann festgestellt werden, ob die Personen auf der Heiratsurkunde auch die antragstellende Person sind.

Sobald die Dame in den Niederlanden ist, kann sie sich beim IND melden, um ein TEV-Verfahren (Access and Residence) einzuleiten. Nicht das reguläre, sondern das für Familienangehörige von EU-Bürgern. Wenn sie dem IND auch die oben genannten 3 Punkte nachweisen kann und das Paar keine „unzumutbare Belastung für den Staat“ darstellt (sprich: einkommensunabhängig und daher keine Leistungen beziehend) und keine Personen sind, die eine Gefahr für den Staat darstellen , erhält sie eine VVR-Aufenthaltserlaubnis. Nämlich eine Aufenthaltskarte „Familienangehöriger eines Unionsbürgers (EU/EWR)“. Das wird auch auf der Karte stehen.

Natürlich könnte sie den Eingriff auch von Thailand aus starten, aber ich persönlich würde es von den Niederlanden aus machen, weil dann die Kommunikationswege kürzer sind: Post, Telefon oder über das IND ist dann einfacher und schneller.

Um es im Detail zu erklären: Die TEV-Antwort dauert etwas länger. Konsultieren Sie zunächst die IND-Website – füllen Sie den Kundendienstleitfaden aus – und wenden Sie sich andernfalls an das IND. Auch hier würde ich lieber einen IND-Schalter aufsuchen, da die Kommunikation dort angenehmer ist als per Telefon oder E-Mail.

Natürlich kann sie hier mit ihrem niederländischen VVR arbeiten. Möglicherweise sogar auf ihrem italienischen VVR, aber so weit reichen meine Kenntnisse nicht und die Handhabung des niederländischen VVR sollte nicht länger als drei Monate dauern, lässt sich das für sie nicht ohne Arbeit überbrücken? Ihr Mann kann natürlich sofort mit der Arbeit beginnen.

Weitere Informationen zur EU-Richtlinie in mehreren Sprachen finden Sie unter:
– http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm
– http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/index_en.htm

Die Richtlinie selbst, in mehreren Sprachen, ich empfehle Ihnen, sie zu lesen, damit Sie mit den Vorschriften weitgehend vertraut sind
– http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32004L0038

Lesen Sie daher zunächst, wie Sie gemäß der Richtlinie 2004/38/EG einreisen können. Wenn Sie im Allgemeinen wissen, wie das funktioniert, füllen Sie den Kundendienstleitfaden auf IND.nl aus („Ich bin Thailänder, mein Partner ist Italiener und bleibe länger als 3 Monate“) und geben Sie an, wann Sie diese Informationen mitgenommen haben und wo Wenden Sie sich bei Bedarf an das IND, vorzugsweise indem Sie einen IND-Schalter aufsuchen. Dann sind Sie bestens vorbereitet und eine gute Vorbereitung ist mehr als die halbe Arbeit.

Viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,

Rob V.

Haftungsausschluss: Diese Beratung ist unverbindlich und lediglich ein Service für die Leser von Thailandblog. Es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.


Wenn Sie Fragen zu einem Schengen-Visum, MVV oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Reise/Auswanderung von Thailändern nach Europa haben, senden Sie diese an die Redaktion und Rob V wird Ihre Fragen beantworten.


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