Visumantrag für Thailand Nr. 159/20: Aufenthaltsverlängerung
Fragender: Thomas
Ich beabsichtige, diesen Monat zu meiner Frau nach Thailand zurückzukehren und habe gerade den Brief von der Botschaft mit einem vorläufigen CoE erhalten. Es müssen noch Hotel- und Ticketreservierungen sowie eine persönliche Erklärung eingereicht werden, die dieser E-Mail beigefügt war.
Nun steht, mit welchen Unternehmen man fliegen kann (Emirates, EVA Air, Singapore Airlines, Thai Airways, Qatar Airways und Etihad Airways), man kann aber auch einen von der thailändischen Botschaft arrangierten Rückführungsflug in Anspruch nehmen, bei KLM ist das dann einer weit ab 700 Euro, je nachdem, was Sie wollen, ich denke, sie bedeuten Economy und Business Class.
Jetzt ist mein „Thai-Frau-Visum“ bis zum 14. November gültig und ich kann nirgends etwas über die Verlängerung finden. Könnten Sie dies jetzt von 15 Tagen im Voraus auf 7 Tage danach verlängern, weil ich mich daran an etwas erinnere? Wenn das der Fall ist, werde ich bei meiner Abreise am 30. Oktober und nach meiner Quarantäne pünktlich sein, andernfalls muss ich früher fliegen. Hat jemand einen Link oder weiß, was das ist?
Vielen Dank im Voraus und viel Glück für andere Leute, die zurückkehren möchten.
Reaktion RonnyLatYa
Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem „Thai-Ehefrau-Visum“ einen zuvor erworbenen Aufenthaltszeitraum in Thailand meinen, der auf der Grundlage einer „Thai-Ehe“ erworben wurde. Hoffentlich haben Sie auch über Ihre „Wiedereinreise“ nachgedacht, aber ich gehe davon aus, dass die Botschaft das auch prüfen wird bzw. geprüft hat.
Dieser Aufenthaltszeitraum gilt bis zum 14. November, den Sie schreiben. Dann haben Sie bis zu diesem Datum auch Zeit, eine neue jährliche Verlängerung zu beantragen.
Grundsätzlich können Sie eine Verlängerung 30 Tage beantragen, einige akzeptieren diese auch 45 Tage vor dem Enddatum bis zu diesem Enddatum. Nicht später. Berücksichtigen Sie auch Ihre Quarantänezeit für Ihre Verlängerung, sonst verlieren Sie sie.
Ich würde auch nicht mit dem Rand rechnen...
Was Sie mit 15 Tage vorher bis 7 Tage danach meinen, ist die 90-Tage-Adressbenachrichtigung, aber das hat jetzt nichts damit zu tun. Sie müssen die Adressmeldung für die nächsten 90 Tage nur 90 Tage nach der Einreise vornehmen, was dann von 15 Tagen vor bis 7 Tagen nach dem 90. Tag möglich ist, zumindest wenn Sie die Meldung bei der Ausländerbehörde selbst vornehmen. Per Post oder online gelten abweichende Fristen.
Mit freundlichen Grüßen
RonnyLatYa