Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner in die Niederlande kommt, müssen Sie einige Dinge beachten. In diesem Dossier werden die wichtigsten Aufmerksamkeitspunkte und Fragen behandelt. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung ist für ein erfolgreiches Verfahren des Aufenthaltsantrags sehr wichtig.

Es gibt verschiedene Migrationsziele wie Partner-/Familienmigration, Studium und Beruf. In dieser Datei wird nur die Partnermigration behandelt. Informationen zu den anderen Zielen finden Sie auf der IND-Website. Kommen beispielsweise auch Kinder mit, muss für jedes Kind ein eigenes TEV-Verfahren eingeleitet werden. Vergessen Sie nicht, Angelegenheiten wie die elterliche Sorge/Erlaubnis im Zusammenhang mit der Überwachung von Kindesentführungen zu regeln.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Partner in die Niederlande kommt, müssen Sie verschiedene Schritte und Verfahren durchlaufen: Der Einwanderer muss eine Sprachprüfung ablegen, ein Verfahren muss eingeleitet werden, um in die Niederlande zu kommen, und sobald er hier ist, müssen Sie ihn durchlaufen auch verschiedene Schritte zum Abschließen.

Die Migration beginnt mit der Beantragung des Einreise- und Aufenthaltsverfahrens (TEV), mit dem Sie die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) um Erlaubnis bitten, Ihren Partner in die Niederlande mitzunehmen. Hierfür gelten eine Reihe strenger Anforderungen, nämlich:

  • Sie führen eine exklusive und dauerhafte Liebesbeziehung (verheiratet oder unverheiratet).
  • Sie (als Sponsor) sind niederländischer Staatsbürger oder im Besitz einer niederländischen Aufenthaltserlaubnis.
  • Du bist mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind in den Niederlanden in der Personal Records Database (BRP) Ihres Wohnortes registriert.
  • Sie verfügen über ein „nachhaltiges und ausreichendes“ Einkommen: Sie verdienen mindestens 100 % des gesetzlichen Mindestlohns (WML) basierend auf einer vollen Arbeitswoche. Dieses Einkommen aus einer niederländischen Quelle muss mindestens für die nächsten 12 Monate verfügbar sein oder Sie müssen den WML-Standard in den letzten 3 Jahren kontinuierlich erfüllt haben.
  • Ihr thailändischer Partner (der Ausländer) ist mindestens 21 Jahre alt.
  • Ihr Partner hat die „Grundstaatliche Integrationsprüfung im Ausland“ bestanden.
  • Ihr Partner wohnt bei Ihnen und meldet sich unter derselben Adresse an.
  • Ihr Partner verfügt über ein gültiges Reisedokument (Reisepass, mindestens 6 Monate gültig).
  • Ihr Partner wird an einem Tuberkulosetest (TB) teilnehmen.
  • Ihr Partner stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit dar.

Wie Sie sehen, steckt noch einiges an Arbeit dahinter. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung ist daher unerlässlich. Auf IND.nl (ind.nl/particulier/familie-familie) finden Sie aktuelle Broschüren zum TEV-Verfahren. Dort können Sie Ihre genaue Situation eintragen und sehen dann genau, welche Regeln für Sie gelten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das TEV-Verfahren zu starten, aber in der Regel beginnt der Sponsor mit dem Verfahren. Laden Sie dazu das Formular „Antrag auf Aufenthaltszweck „Familie und Verwandte“ (Sponsor)“ herunter, das von der IND-Website heruntergeladen werden kann: ind.nl/documents/7018.pdf

Nachdem das TEV-Verfahren vom IND genehmigt wurde, muss Ihr Partner bei der Botschaft kostenlos eine MVV (Genehmigung für einen vorübergehenden Aufenthalt, ein Schengen-Visum Typ D) beantragen, um in die Niederlande reisen zu können. Sobald Sie in den Niederlanden sind, können Sie die VVR (Genehmigung zum regelmäßigen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit) kostenlos beim IND abholen.

