Lung Addie hat vor einigen Jahren ein „Dossier für Belgier“ verfasst, das sich an Belgier richtet, die nach Thailand ziehen. Diese Datei wurde kürzlich aktualisiert und erweitert.

Alle wichtigen Themen werden ausführlich besprochen und beschrieben. Damit steht allen Belgiern, die mit den vielen Regeln zu kämpfen haben, ein wichtiges Hilfsmittel zur Verfügung. Lung Addie hat es geordnet und in verständlicher Sprache aufgeschrieben. Kurz gesagt, ein unverzichtbares Nachschlagewerk.

Unter anderem können Sie hier nachlesen:

  • Abmeldung in Belgien
  • Rentendienst
  • Krankenkasse
  • Bankwesen
  • Registrieren Sie sich bei der belgischen Botschaft in Thailand
  • Usw.

Die Datei enthält daher 15 Seiten mit interessanten Informationen für belgische Bürger.

Lung Addie hat die Datei kürzlich um Informationen zur Beantragung einer Witwenrente für die thailändische Ehefrau eines in Thailand verstorbenen Belgiers erweitert.

Die Herausgeber von Thailandblog danken hiermit Lung addy für die harte Arbeit, die er hineingesteckt hat, und wir hoffen, unseren belgischen Lesern und Freunden von Nutzen sein zu können.

Wer stellt Ihnen die Datei als PDF zur Verfügung, damit Sie diese auch bequem ausdrucken und speichern können:

Klicken Sie hier: Abmeldedatei für Belgier (Version 04-21)

25 Antworten zu „Dossier: ‚Abmeldung für Belgier‘“

  1. Henry sagt oben

    Wunderbare Initiative!

    Danke, Lung Addie.

  2. Hans sagt oben

    Super Initiative. Ist eine solche Akte auch für die Ehefrau eines in Thailand verstorbenen Belgiers verfügbar?
    Was und wie ist der Todesfall den belgischen und thailändischen Banken zu melden, wer dem Rentenamt zu melden ist und wie, das Gleiche gilt für die Steuerbehörden und die Botschaft. Ist eine Einäscherung innerhalb weniger Tage möglich oder sollte eine Obduktion durchgeführt werden? Was ist, wenn Sie in Belgien begraben werden möchten? Kann das Testament sofort vollstreckt werden, muss man vor Gericht gehen oder gibt es eine Wartezeit? Usw. usw. Es werden sicherlich immer noch Elemente besprochen, die ich übersehe. Es gibt innerhalb weniger Tage nach dem Tod so viel zu regeln mit Behörden, die nicht die (thailändische/englische) Sprache sprechen, dass es Sie als thailändische Witwe verzweifeln lassen würde. Mit einem vollständigen Handlungsskript wäre sie schon einen Schritt weiter. Und wahrscheinlich sind viele von uns erleichtert, denn nicht jeder kennt sich mit dieser ernsten Angelegenheit aus.

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Hans,
      Es gibt sicherlich eine Aufzeichnung von Todesfällen in Thailand. Wenn Sie auf der Hauptseite ganz nach links scrollen, finden Sie die vorhandenen Dateien. Sie können dies auch über die Suche oben links tun. In meiner Akte gehe ich nur darauf ein, wie die Witwe eine Rente beantragen kann. Was die anderen Formalitäten im Todesfall betrifft, können Sie sich an die spezielle „Todesfall-in-Thailand-Akte“ wenden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an die Redaktion wenden. Die Redaktion leitet Ihre Frage dann an den jeweiligen Dateimanager weiter.

