Fragender: Rudi

Meine Frage: Wie kann ich der Einwanderungsbehörde meinen Wohnsitz (Adresse) bestätigen, da ich kostenlos im Haus meiner Freundin wohne und daher keinen Nachweis über Stromzahlungen oder ähnliches habe?

Reicht es aus, wenn wir gemeinsam einen Mietvertrag über beispielsweise 20.000 Baht pro Monat Miete abschließen, alles inklusive? Meine Freundin kann ihren Beweis vorlegen. Ein eigenes Haus ist das auch ein Beweis? Oder besteht die Möglichkeit, dass ich meinen Aufenthalt von der örtlichen Polizei bestimmen lasse und/oder dass ich von den Nachbarn und/oder den Bewohnern des kleinen Isaan-Dorfes mit knapp 40 Häusern ein Dokument unterschreiben lasse, dass ich dort bleibe?

Welche Möglichkeiten habe ich?

Rudi – Belgien

PS: Kann mir jemand sagen, wo ich in Kalsin einen guten Anwalt finden kann?


Reaktion RonnyLatYa

Ein Wohnsitznachweis kann erbracht werden durch:

– einen Mietvertrag und muss nicht sofort einen bestimmten Betrag angeben.

– Manchmal reicht auch ihr blaues Tabien Baan, das die Adresse und die Aussage, dass man sich dort aufhält, nachweist. Sie müssen keinen Eigentumsnachweis erbringen.

– TM30-Bericht, den sie ab dem Tag erstellen muss, an dem Sie dort übernachten

– TM47-Benachrichtigungen

…..,

Es hängt davon ab, was Ihre Einwanderungsbehörde als ausreichenden Beweis ansieht, aber einer oder mehrere der oben genannten sollten auf jeden Fall ausreichen.

Einen Anwalt, geschweige denn einen guten, in Kalsin (ich schätze, das muss Kalasin sein?) Ich weiß es nicht. Vielleicht können Ihnen Leser hier weiterhelfen.

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13 Antworten auf „Thailand-Visum-Frage Nr. 023/21: Wie bestätige ich die Adresse bei der Einwanderung?“

  1. Willem sagt oben

    Lassen Sie mich zunächst direkt an TM30 berichten. Anschließend erstellt mein Vermieter immer einen Mietvertrag. Er schickt es mir unterschrieben zu. Ich unterschreibe selbst, bevor ich zur Einwanderungsbehörde gehe. Es gibt nicht einmal einen Betrag und die Frist ist länger als unbedingt erforderlich. Hatte noch nie ein Problem.

  2. Rudolph Verstegen sagt oben

    Lieber Rudi,

    Das ist ganz einfach:

    Fordern Sie das gelbe Heft bei Ihrer Gemeinde an und fertig!

    Groetjes,

    Ruud

  3. Eddy sagt oben

    Eine andere Möglichkeit: Wenn Sie möchten, dass Ihr Name auf Thai geschrieben wird ;-), gehen Sie mit Ihrer Freundin zum Amphur und holen Sie sich einen gelben Tabien-Job mit Ihrem Namen darauf. Manchmal bekommt man auch kostenlos einen rosa Personalausweis.

    Bisher musste ich keine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Ich habe die gelbe Tabien-Spur dreimal benutzt, einmal bei der Eröffnung eines Bankkontos und zweimal beim Transportbüro, um meinen thailändischen Führerschein zu bekommen/erneuern.

    Ich denke, ein Mietvertrag oder eine Abrechnung ist am einfachsten.

    • janbeute sagt oben

      Ich habe auch das gelbe Heft, aber es ist überhaupt nicht notwendig.
      Du gehst mit deinem thailändischen Ehepartner oder deiner thailändischen Freundin mit ihrem Blue Book oder Mietvertrag oder so etwas zum Amphur und dann bekommst du nach dem Immi den TM30, glaub mir, der Rest wird von alleine gehen.
      Kein teurer Anwalt erforderlich.

      Jan Beute.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Er fragt nur, ob jemand einen guten Anwalt in Kalasin kennt?
        Es hat also sowieso nichts mit seiner Adresse zu tun. Er kann es aus einer Reihe von Gründen benötigen.

