Fragender: Rudolf

Ich werde ein Non-O-Visum der Kategorie 2 beantragen, um Verwandte in Thailand zu besuchen.

2. Besuch oder Aufenthalt bei einer in Thailand lebenden Familie (mehr als 60 Tage), einmalige Einreise.

Auf der Website der thailändischen Botschaft steht zwar keine Versicherungspflicht, ich kenne aber die Website, auf der das Visum beantragt werden muss https://www.thaievisa.go.th/ Es gelten nicht ganz die gleichen Anforderungen wie auf der Website der thailändischen Botschaft angegeben.

Gibt es jemanden von uns, der dieses Visum in den letzten Monaten beantragt hat und mir sagen kann, ob er einen Versicherungsnachweis hochladen musste?


Reaktion RonnyLatYa

Normalerweise müssen Sie nur die auf dem Botschaftslink genannten Bedingungen erfüllen. Das sollte reichen. Was auf dem thailändischen Visum steht, ist oft alt und veraltet.

E-Visum-Kategorien, Gebühren und erforderliche Dokumente – สถานเอกอัครราชทูต ณ กรุงเฮก (thaiembassy.org)

Wenn jemand dieses Visum kürzlich beantragt hat, teilen Sie uns bitte seine Erfahrungen mit.

Bitte beginnen Sie keine Diskussion über Versicherungen oder die Angabe von Beträgen.

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12 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 237/22: Nichteinwanderer O – Besuch bei der Familie“

  1. Tambon sagt oben

    Lieber Rudolf, ich war letzten Juni ziemlich beschäftigt mit dem Non Imm O-Antrag. Wenn Sie zu Beginn der Eingabefelder des Online-Prozesses deutlich ankreuzen, dass es sich um Familienbesuche handelt, werden Sie nicht zum Hochladen von Versicherungsunterlagen aufgefordert.

  2. Thymian sagt oben

    Hallo, ein Einladungsschreiben und die üblichen Unterlagen. Keine Versicherungserklärung in englischer Sprache erforderlich. Gleicher Preis 170 €

    • RonnyLatYa sagt oben

      Sie können es auch in einer Single-Entry-Version erhalten.
      Es ist genau das, was Sie wollen und dann kostet es 70 Euro.

    • Khun muh sagt oben

      Nachweis der Verwandtschaft mit einer Familie in Thailand, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde.

      Ich gehe davon aus, dass der Nachweis einer niederländischen Ehe ausreichend ist?

      • Rudolf sagt oben

        Hallo Khun Moo,

        Ich selbst habe die Heiratsurkunde (ich brauche sie sowieso für BKK), einen schriftlichen Brief meiner Frau, dass wir noch verheiratet sind, eine Kopie ihres Tambien Baan und ihres thailändischen Ausweises sowie einen weiteren schriftlichen Einladungsbrief, das sollte als Beweis ausreichen, lol.

        • Khun muh sagt oben

          Rudolf,
          Besitzen Sie das Visum bereits oder muss es noch beantragt werden?

          • Rudolf sagt oben

            Khun Moo,

            Ich habe jetzt alle Dokumente gesammelt und werde bald das Visum beantragen.

            Ich gebe Ihnen Bescheid, wenn mir etwas auffällt.

            Für mich ist es auch das erste Mal, dass Du so liest?

      • RonnyLatYa sagt oben

        Um in den Niederlanden ein thailändisches Nichteinwanderungsvisum für die Ehe zu beantragen, reicht es aus, den Nachweis vorzulegen, dass die Ehe in den Niederlanden eingetragen wurde.
        Um die Aufenthaltsdauer zu verlängern, muss die Ehe auch in Thailand eingetragen werden.
        Sie erhalten dann einen Kor Ror 22, der für die Verlängerung erforderlich ist

        • Khun muh sagt oben

          Ronnie,
          Reden wir vom gleichen Visum?

          Besuch oder Aufenthalt bei einer in Thailand lebenden Familie (mehr als 60 Tage)
          VISA-TYP: Nichteinwanderungs-O-Visum (90 Tage Aufenthalt)
          GEBÜHR:
          70 EUR für einmalige Einreise (3 Monate Gültigkeit)
          175 EUR für mehrfache Einreise (1 Jahr Gültigkeit)

          ERFORDERLICHE DOKUMENTE
          Nachweis der Verwandtschaft zu einer Familie in Thailand, z. B. Heiratsurkunde.
          Reicht als Nachweis mein niederländischer Auszug aus der Gemeinde in englischer Sprache?!

          • RonnyLatYa sagt oben

            Natürlich reden wir über dasselbe.
            Hierbei handelt es sich einfach um das Nichteinwanderungsvisum O Thai Marriage Single oder Multiple Entry.

            Bei der Beantragung des Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind. Nicht, dass Sie in Thailand geheiratet hätten.
            Um Ihren Aufenthalt als Thai-Ehe in Thailand zu verlängern, muss Ihre Ehe in Thailand registriert werden, da Sie für diese Verlängerung ein Kor Ror 22 benötigen.
            Genau das, was ich zuvor gesagt habe.

  3. Rudolf sagt oben

    Danke Tambon und Timo, ich glaube es sind 70 Euro Timo (Einzeleintritt)

    Grüße Rudolf

  4. Thymian sagt oben

    Das ist richtig, das Vielfache beträgt 170 $


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