Frage zum Thailand-Visum Nr. 172/21: Nichteinwanderer O – Ist eine Verlängerung um 90 Tage möglich?
Fragender: Eric Bergers
Ich werde ein O-Visum beantragen, verheiratet mit einer Thailänderin, einmalige Einreise. Kann ich mein Visum nach einem Aufenthalt von 90 Tagen einmalig um 90 Tage verlängern?
Kann ein Visum für die mehrfache Einreise dabei helfen, 90 Tage länger zu bleiben?
Vielen Dank für Ihre sehr interessante Kolumne.
Reaktion RonnyLatYa
Normalerweise ist eine Verlängerung Ihres Aufenthalts bei einem Nicht-O-Angehörigen nur möglich für:
– ein Jahr und wenn Sie die Bedingungen für eine Verlängerung um ein Jahr erfüllen (Rentner, thailändische Ehe, thailändisches Kind)
– 60 Tage als thailändische Ehe, thailändisches Kind. Gilt dann als Besuch Ihrer Frau oder Ihres thailändischen Kindes.
Zu Letzterem siehe auch NR 24 – Im Falle des Besuchs eines Ehepartners oder von Kindern mit thailändischer Staatsangehörigkeit:
unter diesem Link Visumverlängerung – สำนักงานตรวจคนเข้าเมือง – Einwanderungsbehörde
Eine Mehrfacheintragung allein macht keinen Unterschied. Unter Mehrfacheintrag versteht man Einträge. Mit anderen Worten: Sie müssen nach Thailand einreisen, um eine neue Aufenthaltsdauer zu erhalten. Dies ist keine Verlängerung eines früheren Zeitraums. Wurde vor der Corona-Zeit sehr stark genutzt und das nannte man „Grenzlauf“. Die Menschen verließen Thailand und reisten am selben Tag oder einige Tage später wieder ein. Für jeden Eintrag erhielten sie dann weitere 90 Tage.
Da hierfür aber die Grenzen über Land geschlossen sind und man bei jeder Einreise erneut ein CoE beantragen, eventuelle Quarantänen durchlaufen muss usw., ist dies nicht mehr wirklich eine Option. Darüber hinaus müssen Sie natürlich auch die Einreisebestimmungen und Corona-Maßnahmen des Landes erfüllen, in das Sie reisen möchten.
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