Liebe Leserinnen und Leser,

Bei kontaktlosen Eheschließungen in Thailand wurde die im Ehevertrag vorgesehene Gütertrennung von thailändischen Gemeindebeamten nicht akzeptiert.

Ist eine Änderung des Ehevertrags in Thailand obligatorisch oder kann dies in Belgien vor einem Notar erfolgen? Beide Parteien stimmen einer Änderung zu.

Vielen Dank im Voraus mit Informationen.

Regards,

Jacques (BE)

4 Antworten auf „Änderung des Ehevertrags in Thailand obligatorisch oder ist dies in Belgien möglich?“

  1. Yan sagt oben

    Jacques,
    Eine erste Voraussetzung ist, dass vor der Hochzeit ein gültiger Ehevertrag erstellt wird. Dieser muss dann von einem bei der Botschaft registrierten Übersetzungsbüro übersetzt und von einem Anwalt-Notar in Thailand bestätigt werden. Zumindest... so funktioniert es in Thailand. Allerdings ist es möglich, die Eheschließung in Belgien durch einen Notar ohne Einschaltung des Gerichts ändern zu lassen (sofern die Ehe auch in Belgien eingetragen ist). Sie könnten daher in Belgien einen Vertrag mit einem Notar aufsetzen, das Dokument ins Thailändische übersetzen lassen (von einem anerkannten Übersetzungsbüro in Thailand) und es auch beim Ministerium in Bangkok (Wattana) sowie bei der dortigen belgischen Botschaft legalisieren lassen. . Das ist eher ungewöhnlich, aber unter den gegebenen Umständen glaube ich, dass es die beste Lösung für Sie ist.

  2. Rot sagt oben

    Sie können in Belgien einen Ehevertrag erstellen lassen und diesen später beliebig oft ändern, beispielsweise wenn Kinder mitkommen.

  3. Dree sagt oben

    Ich bin mit einem Vertrag verheiratet, der von einem ausländischen Anwalt in Thailand erstellt und bei meiner Hochzeit angeboten und ohne Probleme angenommen wurde, weil es in Thailand besser und billiger ist. Wenn Sie es in Belgien machen wollen, müssen Sie auch alles übersetzen lassen und es wird viel teurer sein, gehen Sie besser zu einem Anwalt in Thailand, der weiß, was Sie tun sollten

  4. RuudB sagt oben

    Lieber Jacques, in TH muss vor der feierlichen Eheschließung der Ehevertrag in Ordnung sein und beim Standesamt von TH eingereicht werden. Gemäß thailändischem Recht, Kapitel IV, „Eigentum von Mann und Frau“, Abschnitt 1467, kann eine Ehe ohne oder mit vorehelichen Bedingungen jedoch durch die Intervention des Gerichts umgewandelt werden. Also: Finden Sie einen TH-Anwalt und reichen Sie den Fall ein.


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