Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zur Lohnsteuer.

Ich lebe seit mehr als einem Jahr in Thailand. Ich habe meine Abmeldung aus den Niederlanden Anfang 2014 erhalten. Ich habe derzeit eine WIA-Leistung mit einer vorübergehenden Überbrückungsrente. Jetzt zahle ich in den Niederlanden immer noch Lohnsteuer.

Ich habe bereits die Steuerdatei von Thailandblog durchsucht, konnte aber nicht finden, ob es richtig ist, dass ich weiterhin Lohnsteuer zahle?

Im November 2015 erhalte ich AOW plus meine Rente. Hat sich bei den Abzügen etwas geändert?

Mit freundlichen Grüßen

Berndt

10 Antworten auf „Leserfrage: Ich lebe in Thailand, zahle aber immer noch Lohnsteuer in den Niederlanden, ist das richtig?“

  1. Johnny Camel sagt oben

    Für eine WIA und WAO müssen Sie immer Lohnsteuer zahlen. Für eine Privat Pensioen können Sie eine Befreiung beantragen, da Sie nicht mehr in den Niederlanden wohnen. Natürlich müssen Sie dies anhand Ihres Visums und eines etwaigen Gelben Heftes nachweisen können! Diese Befreiung läuft nach 5 Jahren ab und muss dann erneut beantragt werden! ACHTUNG! Die Krankenversicherungsprämie läuft ab, Sie müssen sich in Thailand versichern! Ich wünsche Dir viel Glück!
    PS Lassen Sie diese Befreiung bei Bedarf von einem Steuerberater in den Niederlanden durchführen, wie sie den Steuerbehörden bekannt sind.

  2. Tonymaronie sagt oben

    Robert, du sagst, ich sei aus den Niederlanden abgemeldet und hattest du auch Kontakt mit den Steuerbehörden von Heerlen, denn dort musst du sein, wenn du hier lebst, um eine Befreiung zu beantragen.

  3. Theo Hua Hin sagt oben

    Sollten Sie nicht einfach mit all diesen Vorteilen zufrieden sein und aufhören zu jammern? Wow.

  4. Ruud Vorster sagt oben

    Nachgeschlagen..Zitat:Sie beantragen die WIA-Leistung, wenn Sie fast 2 Jahre (104 Wochen) krank waren und dadurch 65 % oder weniger Ihres alten Lohns verdienen können. Mit der WIA arbeiten Sie genauso viel wie du kannst.
    UNZITAT: Was machst du in Thailand? Unsere Steuergelder ausnutzen!?
    .

  5. Berndt sagt oben

    Theo, die Frage war nicht, ob ich damit zufrieden bin, sondern wie sieht es mit der Lohnsteuer aus. Erstens habe ich für meine Rente gearbeitet, und zweitens kannst du dich gerne mit mir gegen eine WIA-Leistung austauschen, wenn du den Sinn kennst Da frage ich mich schon. Mit einem WIA muss man nicht zufrieden sein, sonst beschwere ich mich nicht, sondern stelle eine Frage. Ich frage mich, wer hier der Nörgler ist. Bitte bleiben Sie bei der Frage.

  6. Evert van der Weide sagt oben

    Robert, auf der Website des Finanzamtes findest du Formulare, mit denen du eine Befreiung von der Sozialversicherung beantragen kannst, die oft in der Steuer enthalten ist. Bewerben Sie sich und wer weiß?

  7. NicoB sagt oben

    Noch keine Reaktion auf Aow, Sie zahlen in den Niederlanden immer Steuern gemäß dem thailändisch-niederländischen Steuerabkommen, auch wenn Sie in NL abgemeldet sind und dauerhaft in Thailand leben.
    NicoB

  8. Evert sagt oben

    Nico, das bezweifle ich. In Frankreich wurden die Steuern Frankreich zugewiesen, und ich denke, dass dies im Hinblick auf das Abkommen auch in Thailand der Fall ist.

    • NicoB sagt oben

      Evert, der Fragesteller lebt in Thailand und gibt an, dass er in den Niederlanden abgemeldet wurde.
      Ich weiß nicht, wie die Situation mit Frankreich ist, das ja ein EU-Land ist, und die Niederlande können mit jedem anderen Land andere Vereinbarungen treffen oder getroffen haben, aber was ich mit Sicherheit weiß, ist, dass sie das Recht dazu haben Die Erhebung der Aow ist laut Vertrag Thailand – Niederlande den Niederlanden vorbehalten, daran besteht kein Zweifel!
      NicoB

  9. Evert sagt oben

    Nico, das gilt sicherlich für die ABP-Rente, aber ich würde das für die AOW prüfen.


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