Frage zum Thailand-Visum Nr. 151/21: Verlängerung basierend auf einem thailändischen Kind
Fragender: Hans
Welche Aufenthaltsverlängerung können Sie beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind, aber mit einer thailändischen Person und drei von Ihnen anerkannten Kindern aus der Beziehung zusammenleben, also Ihren Familiennamen tragen? Zwei von ihnen sind minderjährig.
Diese Frage ergibt sich aus einer Diskussion über ein Ehehaus oder ein Singlehaus mit Kindern
Reaktion RonnyLatYa
Anschließend beantragen Sie eine Verlängerung basierend auf einem thailändischen Kind. Das Antragsverfahren und die Anforderungen unterscheiden sich nicht wirklich von einer thailändischen Ehe. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Sie jetzt nicht mehr nachweisen müssen, dass Sie verheiratet sind, sondern dass Sie nachweisen müssen, dass Sie der offizielle Vater oder Vormund des thailändischen Kindes oder der thailändischen Kinder sind. Dies ist möglich, bis sie das 20. Lebensjahr vollendet haben und mit Ihnen unter einem Dach leben.
Visumverlängerung – สำนักงานตรวจคนเข้าเมือง – Einwanderungsbehörde
Siehe 18 – Wenn Sie ein Familienmitglied eines thailändischen Staatsangehörigen sind (gilt nur für Eltern, Ehepartner, Kinder,
adoptierte Kinder oder Kinder des Ehepartners):
Dort können Sie alle Konditionen einsehen
Besuchen Sie am besten auch Ihre Einwanderungsbehörde und dann hören oder lesen Sie, was sie dort genau sehen wollen. Denn wie wir wissen, kann das von Büro zu Büro unterschiedlich sein und dann kann man natürlich weiter diskutieren 😉
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