      • Hans sagt oben

        Ich glaube, ich habe die meisten Akten gelesen, aber was mir fehlt, ist ein Szenario oder ein Schritt-für-Schritt-Plan für den Fall, dass meine Frau stirbt. Ich hoffe, ich habe es nicht übersehen, wenn nicht, entschuldige ich mich. Senden Sie wie in Schritt 1 eine E-Mail an die Botschaft unter dieser Nummer mit der folgenden Nachricht…. Und dann, Schritt 2, senden Sie Ihrer Bank eine E-Mail mit der Angabe, dass … und dann Schritt 3: Gehen Sie zu Ihrem Notar/Anwalt und melden oder fragen Sie … Schritt 4: Machen Sie dies und das auf diese Weise, damit Sie das erhalten Folgendes … und dann die folgenden Schritte, die sie zu stellen hat, wie z. B. das Finanzamt und was Sie erwartet und ob Sie im Todesfall Ihrer Hinterbliebenenrente noch eine Erklärung abgeben müssen und wie funktioniert das? Arbeiten Sie mit einem Thailänder zusammen, der die Sprache nicht spricht und nichts über Steuern weiß. Usw. usw. Es kann nie detailliert genug sein und alles kann in einer Datei gefunden werden. Das war eigentlich meine Frage. Und noch einmal: Entschuldigung, wenn diese vollständige Datei bereits vorhanden ist.
        Als Laie in dieser Angelegenheit ist es sinnvoll, wenn Personen aus der Praxis ihre Fachkenntnisse veranschaulichen. Ich hoffe, dass an meiner Frage nichts falsch ist. Menschen wie Ronny LatYa oder Dr. Maarten oder Lung Addie helfen gerne Menschen mit ihrem Fachwissen. Vielleicht gibt es hier auch einen weißen Raben, der sein Wissen mit dem durchschnittlichen Expat teilen kann.

        • Lungenaddie sagt oben

          Lieber Hans,
          Möglicherweise haben Sie die alte Datei gelesen und dieses Thema wurde dort nicht behandelt. In der nun gebündelten und als Dossier veröffentlichten Neufassung wurde dieses Thema tatsächlich Schritt für Schritt behandelt. Schade, dass ich zu dem Schluss kommen muss, dass die Links zum Dossier nicht funktionieren, egal ob Sie hier, unten in der Ankündigung oder in der Seitenleiste auf „Abbestellen“ klicken, es passiert nichts…. Ich habe die Redaktion darüber informiert und hoffe, dass dieser Mangel bald behoben wird, damit die Leser Zugriff auf die neue Datei haben. Bitte haben Sie etwas Geduld und versuchen Sie es später noch einmal.
          Ich kann Ihnen schon jetzt sagen: Wenn der Verstorbene bei der Botschaft registriert war, wird die Botschaft über den Tod informiert, entweder durch das Krankenhaus, die Polizei... Die Botschaft wird dies an die belgische Regierung und sein Sterbeversprechen weiterleiten im nationalen Register eingetragen werden. Register enthalten. Aber hier hört es auf, die anderen Dienste müssen vom Interessenten selbst kontaktiert werden.

          Das von Ihnen angeführte Argument, die Sprache nicht zu kennen, die belgische Verwaltung nicht zu kennen, ist sehr berechtigt und trifft in den meisten Fällen sogar zu. Das ist eigentlich der Grund, warum ich dieses Kapitel ausdrücklich in die Datei aufgenommen habe, obwohl es eigentlich nichts mit dem Ausschreiben selbst zu tun hat. Ich habe dies übrigens getan, weil ich in zwei solchen Fällen persönlich als „Vermittler“ fungiert habe. Dann erkannte ich den Bedarf an angemessenen Informationen von den TB-Lesern.
          Mein klarer Rat zu diesem Thema ist: Beauftragen Sie einen Vermittler, sonst bekommt die Witwe sie nie... Der Punkt ist, dass die Witwenrente im Gegensatz zu jemandem, der in Belgien lebt und stirbt, automatisch geregelt wird. Bei einer Abmeldung ist dies NICHT der Fall und muss beantragt werden. Dafür hast du 1 Jahr Zeit...aber nach diesem Jahr ist es vorbei...

          Der Erstkontakt erfolgt über:
          [E-Mail geschützt] .
          Die erste Antwort kann bis zu 2 Monate dauern, geraten Sie also nicht in Panik, wenn Sie keine sofortige Antwort erhalten.

          • Hans sagt oben

            Lieber Lung Addie, das ist eine klare, klare, klare Antwort. Damit kann ich auf jeden Fall weitermachen. Vielen Dank für die ganze Mühe.

  3. Ludo Anthony sagt oben

    Wie kann ich das PDF zur Abmeldung für Belgier herunterladen?

    • Kris Kras Thai sagt oben

      Klicken Sie auf den Text „Abmeldedatei für Belgier (Version 04-21)“ dieses Artikels. Die Standard-Linkanzeige ist hier verschwunden, aber es handelt sich tatsächlich um einen Link.

    • Cornelis sagt oben

      Haben Sie versucht, am Ende des Artikels auf „Abbestellen“ usw. zu klicken?

