Liebe Leserinnen und Leser,

Darf ich mich vorstellen: Ich bin Joop, 61 Jahre alt und habe ein ein Jahr gültiges Nichteinwanderungsvisum für die mehrfache Einreise. Meine Frage: Wie viele Einträge kann ich machen? Sind das 1 oder mehr? Ich weiß, dass ich maximal 4 Tage in Thailand bleiben kann und normalerweise ist das kein Problem. Ich war gerade im Februar in die Niederlande zurückgekehrt, musste aber im August plötzlich zur Einäscherung meiner Schwester in die Niederlande. Wenn ich also im Februar zurück möchte, bin ich bei 90 Einreisen, da ich am 5. November das Land wieder verlassen muss.

Ist das ein Problem? Und ich muss am 26. November zurück in die Niederlande.

Regards,

Joop


Lieber Joop,

Mach dir keine Sorge. Wenn in einem Visum „Mehrfache Einreise“ steht, können Sie so oft nach Thailand einreisen, wie Sie möchten, das heißt natürlich solange es innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums liegt. In Ihrem Fall müssen Sie also nicht bis zum Ablauf der 90 Tage warten, um Ihr Visum durchzuführen, weil Sie befürchten, dass Sie nicht genug Einreisen haben, um ein Jahr zu absolvieren. Sie können Ihr Visum innerhalb dieser 90 Tage beantragen, wann und wie oft Sie möchten. Mit jedem Eintrag erhalten Sie erneut 90 Tage Aufenthalt.

Sofern eine Einreisebeschränkung besteht, wird diese auf dem Visum vermerkt. In einem Touristenvisum ist beispielsweise die einmalige, doppelte oder dreifache Einreise vorgesehen. Abhängig von der Angabe auf dem Visum können Sie also innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Visums nur einmal, zweimal oder dreimal einreisen.

Tipp: Sie geben nicht an, wie lange Ihr Visum gültig ist, aber wenn Sie einen Visumslauf kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums durchführen, erhalten Sie auch eine Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Theoretisch kann man also mit einem Visum, das 15 Monate gültig ist, knapp 12 Monate überbrücken. Das ist einfach legal.

Vielleicht müssen Sie im Februar nicht zurück, können aber 90 Tage länger bleiben.

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Das ist das Datum, das auf Ihrem Visum hinter „Einreise vor…“ angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass Sie den Visumslauf vor diesem Datum durchführen müssen, da Ihr Visum ab diesem Datum ebenso wie Ihre Mehrfacheinreise nicht mehr gültig ist.

Mit freundlichen Grüßen

RonnyLatPhrao

Haftungsausschluss: Die Beratung basiert auf bestehenden Vorschriften. Für Abweichungen in der Praxis übernimmt die Redaktion keine Haftung.

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