Die beigefügte PDF-Datei umfasst die folgenden Punkte:

Einwanderung Ihres thailändischen Partners in die Niederlande:

  • Welche Unterlagen muss ich als Sponsor besorgen?
  • Welche Papiere muss der thailändische Partner (Ausländer) besorgen?
  • Wie fülle ich das Bewerbungsformular aus?
  • Mein Partner ist gerade in den Niederlanden angekommen, was nun?

Häufig gestellte Fragen zu den TEV-Anforderungen:

  • Wie viel kostet eine Bewerbung?
  • Wie viel soll ich genau verdienen?
  • Muss ich den IND-Anhang „Erklärung des Arbeitgebers“ verwenden oder reicht eine Unternehmensversion aus?
  • Muss die Erklärung des Arbeitgebers im Original vorliegen?
  • Auf welche Fristen muss ich achten?
  • Im Formular wird nach einer V-Nummer gefragt. Was ist das?
  • Kann ich am Schalter des IND-Schalters bezahlen?
  • Muss ich ein eigenes Zuhause haben?
  • Kann eine andere Person als Bürge für meinen Partner eintreten?
  • Ich lebe mit meinem Partner in Thailand. Können wir gemeinsam in die Niederlande reisen?
  • Kann ich nicht mit meinem Partner in die Niederlande ziehen und erst dann nach Arbeit suchen?
  • HILFE, wir können die Anforderungen nicht erfüllen, was nun?

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf des TEV-Verfahrens

  • Wie lange dauert eine Bewerbung?
  • Kann ich das IND in der Zwischenzeit kontaktieren?
  • Ich habe von meinem Arzt einen Brief mit Anweisungen erhalten?
  • Die Behandlungsdauer ist (fast) vorbei, was kann ich tun?
  • Kann mein Partner das TEV-Verfahren in den Niederlanden abwarten?
  • Wie kann sich mein Partner auf die Integrationsprüfung im Ausland vorbereiten?
  • Was sollte mein Partner zur Botschaft mitbringen?
  • Muss mein Partner weitere Dokumente mitbringen, zum Beispiel die Geburtsurkunde?
  • Kann mein Partner mit einem MVV über Belgien oder Deutschland anreisen?

Häufig gestellte Fragen zum Aufenthalt in den Niederlanden

  • Kann mein Partner arbeiten?
  • Kann ich oder mein Partner Miet-/Pflege-/… Zuschüsse beantragen?
  • Wie lange können mein Partner und ich außerhalb der Niederlande Urlaub machen?
  • Können wir innerhalb Europas Urlaub machen?
  • Welche Informationen muss ich an das IND weitergeben?
  • Wie beantrage ich eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?
  • Ich bin arbeitslos geworden, was nun?

Sie können die vollständige Datei hier herunterladen: www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Immmigration-Thaise-partner-naar-Nederland.pdf

Schließlich hat sich der Autor alle Mühe gegeben, die neuesten Informationen so genau wie möglich wiederzugeben. Die Datei kann als Service für die Leser betrachtet werden und kann dennoch Fehler oder veraltete Informationen enthalten. Für aktuelle Informationen sollten Sie daher stets offizielle Quellen wie die IND-Website und die Botschaft konsultieren. Viel Erfolg bei der Bewerbung und viel Glück gemeinsam in den Niederlanden!

13 Antworten zu „Einwanderungsdossier: Thailändischer Partner in den Niederlanden“

  1. Khan Peter sagt oben

    Eine gute und gründliche Arbeit! Diese Datei ist eine weitere Bereicherung für Thailandblog.nl
    Im Namen der Redaktion: Vielen Dank, Rob!

  2. Rob V. sagt oben

    Gern geschehen, ich hoffe, dass dies die meisten Fragen der Leute beantwortet und sie reibungslos durch den Prozess führt. Zusammen mit der Akte für ein Kurzaufenthaltsvisum wissen Sie genau, was es bedeutet, einen Thailänder für einen kurzen oder längeren Zeitraum in die Niederlande zu bringen. Viel Glück!