      • Lungenaddie sagt oben

        Liebe Leserinnen und Leser,
        Bei einigen weniger genutzten Browsern kann es beim Öffnen oder Anklicken des Links zu Problemen kommen. Wenn dieses Problem auftritt: Versuchen Sie es mit einem anderen Webbrowser.
        Hatte das Problem selbst. Normalerweise verwende ich den Fire Fox-Browser mit DuckDuck Go (Laptop läuft unter Linux) und es hat überhaupt nicht funktioniert. Mit den anderen Browsern.

        • Rob V. sagt oben

          Wenn Sie mit der Maus über den Link fahren und dann mit der rechten Maustaste klicken, sollten Ihnen einige Optionen angezeigt werden, darunter etwa „Herunterladen“, „Speichern unter“ oder „Öffnen in…“.

  4. Willy sagt oben

    Lunge Addie,

    Bekanntlich sind viele belgische Farangs mit einer jüngeren Frau verheiratet.

    Haben Sie eine Vorstellung davon, ab welchem ​​Alter die thailändische Witwe nach dem Tod ihres Mannes Anspruch auf eine mögliche Rente hat?

    • Lungenaddie sagt oben

      Ja, habe ich:
      Früher waren es 45 Jahre, aber das ist nicht mehr gültig.

      ab 2021: 48J
      ab 2025 sind es 50 Jahre.
      Während der Übergangszeit kommen jedes Jahr 6 Monate hinzu, also:
      ab 2022: 48J + 6M
      ab 2023 49J
      ab 2024: 49J + 6M
      Bei Nichterfüllung der Altersvoraussetzung: Überbrückungsrente:
      12 Monate, wenn KEINE Kinderbelastung besteht
      24 Monate MIT Kinderbelastung.

      • philippe sagt oben

        Lieber Lungen-Addie
        Falls zu jung: Haben Sie eine Vorstellung, wann die Hinterbliebenenrente beginnt?
        Wenn also zu jung, wird eine Überbrückungsrente gewährt, jetzt 12 Monate ohne Kinderlast in Anspruch nehmen, wann beginnt die Hinterbliebenenrente? mit 50 Jahren oder mit 67 Jahren?
        Ich habe diese Frage offiziell an den Rentendienst gestellt und eine andere Antwort erhalten. Wenn Sie möchten, kann ich sie Ihnen sogar per E-Mail senden.
        Da ich ihre Antwort auch nicht wirklich verstehe, möchte ich sie Ihnen per E-Mail zusenden, damit Sie sie lesen können.

        • walter sagt oben

          Hervorragende Initiative. Vielen Dank für die ganze Arbeit, die Sie hier investiert haben.
          MVG

        • Lunge Addie sagt oben

          Lieber Philippe,
          Die Überbrückungsrente endet nach 12 bzw. 24 Monaten und dann... ja, dann ist es vorbei. Was möglich ist: Die Witwe kann Arbeitslosigkeit geltend machen, wenn sie in der Übergangszeit keine Arbeit gefunden hat. Die Monate der Überbrückungsrente werden dann auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes angerechnet. Für die meisten Menschen gilt dies jedoch NICHT, da die betreffende Person, um Arbeitslosengeld beziehen zu können, IN Belgien leben muss.
          Sie können die E-Mail weiterleiten an: [E-Mail geschützt] . Ich werde es studieren und wenn ich es selbst nicht herausfinden kann, werde ich es an meinen belgischen Rechtsberater weiterleiten.

          https://www.sfpd.fgov.be/nl/recht-op-pensioen/overlevingspensioen.

  5. walter sagt oben

    Liebe,
    Habe mit großem Interesse „Erhalt einer Witwenrente von der thailändischen Ehefrau eines in Thailand lebenden verstorbenen Belgiers.“ lesen.
    Ich würde gerne wissen, wie alt diese Thailänderin ist.
    Dies liegt daran, dass die Erklärung des Rentendienstes Verwirrung stiftet.
    Laut Erklärung auf der Website ist dies altersbedingt.
    Meine Frau (die dieses Jahr 46 Jahre alt wird) kann erst 2025 (mit 50 Jahren) eine Hinterbliebenenrente beantragen.
    Als ich den Rentendienst danach fragte, war die Antwort: 67 Jahre alt!!
    Was ist das eigentlich? Ab dem 50. Lebensjahr oder bis zum 67. Lebensjahr warten? Kann mich Lung Addie hier aufklären?
    Vielen Dank im Voraus, Frau

  6. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Walter,
    Diese Frau war zum Zeitpunkt des Todes ihres belgischen Mannes 56 Jahre alt und seit etwas mehr als 20 Jahren verheiratet.
    Die andere Akte, weil ich kürzlich zwei gemacht habe, war 44 Jahre alt, keine unterhaltsberechtigten Personen und erhält nur eine 12-monatige Überbrückungsrente, weil sie 48 Jahre alt sein musste, um den vollen Anspruch zu haben…. nicht so.