    • janbeute sagt oben

      Eddy, was auch immer es wert sein mag, du kannst den rosafarbenen Thai-Ausweis immer kostenlos bekommen, wenn du natürlich danach fragst.

      Jan Beute.

  4. Henk Appleman sagt oben

    Lassen Sie Ihre Freundin sich von ihrem Vater ein gelbes Buch oder eine Hausregistrierungsbroschüre anfertigen, unter dem Vorwand, Sie hätten einen Moment Zeit; „Ich möchte ‚gut vorbereitet‘ sein, um zu heiraten und zusammen zu leben“, ist kein Scherz. Ich kenne zum Beispiel jemanden, der über den Vater seiner Freundin, der nie dort wohnte, aber mitnehmen konnte, einen Niederländer als Hausbesitzer angemeldet hat eine thailändische Lebensversicherung….

  5. Ralph van Rijk sagt oben

    Stimmt es, dass Ihnen beim Zusammenziehen mit Ihrer Freundin die gesetzliche Rente gekürzt wird, wenn Sie ehrlich sind und darauf verzichten, oder läuft es nicht so schnell, dass Sie sozusagen kontrolliert werden?

    • janbeute sagt oben

      Einfache Antwort: Wenn Sie überprüft werden, geht es Ihnen gut.
      Denn hierbei handelt es sich um einen Betrug der Sozialversicherungsvorschriften der SVB in den Niederlanden im Hinblick auf die AOW
      Wenn Sie alleine in Thailand leben, werden Sie nicht beschnitten. Wenn Sie mit einer verheirateten oder unverheirateten thailändischen Frau zusammenleben, wird Ihnen die Beschneidung nicht gewährt.
      Ehrlichkeit ist die beste Politik, sage ich immer.

      Jan Beute.

    • TheoB sagt oben

      Ralph van Rijk,

      Wenn Sie einen gemeinsamen Haushalt führen, wird Ihnen Ihre AOW-Leistung (50 % gesetzlicher Mindestlohn pro Person) nicht gekürzt. Wenn Sie allein leben, erhalten Sie einen Zuschlag von 20 % auf Ihre AOW-Leistung.

      Da die Niederlande und Thailand ein Abkommen über die Überprüfung von Leistungen geschlossen haben, können Sie von SSO-Inspektoren (ggf. zusammen mit UWV-Inspektoren) besucht werden. Stellt sich heraus, dass Sie zu Unrecht eine Einzelzulage erhalten haben, ist diese zusammen mit einer (erheblichen) Geldbuße rückwirkend bis zu 3 Jahre zurückzuzahlen.
      Außerdem erhalten Sie den Betrügerstempel. (Denken Sie an die Opfer der Kinderbetreuungsgeld-Affäre, die, nachdem sie als Betrüger abgestempelt wurden, von allen Behörden als Parias behandelt wurden.)
      Es liegt an Ihnen, ob Sie dieses Risiko eingehen möchten.

      • Erik sagt oben

        TheoB, Betrug kann niemals gerechtfertigt werden und wenn jemand durch den Korb fällt, habe ich kein Problem damit. Ich würde mir wünschen, dass das Wort „Alleinstehendengeld“ durch „Alleinstehende-Leistung“ ersetzt wird.

        Die Kontrolle durch das SSO ist nichts; Mein Partner hat mich immer zum SSO begleitet, kritische Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Ich hatte noch nie eine Kontrolluntersuchung zu Hause.

        • TheoB sagt oben

          Erik,

          Sie haben Recht. 😉
          Hiermit ändere ich das Wort „Alleinstehendenzuschuss“ in „Alleinstehendenrente“ (70 % des gesetzlichen Nettomindestlohns pro Person).
          Darüber hinaus muss die Abkürzung UWV durch SVB ersetzt werden.
          https://www.svb.nl/nl/aow
          https://www.svb.nl/nl/aow/alleen-wonen-of-met-1-of-meer-personen/u-woont-alleen

          Wenn Sie angegeben haben, dass Sie zusammen in Thailand leben, gibt es kaum einen Grund, dies zu überprüfen. Es sei denn, Sie erhalten in Thailand noch Zulagen aus den Niederlanden.

  6. Lungenfons sagt oben

    Isaan LAWERS Korat, sehr gute Anwaltskanzlei, spricht Englisch, Thailändisch und Französisch


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