    Einen letzten Tipp habe ich noch: Eine Reiseversicherung ist für eine MVV nicht verpflichtend, man kann schon recht bald nach der Ankunft eine Krankenversicherung abschließen, die rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung bei der Gemeinde gilt. Sie sind frei und es kann sinnvoll sein, für die ersten Tage eine Reiseversicherung abzuschließen. Um eine Doppelversicherung (Pflege- + Reiseversicherung) zu vermeiden, sollten Sie sich gut informieren, zum Beispiel hat Oom die Möglichkeit, doppelt bezahlte Tage rückgängig zu machen.

  3. Johan sagt oben

    Bitte beachten Sie, dass der Partnerzuschlag zum 1. Januar 2015 abgeschafft wurde. Wenn Sie also im Ruhestand sind und zusammenleben oder verheiratet sind, müssen Sie 300 Euro Ihrer Rente einzahlen. Schön, wenn Ihr Partner kein Einkommen hat.

  4. Januar sagt oben

    Ergänzung zur Akte
    Die Niederlande bzw. EU-Mitgliedsstaaten dürfen im Falle einer Familienzusammenführung von Ausländern keine Sprachanforderungen an die Ehefrau oder den Ehemann stellen. Das erklärte am Mittwoch ein wichtiger Berater des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
    Diese Entscheidung wird normalerweise von den Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Niederlande getroffen. Warten Sie etwas länger, dann erlischt diese Anforderung

    • Japio sagt oben

      Ich gehe davon aus, dass es in der Praxis enttäuschend sein kann, eine Weile zu warten, bis diese Anforderung ausläuft. Soweit ich weiß, weichen die Niederlande seit einigen Jahren von der EU-Politik ab. Nicht umsonst gibt es die EU-Strecken über verschiedene andere EU-Länder schon seit einigen Jahren.

  5. Rori sagt oben

    Hallo, meines Wissens ist die größte Hürde die grundlegende Integrationsprüfung im Ausland.

    Dies ist der Anfang, wenn dies nicht positiv ist, der Rest ist nicht notwendig und eine Einladung für einen Urlaubsaufenthalt von maximal 3 Monaten reicht aus, 3 Monate nicht, 3 Monate ja usw.

    Ach ja und ein Schiffskoffer mit Geld hilft auch.

    Für die Visa, die Zahlung der IND-Kosten und die beglaubigten Übersetzungen.

    • Ronny sagt oben

      Die beste Adresse, um Niederländisch für diese Prüfung zu lernen, ist Richard Van Dutch Learning in Bangkok. Bietet außerdem kostenlose Wiederholungsstunden und hat eine Erfolgsquote von über 95 %

      • John Hoekstra sagt oben

        Rauben. V. hat einen fantastischen Job gemacht, gut für Thailand-Blogger, die auch den Schritt wagen, ihren thailändischen Liebhaber in die Niederlande zu bringen.

        Ich stimme Ronny zu, ich habe vor ein paar Jahren die Schulen in Bangkok besucht und mich dann für die Schule von Richard van der Kieft entschieden. Ich wurde gut informiert und meine Freundin war mit seinem Unterrichtsstil sehr zufrieden.

  6. Januar sagt oben

    Das Gericht in Den Bosch hat eine neue Bombe im Rahmen des Civic Integration Abroad Act (WIB) gelegt. Die Kammer für Ausländerangelegenheiten mit mehreren Kammern entschied, dass eine Frau aus Aserbaidschan ihre Integrationsprüfung im Ausland nicht bestehen muss, bevor sie zu ihrem Ehemann in die Niederlande ziehen kann.
    Das Gericht sieht in der Prüfung einen Verstoß gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie der Europäischen Union und stützt sich dabei auf eine frühere, starke Überzeugung der Europäischen Kommission. Die Richter führen aus, dass ein Mitgliedstaat nach den europäischen Regelungen zwar Integrationsauflagen für Neuankömmlinge vorschreiben könne, die Pflicht zur Ablegung der staatsbürgerlichen Integrationsprüfung jedoch zu weit gehe.