    Zur Antwort des Rentenamtes: Maßgeblich ist das Alter am Sterbetag.
    Sollten Sie jetzt sterben, hat sie von nun an keinen Anspruch mehr auf die volle Witwenrente, da sie 2021 48 Jahre alt wird, sondern nur noch auf eine Überbrückungsrente: 12 oder 24 Monate. Sie muss 50 Jahre alt sein und wird es nicht schaffen, wenn Sie vor 2025 sterben. Also ein guter Rat: Warten Sie mit dem Tod, bis Ihre Frau 50 plus ist … Sie sind herzlich willkommen.
    Der 67j bezieht sich lediglich darauf, dass sie ihre eigene Rente und keine Witwenrente beantragen würde. Sie muss natürlich in Belgien gearbeitet haben. Das Renteneintrittsalter liegt zwar bei 67 Jahren, das hat aber nichts mit der Witwenrente zu tun.

    • walter sagt oben

      Danke Lung Addie,
      Endlich eine verständliche Antwort.
      Konnte nicht verstehen, warum in ihrer Antwort plötzlich über das Alter von
      wurde vor 67 Jahren geschrieben. Jetzt ist es klar. Danke noch einmal.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Walter

  7. Dolch sagt oben

    Was wäre, wenn die in Thailand geborene Frau (wie meine) vor 40 Jahren durch Heirat die belgische Staatsangehörigkeit erhalten hätte? Beginnt die Witwenrente automatisch mit meinem Tod, wenn die Botschaft benachrichtigt wird?

  8. Lungenaddie sagt oben

    Wenn Sie in Belgien leben, lautet die Antwort JA.
    Wenn Sie in Thailand wohnen, lautet die Antwort NEIN. Dann muss es beantragt werden und sie hat dafür 1 Jahr Zeit.

  9. fred sagt oben

    Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente wird nun schrittweise alle 6 Monate bis zum 50. Lebensjahr erhöht.
    Wichtig ist auch das Sterbedatum.

    Wenn Sie im Jahr 2025 sterben, muss Ihr Ehegatte zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet haben, um Anspruch auf die Hinterbliebenenrente zu haben.

    Das Einzige, worüber ich nicht ganz sicher bin, ist, was genau sie unter Sterbejahr und erforderlichem Alter verstehen. In einem anderen Text wurde auf den 1. Januar des Todesjahres Bezug genommen. Wer also im Jahr 2025 stirbt, hätte als Witwe am 1. Januar 2025 das 50. Lebensjahr erreichen sollen? Aber vielleicht wurde das noch einmal angepasst, nur um viel Verwirrung zu stiften

    Ab 2025 wird eine Hinterbliebenenrente also nur noch an Witwen oder Witwer gezahlt, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (ich weiß nicht, ob das am 1. Januar ist). Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2026 sterben und sie danach Anspruch hat, sofern sie das volle Alter von 50 Jahren erreicht hat.

    https://www.sfpd.fgov.be/nl/recht-op-pensioen/overlevingspensioen#leeftijdsvoorwaarden

  10. Lungenaddie sagt oben

    Ich möchte die Leser bitten, in Zukunft Fragen zu diesem Dossier an die Herausgeber zu richten.

  11. Frankie de Fox sagt oben

    Danke, Lung Addie
    Letzte Woche hatte ich meinen Bruder (Rudi) um deine E-Mail-Adresse gebeten.
    Ich möchte Sie fragen, was die wichtigsten Dinge sind, die ich tun muss, wenn ich mit meiner Frau nach Thailand ziehen möchte. Ich weiß, dass es dir bis ins letzte Detail gut geht.
    aber jetzt kann ich hier alles finden.
    Danke für die Auskunft.
    PS: Wenn ich noch eine Frage habe, kann ich mich auch an Sie wenden.
    Grüße Franky aus Geraardsbergen

  12. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Franki,
    Schön auch von Dir zu hören. Ich wusste nicht, dass Sie auch TB-Leser sind.
    Sie können mir jederzeit eine E-Mail senden und wenn Sie Fragen zu irgendetwas haben, fragen Sie einfach. Gerne helfe ich Ihnen bei Bedarf weiter.
    Viele Grüße dort in G'Bergen (Gieshbeirgen)


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