Lieber Ronnie,

Ich habe ein Jahresvisum für die mehrfache Einreise, das am 23. September abläuft. Stimmt es, dass ich bei einer erneuten Einreise nach Thailand vor diesem Datum kampflos ein weiteres Jahresvisum bekomme? Sie konnten mir in der thailändischen Botschaft in Brüssel nicht bestätigen, dass es sich um eine Einwanderungsfrage handelte.

Regards,

Marc


Lieber Marc,

Ich vermute, dass Sie mit „einem Jahresvisum einschließlich Mehrfacheinreise-Rückzug“ ein „OA“ mit Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer meinen?

Mit diesem Visum haben Sie bei jeder Einreise und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Wenn Sie also vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums (Sie sagen am 23. September) nach Thailand einreisen, haben Sie erneut eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr.

Hinweis: Auch die „Mehrfache Einreise“ des Visums läuft am 23. September ab. Wenn Sie Thailand aus irgendeinem Grund in diesem Jahr verlassen und die einjährige Aufenthaltsdauer beibehalten möchten, vergessen Sie nicht, zunächst einen „Wiedereinreiseantrag“ zu stellen.

Lesen Sie auch Folgendes:

TB Immigration Info Letter 039/19 – Das thailändische Visum (9) – Das „OA“-Visum für Nichteinwanderer

TB Immigration Info Letter 039/19 – Das thailändische Visum (9) – Das „OA“-Visum für Nichteinwanderer

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatYa

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