Sehr geehrte Redakteure,

Als pensionierter Belgier habe ich ein jährliches Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise … Einreise vor dem 11. Ich wohne in Thailand und beantrage alle 4 Tage ein Visum. Diese Woche muss ich noch eins machen, aber kann ich nicht einfach für meine nächsten 2017 Tage zur Einwanderungsbehörde Pattaya gehen und eine zusätzliche Wiedereinreise kaufen, um wie geplant am 90 nach Belgien zu fliegen?

Die Absicht besteht darin, nach Neujahr und vor dem 11. April zurückzukommen und weitere 4 Tage zu erhalten und dann hier eine Rentenverlängerung mit mehrfachem Wiedereinstieg zu erwerben.

Was brauche ich jetzt, um zur Einwanderungsbehörde zu gehen … für die 90-tägige Verlängerung und Wiedereinreise? Muss ich jetzt mein Einkommen nachweisen oder nicht? Bleibt meine neue Wiedereinreise am gleichen Datum wie mein Jahresvisum?

Regards,

Geert


Lieber Geert,

Sie können bei der Einwanderungsbehörde keine Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthalts um 90 Tage erhalten. Auch auf der Grundlage Ihres Nichteinwanderungsvisums „O“ für die mehrfache Einreise ist bei der Einwanderung kein neuer Aufenthalt von 90 Tagen zulässig.

Um einen neuen Aufenthalt von 90 Tagen zu erhalten, müssen Sie einen „Grenzlauf“ machen. Sie müssen also Thailand verlassen und wieder einreisen. Ob Sie dies über einen Flughafen oder auf dem Landweg tun, spielt keine Rolle, da Sie ein Visum haben. In diesem Fall nützt Ihnen auch eine „Wiedereinreise“ nichts, da Sie auf Ihrem Visum eine „Mehrfache Einreise“ haben. Dies ermöglicht Ihnen eine unbegrenzte Ein- und Ausreise aus Thailand bis zum Ende der Gültigkeitsdauer Ihres Visums.

Mit jedem Eintrag erhalten Sie eine neue Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
In Ihrem Fall ist die letzte mögliche Einreise mit Ihrem Nichteinwanderungsvisum „O“ für die mehrfache Einreise der 10.

Was Sie jetzt tun können, ist möglicherweise eine Verlängerung um ein weiteres Jahr im Anschluss an Ihren aktuellen Aufenthalt zu beantragen.
Sie können jetzt alle 90 Tage den Aufenthalt um ein Jahr verlängern (früher musste man das Visum aufbrauchen, aber das hat sich offenbar geändert). Den Antrag hierfür müssen Sie vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltszeitraums stellen.

Die Formulare, Belege, die Sie einreichen müssen, und die finanziellen Voraussetzungen finden Sie im Dossier Visa Thailand auf dem Blog.

Wenn Sie nun eine Verlängerung um ein Jahr beantragen würden, ist bei der Ausreise aus Thailand eine „Wiedereinreise“ erforderlich, andernfalls verlieren Sie bei der Ausreise aus Thailand die Verlängerung um ein Jahr. Ein „Re-entry“ ist solange gültig, wie die jährliche Verlängerung läuft bzw. bis zum Zeitpunkt der Nutzung im Falle eines „Single Re-entry“.

Ich hoffe, das ist klar und wenn nicht, lassen Sie es mich wissen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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