    Gerben Dijkman, der Anwalt der Frau, deren Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis im Februar 2011 abgelehnt wurde, bezeichnet das Urteil als einen neuen Durchbruch. „Die WIB ist damit vom Tisch gefegt.“

    In der EU gibt es vier Länder, die Sprachanforderungen für die Familienzusammenführung festlegen. Österreich, Großbritannien und Deutschland haben im Herkunftsland eine Sprachprüfungspflicht. Die Niederlande sind das einzige Land, das einen Wissenstest damit verknüpft.

    Diese Verpflichtung sei in allen vier Ländern im Gespräch, sagt Kees Groenendijk, emeritierter Professor für Rechtssoziologie und Spezialist für Migrationsrecht. „Letztes Jahr entschied die Europäische Kommission, dass das niederländische Recht im Widerspruch zur Familienzusammenführungsrichtlinie steht. Bisher hat die niederländische Regierung davon keine Kenntnis genommen. Deshalb ist es gut, dass die Richter in Den Bosch jetzt ein klares Urteil dazu gefällt haben.“

    Die niederländische Politik zerreißt Familien, sagt der Flüchtlingsrat. „Hoffentlich sind wir nun einer vernünftigen Lösung einen Schritt näher gekommen.“

    Was Frankreich im Bereich der Integrationsbedingungen tut, ist möglich, sagt Groenendijk und könnte daher als Beispiel für die Niederlande dienen. „Wenn Sie dort ein Visum beantragen und den Sprachtest nicht bestehen, bietet Ihnen der Konsul einen obligatorischen zweimonatigen Sprachkurs an. Wenn Sie diese ordnungsgemäß befolgen, erhalten Sie Ihr Visum. Es besteht also ein obligatorischer Sprachkurs, jedoch keine Pflicht zum Bestehen einer Prüfung. Das entspricht den europäischen Richtlinien.“

    Das Ministerium für Soziales und Beschäftigung kann beim Staatsrat Berufung einlegen, will das Urteil aber zunächst genau prüfen.
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  7. Piet sagt oben

    Moderator: Lesen Sie die Datei Schengen-Visum: https://www.thailandblog.nl/dossier/schengenvisum/dossier-schengenvisum/

  8. Patrick sagt oben

    Hela, ein hervorragendes Arbeitsgerät ohne Widersprüche, wie man es fast immer in der Botschaft und im Bevölkerungsdienst bekommt. Jetzt eine belgische Version und wir sind auch zufrieden. Fühlt sich jemand berufen?

  9. Henry sagt oben

    Die NL-Regierung und damit sicherlich auch die IND diskriminieren seit Jahren! obwohl es in der niederländischen Verfassung ganz klar steht, dass es verboten ist. Artikel 94 der Verfassung besagt ganz klar, dass die niederländischen, nationalen Regeln den internationalen Menschenrechtsverträgen untergeordnet sind, wenn sie in irgendeiner Form diskriminieren. Alter, Religion, Herkunft, Einkommen und so weiter. Auch in den internationalen Verträgen steht ganz klar, dass jede Form von Diskriminierung verboten ist, und trotzdem kommen sie damit durch.

    http://www.denederlandsegrondwet.nl/9353000/1/j9vvihlf299q0sr/vgrnd9onfpzf

    http://www.mensenrechten.be/index.php/site/wetten_verdragen/universele_verklaring_van_de_rechten_van_de_mens_uvrm_1948

