Fragender: Rob

Hier auf Thailandblog gibt es viele Informationen zur Beantragung von Visa, insbesondere in dieser komplizierten Zeit von Corona. Kompliment!! Trotzdem komme ich nicht ganz dahinter.

Ich denke, dass ich Anspruch auf eine Einreisebescheinigung habe (muss ich diese noch beantragen): verheiratet mit Thailänderin (Heiratsurkunde bereits von der Botschaft beglaubigt), gerade im Ruhestand (ausreichende Altersrente + Rente), sogar Eigentümer einer Eigentumswohnung (gerade gekauft). Planen Sie, in den Wintermonaten in Thailand und in den Sommermonaten in den Niederlanden zu bleiben.

Ich denke, es ist für mich am einfachsten und schnellsten, ein Nichteinwanderungsvisum O (Mehrfacheinreise) zu beantragen. Benötigt weniger Dokumente, ist ein Jahr gültig, muss nach 90 Tagen eine grenzüberschreitende Reise antreten und kann diese ggf. nach einem Jahr noch einmal verlängern (wenn ich alles richtig verstehe)!)

Jetzt habe ich irgendwo im Thailand-Blog gelesen, dass man ein Non-Immigrant Visa OA nur mit einem erhaltenen CoE beantragen kann (ist viel aufwändiger und erfordert mehr (beglaubigte) Dokumente). Ist das wahr? Oder kann ich das Non-Immigrant Visa O Multi-Entry auch mit einem CoE beantragen und damit nach Thailand einreisen?

Meine Frau ist derzeit in Thailand und wir haben uns seit Dezember nicht mehr gesehen. Deshalb möchte ich nun trotz der schwierigen Prozeduren, ärztlichen Gutachten und zweiwöchiger Quarantäne versuchen, nach Thailand zu reisen. Ich gehe davon aus, dass ich – wenn ich alle Dokumente und Genehmigungen habe – Anspruch auf einen Rückführungsflug über die Botschaft habe (schließlich gibt es keine regulären kommerziellen Flüge nach Bangkok).

Vielen Dank für Ihren Einblick und Rat.


Reaktion RonnyLatYa

Sie haben Anspruch auf beide Visa, da Sie Ihren Angaben zufolge beide Voraussetzungen erfüllen können. Eine Eigentumswohnung ist in diesen Fällen unerheblich.

Hier finden Sie die Liste der Personen, die das Verfahren zur Einreise nach Thailand noch nicht abgeschlossen haben. Klicken Sie einfach auf das, was auf Sie zutrifft, und gehen Sie durch die Liste.

hague.thaiembassy.org/th/content/118896-measures-to-control-the-spread-of-covid-19

1. Wenn verheiratet.

Können Sie einen Nicht-Einwanderer O fragen? Eine Non-Immigrant O Multiple Entry ist derzeit nutzlos, da man nach 90 Tagen sowieso keine „Grenzfahrten“ mehr machen kann. Sie können nach draußen gehen, aber um wieder hineinzukommen, müssen Sie das gesamte CoE-Antragsverfahren und unter anderem auch die Quarantäne durchlaufen. Eine Nichteinwanderungs- oder Einzeleinreise ist ausreichend. Sie können die 90 Tage, die Sie damit erhalten, um ein Jahr in Thailand verlängern. Diese Verlängerung können Sie dann jedes Jahr wiederholen. Informationen zur Beantragung dieses Visums finden Sie hier

hague.thaiembassy.org/th/page/76474-non-immigrant-visa-o-(others)

Wenn Sie über dieses Visum verfügen, können Sie mit dem Antragsverfahren beginnen.

Informationen für verheiratete Paare finden Sie hier

image.mfa.go.th/mfa/0/SRBviAC5gs/COVID19/1_6_non_Thai_spouse_children_updated_121020.pdf

2. Wenn Sie als „Rentner“ einreisen möchten, können Sie dies auch mit einem OA-Visum für Nichteinwanderer tun. Mit der Einreise erhalten Sie eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr. Sie können es dann nach einem Jahr wieder um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Hier finden Sie die Informationen zur Beantragung dieses Visums.

hague.thaiembassy.org/th/page/76475-non-immigrant-visa-oa-(long-stay)

Wenn Sie über dieses Visum verfügen, können Sie mit dem Antragsverfahren beginnen.

Informationen wie „im Ruhestand“ finden Sie hier

image.mfa.go.th/mfa/0/SRBviAC5gs/COVID19/1_11_non_Thai_nationals_who_are_permitted_to_enter_the_Kingdom_under_a_special_arrangement_(Non_OA_OX)_121020.pdf

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