Sehr geehrte Redakteure,

Bei der Beantragung meines O-Visums für die mehrfache Einreise musste ich auch eine Erklärung unterschreiben, dass ich mein Ticket Bangkok-Amsterdam in Thailand kaufen würde.

Um es klarzustellen: Ich hatte bereits ein One-Way-Ticket nach Bangkok und weiß nie, wie lange ich in Thailand bleiben werde. Ich bin gerade dabei, ein One-Way-Ticket BKK-AMS zu kaufen, möchte das aber einfach über das Internet auf einer der bekannten NL-Seiten machen. Das ist durchaus möglich, aber kann ich Ärger bekommen, weil ich in Thailand kein Ticket gekauft habe?

Ich denke mir übrigens: Ich sitze in Thailand hinter meinem Computer, also kaufe ich mein Ticket in Thailand, aber ob das akzeptiert wird?

Mit freundlichen Grüßen,

Tonne


Lieber Ton,

Ich hatte noch nie davon gehört, aber ich habe es gefunden. Es steht nicht auf dem Visumantrag, sondern auf dem Reiseplan. Ein solcher Reiseplan wird nur in den Niederlanden verlangt.

Anmerkung 1 enthält den betreffenden Satz. Es gibt aber auch ein Note 2. Es ist nicht vorbelegt. Unten steht: „Zutreffendes ausfüllen oder einkreisen“. Sie können dies einkreisen und dort eintragen. Beispiel: Buchung über das Internet.

Natürlich bleibt etwas nutzlos und wer kann und wird das schon überprüfen?

Machen Sie sich darüber keine Sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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