    http://www.europa-nu.nl/id/vh7dovnw4czu/europees_verdrag_tot_bescherming_van_de

    Viel Glück Leute

  10. Rob V. sagt oben

    Danke für das Kompliment. Was mir bei der Zusammenstellung wieder aufgefallen ist, ist, dass die aktuellen Regeln und Verfahren auch ihre Eigenheiten haben. Sie sind also verpflichtet, Ihre thailändische Ehe in den Niederlanden zu registrieren, wenn Sie in den Niederlanden leben. Daher nehmen Sie die Papiere mit in die Niederlande, um die Ehe bei Ihrer Gemeinde zu registrieren, wo über das M46 eine „Scheinheiratsermittlung“ eingeleitet wird IND. und Fremdenpolizei ist im Gange (dieses M46-Verfahren steht schon seit einigen Jahren auf der Agenda, um durch ein anderes Verfahren ersetzt zu werden). Möglicherweise hängen diese Papiere noch bei den Behörden herum, oder Sie haben sie inzwischen wieder und bewahren sie hier in den Niederlanden sicher auf. Wenn das IND Sie dann auffordert, der Botschaft die Originalbescheinigungen für das TEV-Verfahren vorzulegen, ist das natürlich nicht sinnvoll. Das Problem ist, dass Sie keinen Auszug von Ihrer niederländischen Gemeinde erhalten können, selbst wenn Ihre Gemeinde, IND und VP dies anerkannt haben Ihre Ehe ist eingetragen und eingetragen. Wie schwer kann es sein, einen Auszug zu bekommen? Die einzige derzeit verfügbare Lösung: Erklären Sie dem IND-Bearbeiter, dass Ihre Zertifikate bereits in den Niederlanden sind und Sie sie daher hier (nochmals) den Behörden vorlegen möchten, sie aber für einen (noch) flüchtigen Blick zurückschicken Schalter bei der Botschaft ist umständlich, teuer und riskant (Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts, wenn Sie die Zertifikate nach Thailand zurückschicken). Das muss möglich sein, oder?

    Persönlich haben wir die Integrationspflicht nicht als positiv empfunden, wir haben ein Jahr lang unter anderem über Skype geübt, weil meine Freundin wirklich keine Zeit für einen Kurs in Thailand hatte. Nach ihrer Ankunft in den Niederlanden hätte sie das Niveau A1 Niederländisch viel schneller, mit mehr Spaß und natürlicher erlernen können. Die Integration im Ausland war lediglich ein Hindernis, das ihre Ankunft in den Niederlanden und damit auch ihre Integration in die Niederlande verzögerte. Man kann sich nicht aus dem Ausland integrieren und integrieren! Auch die Einkommensvoraussetzung ist falsch, obwohl ich es verstehe: Wer 1 Euro zu wenig verdient oder sein Vertrag noch 10 Monate läuft, hat Pech, dabei geht es darum, dass man die eigene Hose einfach anbehalten kann. Ich denke, die EU-Richtlinie 2004/38 ist eine bessere Grundlage: Ihr Partner ist willkommen, SOFERN Sie ihn nicht unzumutbar belasten. Seien Sie einfach mit Ihrem Partner zusammen und bauen Sie hier Rechte auf. Aber politisch punktet das natürlich nicht.

    Wir hatten eine gute Erfahrung mit der Botschaft, die IND waren ein Haufen Dummköpfe. Oftmals unterschiedliche Antworten, wenn man anrief, im Jahr 2012, als wir den Eingriff machten, fragte eine Ärztin nach Dingen, die eine halbe Stunde lang nicht benötigt worden waren, nach dem Kontakt stimmte die Beamtin mir zu, aber sie gab an, dass sie die alte Arbeitsweise bevorzuge. Arbeit finden, anstatt alles im Computer überprüfen zu müssen (!!), Die Bestellung des Aufenthaltsausweises verlief nicht reibungslos (ein Häkchen im sehr teuren INDiGO-System vergessen), musste diesbezüglich mehrmals anrufen. Sie haben immer vergessen, dieses Kästchen anzukreuzen ... Der Aufenthaltsstatus wurde falsch registriert, als ich ihn mit der DigiD meines Schatzes auf mijnoverheid.nl überprüfte. Musste wiederholt anrufen, nach einiger Zeit änderte sich der Status in „Kein Status“ (was wirklich ein Vergnügen war), wieder mit dem falschen Datum und nach mehr Anrufen und E-Mails endlich korrekt. Das IND hat mehrere Beschwerden erhalten und ich kann über die Pfuscherei nichts Gutes sagen. Ich bin mir sicher, dass am IND auch fähige Leute arbeiten, aber ich habe sie noch nicht getroffen. Ich verfolge weiterhin mit Interesse die Fummelei der Regierungspolitik und -institutionen rund um Migration und Integration.


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