Hinterbliebenenrente für in Thailand lebende Partner?
Mein Partner und ich heiraten dieses Jahr in Thailand, nachdem wir uns seit sieben Jahren kennen. Sie ist 7 und ich 45. Aufgrund meiner Arbeit leben wir weiterhin getrennt, sie in Thailand und ich in den Niederlanden.
Es ist nicht ideal, aber es ist dasselbe. Sie hat noch nie in den Niederlanden gelebt und möchte auch nicht in den Niederlanden leben.
Meine thailändische Freundin hat am 1. August unseren Sohn zur Welt gebracht und nun wurde mir eine Verantwortung übertragen. Da sie 41 Jahre alt ist und mich hoffentlich überleben wird, möchte ich, dass sie Anspruch auf meine Rente hat, wenn mir etwas zustößt. Die Frage ist, wie kann ich das am besten arrangieren?
Leserfrage: Melden Sie meine thailändische Freundin als hinterbliebene Verwandte bei ABP an
Ich lebe seit 20 Jahren mit meiner thailändischen Freundin in den Niederlanden und möchte nun dafür sorgen, dass meine Freundin auch als hinterbliebene Verwandte bei der ABP registriert wird. Hierzu muss ich entweder eine Heiratsurkunde oder einen Nachweis über die Eintragung einer Partnerschaft bzw. einen Lebensgemeinschaftsvertrag vorlegen.
Leserfrage: Hinterbliebene Verwandte kommen Ehefrau zugute, die noch nie in den Niederlanden war
Kann mir jemand sagen, ob meine Frau, die noch nie in den Niederlanden war, nach meinem Tod Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat?
Meine Frage ist, was man für eine eingetragene Partnerschaft in Thailand alles braucht, nicht heiraten, sondern nur zusammenleben. Es ist meine Absicht, dass ich nicht in die Niederlande zurückkehren muss, um dort Papiere abzuholen. Wo soll ich mich melden, wenn ich alle diese Papiere habe? Der Grund für diese Frage ist, dass meine Freundin im Falle ihres Todes eine Hinterbliebenenrente erhalten kann.
Angenommen, Sie sind mit einem Thailänder verheiratet und genießen Ihre Rente, aber Sie sterben. Hat meine Frau dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente oder hat sie überhaupt keinen Anspruch? Ich höre verschiedene Geschichten.
Diese Woche gab es in den Medien wichtige Nachrichten, die sich auch auf das Kindergeld für in Thailand lebende Kinder auswirken könnten. Ein Richter in Amsterdam entschied, dass die 40-prozentige Kürzung des Kindergeldes, die auch für Thailand gilt, in bestimmten Situationen rechtswidrig ist.